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F 1.3
Weder Hexenwerk noch Bedrohung
Was Kultur-Führungskräfte auch in nicht-kaufmännischen Funktionen
über betriebliches Rechnungswesen wissen sollten




                                                     Prof. Dr. Friedrich Loock



Es scheint in der Kulturszene – vor allem der öffentlich getragenen – immer noch „chic“ zu sein,
sich den Anforderungen eines Rechnungswesens pauschal und reflexartig zu widersetzen. Kultur-
verantwortliche kokettieren gern mit einer gewissen Unwilligkeit im Umgang mit Wirtschaftsdaten.
Diese Haltung mag man persönlich pflegen, doch ist sie für Funktionsträger in Kulturbetrieben
weder hilfreich noch klug. Sich den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsführung zu
widersetzen, fügt dem Betrieb höchstwahrscheinlich schweren Schaden zu. Auch wenn manche
gern das Gegenteil erzwingen wollen: Für Kulturbetriebe gelten keine Sonderregeln (mehr). Es
empfiehlt sich, das Unausweichliche bestmöglich anzuerkennen – und auf diesem Wege zu entde-
cken, dass ein betriebliches Rechnungswesen mehr hilfreiche als schädliche Aspekte aufweist.


Gliederung                                                                                Seite

1.     „Feindbild BWL“?                                                                       2
2.     Wirtschaftliches Denken und Handeln                                                    5
3.     Die Kameralistik                                                                       7
4.     Die Finanzbuchhaltung                                                                 10
4.1    Die „ordnungsgemäße Buchführung“                                                      11
4.2    Bilanz und GuV                                                                        12
5.     Das interne Rechnungswesen                                                            14
5.1    Budget                                                                                15
5.2    Kostenartenrechnung                                                                   16
5.3    Kostenstellenrechnung                                                                 17
5.4    Kostenträgerrechnung                                                                  18
6.     Fazit                                                                                 19




                                                                                              1
F 1.3                                                           Finanzierung und Förderung

Finanzmanagement




                           1.    „Feindbild BWL“?
Betriebswirtschaft:        Insbesondere in der Kulturszene wird „betriebliches Rechnungswesen“
Bedrohung für              immer wieder mit „Betriebswirtschaftlehre (BWL)“ in einen Topf gewor-
Kreativität?               fen und anschließend – häufig unreflektiert – verdammt. Als Begründung
                           dafür ist dann, durchaus auch auf Vorstands- und Intendantenebene, zu
                           hören, dass betriebswirtschaftliche Anforderungen die künstlerische
                           Arbeit und die Kreativität einschränkten oder gar behinderten. Dass
                           diese Sorge im Grundsatz vollkommen unbegründet ist, wissen dieje-
                           nigen, die sich mit dem Gegenstand „BWL“ eingehender befasst ha-
                           ben. Grundsätzlich dokumentieren auch (oder gerade) Fehleinschät-
                           zungen: Es besteht dringender Klärungs- und Aufklärungsbedarf.

                           Keineswegs kann ausgeschlossen werden, dass in manchen Kulturein-
                           richtungen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen falsch dosiert
                           und eingesetzt werden. Dass dies zu Irritationen und zuweilen auch zu
                           Abwehrhaltungen führt, ist dann durchaus verständlich. Aber hier ist
                           nicht die „Betriebswirtschaft“ und mit ihr auch nicht das „betriebliche
                           Rechnungswesen“ verantwortlich für Missverständnisse, sondern es
                           sind ausschließlich deren Anwender. Wenn Mitarbeiter, die für das
                           betriebliche Rechnungswesen zuständig und verantwortlich sind, ihre
                           Anforderungen mit lapidaren Hinweisen, wie z. B. „Das fordert das
                           Finanzamt so“, durchzusetzen versuchen, dann sind dies tatsächlich
                           nicht selten nur Schutzbehauptungen. Ohne Frage fordert das Finanz-
                           amt die Einhaltung von Vorschriften. Aber ob immer all das, was als
                           dessen Vorgabe geschildert wird, auch tatsächlich dessen Anforderun-
                           gen entspricht, sollte zumindest hinterfragt werden dürfen.

Betriebswirtschaftlichen   Diese, nicht selten durchaus berechtigten, Rückfragen bleiben aber
Zusammenhänge              vielfach aus, da insbesondere bei künstlerischen Mitarbeitern eine
kennen                     enorme Unsicherheit im Umgang mit dem betrieblichen Rechnungs-
                           wesen – und in der Wahrnehmung vieler: mit der Betriebswirtschaft
                           allgemein – besteht. Dabei handelt es sich hierbei keineswegs um ein
                           Ungetüm, dessen Wesen und Wirken für „Nicht-BWLer“ kaum er-
                           fassbar ist. Wer in einem Kulturbetrieb eine verantwortliche Funktion
                           innehat – und das beginnt bereits auf der unteren Management-Ebene
                           –, die/der sollte unbedingt das Wichtigste über betriebswirtschaftliche
                           Zusammenhänge kennen, um angemessen entscheiden zu können.

                           Mit eben diesen betrieblichen Zusammenhängen befasst sich die „Lehre
                           des betrieblichen Wirtschaftens“. Auch wenn es manche Wissenschaftler
                           anderer Disziplinen nicht wahrhaben wollen, so ist doch auch die „Be-
                           triebswirtschaftslehre“ im Grundsatz eine wissenschaftliche Disziplin.

                           Die zahlreichen wissenschaftlichen Disziplinen, wie wir sie heute prakti-
                           zieren, waren keineswegs seit jeher getrennt. Die Repräsentanten der
                           antiken Philosophie waren Universalgelehrte. Sie trafen grundlegende
                           Aussagen zu Natur und Kultur. Insbesondere die Kultur, also das Zu-
                           sammenleben in Gesellschaften und die Prinzipien eines richtigen und




2
Finanzierung und Förderung                                                                       F 1.3

                                                                                    Finanzmanagement




gerechten Lebens, beschäftigte sie. Die damaligen Philosophen waren
Natur-, Sozial-, Geisteswissenschaftler und Ethiker in einer Person. Erst
sehr viel später spalteten sich daraus die Einzeldisziplinen ab. Auch ist
der heutige Stand der wissenschaftlichen Disziplinen nur ein Zwischen-
stadium der akademischen Fortentwicklung. In wenigen Jahren wird die
Wissenschaftslandschaft sicherlich anders aussehen als heute. Neue wis-
senschaftliche Disziplinen werden entstehen, andere ggf. verschwinden.

Wo lässt sich nun die Betriebswirtschaftslehre einordnen? Die nach-              Die BWL im Konzert
folgende Abbildung stellt eine Einteilung von Wissenschaften dar und             des Wissenschaften
konzentriert sich dabei auf den Weg von den Wissenschaften im All-
gemeinen hin zur Betriebswirtschaftslehre.




Abb. F 1.3-1           Einordnung der Betriebswirtschaftslehre (Quelle: Bode 2007, S. 27)


Entsprechend der Abbildung kann man Be-
triebswirtschaftslehre folgendermaßen defi-
nieren:

Als „Nachbarschafts-Disziplinen“ der Be-
triebswirtschaftslehre fungieren aber keines-       „Betriebswirtschaftslehre ist eine Sozialwissen-
wegs ausschließlich nur die Volkswirtschafts-       schaft, denn sie beschäftigt sich mit einem
lehre und die Finanzwissenschaft. Da die Be-        gesellschaftlichen Untersuchungsgegenstand.
triebswirtschaftslehre eine Sozialwissenschaft      Sie zählt zu den Wirtschaftswissenschaften, die
ist, muss sie sich auch soziale sowie physi-        den Umgang mit knappen Gütern untersuchen.
sche und psychische Fragen stellen. Folglich        In diesem Zusammenhang konzentriert sie sich
gilt es, auch Impulse aus anderen Disziplinen       darauf, betriebliches Handeln zu untersuchen
                                                    und den Bestand an Wissen zu diesem Unter-
aufzunehmen, so z. B.
                                                    suchungsgegenstand zu erhöhen.“ (Bode 2007,
                                                    S. 26)
–   aus der Medizin, da Menschen im Betrieb
    körperliche Leistungen erbringen;




                                                                                                       3
F 1.3                                                         Finanzierung und Förderung

Finanzmanagement




                         –   aus der Psychologie, da Mitarbeiter von (intrinsischen und extrinsi-
                             schen) Motivationen geleitet werden, woran sich insbesondere
                             Führungskräfte orientieren sollten;

                         –   aus der Soziologie, da es sich bei einem Betrieb um ein soziales
                             Gebilde mit Organisations-Strukturen und mit Organisations-
                             Prozessen handelt, die auch für betriebswirtschaftliche Zusammen-
                             hänge von Bedeutung sind.

BWL braucht Ethik und    Beim Umgang mit Menschen gibt es immer auch Diskussionen um
Philosophie              gerechtes und verantwortliches Verhalten. In einem betrieblichen Kon-
                         text stellt sich daher berechtigterweise unter anderem die Frage, ob man
                         dem Gewinnstreben (in einem kommerziell ausgerichteten Betrieb)
                         bzw. der Nutzenstiftung (in einem gemeinnützig ausgerichteten Betrieb)
                         alles unterordnen darf oder ob die Rechte der Mitarbeiterinnen und
                         Mitarbeiter den betrieblichen Interessen vorzuziehen sind. Darf der
                         Erhalt eines Betriebes zu Lasten kommender Generationen erzielt wer-
                         den, indem man die Schuldenlast erhöht, um das betriebliche Gesche-
                         hen zu subventionieren? Diese und weitere Fragen stehen in ethischen
                         Zusammenhängen und erfordern auch von einer Betriebswirtschafts-
                         lehre die Auseinandersetzung mit philosophischen Erörterungen.

BWL: Keine eigenen       Betriebswirtschaftslehre umfasst folglich ein breites Spektrum. Das ist
Erkenntnisse?            ihre Chance und zugleich ihr Risiko – denn sie „mischt“ sich in zahl-
                         reiche andere Disziplinen ein bzw. nutzt deren Erkenntnisse, ohne
                         vermeintlich etwas Eigenes zur akademischen Entwicklung beizutra-
                         gen. Das aber trifft nicht zu. Denn die Zusammenführung all jener
                         Impulse formt durchaus eine neue, eigenständige wissenschaftliche
                         Disziplin:

                         –   Funktionenlehre: Die BWL beschreibt im ersten Schritt Ergebnisse
                             und Erkenntnisse, die für alle Betriebe gleichermaßen gelten; daher
                             „Lehre des betrieblichen Wirtschaftens“.

                         –   Institutionenlehre: Die BWL geht im zweiten Schritt auf das Den-
                             ken und Handeln in unterschiedlich geprägten Betrieben ein; dar-
                             unter auch „Kulturbetriebe“.

                         –   Methodenlehre: Die BWL ist bestrebt, die theoretischen Erkennt-
                             nisse in praktisches Handeln zu überführen. Dazu entwickelt sie
                             Methoden, die im betrieblichen Alltag angewendet werden können.

Rechnungswesen ist nur   Erkennbar wird an dieser kurzen disziplinären Einordnung, dass ein
ein Teil von BWL         betriebliches Rechnungswesen keineswegs gleichbedeutend ist mit
                         Betriebswirtschaftslehre. Vielmehr ist es nur ein Teilgebiet dieser.
                         Jedoch: Das betriebliche Rechnungswesen ist innerhalb der BWL von
                         durchaus übergeordneter Relevanz, weshalb es sich auch für besagte
                         „Nicht-BWLer“ empfiehlt, sich mit den Grundanforderungen eines
                         betrieblichen Rechnungswesens zu befassen.




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Prof. Dr. Friedrich Loock: Weder Hexenwerk noch Bedrohung. Was Kultur-Führungskräfte auch in nicht-kaufmännischen Funktionen über betriebliches Rechnungswesen wissen sollten

  • 1. F 1.3 Weder Hexenwerk noch Bedrohung Was Kultur-Führungskräfte auch in nicht-kaufmännischen Funktionen über betriebliches Rechnungswesen wissen sollten Prof. Dr. Friedrich Loock Es scheint in der Kulturszene – vor allem der öffentlich getragenen – immer noch „chic“ zu sein, sich den Anforderungen eines Rechnungswesens pauschal und reflexartig zu widersetzen. Kultur- verantwortliche kokettieren gern mit einer gewissen Unwilligkeit im Umgang mit Wirtschaftsdaten. Diese Haltung mag man persönlich pflegen, doch ist sie für Funktionsträger in Kulturbetrieben weder hilfreich noch klug. Sich den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsführung zu widersetzen, fügt dem Betrieb höchstwahrscheinlich schweren Schaden zu. Auch wenn manche gern das Gegenteil erzwingen wollen: Für Kulturbetriebe gelten keine Sonderregeln (mehr). Es empfiehlt sich, das Unausweichliche bestmöglich anzuerkennen – und auf diesem Wege zu entde- cken, dass ein betriebliches Rechnungswesen mehr hilfreiche als schädliche Aspekte aufweist. Gliederung Seite 1. „Feindbild BWL“? 2 2. Wirtschaftliches Denken und Handeln 5 3. Die Kameralistik 7 4. Die Finanzbuchhaltung 10 4.1 Die „ordnungsgemäße Buchführung“ 11 4.2 Bilanz und GuV 12 5. Das interne Rechnungswesen 14 5.1 Budget 15 5.2 Kostenartenrechnung 16 5.3 Kostenstellenrechnung 17 5.4 Kostenträgerrechnung 18 6. Fazit 19 1
  • 2. F 1.3 Finanzierung und Förderung Finanzmanagement 1. „Feindbild BWL“? Betriebswirtschaft: Insbesondere in der Kulturszene wird „betriebliches Rechnungswesen“ Bedrohung für immer wieder mit „Betriebswirtschaftlehre (BWL)“ in einen Topf gewor- Kreativität? fen und anschließend – häufig unreflektiert – verdammt. Als Begründung dafür ist dann, durchaus auch auf Vorstands- und Intendantenebene, zu hören, dass betriebswirtschaftliche Anforderungen die künstlerische Arbeit und die Kreativität einschränkten oder gar behinderten. Dass diese Sorge im Grundsatz vollkommen unbegründet ist, wissen dieje- nigen, die sich mit dem Gegenstand „BWL“ eingehender befasst ha- ben. Grundsätzlich dokumentieren auch (oder gerade) Fehleinschät- zungen: Es besteht dringender Klärungs- und Aufklärungsbedarf. Keineswegs kann ausgeschlossen werden, dass in manchen Kulturein- richtungen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen falsch dosiert und eingesetzt werden. Dass dies zu Irritationen und zuweilen auch zu Abwehrhaltungen führt, ist dann durchaus verständlich. Aber hier ist nicht die „Betriebswirtschaft“ und mit ihr auch nicht das „betriebliche Rechnungswesen“ verantwortlich für Missverständnisse, sondern es sind ausschließlich deren Anwender. Wenn Mitarbeiter, die für das betriebliche Rechnungswesen zuständig und verantwortlich sind, ihre Anforderungen mit lapidaren Hinweisen, wie z. B. „Das fordert das Finanzamt so“, durchzusetzen versuchen, dann sind dies tatsächlich nicht selten nur Schutzbehauptungen. Ohne Frage fordert das Finanz- amt die Einhaltung von Vorschriften. Aber ob immer all das, was als dessen Vorgabe geschildert wird, auch tatsächlich dessen Anforderun- gen entspricht, sollte zumindest hinterfragt werden dürfen. Betriebswirtschaftlichen Diese, nicht selten durchaus berechtigten, Rückfragen bleiben aber Zusammenhänge vielfach aus, da insbesondere bei künstlerischen Mitarbeitern eine kennen enorme Unsicherheit im Umgang mit dem betrieblichen Rechnungs- wesen – und in der Wahrnehmung vieler: mit der Betriebswirtschaft allgemein – besteht. Dabei handelt es sich hierbei keineswegs um ein Ungetüm, dessen Wesen und Wirken für „Nicht-BWLer“ kaum er- fassbar ist. Wer in einem Kulturbetrieb eine verantwortliche Funktion innehat – und das beginnt bereits auf der unteren Management-Ebene –, die/der sollte unbedingt das Wichtigste über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kennen, um angemessen entscheiden zu können. Mit eben diesen betrieblichen Zusammenhängen befasst sich die „Lehre des betrieblichen Wirtschaftens“. Auch wenn es manche Wissenschaftler anderer Disziplinen nicht wahrhaben wollen, so ist doch auch die „Be- triebswirtschaftslehre“ im Grundsatz eine wissenschaftliche Disziplin. Die zahlreichen wissenschaftlichen Disziplinen, wie wir sie heute prakti- zieren, waren keineswegs seit jeher getrennt. Die Repräsentanten der antiken Philosophie waren Universalgelehrte. Sie trafen grundlegende Aussagen zu Natur und Kultur. Insbesondere die Kultur, also das Zu- sammenleben in Gesellschaften und die Prinzipien eines richtigen und 2
  • 3. Finanzierung und Förderung F 1.3 Finanzmanagement gerechten Lebens, beschäftigte sie. Die damaligen Philosophen waren Natur-, Sozial-, Geisteswissenschaftler und Ethiker in einer Person. Erst sehr viel später spalteten sich daraus die Einzeldisziplinen ab. Auch ist der heutige Stand der wissenschaftlichen Disziplinen nur ein Zwischen- stadium der akademischen Fortentwicklung. In wenigen Jahren wird die Wissenschaftslandschaft sicherlich anders aussehen als heute. Neue wis- senschaftliche Disziplinen werden entstehen, andere ggf. verschwinden. Wo lässt sich nun die Betriebswirtschaftslehre einordnen? Die nach- Die BWL im Konzert folgende Abbildung stellt eine Einteilung von Wissenschaften dar und des Wissenschaften konzentriert sich dabei auf den Weg von den Wissenschaften im All- gemeinen hin zur Betriebswirtschaftslehre. Abb. F 1.3-1 Einordnung der Betriebswirtschaftslehre (Quelle: Bode 2007, S. 27) Entsprechend der Abbildung kann man Be- triebswirtschaftslehre folgendermaßen defi- nieren: Als „Nachbarschafts-Disziplinen“ der Be- triebswirtschaftslehre fungieren aber keines- „Betriebswirtschaftslehre ist eine Sozialwissen- wegs ausschließlich nur die Volkswirtschafts- schaft, denn sie beschäftigt sich mit einem lehre und die Finanzwissenschaft. Da die Be- gesellschaftlichen Untersuchungsgegenstand. triebswirtschaftslehre eine Sozialwissenschaft Sie zählt zu den Wirtschaftswissenschaften, die ist, muss sie sich auch soziale sowie physi- den Umgang mit knappen Gütern untersuchen. sche und psychische Fragen stellen. Folglich In diesem Zusammenhang konzentriert sie sich gilt es, auch Impulse aus anderen Disziplinen darauf, betriebliches Handeln zu untersuchen und den Bestand an Wissen zu diesem Unter- aufzunehmen, so z. B. suchungsgegenstand zu erhöhen.“ (Bode 2007, S. 26) – aus der Medizin, da Menschen im Betrieb körperliche Leistungen erbringen; 3
  • 4. F 1.3 Finanzierung und Förderung Finanzmanagement – aus der Psychologie, da Mitarbeiter von (intrinsischen und extrinsi- schen) Motivationen geleitet werden, woran sich insbesondere Führungskräfte orientieren sollten; – aus der Soziologie, da es sich bei einem Betrieb um ein soziales Gebilde mit Organisations-Strukturen und mit Organisations- Prozessen handelt, die auch für betriebswirtschaftliche Zusammen- hänge von Bedeutung sind. BWL braucht Ethik und Beim Umgang mit Menschen gibt es immer auch Diskussionen um Philosophie gerechtes und verantwortliches Verhalten. In einem betrieblichen Kon- text stellt sich daher berechtigterweise unter anderem die Frage, ob man dem Gewinnstreben (in einem kommerziell ausgerichteten Betrieb) bzw. der Nutzenstiftung (in einem gemeinnützig ausgerichteten Betrieb) alles unterordnen darf oder ob die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den betrieblichen Interessen vorzuziehen sind. Darf der Erhalt eines Betriebes zu Lasten kommender Generationen erzielt wer- den, indem man die Schuldenlast erhöht, um das betriebliche Gesche- hen zu subventionieren? Diese und weitere Fragen stehen in ethischen Zusammenhängen und erfordern auch von einer Betriebswirtschafts- lehre die Auseinandersetzung mit philosophischen Erörterungen. BWL: Keine eigenen Betriebswirtschaftslehre umfasst folglich ein breites Spektrum. Das ist Erkenntnisse? ihre Chance und zugleich ihr Risiko – denn sie „mischt“ sich in zahl- reiche andere Disziplinen ein bzw. nutzt deren Erkenntnisse, ohne vermeintlich etwas Eigenes zur akademischen Entwicklung beizutra- gen. Das aber trifft nicht zu. Denn die Zusammenführung all jener Impulse formt durchaus eine neue, eigenständige wissenschaftliche Disziplin: – Funktionenlehre: Die BWL beschreibt im ersten Schritt Ergebnisse und Erkenntnisse, die für alle Betriebe gleichermaßen gelten; daher „Lehre des betrieblichen Wirtschaftens“. – Institutionenlehre: Die BWL geht im zweiten Schritt auf das Den- ken und Handeln in unterschiedlich geprägten Betrieben ein; dar- unter auch „Kulturbetriebe“. – Methodenlehre: Die BWL ist bestrebt, die theoretischen Erkennt- nisse in praktisches Handeln zu überführen. Dazu entwickelt sie Methoden, die im betrieblichen Alltag angewendet werden können. Rechnungswesen ist nur Erkennbar wird an dieser kurzen disziplinären Einordnung, dass ein ein Teil von BWL betriebliches Rechnungswesen keineswegs gleichbedeutend ist mit Betriebswirtschaftslehre. Vielmehr ist es nur ein Teilgebiet dieser. Jedoch: Das betriebliche Rechnungswesen ist innerhalb der BWL von durchaus übergeordneter Relevanz, weshalb es sich auch für besagte „Nicht-BWLer“ empfiehlt, sich mit den Grundanforderungen eines betrieblichen Rechnungswesens zu befassen. 4