1. Graurheindorfer Str. 157
0-53117 Bonn
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Postfach 2240, 0-53012 Bonn
Tel.: +49 (0)228 501 664
Fax.: +49 (0)228 501 229
zabservice@kmk.org
http://www.kmk.org/zab
http://anabin.kmk.org
Reg.-Nr.: L2015/50049
Bonn, 15.06.2015
Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
Herr Filipe Orlando Cardoso Martins Quintas, geboren am 23.03.1971 in Rio Tinto, weist
den folgenden ausländischen Hochschulabschluss nach:
Abschluss: Mestrado em Gestäo de Processos e Operacöes
Wörtl. Übersetzung: Master in Prozess- und Betriebsmanagement
Studiengang: Gestäo de Processos e Operacöes
(Wirtschaftsingenieurwesen)
Institution: Instituto Superior de Engenharia do Porto
Ort: Porto
Staat: Portugal
Dauer: 2 Jahre
Abschlussdatum: 26.10.2012
Ausstellungsdatum: 05.12.2012
Bewertung
Der ausländische Abschluss entspricht in Verbindung mit dem zuvor absolvierten
5-jährigen Studium einem deutschen Hochschulabschluss auf Master-Ebene.
erne-none.
2. Graurheindorfer Str. 157
0-53117 Bonn
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Postfach 2240, 0-53012 Bonn
Tel.: +49 (0)228 501 664
Fax.: +49 (0)228 501 229
zabservice@kmk.org
http://www.kmk.org/zab
http://anabin.kmk.org
Reg.-Nr.: L2015/50049
Bonn, 15.06.2015
Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
Herr Filipe Orlando Cardoso Martins Quintas, geboren am 23.03.1971 in Rio Tinto, weist
den folgenden ausländischen Hochschulabschluss nach:
Abschluss: Mestrado em Gestäo de Processos e Operacöes
Wörtl. Übersetzung: Master in Prozess- und Betriebsmanagement
Studiengang: Gestäo de Processos e Operacöes
(Wirtschaftsingenieurwesen)
Institution: Instituto Superior de Engenharia do Porto
Ort: Porto
Staat: Portugal
Dauer: 2 Jahre
Abschlussdatum: 26.10.2012
Ausstellungsdatum: 05.12.2012
Die Bewertung basiert auf einer Abschlussbescheinigung der Hochschule. Die
Verleihungsurkunde lag zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Zeugnisbewertung noch
nicht vor.
Dauer und Art der Ausbildung
Nachgewiesen ist der Abschluss eines in Vollzeitform regulär 2-jährigen
Hochschulstudiums im Studiengang "Gestäo de Processos e Operacöes"
(Wirtschaftsingenieurwesen). Der Abschluss basiert auf dem zuvor an der anerkannten
Hochschule "Universidade do Porto" in Portugal nach 5-jährigem Studium erworbenen
Abschluss "Licenciado em Engenharia Mecänica" (Lizentiat in Maschinenbau).
Das "Instituto Superior de Engenharia do Porto" ist eine anerkannte Hochschule.
Entsprechung im deutschen Bildungssystem
Der ausländische Abschluss entspricht in Verbindung mit dem zuvor absolvierten
5-jährigen Studium einem deutschen Hochschulabschluss auf Master-Ebene.
Hochschulzugang und Anrechnung von Studienleistungen
Aufgrund des ausländischen Abschlusses können die Zulassung zu einem Studium an
einer deutschen Hochschule und die Anrechnung einschlägiger Studien- und
Prüfungsleistungen beantragt werden. Die jeweilige Hochschule entscheidet hierüber in
eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der jeweils geltenden Studien- und
Prüfungsordnung.
erne-none.
3. Zulassung zum Masterstudium
Die formale Ebene des postgradualen Master-Abschlusses ist bereits erreicht. Aufgrund
des ausländischen Abschlusses kann die Zulassung zu einem weiteren postgradualen
Studium an einer deutschen Hochschule beantragt werden. Die jeweilige Hochschule
entscheidet hierüber in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der jeweils geltenden
Studien- und Prüfungsordnung.
Zulassung zur Promotion
Aufgrund des ausländischen Abschlusses kann die Zulassung zur Promotion bei einer
deutschen Hochschule beantragt werden. Die jeweilige Hochschule entscheidet hierüber
in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der jeweils geltenden Promotionsordnung.
Gradführung
Ausländische Hochschulgrade können in Deutschland in der Regel in der verliehenen
Originalform geführt werden. Hierfür bedarf es keiner behördlichen Genehmigung im
Einzelfall. Die genauen Bestimmungen zur Führung ausländischer Hochschulgrade sind
auf der KMK-Homepage unter "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen /
Veröffentlichungen und Beschlüsse" zu finden.
gotewOy to recogIition of ocodemic and PI~ qualftcations '.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/lngenieurin" ist die Erlaubnis einer
zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Die Adressen der zuständigen Behörden
finden Sie in der Datenbank anabin unter "Anerkennungs- und Beratungsstellen in
Deutschland".
Der ausländische Hochschulgrad kann erst geführt werden, wenn die Verleihungsurkunde
ausgestellt wurde.
Berufliche Anerkennung
Der ausländische Abschluss ermöglicht ein Arbeitsverhältnis, für das ein
Hochschulabschluss auf Master-Ebene erforderlich ist. Der jeweilige Arbeitgeber
entscheidet über die Eignung in eigener Zuständigkeit.
enlc-nanc.~..