Saisonrückblick Social Media Recht re-publica 2012
In den sozialen Medien und schon fast im Gefängnis
1. In den Sozialen Medien und
schon fast im Gefängnis?
Internet-Briefing, 4. Oktober 2011
von Oliver Staffelbach
1
2. Übersicht
Soziale Medien und Strafrecht
Soziale Medien und Marketing
Persönlichkeitsverletzungen
Arbeitnehmer in sozialen Medien
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3. Soziale Medien und Strafrecht (1)
Art. 67 URG1
1 Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:
[…]
lit. gbis ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich
macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl
dazu Zugang haben;
[…]
1 Urheberrechtsgesetz
3
4. Soziale Medien und Strafrecht (2)
Art. 67 URG1
[…]
2 Wer eine Tat nach Absatz 1 gewerbsmässig begangen
hat, wird von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit
der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
1 Urheberrechtsgesetz
4
5. Soziale Medien und Strafrecht (3)
Art. 23 UWG1
1 Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3,
4, 4a, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Strafantrag stellen kann, wer nach den Artikeln 9 und 10
zur Zivilklage berechtigt ist.
1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
5
6. Soziale Medien und Strafrecht (4)
Art. 177 StGB1
1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild,
Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird,
auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
bestraft.
1 Schweizerisches Strafgesetzbuch
6
7. Soziale Medien und Strafrecht (5)
Entwarnung: Die Situation ist nicht
so dramatisch, wie sie teilweise
dargestellt wird.
7
9. Soziale Medien und Strafrecht (7)
Beispiele aus der Praxis
Verwenden von fremden Bildern in sozialen Medien
Versenden von Massenwerbung
Beschimpfung (Art. 177 StGB)
9
10. Compliance als Herausforderung
Risiko von Strafverfahren
Risiko von zivilrechtlichen Klagen
Risiko von Reputationsschäden
Unternehmenswert
(M&A-Transaktionen, IPOs)
10
13. Social Media und Marketing (3)
Bestehende Vorgaben (Übersicht)
Ausländisches Recht UWG1
(z.B. Art. 3 lit. o)
DSG2
Schweizer Recht (z.B. Art. 4)
Bestehende
Vorgaben URG3
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Weitere
Weitere
1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
2 Datenschutzgesetz
3 Urheberrechtsgesetz
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14. Social Media und Marketing (4)
Massenwerbung (i)
Alle Arten der automatisierten elektronischen Werbung
("wer fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen
veranlasst")
E-Mail an mehrere Personen (Anzahl grundsätzlich nicht
relevant)
1 Art. 3 lit. o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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15. Social Media und Marketing (5)
Massenwerbung (ii)
Massenwerbung muss1
nach Einwilligung des Kunden gesendet werden
einen konkreten Absender enthalten
einen Hinweis auf eine Ablehnungsmöglichkeit aufführen
Sonderregel bei bestehenden Kunden
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen
als Rechtsfolge
1 Art. 3 lit. o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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16. Social Media und Marketing (6)
Fallbeispiele
Direct Messages
Posten auf Pinwänden
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17. Social Media und Marketing (7)
Bearbeitung von Personendaten
Bei der Bearbeitung von Personendaten müssen
insbesondere folgende Grundsätze eingehalten werden1:
Rechtmässigkeit
Treu und Glauben
Transparenz
Zweckbindung
Verhältnismässigkeit
Insbesondere zivilrechtliche Folgen bei Verstössen2
1 vgl. Art. 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz
2 vgl. Art. 33 des Bundesgesetzes über den Datenschutz
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18. Social Media und Marketing (8)
Grundsatz der Zweckbindung
Der Grundsatz der Zweckbindung1 bedeutet:
Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet
werden, der
bei der Beschaffung angegeben wurde,
aus den Umständen ersichtlich oder
gesetzlich vorgesehen ist.
Relevante Frage: Von welchen Bearbeitungszwecken
durfte und musste die betroffene Person in guten
Treuen ausgehen?
1 vgl. Art. 4 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz
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19. Social Media und Marketing (9)
Fallbeispiele
«Gefällt mir» bei Facebook
Freunde bei Facebook oder XING
Followers bei Twitter
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20. Social Media und Marketing (10)
Verwendung von fremden Inhalten (Übersicht)
Urheberrechtsgesetz
Markenschutzgesetz
Rechtsquellen
Persönlichkeitsschutzrecht1
Weitere
1 Art. 28 ff. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
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21. Social Media und Marketing (11)
Verwendung von fremden Inhalten (Fall 1)
21
22. Social Media und Marketing (12)
Verwendung von fremden Inhalten (Fall 1)
BGE 130 III 168
"[Das Obergericht hält zu Recht fest,] dass die Fotografie von
Bob Marley ansprechend und interessant sei, und bezeichnet als
Grund dafür die besondere Mimik und Haltung des
Abgebildeten, vor allem die fliegenden Rasta-Locken und ihre
an eine Skulptur gemahnenden Formen, wobei ein besonderer
Akzent durch den Schatten gesetzt werde, den eine horizontal
fliegende Locke auf das Gesicht werfe. […] Aus diesen Gründen
ist die vom Kläger aufgenommene Fotografie als urheberrecht-lich
geschütztes Werk […] zu beurteilen."
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23. Social Media und Marketing (13)
Verwendung von fremden Inhalten (Fall 2)
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24. Social Media und Marketing (14)
Verwendung von fremden Inhalten (Fall 2)
BGE 130 III 714
"Der Umstand, dass die Klägerin "zur richtigen Zeit am
richtigen Ort" war, um Christoph Meili zusammen mit den
Folianten zu fotografieren, führt nicht automatisch zum
Urheberrechtsschutz für ihre Fotografie. Darin mag eine
journalistisch wertvolle Leistung liegen, die jedoch als
solche für die Zuerkennung urheberrechtlichen Schutzes
nicht ausreicht."
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27. Persönlichkeitsverletzungen (3)
Tatsache:
Falsche Tatsache
Behauptung
Werturteil:
unnötig verletzender und
beleidigender Angriff auf Person
des Betroffenen
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31. Persönlichkeitsverletzungen (7)
Klage auf Unterlassung
Verwarnschreiben
Klage auf Feststellung
Zivilrecht Klage auf Schadenersatz
Möglichkeiten des
Betroffenen Klage auf Genugtuung
Strafrecht
Weitere
Weitere
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34. Persönlichkeitsverletzungen (10)
Provider als Mitverantwortlicher
Grundsatz: kommerzielle Provider kooperieren oft
Ausnahme: Provider mit Sitz in den USA
Sonderfall Google: grundsätzlich ist ein vollstreckbarer
Entscheid erforderlich
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37. Persönlichkeitsverletzungen (13)
Häufigste Irrtümer von Betroffenen
Die Einleitung einer Klage vor einem Schweizer Gericht
löst meine Probleme immer
Ich kann meine Schadenersatzansprüche mit wenig
finanziellem Aufwand erfolgreich einklagen
Meine Gerichts- und Anwaltskosten werden mir immer
zurückerstattet
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39. Arbeitnehmer in sozialen Medien (1)
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/bund-sperrt-facebook-127870
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40. Arbeitnehmer in sozialen Medien (2)
Risiken des Arbeitgebers
Schädigung der Reputation des Arbeitgebers
Haftungsrisiken
Verschwendung von Arbeitszeit
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Viren, Würmer, trojanische Pferde etc.
Beanspruchung von Speicherkapazität
Weitere
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41. Arbeitnehmer in sozialen Medien (3)
Chancen des Arbeitgebers
Informationsquelle
Teilweise Branchenüblichkeit
Promotion von Produkten und Dienstleistungen
Dialog mit Kunden, Geschäftspartnern und
Meinungsmachern
Weitere
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42. Arbeitnehmer in sozialen Medien (4)
Social Media Richtlinien
Präventiv
Schulungen / Kontrollen
Minimierung
von Risiken
Verwarnung
Kündigung
Repressiv
Zivilrechtliches Vorgehen
Strafrechtliches Vorgehen
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43. Social Media Richtlinien (1)
Social Media Richtlinien:
• Freiheiten aufzeigen
• Schranken setzen
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47. Social Media Richtlinien (5)
Beispiele und Checkliste
Beispiele: Daimler1, SAP2, SRF Schweizer Radio und
Fernsehen3
Checkliste: Checkliste für Social Media Richtlinien4
1
http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/1895106_Social_Media_Leitfaden_Final.pdf
2 http://www.sapweb20.com/blog/2009/07/sap-social-media-guidelines-2009/
3 http://medienwoche.ch/beta/wp-content/uploads/2011/02/Social-Media_Leitlinien_Mitarbeitende_v1.3.pdf
4 http://www.computerworld.ch/fileadmin/downloads/Checkliste-Social-Media.pdf
47
48. Überwachung der Arbeitnehmer
Quelle: http://www.faz.net/artikel/C30563/internet-das-buero-als-big-brother-container-30254398.html
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50. Haftung des Arbeitgebers (2)
Art. 55 Abs. 1 OR1
Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine
Arbeitnehmer […] in Ausübung ihrer dienstlichen oder
geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er
nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene
Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu
verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser
Sorgfalt eingetreten wäre.
1 Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
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51. Haftung des Arbeitgebers (3)
Grundsätze zu Art. 55 Abs. 1 OR
Eine Haftung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer seine
Kompetenzen überschreitet
Eine Haftung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer eine
Aufgabe in irrtümlicher Annahme besorgt, er sei damit
beauftragt
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52. Praktische Tipps (1)
Schweizeri
Urheberrec sches
htsgesetz
Allgemeine
Ges chäftsbedingungen
von Facebook
Staatsvert
räge
s
Schweizerische
Obligationen recht
t
s Rech
dische
Auslän
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53. Praktische Tipps (2)
Bei einer vernünftigen Nutzung von sozialen Medien gibt
es rechtliche Aspekte, die viel bedeutsamer sind als das
Strafrecht
Vorschriften über Massenwerbung beachten
Vorsicht bei der Bearbeitung von Daten über Kunden oder
potentielle Kunden
Bei Verwendung von fremden Inhalten in der Regel
Einverständnis der Berechtigten einfordern
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54. Praktische Tipps (3)
Überlegtes Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen
Umgang der Arbeitnehmer mit sozialen Medien klar
festzulegen
Überwachung der Arbeitnehmer ist nur beschränkt
zulässig
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56. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Wenger & Vieli AG
Dufourstrasse 56, Postfach 1285, CH-8034 Zürich
T +41 (0)58 958 58 58, www.wengervieli.ch
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