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Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH
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20218 Hamburg
1
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 1
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung des Werks (auch in Teilen) ist nur mit
schriftlicher Zustimmung erlaubt. Die Präsentation wird ausschließlich für die private, nicht kommerzielle Information bereit gestellt.
Dr. Ulrich Kampffmeyer
Update Information Management 2019
-Digital First-
Hamburg / Frankfurt
29. Januar 2019 / 20.Februar 2019
Wann gilt eine E-Mail als zugestellt?
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 2
Wann gilt eine E-Mail als zugestellt?
Das AG Hamburg hat hierzu am 27.04.2018 (Aktz. 12 C 214/17) ein
entsprechendes Urteil gefällt. Die Vorlage des Ausdrucks aus dem
Postausgangssystem für Abruf der E-Mail vom Server auf E-Mail-
Konto des Empfängers galt als Anscheinsbeweis für den Zugang
des Empfängers zur empfangenen E-Mail. So gilt die E-Mail als
zugestellt (http://bit.ly/EMailzugestellt) und die Kenntnis der Inhalts
kann als Beweis gewertet werden.
Problematisch galt bisher der Nachweis der Zustellung und des
tatsächlichen Empfangs, da beim Empfänger serverseitig die
Quittungen für Empfang und für Lesen unterdrückt werden können.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hatte hierzu bereits 2012 geurteilt:
"Eine E-Mail gelangt dann in den Machtbereich, wenn sie in der
Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar
gespeichert wird. Dafür trägt die Klägerin vorliegend die Darlegungs-
und Beweislast." (LArbG Berlin-Brandenburg v. 27.11.2012, juris).
Dies ist natürlich schwer nachzuweisen. In der Literatur (Mankowski,
NJW 2004, 1901, 1904) galt bisher, dass eine vom Kläger
vorgelegte E-Mail nicht ausreichend ist, um den Nachweis zu führen,
dass diese E-Mail auch zugestellt und gelesen wurde. Dies gilt
schon für den ersten Anschein.
https://www.project-consult.de/in_der_diskussion/wann-gilt-eine-e-mail-als-zugestellt
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Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 3
Wann gilt eine E-Mail als zugestellt?
In dem Fall AG Hamburg 12 C 214/17 hat nun die Klägerin
zusätzlich eines Ausdruck aus ihrem Postausgangssystem die
Bestätigung des Abrufs der E-Mail von dem Mailserver auf das E-
Mail-Konto der Beklagten vorgelegt. Hier war glücklicherweise
eine Empfangsbestätigung des Systems der beklagten Partei
dokumentiert. Dies wurde als Anscheinsbeweis gewertet.
Noch besser steht sich natürlich ein Absender, wenn er ein
revisionssicheres Archiv-, Enterprise-Content-Management- oder
E-Mail-Management-System benutzt, das ein richtiges
Postausgangsbuch führt und dieses durch einen Audit-Trail
dokumentiert. Ein solcher Audit-Trail und ein Postausgangs-
Journal können zusätzlich durch einen Zeitstempel oder als
Blockchain konzipiert abgesichert werden. Der Nachweis des
Versandes ist so gegeben. Die Lücke normaler E-Mail-Server, die
Empfangs und Lese-Bestätigungen unterdrücken können, lässt
sich aber so gänzlich nicht überwinden.
https://www.project-consult.de/in_der_diskussion/wann-gilt-eine-e-mail-als-zugestellt
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 4
Wann gilt eine E-Mail als zugestellt?
Anders sieht dies bei Systemen aus, wo in einem Portal
Nachricht und/oder Dokument bereitgestellt werden, der
Empfänger eine Notifikation mit Link zum Download erhält
und sich das Dokument selbst herunterlädt. Dieser
Vorgang des Herunterladens kann mit allen zugehörigen
Daten wie Empfänger, Datum des Herunterladens usw.
eindeutig dokumentiert werden und ist dann auch nicht
mehr abstreitbar. Der Empfänger hat die Nachricht
erhalten, wurde darauf hin selbst aktiv und hat sich selbst
nachweislich Zugang zum Dokument verschafft.
Bleibt noch die nachweisliche Zustellung mit einem System
wie De-Mail, wo der Empfang eindeutig nachgewiesen
werden kann und wie bei einem Einschreiben nicht
abstreitbar ist (auch wenn der Empfänger die Nachricht
nicht öffnet und nicht liest). Aufwändige Systeme dieser Art
haben sich allerdings nicht durchgesetzt.
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  • 2. © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 2 Wann gilt eine E-Mail als zugestellt? Das AG Hamburg hat hierzu am 27.04.2018 (Aktz. 12 C 214/17) ein entsprechendes Urteil gefällt. Die Vorlage des Ausdrucks aus dem Postausgangssystem für Abruf der E-Mail vom Server auf E-Mail- Konto des Empfängers galt als Anscheinsbeweis für den Zugang des Empfängers zur empfangenen E-Mail. So gilt die E-Mail als zugestellt (http://bit.ly/EMailzugestellt) und die Kenntnis der Inhalts kann als Beweis gewertet werden. Problematisch galt bisher der Nachweis der Zustellung und des tatsächlichen Empfangs, da beim Empfänger serverseitig die Quittungen für Empfang und für Lesen unterdrückt werden können. Das LArbG Berlin-Brandenburg hatte hierzu bereits 2012 geurteilt: "Eine E-Mail gelangt dann in den Machtbereich, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar gespeichert wird. Dafür trägt die Klägerin vorliegend die Darlegungs- und Beweislast." (LArbG Berlin-Brandenburg v. 27.11.2012, juris). Dies ist natürlich schwer nachzuweisen. In der Literatur (Mankowski, NJW 2004, 1901, 1904) galt bisher, dass eine vom Kläger vorgelegte E-Mail nicht ausreichend ist, um den Nachweis zu führen, dass diese E-Mail auch zugestellt und gelesen wurde. Dies gilt schon für den ersten Anschein. https://www.project-consult.de/in_der_diskussion/wann-gilt-eine-e-mail-als-zugestellt
  • 3. © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 3 Wann gilt eine E-Mail als zugestellt? In dem Fall AG Hamburg 12 C 214/17 hat nun die Klägerin zusätzlich eines Ausdruck aus ihrem Postausgangssystem die Bestätigung des Abrufs der E-Mail von dem Mailserver auf das E- Mail-Konto der Beklagten vorgelegt. Hier war glücklicherweise eine Empfangsbestätigung des Systems der beklagten Partei dokumentiert. Dies wurde als Anscheinsbeweis gewertet. Noch besser steht sich natürlich ein Absender, wenn er ein revisionssicheres Archiv-, Enterprise-Content-Management- oder E-Mail-Management-System benutzt, das ein richtiges Postausgangsbuch führt und dieses durch einen Audit-Trail dokumentiert. Ein solcher Audit-Trail und ein Postausgangs- Journal können zusätzlich durch einen Zeitstempel oder als Blockchain konzipiert abgesichert werden. Der Nachweis des Versandes ist so gegeben. Die Lücke normaler E-Mail-Server, die Empfangs und Lese-Bestätigungen unterdrücken können, lässt sich aber so gänzlich nicht überwinden. https://www.project-consult.de/in_der_diskussion/wann-gilt-eine-e-mail-als-zugestellt
  • 4. © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jun-19 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Update IM 2019 Ulrich Kampffmeyer Aktuelles_Rechtsfragen 20.02.2019 © PROJECT CONSULT 2019 Seite 4 Wann gilt eine E-Mail als zugestellt? Anders sieht dies bei Systemen aus, wo in einem Portal Nachricht und/oder Dokument bereitgestellt werden, der Empfänger eine Notifikation mit Link zum Download erhält und sich das Dokument selbst herunterlädt. Dieser Vorgang des Herunterladens kann mit allen zugehörigen Daten wie Empfänger, Datum des Herunterladens usw. eindeutig dokumentiert werden und ist dann auch nicht mehr abstreitbar. Der Empfänger hat die Nachricht erhalten, wurde darauf hin selbst aktiv und hat sich selbst nachweislich Zugang zum Dokument verschafft. Bleibt noch die nachweisliche Zustellung mit einem System wie De-Mail, wo der Empfang eindeutig nachgewiesen werden kann und wie bei einem Einschreiben nicht abstreitbar ist (auch wenn der Empfänger die Nachricht nicht öffnet und nicht liest). Aufwändige Systeme dieser Art haben sich allerdings nicht durchgesetzt. https://www.project-consult.de/in_der_diskussion/wann-gilt-eine-e-mail-als-zugestellt