Kurzvorstellung der Maildisclaimer App der bitbone AG, welche zur Vereinfachung der Gestaltung von Mailsignaturen unter Beachtung von rechtlichen Aspekten mit vertretbarem Aufwand dient.
Enough about Gaia-X theory – Let’s shift towards real use cases! - Plusserver...
bitbone AG - Einfache Gestaltung von Mailsignaturen über die Maildisclaimer App
1. Maildisclaimer App im Univention App Center
Einfach - integriert - compliant
Mailsignaturen anlegen und verwalten für UCS Mailserver
Thomas Sprickmann Kerkerinck
bitbone AG
sprickmann@bitbone.de
2. Maildisclaimer / Signatur / E-Mail-Footer
Was ist was?
Signatur meint technisch etwas anderes als es in diesem
Mailzusammenhang gebraucht wird.
Ein Disclaimer ist aus dem englisch/amerikanischen ein rechtlicher Hinweis
Wir sagen E-Mail-Footer oder E-Mail-Fußzeile
3. Warum brauche ich so etwas?
Rechtlicher Hintergrund
Verwaltungsaufwand
Marketinginstrument
4. Rechtlicher Hintergrund der E-Mail-Signatur
§ 37a Abs.1 HGB (Handelsgesetzbuches)
Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an
einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die
Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung,
das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das
Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.
5. Rechtlicher Hintergrund der E-Mail-Signatur
§ 35 a GmbHG und §80 AktG
… alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat
gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des
Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.
6. Was gehört in einen E-Mail-Footer ?
Pflichtangaben für
Gewerbetreibende, Einzelunternehmen
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbHs (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
AGs (Aktiengesellschaft)
7. Rechtlicher Hintergrund Disclaimer
Brauche ich einen „Disclaimer“ unter meiner E-Mail?
Viele E-Mail Versender verwenden „unter“ ihrer E-Mail einen Disclaimer,
z.B.:
„Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen
enthalten. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind oder diese E-Mail
irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender telefonisch
oder per E-Mail und löschen Sie diese E-Mail aus Ihrem System. …...“
Ein solcher „Disclaimer“ ist nicht notwendig, sein Nutzen fragwürdig und ggf.
Ursache für eine Abmahnung
Dieser Zusatz wird von den E-Mail-Versendern gern als „Haftungsvereinbarung“
gesehen. Eine Haftungsvereinbarung wäre jedoch ein Vertrag und der kann
nach den Regeln des Vertragsrechts nicht einseitig entstehen.
Ein solcher „Disclaimer“ steht meist am Ende einer E-Mail. Also ist die Mail
gelesen!
8. Wie arbeitet der Maildisclaimer?
Postfixbasierte E-Mailsysteme Univention Corporate Server (UCS)
Zarafa, OpenExchange, Kolab, ….
Administration auf Basis von Vorlagen, die nach folgenden Kriterien
gesetzt werden können
Benutzerbezogen
Gruppen-basiert
Domänenweit
Global
9. Voraussetzungen für den Einsatz
Installation über das App Center
Einrichten von Templates
Zuordnung von Templates zu Benutzer, Gruppe und /oder Domäne
Testlizenz für 30 Tage kostenlos
einmaliger Lizenzerwerb über die bitbone AG für die genannte Version
10. Weitere Funktionen
Template-Verwaltung
Template-Syntax für Verwendung von Variablen
Blacklists (Ausschluss von Anfügen von E-Mail-Footern)
auf Basis der Ziel-Adresse
auf Basis des MIME-Types
auf Basis der Absenderadresse
Umgang mit Verschlüsselten / signierten E-Mails (PGP, S/MIME)
Umgang Outlook-RTF-Mails (Rich-Text)
11. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt
Thomas Sprickmann Kerkerinck
bitbone AG
sprickmann@bitbone.de
www.bitbone.de
Notas del editor
§37a HGB (Handelsgesetzbuches)
Absatz (1): „Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.“
§35A GmbHG und §80 AktG
Aufführung „alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.“
§37a HGB (Handelsgesetzbuches)
Absatz (1): „Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.“
§35A GmbHG und §80 AktG
Aufführung „alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.“
Brauche ich einen Disclaimer unter meiner E-Mail? Wohl kaum …
Viele E-Mail Versender verwenden am Ende ihrer E-Mail einen Disclaimer, der als Haftungsausschluss unter jede geschäftliche E-Mail gesetzt wird. z.B.:
Dieser Disclaimer ist nicht notwendig, sein Nutzen ist fragwürdig, ggf. kann er zu Abmahnungen führen.
Dieser Zusatz wird von den Versendern der Mails gern als Haftungsvereinbarung gesehen. Eine solche Vereinbarung ist jedoch ein Vertrag und kann nach den Regeln des Vertragsrechts nicht einseitig entstehen.
Meist befindet sich der „Disclaimer“ am Ende der E-Mail befindet. Der Hinweis auf vertrauliche Informationen, erweist sich somit als unsinnig.