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Kompetent Flexibel Prekär - Informationsveranstaltung der IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen, 16.10.2018
1. Informationsveranstaltung der
IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen
Zeit: Dienstag 16.10.2018, 18:30
Ort: Universität Wien, Hauptgebäude, Hörsaal 42
KOMPETENT. FLEXIBEL. PREKÄR.
ARBEITEN ALS LEKTOR_IN
AN DER UNI WIEN
2. Begrüßung
Christian Cargnelli
Vorstellung der IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen:
Gründung als Verein: 1996. Teilfraktion von GAKU-PLUM-IG
Vorstellung des Podiums (= IG-Vorstand):
Maria Dabringer
Stefan Ossmann
Anton Tantner
Claus Tieber
Aurelia Weikert
3. Ablauf der Veranstaltung
Begrüßung, Vorstellung
Zahlen, Daten, Fakten
Die Universität Wien und ihre Organisationsform
Die arbeits-/vertragsrechtliche Lage von
UniversitätslektorInnen
Zu Geschichte und Wirken der IG LektorInnen
Diskussion
4. Zahlen, Daten, Fakten
Wer sind wir?
mindestens 80 % des wiss. Personals befristet
ca 40 % der Lehre von LektorInnen, teilw bis zu
2/3 oder mehr, oft auch im Bakk-Pflichtbereich
Entfristungen v LektorInnen derzeit: 48
Was macht Lage prekär für LektorInnen?
Befristung
LA-Vergabe oft nur für 1 Semester
insges 2971 LektorInnen
5. Die Universität Wien und
ihre Organisationsform
Rektorat
Senat
Universitätsrat
Studienkonferenz (STUKO)
Betriebsrat
9. Senat
Zusammensetzung:
9 UniversitätsprofessorInnen
4 Mitglieder aus dem Mittelbau (wiss. Personal)
4 Studierende
1 Mitglied aus dem Allgemeinen
Universitätspersonal
10. Senat
Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren
Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei
Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den
Universitätsrat weiterzuleiten
Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei
Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den
Universitätsrat weiterzuleiten
Mitwirkung an Habilitationsverfahren
Mitwirkung an Berufungsverfahren
Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat
12. Universitätsrat
Teil der Universitätsleitung (3/3)
Funktionsperiode: fünf Jahre (bis 28.2.2023)
„Aufsichtsgremium“. Neun Personen.
4 Personen werden vom Senat gewählt, 4
Personen von der Bundesregierung bestellt (u.a.
Reinald Riedl)
Durch diese 8 Personen gewählt: 1 weitere Person
13. Universitätsrat
Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der
Leistungsvereinbarung und der Gestaltungsvereinbarung der Universität sowie der
Geschäftsordnung des Rektorats
Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors spätestens acht Monate vor dem
voraussichtlichen Freiwerden dieser Funktion bzw. innerhalb von drei Monaten ab dem
Zeitpunkt der Abberufung oder des Rücktritts
Erlassung der Bestimmungen für die Wahl der Rektorin oder des Rektors nach Einholung einer
Stellungnahme des Senats, die dieser innerhalb von vier Wochen nach Vorlage abzugeben hat
Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats innerhalb von vier
Wochen ab Vorlage des Vorschlags
Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des
Rektors und nach Stellungnahme des Senats
Abschluss der Zielvereinbarung mit der Rektorin oder dem Rektor und dem Rektorat
Abschluss der Arbeitsverträge mit der Rektorin oder dem Rektor und den Vizerektorinnen und
Vizerektoren
15. Betriebsrat für das wiss.
Universitätspersonal
ArbeitnehmerInnen-Vertretung an der Universität
Wird alle 5 Jahre gewählt (Frühling 2018)
ALLE wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sind
wahlberechtigt
Struktur: 3 wahlwerbende Gruppen
GAKU-PLUM-IG: 15 Personen (IG: 5 Personen)
ULV: 9 Personen
UPV-Dialog: 4 Personen
16. Quelle: Handbuch Vergütungscodes, Version
Februar 2018:
https://spl.univie.ac.at/uploads/media/Handbuch_
Verguetungscodes_2018Feber.pdf, Zugriff
15/10/2018.
Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
19. „Stufen“
Quelle: Gehaltsschema des Kollektivvertrages der
MitarbeiterInnengruppe:
https://personalwesen.univie.ac.at/jobs-recruiting/job-
center/gehaltsschema/, Zugriff 15/10/2018.
Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
21. Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
Zugang zur universitären Lehre:
Ausschreibungen/ Netzwerke/ Kontakte ermöglichen die
Beauftragung von einzelnen zu lehren
Für akademische Lehre Arbeitsvertrag mit der Universität
Für Mehrzahl der LektorInnen werden auf sechs Monate
befristete Verträge ausgestellt
1. März bis 31. August
1. September bis 28 (29.) Februar
jedes Semester müssen Lektor_innen erneut Verträge
unterschreiben, es besteht seitens der Universität keine
Weiterbeschäftigungspflicht
Diese Aneinanderreihung von Verträgen bildet
eine sogenannte „Kette“
22. Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
Vergabe von LVs im Ausmaß von ein- bis achtstündig:
einstündig (oft gemeinsam mit 2. Lehrperson)
zweistündig (= meist 1 LV)
z.Zt. Remuneration unter der Geringfügigkeitsgrenze
Varianten bis 8std. Lehrbeauftragung möglich
1 Stunde Lehre = 12-15 Werteinheiten Lehre á 45 Minuten im
Semester (je nach Feiertags-Konstellation)
2 Stunden Lehre = 24-30 Werteinheiten Lehre á 45 Minuten
Arbeitszeitberechnung: 1 Lehreinheit = 3 Arbeitsstunden
(45 min Lehre, 2 Std. 15 Min. Vor- und Nachbereitung)
23. Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
Remuneration der Lehre:
Gehaltsgruppe B2 | lit. a akadem. Lehre
Gehaltsgruppe B2: (siehe KV §49 Gehaltsschemata)
1 Semesterwochenstunde, monatlich:
7,7% der Gehaltsgruppe B1 (2018): 2.794,60 €
Vorrückungen/ Basis Gehaltsgruppe B1
3 Jahre: 3.313,20 €
8 Jahre: 3.711,10 €
24. Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
Sonderfall 2st. Lehrauftrag
mit 430,70 € bleibt die Lehrauftragsremuneration
UNTER der Geringfügigkeitsgrenze
d.h. keine Sozialversicherungsabgaben
(nur Unfallversicherung) Selbstversicherungspflicht, wenn
anderes einkommen vorhanden!
Beispiel: Lehre Einsteiger
Remuneration 2std. Lehre/ Monat 2018: ~ 430,70 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 2018: ~ 438,05 €
Kompensation (Universität Wien!!): Prüfungsaufsichten
25. Die arbeits-/vertragsrechtliche
Lage von UniversitätslektorInnen
EU-Kettenvertragsregelung
EUGH, Urteil vom 26. Januar 2012, Az: C-586/10
Arbeitgeber muss Arbeitnehmer_innen nach 8jähriger
Verlängerung einen unbefristeten Vertrag ausstellen
Strategie der AG Unterbrechung der Verträge (halbes Jahr
oder Jahr! Ermessensspielraum AG)
danach wieder erneuter Einstieg
(acht Jahre beginnen erneut)
26. Uni-Proteste 1987, 1996, 2009, 201X/202X?
Gründung 1996
Studie „Zwischen Autonomie und Ausgrenzung“
2000 (PDF unter ig-elf.at / Archiv / Studien)
Prekarität keine Frage des „Nachwuchs“
Zur Geschichte der IG LektorInnen
27. Zur Geschichte der IG LektorInnen
Politische Interventionen:
Resolution zur Regierungsbildung 2000
Freilassung der Volxtheaterkarawane 2001
Einladung Anne Rambach („intellos précaires“) 2002
im Uni Wien Betriebsrat seit 2005