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L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L1 Musik




                   Producerver
Bandübernahme- und Producervertrag


Michael Meyer
Rechtsanwalt und Musiker, Mitglied des Gala-Orchesters „Die Studiker“. Co-Autor
des Wörterbuchs des Musikbusiness


Inhalt                                                                  Seite

1.    Der Bandübernahmevertrag                                               3
1.1   Begriff und Funktion                                                   3
2.    Vertragliche Strukturen im Bereich der Musikproduktion                 3
3.    Besonderheiten des Bandübernahmevertrages im
      Vergleich zum Künstlerexklusivvertrag                                  5
3.1   Kongruenzerfordernis zwischen Künstlerexklusiv- und
      Bandübernahmevertrag                                                   5
3.2   Vertragsgegenstand und Rechtseinräumung                                6
3.3   Vertragsdauer und Auswertungsdauer                                     6
3.4   Vertragsgebiet                                                         6
3.5   Vergütung und Vorauszahlungen                                          6
3.6   Künstlerbrief                                                          7
4.    Vertragsmuster                                                         7
5.    Der Producervertrag                                                   16
5.1   Begriff und Funktion                                                  16
6.    Formen des Producervertrages                                          16
6.1   Exklusiver Producervertrag                                            17
6.2   Nichtexklusiver Producervertrag                                       17
7.    Besonderheiten des Producervertrages im Vergleich zu
      anderen Tonaufnahmenauswertungsverträgen                              17
7.1   Vertragslaufzeit und Produktionsumfangumfang                          18
7.2   Produktionskosten                                                     18
7.3   Werbung, Merchandising                                                18
7.4   Exklusivität und Veröffentlichungsverpflichtung                       18
7.5   Umsatzbeteiligungen und Vorauszahlungen                               18
8.    Vertragsmuster                                                        19
                                                                                  L
                                                                                  1.3
                                                                                  S. 1
      Der Bandübernahmevertrag                                              6

      Der Producervertrag                                                  19



                                                 10 Kultur & Recht März 2001
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L1 Musik




       Der vorhergehende Beitrag wird an dieser Stelle fortgesetzt mit dem Bandübernah-
       me- und Producervertrag. Ersterer wird zwischen dem wirtschaftlichen Produzenten
       und dem Tonträgerhersteller geschlossen, dem die Rechte an der bereits angefertig-
       ten Aufnahme zum Zwecke der Vervielfältigung und Verbreitung eingeräumt wer-
       den. Bei dem Producervertrag wird dagegen als Hauptleistungspflicht seitens des
       künstlerischen Produzenten die Anfertigung einer Aufnahme und Einräumung der
       Leistungsschutzrechtevereinbart. Verfolgen Sie, welche Besonderheiten die Verträge
       aufweisen und welche Pflichten die Parteien vor der Einigung erörtern sollten.




L
1.3
S. 2




       10 Kultur & Recht März 2001
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L1 Musik




1. Der Bandübernahmevertrag
1.1 Begriff und Funktion

Der Bandübernahmevertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
wirtschaftlichen Produzenten einer überspielungsreifen Masteraufnahme und einem
Tonträgerunternehmen. Im Gegensatz zum Künstlerexklusivvertrag wird dem Ton-
trägerunternehmen eine „fertige“ Aufnahme (Masterband) angeboten, die ohne
weitere Überarbeitung dem Presswerk als Vorlage zur Herstellung von Tonträgern
dienen kann. Da das Tonträgerunternehmen in diesem Fall keine Produktionskosten
für die Anfertigung der Aufnahmen tragen muss, können hier im Vergleich zum
Künstlerexklusivvertrag in der Regel wesentlich höhere Lizenzbeteiligungen verein-
bart werden.

Der Bandübernahmevertrag gehört begrifflich zu den Tonaufnahmenauswertungs-
verträgen, da es das Ziel beider Vertragsparteien ist, u.a. durch den Verkauf von
Tonträgern, d.h. der wirtschaftlichen Auswertung der Tonaufnahmen, an dem da-
durch erzielten Gewinn zu partizipieren.

Üblicherweise ist der Produzent einer fertigen Tonaufnahme mit den Usancen der
Musikbranche besser vertraut als der Künstler, der lediglich sein künstlerisches
Potenzial in Form seiner Darbietung einbringt. Die fortschreitende Technik im Be-
reich der Musikproduktion, insbesondere durch den Einsatz von Computern und
entsprechenden Sequencer-Programmen sowie vergleichsweise günstige Preise für
eine Studioausrüstung ermöglichen es heute jedoch auch dem geschäftlich Unerfah-
renen, Tonaufnahmen anzufertigen, die durchaus professionellen Standards genü-
gen. Viele Künstler haben heute ihr eigenes Studio, in dem mehr als nur Demoauf-
nahmen produziert werden können. Daher sei hier ausdrücklich auf die einleiten-
den Ausführungen zum Schallplattenvertrag verwiesen (siehe Beitrag L 1.2), die
dem unerfahrenen Produzenten ebenfalls hilfreich sein dürften, nicht zuletzt des-
halb, weil zumeist der Produzent seinerseits einen Künstlerexklusivvertrag mit dem
von ihm produzierten Künstler abschließen wird.


2. Vertragliche Strukturen im Bereich der
   Musikproduktion
Eine typische Konstellation sähe etwa wie folgt aus, wobei davon ausgegangen wird,
dass die Rollen im Produktionsprozess – und damit auch die verschiedenen             L
Rechtsinhaberschaften – bei verschiedenen Personen liegen:                           1.3
                                                                                     S. 3




                                                   10 Kultur & Recht März 2001
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L1 Musik




                                                               Künstlerexklusivertrag        Künstler


                                                                sog. Künstlerquittung     Studiomusiker
          Tonträger-                        wirtschaftlicher
                           Bandübernahme-
         unternehmen       vertrag             Produzent         Producervertrag            Producer
                                                                                        (künstl. Produzent)

                                                                                            Sonstiges,
                                                                z. B. Kauf-, MietV      z. B. Sudiokosten,
                                                                                            Mitarbeiter




       Abb. 1: Der Bandübernahmevertrag

               Ein wirtschaftlicher Produzent erhält gemäß dem Bandübernahmevertrag
               mit dem Tonträgerunternehmen 20 % Lizenzbeteiligung bezogen auf den
       Händlerabgabepreis. Hiervon vergütet er den Künstler mit 7 % Lizenzbeteiligung
       und den künstlerischen Produzenten mit 2 % Lizenzbeteiligung, so dass ihm zu-
       nächst noch 11 % verbleiben. Hiervon muss er etwa die Studiomusiker vergüten, die
       zumeist gegen eine Pauschalzahlung ihre Leistungsschutzrechte uneingeschränkt
       übertragen ( sog. Künstlerquittung). Auch die weiteren Kosten im Zusammenhang
       mit der Produktion sind hiervon zu begleichen.

       Alternativ steht es dem wirtschaftlichen Produzenten selbstverständlich frei, anhand
       des Masterbandes etwa selbst CDs von einem Presswerk pressen zu lassen. Sodann
       benötigte er nur noch einen Vertrieb, dem er die bereits fertig produzierten CDs
       liefern würde. In diesem Falle wäre mit dem Vertriebsunternehmen ein sog. Ver-
       triebsvertrag abzuschließen. Man könnte daher denken, dass ein Vertrag mit einem
       Tonträgerunternehmen gar nicht vonnöten ist. Es darf jedoch dabei nicht übersehen
L      werden, dass eine der wesentlichen Aufgaben des Tonträgerunternehmens die Ver-
1.3    kaufsförderung ist, etwa durch Werbung und Platzierung im Rundfunk und bei
S. 4   Musik-Fernsehsendern. Zudem begibt sich der wirtschaftliche Produzent im Falle
       der Eigenpressung in ein abermals erhöhtes wirtschaftliches Risiko, da er zunächst
       zusätzlich die Presskosten zu übernehmen hätte.




       10 Kultur & Recht März 2001

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  • 1. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L1 Musik Producerver Bandübernahme- und Producervertrag Michael Meyer Rechtsanwalt und Musiker, Mitglied des Gala-Orchesters „Die Studiker“. Co-Autor des Wörterbuchs des Musikbusiness Inhalt Seite 1. Der Bandübernahmevertrag 3 1.1 Begriff und Funktion 3 2. Vertragliche Strukturen im Bereich der Musikproduktion 3 3. Besonderheiten des Bandübernahmevertrages im Vergleich zum Künstlerexklusivvertrag 5 3.1 Kongruenzerfordernis zwischen Künstlerexklusiv- und Bandübernahmevertrag 5 3.2 Vertragsgegenstand und Rechtseinräumung 6 3.3 Vertragsdauer und Auswertungsdauer 6 3.4 Vertragsgebiet 6 3.5 Vergütung und Vorauszahlungen 6 3.6 Künstlerbrief 7 4. Vertragsmuster 7 5. Der Producervertrag 16 5.1 Begriff und Funktion 16 6. Formen des Producervertrages 16 6.1 Exklusiver Producervertrag 17 6.2 Nichtexklusiver Producervertrag 17 7. Besonderheiten des Producervertrages im Vergleich zu anderen Tonaufnahmenauswertungsverträgen 17 7.1 Vertragslaufzeit und Produktionsumfangumfang 18 7.2 Produktionskosten 18 7.3 Werbung, Merchandising 18 7.4 Exklusivität und Veröffentlichungsverpflichtung 18 7.5 Umsatzbeteiligungen und Vorauszahlungen 18 8. Vertragsmuster 19 L 1.3 S. 1 Der Bandübernahmevertrag 6 Der Producervertrag 19 10 Kultur & Recht März 2001
  • 2. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L1 Musik Der vorhergehende Beitrag wird an dieser Stelle fortgesetzt mit dem Bandübernah- me- und Producervertrag. Ersterer wird zwischen dem wirtschaftlichen Produzenten und dem Tonträgerhersteller geschlossen, dem die Rechte an der bereits angefertig- ten Aufnahme zum Zwecke der Vervielfältigung und Verbreitung eingeräumt wer- den. Bei dem Producervertrag wird dagegen als Hauptleistungspflicht seitens des künstlerischen Produzenten die Anfertigung einer Aufnahme und Einräumung der Leistungsschutzrechtevereinbart. Verfolgen Sie, welche Besonderheiten die Verträge aufweisen und welche Pflichten die Parteien vor der Einigung erörtern sollten. L 1.3 S. 2 10 Kultur & Recht März 2001
  • 3. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L1 Musik 1. Der Bandübernahmevertrag 1.1 Begriff und Funktion Der Bandübernahmevertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem wirtschaftlichen Produzenten einer überspielungsreifen Masteraufnahme und einem Tonträgerunternehmen. Im Gegensatz zum Künstlerexklusivvertrag wird dem Ton- trägerunternehmen eine „fertige“ Aufnahme (Masterband) angeboten, die ohne weitere Überarbeitung dem Presswerk als Vorlage zur Herstellung von Tonträgern dienen kann. Da das Tonträgerunternehmen in diesem Fall keine Produktionskosten für die Anfertigung der Aufnahmen tragen muss, können hier im Vergleich zum Künstlerexklusivvertrag in der Regel wesentlich höhere Lizenzbeteiligungen verein- bart werden. Der Bandübernahmevertrag gehört begrifflich zu den Tonaufnahmenauswertungs- verträgen, da es das Ziel beider Vertragsparteien ist, u.a. durch den Verkauf von Tonträgern, d.h. der wirtschaftlichen Auswertung der Tonaufnahmen, an dem da- durch erzielten Gewinn zu partizipieren. Üblicherweise ist der Produzent einer fertigen Tonaufnahme mit den Usancen der Musikbranche besser vertraut als der Künstler, der lediglich sein künstlerisches Potenzial in Form seiner Darbietung einbringt. Die fortschreitende Technik im Be- reich der Musikproduktion, insbesondere durch den Einsatz von Computern und entsprechenden Sequencer-Programmen sowie vergleichsweise günstige Preise für eine Studioausrüstung ermöglichen es heute jedoch auch dem geschäftlich Unerfah- renen, Tonaufnahmen anzufertigen, die durchaus professionellen Standards genü- gen. Viele Künstler haben heute ihr eigenes Studio, in dem mehr als nur Demoauf- nahmen produziert werden können. Daher sei hier ausdrücklich auf die einleiten- den Ausführungen zum Schallplattenvertrag verwiesen (siehe Beitrag L 1.2), die dem unerfahrenen Produzenten ebenfalls hilfreich sein dürften, nicht zuletzt des- halb, weil zumeist der Produzent seinerseits einen Künstlerexklusivvertrag mit dem von ihm produzierten Künstler abschließen wird. 2. Vertragliche Strukturen im Bereich der Musikproduktion Eine typische Konstellation sähe etwa wie folgt aus, wobei davon ausgegangen wird, dass die Rollen im Produktionsprozess – und damit auch die verschiedenen L Rechtsinhaberschaften – bei verschiedenen Personen liegen: 1.3 S. 3 10 Kultur & Recht März 2001
  • 4. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L1 Musik Künstlerexklusivertrag Künstler sog. Künstlerquittung Studiomusiker Tonträger- wirtschaftlicher Bandübernahme- unternehmen vertrag Produzent Producervertrag Producer (künstl. Produzent) Sonstiges, z. B. Kauf-, MietV z. B. Sudiokosten, Mitarbeiter Abb. 1: Der Bandübernahmevertrag Ein wirtschaftlicher Produzent erhält gemäß dem Bandübernahmevertrag mit dem Tonträgerunternehmen 20 % Lizenzbeteiligung bezogen auf den Händlerabgabepreis. Hiervon vergütet er den Künstler mit 7 % Lizenzbeteiligung und den künstlerischen Produzenten mit 2 % Lizenzbeteiligung, so dass ihm zu- nächst noch 11 % verbleiben. Hiervon muss er etwa die Studiomusiker vergüten, die zumeist gegen eine Pauschalzahlung ihre Leistungsschutzrechte uneingeschränkt übertragen ( sog. Künstlerquittung). Auch die weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Produktion sind hiervon zu begleichen. Alternativ steht es dem wirtschaftlichen Produzenten selbstverständlich frei, anhand des Masterbandes etwa selbst CDs von einem Presswerk pressen zu lassen. Sodann benötigte er nur noch einen Vertrieb, dem er die bereits fertig produzierten CDs liefern würde. In diesem Falle wäre mit dem Vertriebsunternehmen ein sog. Ver- triebsvertrag abzuschließen. Man könnte daher denken, dass ein Vertrag mit einem Tonträgerunternehmen gar nicht vonnöten ist. Es darf jedoch dabei nicht übersehen L werden, dass eine der wesentlichen Aufgaben des Tonträgerunternehmens die Ver- 1.3 kaufsförderung ist, etwa durch Werbung und Platzierung im Rundfunk und bei S. 4 Musik-Fernsehsendern. Zudem begibt sich der wirtschaftliche Produzent im Falle der Eigenpressung in ein abermals erhöhtes wirtschaftliches Risiko, da er zunächst zusätzlich die Presskosten zu übernehmen hätte. 10 Kultur & Recht März 2001