1. Copyright 2013 TWT
EU-Verbraucherrecht 2014
16 neue Regelungen: Die Gesetzte sehen ab
Juli 2014 folgende Informationspflicht vor
1. Beschreibung der wesentlichen Eigenschaften der
Waren/Dienstleistungen
2. Identität und Kontaktdaten des Unternehmens
3. Ggf. Identität und Adresse des Unternehmens, in dessen Auftrag ein
Anbieter handelt
4. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen sowie ggf. alle
zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten
5. Im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags
den Gesamtpreis des Angebots
6. Kosten für den Einsatz der für den Vertragsabschluss genutzten
Fernkommunikationstechnik (z.B. Kunden-Hotline)
7. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, inkl. Liefertermin und ggf.
das Verfahren des Unternehmens für den Umgang mit Beschwerden
8. Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren
Quelle: Internet World Business
Copyright 2013 TWT
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
2. Copyright 2013 TWT
EU-Verbraucherrecht 2014
16 neue Regelungen: Die Gesetzte sehen ab
Juli 2014 folgende Informationspflicht vor
9. Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst,
Kundendienstleistungen und Garantien
10. Ggf. bestehende einschlägige Verhaltenskodizes gemäß der EU-
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
11. Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung un-
befristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge
12. Ggf. Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit
dem Vertrag eingeht
13. Ggf. Informationen zur Stellung einer Kaution oder die Leistung
anderer finanzieller Sicherheiten
14. Ggf. Funktionsweise digitaler Inhalte
15. Ggf. Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software
16. Ggf. Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Quelle: Internet World Business
Copyright 2013 TWT
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
3. Copyright 2013 TWT
EU-Verbraucherrecht 2014
Die neue Verbraucherrechterichtlinie aus Händlersicht:
Vorteile und Nachteile für Verkäufer
Nachteile
1. Die Muster-Widerrufsbelehrung muss Kriterien
genügen, die zum Bestellzeitpunkt teilweise
noch nicht vorhersehbar sind.
2. Bei nicht paketversandfertiger Ware muss der
Händler die Rücksendekosten in Zukunft genau
beziffern
3. Kosten für Kunden-Hotlines, die für Anfragen zu
geschlossenen Verträgen eingereicht werden,
dürfen nicht mehr über die Grundtarife
hinausgehen
4. Der Liefertermin muss vom Händler exakt
bestimmt werden. Anstelle der Lieferzeit ist nun
der exakte Liefertermin (Datum) anzugeben
Vorteile
1. Es ist eine einheitliche Muster-
Widerrufsbelehrung für die gesamte EU
vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt in allen
Mitgliedstaaten 14 Tage ab Erhalt der Ware
2. Die bisherige 40-Euro-Klausel fällt ersatzlos
weg. Rücksendkosten können unabhängig vom
Warenwert auferlegt werden.
3. Der Händler darf bei Rückabwicklung die
Rückzahlung bis zum Eingang der Ware
verweigern
4. In Fällen, in denen die Kosten
„vernünftigerweise“ nicht im Voraus berechnet
werden können, wird die Versandkostenangabe
deutlich erleichtert.
Quelle: Internet World Business
Copyright 2013 TWT