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20.02.2014 16:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Handel & Dienstleistungen von BLTS Rechtsanwälte
Fachanwälte

Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte
Fachanwälte Regensburg berichtet
EuGH: Rücktrittsrecht bei Lebensversicherung - droht
Kündigungswelle?
Kurzfassung: Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können
Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht
über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Ob es jedoch sinnvoll ist, vom Vertrag
zurückzutreten, sollte man sich allerdings sehr genau überlegen. Verträge zwischen 19942000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit
nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell betragen die Garantieverzinsungen lediglich
1,75%, eine weitere Absenkung droht.

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

[BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte - 20.02.2014] Der Versicherungsbranche droht neuer
Ärger. Wie die Regensburger Fachanwaltskanzlei BLTS mitteilt, können nach einem
aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 19.12.2013, Az. C-209-12)
Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung auch nach Jahren noch widerrufen, wenn sie
bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind.
Der EuGH hatte sich in dem Verfahren mit der Frage zu befassen, ob ein Versicherungskunde
auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Nach deutschem
Recht war nämlich die Rücktrittsmöglichkeit auf ein Jahr begrenzt, und zwar unabhängig von
einer Belehrung über das bestehende Rücktrittsrecht.
Dazu Rechtsanwalt Gerald Tix von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte: "Der EuGH hat diese
Regelung, welche ohnehin bereits zum 1. Januar 2008 außer Kraft getreten ist, auch für die
Vergangenheit für unwirksam erklärt. Die Entscheidung stellt ausdrücklich klar, dass Art. 15
Abs. 1 der Zweiten und Art. 31 der Dritten EU-Richtlinie so auszulegen sind, dass das
Rücktrittsrecht erst ein Jahr später erlischt, wenn der Versicherungsnehmer über diese Recht
auch belehrt worden sei."
Die Konsequenz laut BLTS Regensburg: Wenn das nicht der Fall war, kann der
Versicherungsnehmer die eingezahlten Prämien komplett zurückverlangen - und nicht nur den
manchmal deutlich geringeren Rückkaufswert erlösen. Im entschiedenen Fall wollte ein
Versicherungskunde, der 1998 einen Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz
abgeschlossen hatte, 10 Jahre später vom Vertrag zurücktreten. Er begründete dies damit, dass
er nicht über die Rücktrittsmöglichkeit aufgeklärt worden sei.
Das Urteil gilt allerdings nur für Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen
wurden. Damals galt für den Abschluss von Lebensversicherungen das sogenannte
"Policenmodell". Der Kunde erhielt die Versicherungsbedingungen und alle weiteren
Informationen erst zusammen mit der Police zugeschickt, also zu einem Zeitpunkt, als der
Vertrag schon längst unterschrieben war - und damit aus Sicht des EuGH zu spät. Wer sich
vom Vertrag lösen wollte, konnte zwar innerhalb der Fristen des § 5a VVG a.F. zurücktreten,
allerdings längstens 1 Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.
Nach der Entscheidung des EuGH ist nun klar, dass das Rücktrittsrecht in den Fällen zeitlich
unbefristet ausgeübt werden kann, in denen der Versicherungsnehmer nicht oder nicht
ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Da es sich nicht um einen
Schadensersatzanspruch handelt, sondern der Versicherungsnehmer vertraglich so zu stellen
ist, als wenn er den Versicherungsvertrag nie abgeschlossen hätte, sind etwaige
Rückzahlungsansprüche auch nicht verjährt. BLTS weist weiter darauf hin, dass der
Versicherer nachweisen muss, dass die Widerrufsbelehrung erfolgt ist und die
Vertragsunterlagen beim Kunden eingetroffen sind. Dies könnte sich nun für den Versicherer
schwierig gestalten, wenn die Unterlagen- wie in der Regel geschehen- mit einfachem Brief
versandt wurden.
Theoretisch könnten insgesamt über 108 Millionen Versicherungsverträge, mit einem
Gesamtprämienvolumen von mehr als 400 Mrd. Euro, betroffen sein.
Man sollte es sich allerdings sehr genau überlegen, ob es immer sinnvoll ist, vom Vertrag
zurückzutreten. Verträge zwischen 1994- 2000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung
von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell
betragen die Garantieverzinsungen lediglich 1,75%, eine weitere Absenkung droht.
Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Regensburg
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in
Regensburg. Gegründet 2002, berät die Kanzlei mittelständische Unternehmen in allen
Bereichen des Wirtschaftsrechts. Dazu gehören neben den klassischen Rechtsgebieten wie
etwa Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht auch exotischere Bereiche wie
gewerblicher Rechtsschutz, Verwaltungsrecht oder das Wirtschaftsstrafrecht. BLTS arbeitet
nach dem Ansprechpartnerprinzip. Das heißt, dass den Kunden stets ein Ansprechpartner zur
Verfügung steht. Die juristische Arbeit wird dann von den Spezialisten des jeweiligen
Rechtsgebietes erledigt, und zwar meist in Teamarbeit. Das Zusammenspiel über
Rechtsgebietsgrenzen hinweg ist aufgrund der zunehmenden Komplexität des
Wirtschaftsrechts auch erforderlich. Beispielsweise lässt sich ein Unternehmensverkauf
rechtlich nur dann seriös begleiten, wenn neben den vertragsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen auch die operativen Geschäftsfelder beurteilt werden
können. Dazu gehören beispielsweise markenrechtliche Fragen, arbeitsrechtliche Themen,
oder eben auch Spezialfragen der jeweiligen Branche. Aus diesem Grund verfügt die Kanzlei
auch beispielsweise über einen Fachanwalt für Medizinrecht, der Unternehmen der
Gesundheitsbranche beratend zur Seite steht. Die Kanzlei sitzt in Regensburg und betreut von
dort aus Kunden im Wesentlichen in Nordbayern, teilweise aber auch weit darüber hinaus.
Weitere Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Regensburg sind auf
www.blts.info ,
youtube.com/user/bltsrechtsanwaelte
und auf
www.slideshare.net/BLTSAnwaelte
zu finden.

Weitere Informationen

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei der BLTS bearbeitet mit
derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die
rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet.
Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch
präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht
bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer,
schweizer und luxemburger Banken.
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, Herr Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg, Deutschland
Tel.: 0941780390; http://www.blts.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
07.02.2014 Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Regensburg
31.01.2014 Wirtschaftsrecht für den Mittelstand - BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
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08.11.2013 BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte

Pressekontakt
Kontakt:
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
0941780390
stahl@blts.de
http://www.blts.de

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Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg berichtet

  • 1. 20.02.2014 16:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Handel & Dienstleistungen von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg berichtet EuGH: Rücktrittsrecht bei Lebensversicherung - droht Kündigungswelle? Kurzfassung: Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Ob es jedoch sinnvoll ist, vom Vertrag zurückzutreten, sollte man sich allerdings sehr genau überlegen. Verträge zwischen 19942000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell betragen die Garantieverzinsungen lediglich 1,75%, eine weitere Absenkung droht. BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg [BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte - 20.02.2014] Der Versicherungsbranche droht neuer Ärger. Wie die Regensburger Fachanwaltskanzlei BLTS mitteilt, können nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 19.12.2013, Az. C-209-12) Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung auch nach Jahren noch widerrufen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind.
  • 2. Der EuGH hatte sich in dem Verfahren mit der Frage zu befassen, ob ein Versicherungskunde auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Nach deutschem Recht war nämlich die Rücktrittsmöglichkeit auf ein Jahr begrenzt, und zwar unabhängig von einer Belehrung über das bestehende Rücktrittsrecht. Dazu Rechtsanwalt Gerald Tix von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte: "Der EuGH hat diese Regelung, welche ohnehin bereits zum 1. Januar 2008 außer Kraft getreten ist, auch für die Vergangenheit für unwirksam erklärt. Die Entscheidung stellt ausdrücklich klar, dass Art. 15 Abs. 1 der Zweiten und Art. 31 der Dritten EU-Richtlinie so auszulegen sind, dass das Rücktrittsrecht erst ein Jahr später erlischt, wenn der Versicherungsnehmer über diese Recht auch belehrt worden sei." Die Konsequenz laut BLTS Regensburg: Wenn das nicht der Fall war, kann der Versicherungsnehmer die eingezahlten Prämien komplett zurückverlangen - und nicht nur den manchmal deutlich geringeren Rückkaufswert erlösen. Im entschiedenen Fall wollte ein Versicherungskunde, der 1998 einen Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz abgeschlossen hatte, 10 Jahre später vom Vertrag zurücktreten. Er begründete dies damit, dass er nicht über die Rücktrittsmöglichkeit aufgeklärt worden sei. Das Urteil gilt allerdings nur für Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Damals galt für den Abschluss von Lebensversicherungen das sogenannte "Policenmodell". Der Kunde erhielt die Versicherungsbedingungen und alle weiteren Informationen erst zusammen mit der Police zugeschickt, also zu einem Zeitpunkt, als der Vertrag schon längst unterschrieben war - und damit aus Sicht des EuGH zu spät. Wer sich vom Vertrag lösen wollte, konnte zwar innerhalb der Fristen des § 5a VVG a.F. zurücktreten, allerdings längstens 1 Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Nach der Entscheidung des EuGH ist nun klar, dass das Rücktrittsrecht in den Fällen zeitlich unbefristet ausgeübt werden kann, in denen der Versicherungsnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Da es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt, sondern der Versicherungsnehmer vertraglich so zu stellen ist, als wenn er den Versicherungsvertrag nie abgeschlossen hätte, sind etwaige Rückzahlungsansprüche auch nicht verjährt. BLTS weist weiter darauf hin, dass der Versicherer nachweisen muss, dass die Widerrufsbelehrung erfolgt ist und die Vertragsunterlagen beim Kunden eingetroffen sind. Dies könnte sich nun für den Versicherer schwierig gestalten, wenn die Unterlagen- wie in der Regel geschehen- mit einfachem Brief versandt wurden. Theoretisch könnten insgesamt über 108 Millionen Versicherungsverträge, mit einem Gesamtprämienvolumen von mehr als 400 Mrd. Euro, betroffen sein. Man sollte es sich allerdings sehr genau überlegen, ob es immer sinnvoll ist, vom Vertrag zurückzutreten. Verträge zwischen 1994- 2000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell betragen die Garantieverzinsungen lediglich 1,75%, eine weitere Absenkung droht.
  • 3. Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Regensburg BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Regensburg. Gegründet 2002, berät die Kanzlei mittelständische Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Dazu gehören neben den klassischen Rechtsgebieten wie etwa Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht auch exotischere Bereiche wie gewerblicher Rechtsschutz, Verwaltungsrecht oder das Wirtschaftsstrafrecht. BLTS arbeitet nach dem Ansprechpartnerprinzip. Das heißt, dass den Kunden stets ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die juristische Arbeit wird dann von den Spezialisten des jeweiligen Rechtsgebietes erledigt, und zwar meist in Teamarbeit. Das Zusammenspiel über Rechtsgebietsgrenzen hinweg ist aufgrund der zunehmenden Komplexität des Wirtschaftsrechts auch erforderlich. Beispielsweise lässt sich ein Unternehmensverkauf rechtlich nur dann seriös begleiten, wenn neben den vertragsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen auch die operativen Geschäftsfelder beurteilt werden können. Dazu gehören beispielsweise markenrechtliche Fragen, arbeitsrechtliche Themen, oder eben auch Spezialfragen der jeweiligen Branche. Aus diesem Grund verfügt die Kanzlei auch beispielsweise über einen Fachanwalt für Medizinrecht, der Unternehmen der Gesundheitsbranche beratend zur Seite steht. Die Kanzlei sitzt in Regensburg und betreut von dort aus Kunden im Wesentlichen in Nordbayern, teilweise aber auch weit darüber hinaus. Weitere Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg sind auf www.blts.info , youtube.com/user/bltsrechtsanwaelte und auf www.slideshare.net/BLTSAnwaelte zu finden. Weitere Informationen BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei der BLTS bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken. BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, Herr Christian Stahl Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg, Deutschland Tel.: 0941780390; http://www.blts.de
  • 4. Weitere Meldungen dieses Unternehmens 07.02.2014 Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Regensburg 31.01.2014 Wirtschaftsrecht für den Mittelstand - BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte 20.12.2013 BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte erwartet neue Abmahnwelle 02.12.2013 BLTS Regensburg warnt vor der Hoeneß-Falle 08.11.2013 BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Pressekontakt Kontakt: BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Christian Stahl Kumpfmühler Str. 3 93047 Regensburg 0941780390 stahl@blts.de http://www.blts.de Keywords BLTS, BLTS Regensburg, BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, Regensburger, Regensburg Blts, Anwälte Regensburg, B L T S, BLTS-Regensburg, Anwalt Regensburg, BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg