28. II. Zentrale Problemfelder im E‐Commerce
1. Inhalte
Bearbeitung fremder Werke:
Abgrenzung zwischen freier und unerlaubter Bearbeitung
erforderlich
sog. „Verblassen‐Formel“ des BGH: freie Bearbeitung, wenn
Züge des ursprünglichen Werks nur noch schwach
durchschimmern
durch Bearbeitung muss neues, eigenständiges Werk
entstehen
Faustformel: je mehr das Originalwerk noch zu erkennen ist,
desto eher ist von einer unzulässigen Bearbeitung auszugehen
80. II. Zentrale Problemfelder im E‐Commerce
10. Marketing
Auffangtatbestand / Generalklausel:
§ 3 UWG:
„(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.
(2) Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder
diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der
unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind,
das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu
beeinflussen. […]“
102. II. Zentrale Problemfelder im E‐Commerce
12. Abmahnungen
Checkliste Abmahnung:
Vorfeld: jur. Prüfung der eigenen Website
Grundsatz: Ruhe bewahren!
Sofortmaßnahme: Prüfung des vorgeworfenen Verhaltens, Notieren von
Eingangsdatum & Frist
Abmahnberechtigung? (Konkurrent, Rechteinhaber,
Verbraucherorganisation)
Frist: angemessene Zeit zur Reaktion? (ggf. Bitte um Fristverlängerung)
Streitwert: überhöhte Forderungen? (Anwaltskosten, Schadensersatz…)
ggf. Anzeichen für Rechtsmissbrauch
im Zweifel: Rat / Vertretung durch Anwalt o. Verbraucherzentrale