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Pressemitteilung
In 80 Tagen um die Welt: Unicode in der Verwaltung
Der zunehmende Austausch von Daten innerhalb Europas und die Vielfalt in der Bürgerschaft stellt
Verwaltungen vor neue Herausforderungen. Selbst auf den ersten Blick einfache Dinge wie der richtige
Name auf einer Urkunde erfordern standardkonforme IT-Lösungen im Hintergrund.
Dettingen/Teck, 18.11.2020 - Die cit GmbH,
Spezialist für E-Government und formularbasierte
Prozesse, weist auf eine dringliche technische
Herausforderung hin, die sich aus der Vielseitigkeit der
Sprachen in Europa ergibt. Unterschiedliche Sprachen
verwenden unterschiedliche Zeichensätze, die sich
auch in Eigennamen von Personen, Ortsangaben und
Ähnlichem widerspiegeln.
Mit dem Zusammenwachsen in Europa müssen die IT-
Systeme auf allen Ebenen der Verwaltung technisch in
der Lage sein, mit den unterschiedlichsten
Zeichensätzen zurechtzukommen, damit
Sonderzeichen beispielsweise in Eigennamen von natürlichen und juristischen Personen sowie Namen
von beispielsweise Orten, Straßen oder Produkten korrekt dargestellt werden können.
Die uneinheitliche und teilweise fehlerhafte Unterstützung bestimmter Zeichen führt aktuell zu
Problemen, weil insbesondere Namen von Personen mit den in Deutschland nicht gebräuchlichen
diakritischen Zeichen in elektronisch geführten Registern unterschiedlich dargestellt werden. Das führt
zu Verwechslungen, Datendubletten, Rechtsunsicherheit und fehlerhaften Bescheiden. Zudem gibt es
einen Rechtsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf die korrekte Darstellung ihres Namens. Diesen
Missstand zu beheben, ist Ziel eines Standards des Deutschen Instituts für Normung e.V. mit dem Namen
„DIN SPEC 91379 – Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den
Datenaustausch in Europa“.
Standard ist von Behörden und Organisationen verpflichtend umzusetzen
Diese DIN SPEC basiert auf dem Unicode-Standard und wendet sich vorrangig an Behörden und
Organisationen, die IT-Verfahren betreiben, die dem behördenübergreifenden Datenaustausch oder
dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen. Sie deckt in ihrer Gesamtheit die EU-
Amtssprachen sowie die Amtssprachen Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sowie die
deutschen Minderheitensprachen ab.
Der IT-Planungsrat hat die DIN SPEC 91379 als verbindlich erklärt. Sie löst damit künftig den von der
KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats herausgegebenen Standard „Lateinische Zeichen in UNICODE“ ab,
mit dem seit März 2017 alle IT-Verfahren, die dem bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder
dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, konform sein müssen. Der neue Standard wird
zum 1. November 2024 verbindlich. Daher bittet der IT-Planungsrat seine Mitglieder, unverzüglich mit
der Umsetzung der DIN SPEC 91379 zu beginnen. Zudem sind die Verwaltungen aufgefordert, zu
bestimmten Stichtagen den Stand der Umsetzung im Detail zur berichten.
Alle IT-Systeme in den Verwaltungen müssen
fremdsprachliche Zeichensätze korrekt unterstützen.
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Umsetzung des Standards zieht sich durch alle Systeme
Die Verwaltungs-IT-Experten von cit schließen sich der Empfehlung des IT-Planungsrats vollumfänglich
an. Die geforderte Unicode-Unterstützung zieht sich durch alle in der Verwaltung genutzten Systeme –
vom Bürgerportal über alle internen Systeme bis hin zu speziellen Fachverfahren. Ein besonderes
Augenmerkt sollten Verwaltungen und IT-Dienstleister dabei auf die an Bürger und Unternehmen
gerichteten Online-Systeme legen. Über sie kommen die Daten digital in die Verwaltungen und deshalb
ist hier eine korrekte Umsetzung besonders wichtig. „Entscheidend ist, dass bereits bei der Eingabe von
Daten beispielsweise in Online-Anträgen alle Zeichen richtig codiert werden, sonst kann der Fehler in den
folgenden Systemen nicht oder nur schwer korrigiert werden. Mit anderen Worten: jedes einzelne
elektronische Formular, jede Online-Anwendung und jede App einer Verwaltung muss die Zeichen richtig
verarbeiten können. Man kann sich vorstellen, dass man das nicht so eben nebenher sicherstellen kann,
sondern das das in einem wohlstrukturierten Projekt umgesetzt werden muss”, erklärt Klaus Wanner,
geschäftsführender Gesellschafter und Experte für E-Government bei cit.
Verwaltungen sollten daher frühzeitig auf die Hersteller der bei ihnen eingesetzten Softwaresysteme
zugehen und die Konformität mit der DIN SPEC 91379 unverzüglich einfordern. Ebenso sollte bei
Neuanschaffungen auf die vollständige Konformität mit dieser ab 2024 verpflichtenden Form geachtet
werden – sonst holt man sich nur unnötigen Ärger ins Haus. „Als Softwarehersteller und gewissenhafter
Partner unserer Kunden haben wir die vollständige Unterstützung der DIN SPEC 91379 in unserer
Produktfamilie cit intelliForm bereits frühzeitig umgesetzt. Umso mehr wundert es uns, dass viele aktuell
noch im Markt befindlichen Produkte diese Kernanforderung nicht erfüllen – und dass Verwaltungen sie
aus Unkenntnis dennoch einführen”, erläutert Wanner eine offensichtliche Unbekümmertheit im Markt.
„Der Imageverlust und rechtliche Schaden durch fehlerhaft ausgestellte Bescheide und Urkunden kann
erheblich sein und durch den immer umfangreicher werdenden digitalen Austausch setzen sich Fehler
immer weiter fort. Welche Amtsleiter möchte schon im Ruf stehen, immer wieder Datenschrott zu liefern?“
Mehr Informationen zur DIN SPEC 91379 für die Nutzung von Unicode in der Verwaltung finden sich
auf den Seiten der entsprechenden KoSIT-Fachgruppe:
https://www.xoev.de/string_latin-4813
Mehr Informationen zu den cit-Lösungen im Bereich Formularmanagement, OZG sowie Fall- und
Antragsmanagement für die öffentliche Verwaltung erhalten Sie hier: https://www.cit.de/loesungen
Zusammenfassung
Alle Verwaltungen müssen ihre IT-Systeme auf Unicode nach DIN SPEC 91379 umstellen. cit beleuchtet die
Herausforderungen.
Tags
Unicode, DIN SPEC 91379, IT-Planungsrat, E-Government, Software, öffentliche Verwaltung
Über cit GmbH
Die cit GmbH ist ein führender Anbieter von flexiblen Plattformen für die Erstellung von mobilen Anwendungen,
WebApps, Online-Formularen, für Formularmanagement und Formularserver, Anliegen- und Fallmanagement sowie
für alle dokumentbasierten Prozesse.
Mit der innovativen Produktfamilie cit intelliForm unterstützt die cit öffentliche Auftraggeber und Unternehmen wie
Banken und Versicherungen bei der webbasierten Umsetzung komplexer Antrags- und Verwaltungsabläufe im E-
Government und im Kundenservice. Die assistentengestützten Formulare, mobilen Anwendungen und
Formularlösungen von cit verbessern den Kundenservice, beschleunigen Prozesse und reduzieren Aufwände und
Kosten.
Zu den Kunden der cit gehören viele Behörden und Institutionen im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel die Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, die Landeshauptstädte Stuttgart, Dresden und Erfurt ebenso wie
die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Weiterhin gehören zu den Kunden namhafte Unternehmen wie der W.
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Kohlhammer Verlag und die DSV Service GmbH. Die Produkte von cit werden auch von innovativen Partnern wie
u.a. Komm.ONE, der OpenLimit SignCubes AG oder der T-Systems erfolgreich eingesetzt.
Die cit GmbH wurde 1993 gegründet und hat ihren Stammsitz in Dettingen/Teck sowie Niederlassungen in Berlin
und Wernau (Neckar). Mehr Informationen zum Unternehmen und dem Produktportfolio finden Sie unter
www.cit.de .
Ansprechpartner bei cit GmbH:
Herr Andreas Mühl
cit GmbH
Kirchheimer Str. 205
D-73265 Dettingen/Teck
Deutschland
E-Mail: andreas.muehl@cit.de
Telefon: +49 7021 / 950 858 -65
Ansprechpartner für die Presse:
Herr Bernd Hoeck
bloodsugarmagic GmbH & Co. KG
Gerberstr. 63
D-78050 Villingen-Schwenningen
Deutschland
E-Mail: bernd.hoeck@bloodsugarmagic.com
Telefon: +49 7721 / 9461 - 220

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