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Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden
1. Typ: Fachartikel
Kategorie: Politik | Recht | Gesellschaft
Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine Bank, wenn sie Kapitalanlagen mit Risiken anbietet, nicht nur
die Vorteile betonen darf (AZ.: 3 U 2124/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/bank-und-kapitalmarktrecht/anlegerschutz/) ,
Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und
ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang
dargestellt werden wie die Vorteile. Insbesondere sei es nicht ausreichend, wenn bei einem Angebot der Anlage im
Internet nur die Vorteile genannt werden und im Übrigen auf andere Dokumente, beispielsweise den Emissionsprospekt,
verwiesen werde, selbst wenn diese dort verlinkt seien. Das gelte selbst dann, wenn in den verlinkten Dokumenten in
ausreichendem Umfang über die Risiken informiert werde.
Vorliegend bot die Beklagte wohl auf ihrer Internetseite Genussscheine eines niedersächsischen Solarparks an. Sie hob
scheinbar zwei Vorteile der Kapitalanlage konkret hervor, namentlich die hohe Verzinsung in Höhe von 5,65% pro Jahr
und die "Projektsicherheiten im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank", welche der Solarparkbetreiber zugunsten
der Kapitalanleger stellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband machte geltend, die Risiken der Anlage seien nur sehr knapp und allgemein
dargestellt worden. Dadurch würde für potenzielle Anleger nicht deutlich, dass die besagten Genussscheine nicht der
Einlagensicherung unterliegen, d.h. bei einer Insolvenz des Solarparks das Risiko des Totalverlustes der Kapitalanlage
droht. Auch werde nicht deutlich, dass nachrangige Sicherheiten bei einer hohen Fremdfinanzierung letztlich von
geringem Wert sind. In Bezug auf die Verzinsung der Kapitalanlage werde weiter nicht darauf hingewiesen, dass
Kursverluste in Betracht kommen, wenn das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt steigt. Hinzu kommt, dass dem
Kapitalanleger nicht erklärt wird, was genau mit "Projektsicherheiten" tatsächlich gemeint ist.
Anlegern ist zu raten, etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da dieser helfen kann,
2. die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Jedenfalls sollten Anleger nicht tatenlos zusehen, insbesondere
im Falle einer Insolvenz ist Handeln gefragt.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie
erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein
engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
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