Am 3. November 2015 fand die TransMit Bildungswerkstatt „Geflüchtete und Arbeitsmarkt – Wege in Ausbildung und Beruf“ in Halle statt. Als Teil der TransMit Themenreihe „Integration Geflüchteter durch Bildung“ lag der Fokus der Veranstaltung auf Integrationsangeboten in den Arbeitsmarkt. In ihrem Vortrag stellte Diana Nebe (Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen) den Ablauf des Asylverfahrens und die daran beteiligten Akteure vor. http://tinyurl.com/z7j5xv5
Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaft an der Universität Duisburg_Essen
Geflüchtete und Arbeitsmarkt – Wege in Ausbildung und Beruf
1. Diana Nebe
Bereichsleiterin Arbeitgeber-Service/ Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen
in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
Bildungswerkstatt
„Geflüchtete und Arbeitsmarkt – Weg in Ausbildung und Arbeit!“
am 03. November 2015 in Halle
Zugänge für Geflüchtete in den Arbeitsmarkt -
Wege in Ausbildung und Beruf
Folie - 1 -
2. Agenda
Rahmenbedingungen für Deutschland und Sachsen-Anhalt
Daten und Fakten
Ablauf eines Asylverfahrens, erfolgskritische Prozessschritte und
Verantwortung im Asylprozess
Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang
Was läuft bereits in den Agenturen und Jobcentern
Beispiel Kompetenzermittlung Sprache
Fazit
Folie - 2 -
3. Rahmenbedingungen
für Deutschland und Sachsen-Anhalt
Folie - 3 -
aktuell steigende Flüchtlingszahlen mit zunehmendem Handlungsdruck für alle Beteiligte
Fähigkeiten und Talente sind so verschieden, wie ihre Herkunft und Sprachkenntnisse
Querschnitt über alle Bevölkerungs- und Altersgruppen; ein hoher Anteil der Asylsuchenden sehr
Jung (70% U35, 55% U25)
Flüchtlinge kommen in der Regel ohne formale Berufsqualifikation; Gleichwertigkeitsfeststellungen
nach Anerkennungsgesetz gestalten sich schwierig
stabile Arbeitsmarktlage; teilweise Fachkräfteengpässe; grundsätzliche Bereitschaft der AG zur
Beschäftigung von Flüchtlingen
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Sachsen-Anhalt
Prognose für Anzahl Asylsuchender von 23.000 auf 30.000 erhöht in 10/2015
perspektivisch Schaffung von vier zentralen Anlaufstellen (ZASt), Halberstadt, Halle, Stendal,
Magdeburg
Erweiterung der ZASt Halberstadt aus Kapazitätsgründen um Außenstelle Quedlinburg
Schaffung von Landesaufnahmestellen in: Halle, Magdeburg, Klietz (LK Stendal)
gemeinsames Projekt im RD-Bezirk SAT (AA HBS) mit MI, MS und ZASt zur Kompetenzerfassung
Asylsuchender aus sicheren Herkunftsstaaten seit 09/2015 Kooperationsvereinbarung in
Mitzeichnung
Sprachförderung über derzeit gültige Richtlinie voraussichtlich auch in der neuen Förderperiode
fortführen (ESF-Mittel)
4. Zugangsströme von Flüchtlingen nach Deutschland
Top Ten der Hauptherkunftsländer
(Stand: 7.10.2015; Quelle: Pressemitteilung des BAMF:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151007-asylgeschaeftsstatistik-september.html?nn=3798410)
Hauptherkunftsländer Jan.-Sept. 2015
Prozentualer Anteil an
allen Antragstellern
1. Syrien 73.615 24,3%
2. Albanien 45.125 14,9%
3. Kosovo 34.723 11,4%
4. Serbien 22.958 7,6%
5. Irak 16.566 5,5%
6. Afghanistan 16.360 5,4%
7. Mazedonien 11.691 3,9%
8. Eritrea 7.403 2,4%
9. Bosnien-Herzegowina 6.055 2,0%
10. Pakistan 5.290 1,7%
- von Januar bis September 2015: 303.443 Asylantragsteller (274.923 Erstanträge,
28.520 als Folgeanträge); gegenüber Vorjahr : +136.039 Personen; + 123%).
5. Seite 5
Die aktuelle Fluchtmigration wird nachhaltige
Auswirkungen für Sachsen-Anhalt haben
Projektion Anstieg Anzahl arbeitsloser
Flüchtlinge (SGB II und SGB III)
Prognose Qualifikation von arbeitslosen Flüchtlingen2
in Prozent
berufliche
Ausbildung
Ohne formale Qualifikation
81%
11%
8%
akademische
Ausbildung
+ 11.000
Zugänge in die Grundsicherung
in 2016
+ 5.000 bis 7.000
arbeitslose Flüchtlinge
in 2016
Projektion Zugänge von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
6. Ablauf eines Asylverfahrens
Folie - 6 -
Registrierung
nach Einreise
Verweis in
nächstgelegenes
Aufnahmelager
ggfs. Verlegung in
anderes Bundesland
(Verteilung nach
Königsteiner Schlüssel)
persönlicher Asylantrag
beim Bundesamt für
Migration und
Flüchtlinge
BAMF legt Akte an
(Erfassung, Foto,
Fingerabdruck)
Asylsuchender erhält
Ausweisdokument für
vorübergehenden
Aufenthalt
Prüfung Zuständigkeit
nach EU-Land
(Dublin III)
Bei Zuständigkeit Deutschland:
• Persönliche Anhörung zu
Fluchtgründen /
Lebensumständen
• Andernfalls Überstellung in
Einreiseland
Entscheidung
BAMF
Aufenthalts-
erlaubnis
Aufforderung
Ausreise /
Abschiebung
Ablehnung aber
Duldung
Klage bei Ablehnung
Gericht gibt statt
Gericht lehnt ab
idealtypisch
7. Folie - 7 -
Im heutigen Ablauf gibt es mehrere erfolgskritische
Prozessschritte
8. Verantwortung im Asylprozess
Integrationsprozess für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive
Folie - 8 -
Erstaufnahme-
einrichtung
bzw. Notunterkunft
Ziel:
Erfassung
Verteilung der
Flüchtlinge nach
Königsteiner
Schlüssel
Gesundheits-
untersuchungen
Intervention AA/JC
Erstkontakt
Aufnahme
Fähigkeiten und
Talente
Erstgespräch
VerBIS
Kommune
Ziel:
Unterstützung
Asylsuchender bei
der Kontakt-
aufnahme mit
AA/JC
Sicherstellung von
gesundheitlichen
Standards
Intervention AA/JC
Austauschformate
AA/JC mit
Kommunen
Agentur für Arbeit
Ziel:
Transparenz
Vorbereitung
Integration in AM
Rolle AA/JC
Kontakt
Kennzeichnung
Aktivierung
(Integrationskurs,
Sprachkurs,
Kompetenzfeststell
ung, PerF,
Anerkennungs-
verfahren)
Jobcenter
Ziel:
Integration in den
AM
Rolle AA/JC
Zahlung ALG II
Aktivierung
(Integrationskurse,
Sprachkurse,
Kompetenzfeststell
ung, Perf,
Qualifizierung)
Arbeitgeber
aufschließen
BAMF: Bearbeitung Asylantrag, Durchführung Asylverfahren Entscheidung Asylantrag
positiv
effizientesÜbergabemanagement
9. Verantwortung im Asylprozess
Nutzung von Netzwerken
Folie - 9 -
Bleibe-
rechts-
netzwerke
IQ-
Netzwerke
Arbeitgeber-
Verbände
Integrations-
lotsen
Schulen
Flüchtlings-
hilfen
Ausländer-
behörden
Kommunen
Sport-
vereine
Anbieter
von
Sprach-
kursen
Netzwerke
initiieren, gestalten, nutzen
Runde
Tische
initiieren
Ziel:
• „Heranführung“ der
Asylbewerber und
Flüchtlinge an AA /JC
• Abstimmung der
Aktivitäten
der Partner
10. Zuständigkeit für den Einzelnen richtet sich nach
Aufenthaltsstatus
Folie - 10 -
Aufenthaltstitel Hintergrund
Zuständig für
Arbeitsvermittlung
Aufenthaltsgestattung
(Asylverfahren noch nicht abgeschlossen)
Während der Durchführung
des Asylverfahrens
Agentur für Arbeit
Duldung (ausreisepflichtig) Negative Asylentscheidung Agentur für Arbeit
Aufenthaltserlaubnis
(§ 1 AufnG | §23(a) & § 25 AufenthG | § 104
AufenthG
Positive Asylentscheidung Jobcenter
Sonstige Ausländer mit
Aufenthaltserlaubnis und
Niederlassungserlaubnis
Positive Asylentscheidung
Agentur für Arbeit und
Jobcenter
EU-Bürger
Keine Asylentscheidung
erforderlich, da freier
Arbeitsmarktzugang im
Rahmen der Freizügigkeit
Agentur für Arbeit und
Jobcenter
12. Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang
nach Asylbewerbern, Geduldeten, Asylberechtigten
Folie - 12 -Stab Migration (270)
Asylbewerber Duldung Asylberechtigte
Kein Zugang in den ersten drei
Monaten (Arbeits- bzw.
Ausbildungsmarkt)
Kein Zugang in den ersten drei Monaten
(Arbeitsmarkt)
uneingeschränkter
Arbeitsmarktzugang
Nach Ablauf von drei Monaten Zugang mit Zustimmung der BA inkl. Vorrangprüfung
zustimmungsfreier Zugang bei
Berufsausbildung nach Ablauf von drei
Monaten
zustimmungsfreier Zugang bei
betrieblicher Berufsausbildung ab dem
ersten Tag (nicht schulische Ausbildung!)
Zustimmungsfreier Zugang bei
Hochqualifizierten und anerkannten
Hochschulabsolventen (Einkommen
über 48.800€ Blaue Karte EU) nach
drei Monaten
Zustimmungsfreier Zugang bei
Hochqualifizierten und anerkannten
Hochschulabsolventen (Einkommen über
48.800€ Blaue Karte EU) ab dem
ersten Tag
Wegfall Vorrangprüfung nach Ablauf von 15 Monaten (weiterhin Prüfung
gleichwertige Arbeit)
Zustimmungsfrei nach Ablauf von 4 Jahren
Neu: gesichertes Bleiberecht während
Ausbildung mit jährlicher Überprüfung
13. Beratungs- und Vermittlungsleistungen der BA nach
Asylbewerbern, Geduldeten, Asylberechtigten
Folie - 13 -
Leistungen /
Maßnahmen
Asylbewerber Geduldete Asylberechtigte
Berufsberatung
Uneingeschränkte
Inanspruchnahme
Uneingeschränkte
Inanspruchnahme
Wie Inländer
uneingeschränkt
Vermittlung in Arbeit NachAblauf von 3 Monaten
NachAblauf von 3 Monaten
(für Hochqualifizierte und
Hochschulabsolventen ab dem
1. Tag möglich)
Vermittlung in
betriebliche
Ausbildung
NachAblauf von 3 Monaten ab dem 1. Tag möglich
14. Arbeitsmarktzugang für Menschen mit
Migrationshintergrund
Folie - 14 -
Leistungen/Status Asylbewerber Geduldete Asylberechtigte
Beratungs- und Vermittlungsleistungen
Berufsberatung Uneingeschränkte Inanspruchnahme ab 1. Tag
wie Inländer
Arbeitsvermittlung
nach Ablauf 3 Monaten
Nach Ablauf 3 Monaten
(für Hochqualifizierte und Hochschul-
absolventen ab dem 1. Tag möglich)
Ausbildungsvermittlung nach Ablauf 3 Monaten ab dem 1. Tag möglich
zu vergebender Kundenstatus
0-3 Monate Aufenthalt ratsuchend
arbeitslos
ab 4. Monat Aufenthalt arbeitslos
Einsatz Arbeitsmarktpolitischer Instrumente der BA
Sprachtest BPS
ab 1. Tag wie Inländer
Zugang Lernbörse
Dolmetscherleistungen ab 1. Tag (VKB)
VV prüfen
ab 4. Monat Aufenthalt ab 16. Monat Aufenthalt wie Inländer
FbW
VB
EGZ
MAT
MAG
Teilhabe am Arbeitsleben
Einsatz sonstiger Instrumente
Integrationskurs BAMF kein Zugang ab. 1. Tag
Sprachkurs BAMF
ab 1. Tag
www.iwdl.de
www.geothe.de/de/spr/flu.html
Nutzung IQ-Netzwerk ab 1. Tag 1
ESF-Sprachkurs Bund ab 4. Monat Aufenthalt
ab 1. TagFreiwilligendienste ab 4. Monat Aufenthalt 2
Sprachkurs § 421 SGB III ab 1. Tag entfällt
15. Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente der BA nach
Asylbewerbern, Geduldeten, Asylberechtigten (U25)
Folie - 15 -
Leistungen/
Maßnahme
Asylbewerber Geduldete Asylberechtigte
BvB Kein Anspruch Kein Anspruch
Wie Inländer
BAE Kein Anspruch Kein Anspruch
abH Kein Anspruch Kein Anspruch
AsA Kein Anspruch Mind. 4 Jahre Wartezeit
EQ Globalzustimmung BA nach 3 Monaten Wartezeit
Praktika Mindestlohnfreie Praktika ohne Zustimmungserfordernis der BA
(Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bzw. Ausbildungs- und
studienbegleitende Praktika bis 3 Monate)
BerEb Ohne Wartezeit Ohne Wartezeit
16. Was läuft bereits in den Agenturen und Jobcentern
Betriebsnahe Maßnahmen für Flüchtlinge (PerF): Potenziale erkennen – abseits der
„formalen“ Anerkennung von beruflichen Abschlüssen
im „Echtbetrieb“ sollen Talente identifiziert werden, die hilfreich sind für eine
Arbeitsmarktintegration/ Vermittlung deutscher Arbeitskultur (Arbeitnehmer-
persönlichkeit)/ Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten
Deutschtests mittels Bildkarten zur gezielten Erhebung der mündlichen
Deutschkenntnisse (nach europäischem Referenzrahmen)
Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen in den AA und JC (Sprach-kompetenz,
interkulturelle Kompetenz, kultursensibler Umgang, Ausländerrecht)
gezielte Ansprache und Einstellung von Mitarbeitern mit besonderen
Sprachkenntnissen bzw. Kulturreferenz
Aufstockung und Einkauf auskömmlicher Maßnahmekapazitäten
(Eintritte nicht „zu Lasten“ inländischer Arbeitsuchender)
Referenzprozess Arbeitsmarktintegration
Erfolgskriterien gelingender (frühzeitiger) Arbeitsmarktintegration
Wünsche an die Politik
Folie - 16 -
17. Seite 17
Beispiel: Bildergeschichte zur Erfassung der mündlichen
Deutschkenntnisse
▬ Psychologin bzw. Psychologe stellt einige
weiterführende Fragen und protokolliert das
Gespräch
▬ GER-Einstufung
▬ Kundin bzw. Kunde erzählt eine
vorgegebene Bildergeschichte (4
Bilder)
1
18. Seite 18
Fazit
das künftige Fachkräftepotenzial der Flüchtlinge wird erheblich von
Investitionen in Bildung und Ausbildung abhängen
Mehr Personal in den Behörden kann nur ein Teil der Lösung sein
vielmehr muss ein heute stark zergliederter Arbeitsablauf mit zahlreichen
Verantwortungsübergängen vereinfacht werden
aufgrund der prognostizierten Beschäftigungsstruktur von ausländischen
Beschäftigten werden Neuankömmlinge nur in geringem Umfang mit der
deutschen Bevölkerung, aber sehr viel stärker mit den schon in Deutschland
lebenden Ausländern im Wettbewerb stehen
Sprache, Sprache, Sprache
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen braucht Zeit – es stehen keine Million
Fachkräfte vor der Tür – noch fehlt es an ausreichenden Sprachangeboten
sowie an institutionellen Rahmenbedingungen
19. Seite 19
Die Integration von Flüchtlingen ist
eine Chance für die BA und
die Gesellschaft als Ganzes.
Dafür müssen alle Schulter an Schulter
stehen.
20. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Diana Nebe
Leiterin zgl. Expertin Bereich Arbeitgeber-Service/ Reha-SB
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
Kontakt:
0345-1332/ 535
Diana.Nebe@arbeitsagentur.de
Folie - 20 -