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Presseinformation



Bafin zieht Revision zurück, Urteil wird damit rechtskräftig

AVL kippt Provisionsabgabeverbot von
1934 – die Verbraucher können jubeln

Stuttgart/Weinstadt, 29. Februar 2012        Das umstrittene
Provisionsabgabeverbot gehört endgültig der Vergangenheit
an, ebenso wie die Zeiten, in denen Versicherungsmakler von
dicken Provisionen profitierten. Geschafft hat das nicht die
Politik, sondern der unabhängige Finanzvermittler AVL: In
einem unermüdlichen Kampf für die Interessen der
Verbraucher hatte der Vermittler gegen die zuständige
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
geklagt.     Bereits    im      Oktober    entschied     das
Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von AVL. Die von der
Bafin eingelegte Sprungrevision gegen dieses Urteil wurde
nun zurückgezogen, so dass das zuvor gefasste Urteil damit
rechtskräftig ist.

AVL hatte sich im Interesse des Verbrauchers dagegen gewehrt,
dass        eine       Verordnung          von       1934         in      Deutschland
Versicherungsvermittlern untersagt, auf Provisionen zu verzichten
und diese stattdessen an Kunden zu erstatten. „Das ist weder im
Sinne des Verbrauchers noch im Sinne eines Vermittlers, der dem



Pressekontakt Unternehmen                   Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                              Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                       Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds    echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt            Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*             Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399             Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de               muenchinger@echolot-pr.de
www.avl-investmentfonds.de                  www.echolot-pr.de



*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
Kunden möglichst günstige Konditionen bieten möchte“, berichtet
Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Deshalb reichte er Klage
ein     gegen        die     zuständige          Bafin      –     mit    Erfolg.         Das
Verwaltungsgericht                   Frankfurt              unterstrich              seine
Klageargumentation.             Dass       das     Urteil       rechtskräftig      wurde,
verhinderte bislang die eingelegte Sprungrevision vor dem
Bundesverwaltungsgericht.                  „Diese        wurde          nun        jedoch
zurückgezogen, so dass das in Frankfurt verkündete Urteil damit
rechtskräftig ist. Das Provisionsabgabeverbot gehört jetzt der
Vergangenheit an“, so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr.
Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander,
Stuttgart. Nur unter Versicherungsmaklern dürfte diese Nachricht
keine Freude auslösen, denn die dicken Provisionen dürften nun
ein Ende haben. „Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts
mehr im Weg – und davon profitiert vor allem der Verbraucher.
Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen
in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere
Angebote“, berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. „Für
unsere Kunden setzt die Änderung konkret ein: Endlich können
wir, wie schon lange angestrebt, neben Investmentfonds, Riester-
und Rürup-Produkten, Vermögensverwaltung, VL-Sparplänen und
Beteiligungen, auch bei Versicherungen Abschlussprovisionen zu
100 Prozent rabattieren. Für dieses Ergebnis hat sich der Einsatz
definitiv gelohnt.“




Pressekontakt Unternehmen                   Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                              Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                       Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds    echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt            Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*             Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399             Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de               muenchinger@echolot-pr.de
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*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit
bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz
etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.500 Fonds
Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt
AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber
hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL
finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der
jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da
der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können
Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der
Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer
Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse,
realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc). Ganz im Anlegerinteresse steht
auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei
Versicherungen gekippt wurde.




Pressekontakt Unternehmen                  Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                             Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                      Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds   echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt           Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*            Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399            Telefax: +49 (0)711 990 14 89
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  • 1. AVL Empfehlen Sie uns weiter. Presseinformation Bafin zieht Revision zurück, Urteil wird damit rechtskräftig AVL kippt Provisionsabgabeverbot von 1934 – die Verbraucher können jubeln Stuttgart/Weinstadt, 29. Februar 2012 Das umstrittene Provisionsabgabeverbot gehört endgültig der Vergangenheit an, ebenso wie die Zeiten, in denen Versicherungsmakler von dicken Provisionen profitierten. Geschafft hat das nicht die Politik, sondern der unabhängige Finanzvermittler AVL: In einem unermüdlichen Kampf für die Interessen der Verbraucher hatte der Vermittler gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geklagt. Bereits im Oktober entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von AVL. Die von der Bafin eingelegte Sprungrevision gegen dieses Urteil wurde nun zurückgezogen, so dass das zuvor gefasste Urteil damit rechtskräftig ist. AVL hatte sich im Interesse des Verbrauchers dagegen gewehrt, dass eine Verordnung von 1934 in Deutschland Versicherungsvermittlern untersagt, auf Provisionen zu verzichten und diese stattdessen an Kunden zu erstatten. „Das ist weder im Sinne des Verbrauchers noch im Sinne eines Vermittlers, der dem Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur Johannes Meier Bernd Münchinger Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89 presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de www.avl-investmentfonds.de www.echolot-pr.de *Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
  • 2. Kunden möglichst günstige Konditionen bieten möchte“, berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Deshalb reichte er Klage ein gegen die zuständige Bafin – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt unterstrich seine Klageargumentation. Dass das Urteil rechtskräftig wurde, verhinderte bislang die eingelegte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht. „Diese wurde nun jedoch zurückgezogen, so dass das in Frankfurt verkündete Urteil damit rechtskräftig ist. Das Provisionsabgabeverbot gehört jetzt der Vergangenheit an“, so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart. Nur unter Versicherungsmaklern dürfte diese Nachricht keine Freude auslösen, denn die dicken Provisionen dürften nun ein Ende haben. „Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg – und davon profitiert vor allem der Verbraucher. Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere Angebote“, berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. „Für unsere Kunden setzt die Änderung konkret ein: Endlich können wir, wie schon lange angestrebt, neben Investmentfonds, Riester- und Rürup-Produkten, Vermögensverwaltung, VL-Sparplänen und Beteiligungen, auch bei Versicherungen Abschlussprovisionen zu 100 Prozent rabattieren. Für dieses Ergebnis hat sich der Einsatz definitiv gelohnt.“ Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur Johannes Meier Bernd Münchinger Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89 presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de www.avl-investmentfonds.de www.echolot-pr.de *Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
  • 3. Über AVL AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.500 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc). Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungen gekippt wurde. Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur Johannes Meier Bernd Münchinger Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89 presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de www.avl-investmentfonds.de www.echolot-pr.de *Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.