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CLLB Rechtsanwälte informieren über den SEB Immoinvest




München, den 17.08.2012 - In den Immobilienfonds SEB Immoinvest haben über 300.000
Anleger mehr als 5 Milliarden Euro investiert. Da die freien Finanzmittel nicht ausgereicht
hatten, die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wird dieser Fonds nun aufgelöst. Die
Liquidation wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Ob die Anleger
letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.
Bis zum heutigen Tag floss an die Anleger ca. 1/5 des von ihnen eingebrachten Kapitals
zurück. Weitere Zahlungen sind für Dezember 2012 in Aussicht gestellt worden. Nach den
zwischenzeitlich bekannt gewordenen Verlautbarungen des Fondsmanagements dürfte der
dann auszuschüttende Betrag allerdings geringer ausfallen.


Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen. Dies
insbesondere deshalb, weil nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte den Anlegern
der Fonds nicht selten als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen
wurde.


Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt Alexander
Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit
Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt.


Die Anleger können das Abwicklungsverfahren abwarten, die Anteile verkaufen oder ggf.
Schadenersatzansprüche geltend machen.


Anleger, die am Abwicklungsverfahren teilnehmen, brauchen einen langen Atem, da der
Fonds in Abstimmung mit der Bafin zum 30.04.2017 aufgelöst wird. Der Fonds ist in über
120 Immobilien investiert, die im Zuge der Fondsauflösung verkauft werden. Ob die Anleger
letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.


Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile an dem Immobilienfonds zu
veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann.


Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche
gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie
die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von
der   Kanzlei   CLLB    Rechtsanwälte     weiter.   Nach    ständiger   Rechtsprechung     des
Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und
vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken,
auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine
Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in
denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.


Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von
dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so
wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden
geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der
Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile
an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.


Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell
sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen können Geschädigte keinesfalls
abwarten, ob Ihnen nach der vollständigen Liquidation ein Schaden verbleibt. Anleger, die
sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an
eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu
lassen.


Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538
München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web:
www.cllb.de

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  • 1. CLLB Rechtsanwälte informieren über den SEB Immoinvest München, den 17.08.2012 - In den Immobilienfonds SEB Immoinvest haben über 300.000 Anleger mehr als 5 Milliarden Euro investiert. Da die freien Finanzmittel nicht ausgereicht hatten, die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wird dieser Fonds nun aufgelöst. Die Liquidation wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss. Bis zum heutigen Tag floss an die Anleger ca. 1/5 des von ihnen eingebrachten Kapitals zurück. Weitere Zahlungen sind für Dezember 2012 in Aussicht gestellt worden. Nach den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Verlautbarungen des Fondsmanagements dürfte der dann auszuschüttende Betrag allerdings geringer ausfallen. Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen. Dies insbesondere deshalb, weil nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte den Anlegern der Fonds nicht selten als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen wurde. Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt. Die Anleger können das Abwicklungsverfahren abwarten, die Anteile verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen. Anleger, die am Abwicklungsverfahren teilnehmen, brauchen einen langen Atem, da der Fonds in Abstimmung mit der Bafin zum 30.04.2017 aufgelöst wird. Der Fonds ist in über 120 Immobilien investiert, die im Zuge der Fondsauflösung verkauft werden. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss. Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile an dem Immobilienfonds zu veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann. Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des
  • 2. Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird. Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden. Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen können Geschädigte keinesfalls abwarten, ob Ihnen nach der vollständigen Liquidation ein Schaden verbleibt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de