2. In Polen eine Firma zu gründen, ist
relativ einfach. Eine Gesellschaft mit
begrenzter Haftung (GmbH) ist am
häufigsten genutzte Gesellschaftsform
für in- und ausländische Investoren,
die Geschäfte in Polen tätigen.
Das erforderliche Betriebskapital,
für die Gründung einer GmbH
beträgt mindestens 5.000 PLN.
Diese Stammeinlagen müssen vor
der Registrierung der GmbH
geleistet werden.
Zudem stehen bereits gegründete
GmbHs zum Kauf zur Verfügung,
gleichsam direkt von der Stange,
so dass man eine Geschäftstätigkeit
innerhalb von wenigen Tagen beginnen
kann.
• Firmengründung
– Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags
– Registrierung der Firma im Handelsregister (KRS)
– Registrierung zu Zwecken der Körperschaft- und
Umsatzsteuer
• Buchhaltungsdienstleistungen
• Gehaltsabrechnung
• Steuer- und Rechtsberatung
Finanzberichte
Die Rechnungslegungsstandards
in Polen unterliegen wesentlichen
Veränderungen, durch die sie an
die Standards der Internationalen
Rechnungslegungsvorschriften
(IFRS) angenähert werden sollen.
Arbeit
Die Arbeitskosten in Polen sind
bis zu vier Mal niedriger als in
den am meisten entwickelten
Volkswirtschaften der EU.
Körperschaftsteuer
Der Einheitssteuersatz für die
Körperschaftssteuer liegt bei 19%.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt 15%.
Der Umsatzsteuerregelsatz in Polen
beträgt 23% und gilt für die meisten
Güter und Dienstleistungen. Der
Vorzugssatz liegt bei 5% und 8%.
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Fakten
zur Geschäftstätigkeit
in Polen
MwSt.