Q2.12: Implications of Per CPU switching in a big.LITTLE system
E Mail Antwort RöBi An Jaeggi Bruno
1. Salü Bruno
Dir sind Sachen an den letzten Matchanlässen aufgefallen und sprichst dabei an, dass beim
Matchverband an den Verbandsanlässen zuwenige Kontrollen durchgeführt werden, wobei
Schützinnen und Schützen die Reglemente missachten. Es stimmt, dass ich in der Vergangenheit
Schützinnen und Schützen nicht auf reglementarische Vorschriften hingewiesen und kontrolliert habe,
weil mir dies auch nicht so behagt und ich davon ausgehe, dass die Schützinnen und Schützen
wissen, was erlaubt ist und was nicht, sprich Eigenverantwortung.
Du hast das Beispiel von Meiri Bürgler angesprochen, da er beim Liegendprogramm eine zu tiefe
Stellung hatte. Dies ist auch an anderen Schiessanlässen der Fall und niemand weist die Schützen
darauf hin. Dies wird lediglich an den prestigeträchtigen Wettkämpfen wie CH–Meisterschaften oder
eidgenössischen Schiessanlässen gemacht.
Aber wenn es gewünscht wird, dass bei uns die Wettkämpfe nach strengen reglementarischen
Vorschriften durchgeführt werden sollen, müsste sich dafür eine andere Person zur Verfügung stellen.
Ich würde dann mein Amt gerne zur Verfügung stellen. Es wäre auch fraglich, wie viele Schützinnen
und Schützen sich dies bei uns über sich ergehen lassen würden, da die sich Zahl der Schützinnen
und Schützen eher auf rückläufigem als zunehmendem Trend befindet.
Wenn ein Schütze ab dem 60. Altersjahr mit der freien Waffe den Zweistellungsmatch bestreiten
möchte, ist dies auch bei uns möglich. Ich habe bei Heinz Bolliger noch abgeklärt, ob es Vorschriften
dafür gebe. Er teilte mir folgendes mit:
„Den UV des SMV (wie SKMSV) ist es freigestellt, ob sie intern die Veteranen ab 60. Altersjahr mit
dem Freigewehr 300m im Zweistellungsmatch schiessen lassen wollen oder nicht.
An den Kantonal Schützenfesten – gemäss RSpS – ist es erlaubt, dass der Veteran die Meisterschaft
mit dem Freigewehr 300m schiessen kann.
Ist jedoch der Match nur für Standardgewehre ausgeschrieben, wie zum Beispiel die 9. SMMM 2009
in Thun, die SM in Thun und der ESM 2010 in Aarau, so muss sich der Veteran auch
den Regeln (1,5 kg Abzug, Gewehrgewicht max. 5,5 kg und ohne Hackenkappe) unterziehen.“
Ich hoffe, dass ich dir hiermit dein Schreiben beantwortet habe.
Ich grüsse dich kameradschaftlich.
Röbi
2. Von: Bruno Jaeggi [mailto:bruno.jaeggi@gsschuebelbach.ch]
Gesendet: Sonntag, 24. Mai 2009 09:33
An: Kistler Robert
Betreff: Brief Heinzer
Jaeggi Bruno
Eisenburgstrasse 3
8854 Siebnen
Mail: bruno.jaeggi@gsschuebelbach.ch
Fragen über das Matchschiessen.
Werter Schützenmeister
An den letzten Matchanlässen, die der SKMSV durchgeführt hat sind mir gewisse Sachen
aufgefallen.
Es gibt immer noch Schützen, die mit Schiessmützen nach Grosvaterszeiten schiessen.
(Matchreglement ISSF)
Die Liegendstellungen entsprechen zum Teil nicht den Vorschriften.
Der Matchkollege Bürgler Meiri schiesst zum Beispiel viel zu tief, was bei einem Wettkampf
zu einer Verwarnung und ev. Disqualifikation führen muss.
Ist es nach Reglement erlaubt, dass Matchschützen ab dem 60. Altersjahr das Standartgewehr
als freie Waffe abändern dürfen, und den Zweistellungswettkampf bestreiten.
(Gibt es ev. von den Matchverbänden interne Reglemente)
Ich bin der Meinung, dass in den letzten Jahren keine Kontrollen mehr durchgeführt wurden.
Die Diskussionen unter den Matchkollegen bestätigen es mir Wenn wir an einem wichtigen
Wettkampf teilnehmen, ( Schweizermeisterschaften ) werden wir von Kopf bis zu den
Zehenspitzen kontrolliert. Vorschlag Auslosung zur Waffenkontrolle
Ich möchte aber in keiner Art und Weise deine Arbeit kritisieren. Denn wir Matchschützen
sind dir sehr dankbar für deine geleistete Arbeit.
Ich finde es nur schade, wenn wir Matchreglemente haben, und es immer wieder Schützen
gibt, die diese Weisungen ignorieren.
In diesem Sinne bitte ich dich, mir zu den oben gestellten Fragen möglichst Antworten zu
geben.
Mit freundlichenGrüssen
Bruno