1. This project has received funding from the European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement no
764717. The sole responsibility for the content of this presentation lies with its author and in no way reflects the views of the European Union.
Best Practice-Beispiele aus den WinWind-
Partnerländern
Michael Krug
Freie Universität Berlin
Forschungszentrum für Umweltpolitik
2. WinWind Ländertisch
Berlin, 15. Mai 2019
2. WinWind Kriterien für die Definition und
Auswahl von „Guter Praxis“
Kriterien Leitfragen
Effektivität
Inwieweit trägt die Maßnahme dazu bei, die lokale Akzeptanz zu
erhöhen bzw. Barrieren für die lokale Akzeptanz zu überwinden?
Machbarkeit
Inwieweit kann die Maßnahme technisch/administrativ reibungslos und
(kosten-)effizient durchgeführt werden?
Innovationsfähigkeit
Inwieweit ist die Maßnahme selbst innovativ oder fördert innovative
Maßnahmen / Praktiken?
Übertragbarkeit
In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen kann die
Maßnahme ganz oder teilweise auf andere Regionen desselben Landes
oder anderer Länder übertragen werden, insbesondere in Regionen mit
unterdurchschnittlichem Windenergieausbau?
Modellcharakter/
Relevanz
Inwieweit ist die Maßnahme relevant / stellt ein Modell für Regionen mit
unterdurchschnittlichen Windenergieausbau dar, einschließlich
WinWind-Zielregionen oder anderen Regionen / Ländern?
3. Best Practice-Beispiele (I)
Land Beispiel
Deutschland
Servicestelle Windenergie und Gütesiegel für Projektierer in Thüringen
Neutrale und kostenfreie Beratung von BürgerInnen, Kommunen und Projektentwicklern
Vergabe des Gütesiegels „Partner für Faire Windenergie“
Ausgewählte Bürgerwindparks in Dithmarschen und Nordfriesland
Initiativen von Landeigentümern mit Beteiligung von BürgerInnen und Kommunen
Passive Teilhabe der Standortgemeinden durch Stiftungsmodelle, Bürgervereine u.ä.
Italien
Steuer-/Abgabensenkungen und Verbesserung des Landschaftsbilds in Sardinien
Steuerliche und weitere finanzielle Anreize für 1.600 Haushalte in Tula
Repowering eines Windparks in der Region Abruzzo
Erneuerung bei Nutzung der bestehenden Infrastruktur und gleichzeitiger Minderung der
visuellen Beeinträchtigungen
Lettland
Zonierungskonzept für das Biosphärenreservat Nördliches Livland
Vereinbarung aller Interessengruppen bzgl. Kriterien für Windeignungsgebiete in einem
Biosphärenreservat
4. Best Practice-Beispiele (II)
Land Beispiel
Norwegen
Innovationszentrum in Birkenes
Von Projektentwickler finanziertes öffentliches Bildungs- und Innovationszentrum
Kontinuierlicher Dialog zwischen Projektierer und Standortgemeinden in Fosen
Umfangreicher Dialog- und Beteiligungsprozess
Änderungen im Projektdesign
Polen
Energieautarke Gemeinde Kisielice
Langfristig orientierte Initiative zur Untersuchung, Erprobung und Nutzung der Windenergie
und anderer EE
Einstellungswandel der Bevölkerung zugunsten der Windenergie
Spanien
Kommunaler Zweckverband Mancomunidad del Sureste, Gran Canaria
Projekt zur Nutzung von Windenergie für die Meerwasserentsalzung und Strom- und
Wasserversorgung in drei Gemeinden mit hohen Wertschöpfungseffekten
Energiegenossenschaft Som Energia, Katalonien
Erste Energiegenossenschaft in Spanien
Bereitstellung von Strom, der ausschließlich aus EE stammt
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764717. The sole responsibility for the content of this presentation lies with its author and in no way reflects the views of the European Union.
Bürgerwindpark
Neuenkirchen
(Dithmarschen)
Quelle: Krug
6. Bürgerwindpark Neuenkirchen
• 12 x 3 MW Senvion
• 3 Standorte (Teilgebiete)
• Inbetriebnahme: 9/2015
• 2016: Zusätzlich Bau einer weiteren WEA als
Repowering-Projekt
• Initiatoren: Örtliche Landwirte, Landeigentümer
• 7 Gründungsgesellschafter
• Finanzielle Teilhabe der Bürger/-innen (145
Kommanditisten)
• Passive finanzielle Teilhabe durch
Flächenpoolmodell und Gründung eines
Bürgervereins
• http://www.buergerwindpark-
neuenkirchen.de/projekt/infos/
Quelle: http://www.buergerwindpark-neuenkirchen.de/verantwortliche/
7. Einige technische und betriebswirtschaftliche Daten
Technische Daten
Hersteller: Senvion SE (ehemals REpower)
Typ: 3.2 M 114
Nennleistung: 12 x 3,200 kW
Rotordurchmesser: 114 m
Nabenhöhe: 93 m
Gesamthöhe: 150 m
Abstände
Abstand zur Dorfkirche: 2.000 m (Denkmalschutz)
Abstand to Einzelgebäuden: 450 m
Abstand zu Siedlungen: 800 m
Betriebswirtschaftliche Daten
Investitionskosten: 56,5 MEUR
Umsatzerlöse (2017): 10,83 MEUR
Jahresüberschuss (2017): 5,13 MEUR
Umsatzrentabilität (2017): 47,37%
Gewerbesteuerzahlungen (2017): 0,64 MEUR
Quelle: Jahresabschlussberichte
8. Öffentlichkeitsbeteiligung
bei Planung und Genehmigung
• Partizipative Ausweisung von Eignungsflächen durch Landesplanung
Informelle Kreiskonzepte zur Flächenausweisung, in der Regel Berücksichtigung des
Gemeindewillens (bis 2015)
Formale Bürgerbeteiligung bei der Flächenausweisung
2 Bürgerentscheide in Neuenkirchen im Zuge der Flächenausweisung 2009 und 2011
• 2009 Gründung einer BI (Konflikte entstanden um den Bürgerwindpark, v.a. aber um ein
Repowering-Projekt und die Planung von Offshore-Testanlagen)
• Immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit teilweiser UVP (d.h. förmliches Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung)
• Bürgerinformationsveranstaltungen als informelle Beteiligungskonzepte
• Transparente Informationsbereitstellung über Baufortschritt (Webseite)
9. Aktive finanzielle Teilhabe der Bürger/-innen
• Plan: Deckung von 20% der Gesamtinvestitionskosten durch Eigenkapital (11 Mio. EUR)
• Direkte finanzielle Teilhabe der Bürger/-innen als Kommanditisten
Zeichnungsberechtigt: EinwohnerInnen der Gemeinde Neuenkirchen,
Grundstückseigentümer
Mindesteinlage 500 EUR, Höchsteinlage 150.000 EUR
Kein Investor mit mehr als 25% der Stimmrechte
145 Bürger-/innen als Kommanditisten (Juli 2014)
Gemeinde beteiligt sich ebenfalls (20.000 EUR)
Mehrzahl der Gemeindevertreter zeichnet Anteile
10. Passive finanzielle Teilhabe
Flächenpoolmodell
Landeigentümer erhalten Nutzungsentschädigung
5% der jährlichen Netto-Einspeisevergütung
Landeigentümer Anteil
Eigentümer der als WEA-Standorte genutzten Grundstücke im
Planungsgebiet zu gleichen Teilen
20%
Eigentümer der Grundstücke die sich im Planungsgebiet befinden 70%
Eigentümer der Grundstücke, die für Zuwegungen, Stellflächen und Vorplätze
der WEA genutzt werden
10%
11. Passive finanzielle Teilhabe (II)
Gemeindeebene
Vorteilsausgleich durch Gründung eines Bürgervereins
Spende: 1 % der jährlichen Einspeisevergütung fließt als Spende an den Bürgerverein
(Gesellschafterbeschluss)
Verwendung für soziale Zwecke und lokale Vereine (z.B. Bürgerbusse, PC-Ausstattung für
Schule, Gemeindehaus)
12. Passive finanzielle Teilhabe (III)
sonstige Maßnahmen
Gemeindeebene
Gewerbesteuerzahlungen (2017: 640.000 EUR)
Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Naturhaushalt: 405.420 €
Ersatzzahlung für Eingriff in Landschaftsbild: 631.800 €
13. Akzeptanzfördernde Faktoren (I)
Formelle und informelle
Beteiligung der Bürger-/innen
im Rahmen der Planung und
Genehmigung
Transparente Informationen
über das Projekt und den
Baufortschritt
Vertrauenswürdigkeit der
Initiatoren und des
Bürgermeisters
Vorbildrolle der Gemeinde
Bürgermeister als Vermittler
Lokale
Akzeptanz
14. Akzeptanzfördernde Faktoren (II)
Bürger und
Gemeinde als
Miteigentümer
Flächenpool
modell
Gewerbesteuer-
einnahmen der
Gemeinde
Auftragsvergabe
an lokale
Unternehmen
Ausgleichs-
und
Ersatzmaßna
hmen
Vorteilsausgleich
(Bürgerverein,
Bürgerstiftung)
Einbindung
lokaler Banken
Vorteilsausgleich
(Sachspenden)
Lokale
Akzeptanz
15. WinWind als Impulsgeber für
Transfermaßnahmen
• Transferworkshop in Schleswig-Holstein (voraussichtlich 26.-28. August 2019)
Besuch von lettischen und evtl. polnischen Transferteams
Bürgerwindparks in Dithmarschen
Bürgerstiftungen, Bürgervereine
Geplant: Gespräche mit BWE, Regionalplanung, MELUND (v.a.
Bürgerenergiefonds)
• Follow-up-Workshop in Warschau (25. September 2019)
• Follow-up-Workshop in Riga (Oktober 2019)
16. Auszüge aus dem Koalitionsvertrag
(Schleswig-Holstein)
• Einrichtung einer unabhängigen Clearing-Stelle auf Landesebene für Fragen
des Windkraftausbaus, die bei Konflikten moderiert und vermittelt sowie
Bürgerinnen und Bürger und Kommunen berät
• Prüfung, wie den Gemeinden vor dem Hintergrund des Urteils des OVG
Schleswig, soweit im gesetzlichen Rahmen vorgesehen, weitere
Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden können
• Auflage eines revolvierenden Fonds für Risikokapital für die Vorbereitung von
Bürgerenergieprojekten in Höhe von 5 Mio. EUR
• Konstruktive Begleitung einer Zertifizierung von fairer Planung und
Bürgerbeteiligung
http://fairewindenergie-sh.de/hintergrund/
18. This project has received funding from the European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement no
764717. The sole responsibility for the content of this presentation lies with its author and in no way reflects the views of the European Union.
winwind-project.eu
info-winwind@PolSoz.FU-Berlin.de
@winwind_eu
WinWind Project
Herzlichen Dank!