Deutsche Behörden haben heute die Wahl zwischen traditionellen einschränkenden Urheberrechtsmodellen und neuen freieren Lizensierungsvarianten. Im Rahmen des eGov 2.0 BarCamp am 28.08.2009 sollten Möglichkeiten zur Förderung der Freiheit von Inhalten erarbeitet werden.
1. E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen
und echte Informationsfreiheit?
Claas Hanken – ifib GmbH
2. •! Idealvorstellung und Verwaltungspraxis
•! Alle Rechte vorbehalten
•! Informationsfreiheit und
Informationsweiterverwendung
Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
3. Gemeingut, frei verwendbar
Foto: Bundesarchiv @
Wikimedia Commons
unter cc by-sa/3.0/de/
Frei – wie in Freiheit
frei nach Richard Stallman
Foto:
ESA/NASA
4.
5. Creative Commons
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation,
die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung
für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medien-
inhalte anbietet. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom
Nutzer (Lizenznehmer)
lediglich die Namens-
nennung des Urhebers/
Rechteinhabers (Lizenz-
geber).
Quelle: CreativeCommons.org
http://de.creativecommons.org
Creative Commons by/3.0/de/
Foto: Joi @ flickr
unter cc Attribution 2.0 Generic
6. Deutsche Behörden und CC
Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia
Deutschland: mittlerweile über 100.000 Fotos, mehrheitlich zum Thema
deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz
Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA).
Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.B. Sekretariat
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für
Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick
unter Creative Commons Attribution License 2.5
Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind
(Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für
CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.
10. Gründe für einschränkende Bedingungen
„Das war schon immer so.“
Angst um das
„Es könnten Rechte Dritter
Außenbild der
betroffen sein.“
Behörde
Datenschutz
„Das wäre für Unter-
nehmen schädlich.“
„Das ist geistiges
Eigentum der Unbestimmte Ängste und
Behörde.“
Befürchtungen
Foto: germanium @ flickr
unter cc Attribution 2.0 Generic
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11. Ähnlich: Proprietäre Software vs. OSS
• Freie und Open Source Lizenzen (etwa GNU, EUPL,
Bremer Lizenz) finden bei Softwareentwicklungen
im Auftrag der öffentlichen Verwaltung immer
noch selten Anwendung
• Altes verwaltungsspezifisches Modell: Kieler
Beschlüsse (kostenlose Nutzung durch andere
Behörden).
Beispiele: Ginfis, EPOS, Favorit OfficeFlow, GSB
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12. Gründe gegen freie Lizenzmodelle
„Das war schon immer so.“
„Zusammen-
„Da könnte ja jeder gefrickelt und
Änderungen vornehmen!“ fehlerhaft.“
Datenschutz „Das wäre für etablierte
Softwareunternehmen
„Was wir bezahlen, schädlich.“
soll uns auch
gehören.“ Unbestimmte Ängste und
Befürchtungen
Foto: germanium @ flickr
unter cc Attribution 2.0 Generic
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13. Informationsfreiheit
• Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes
und der Länder gewähren einen
voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen: Endgültiger
Abschied vom Amtsgeheimnis
• Ähnliche Ansprüche aus Umweltinformations-
und Verbraucherinformationsgesetzen
• Teils hohe Ablehnungsquote, Kostenrisiko
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14. Amtliche Dokumente als Legal torrents?
Darf mal einmal gegen Gebühr befreite amtliche
Dokumente unverändert und ohne kommerzielle
Interessen weiter verbreiten? Häufig: Nein.
• US-FoI-Beispiel: Download for Democracy
(Bereitstellung in P2P-Netzwerken)
• Ausbaufähiges Experiment des CCC und
FoeBuD e.V.: Befreite Dokumente
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15. Informationsweiterverwendungsgesetze
Das IWG gilt für die Weiterverwendung aller bei
öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen
(etwa Informationen zu Wirtschaft, Bildung und zum
Sozialbereich, Geo- und Wetterinformationen). Die
Freigabe der Informationen ergibt sich aus anderen
Normen, z.B. aus einem IFG.
Öffentliche Stellen können Gebühren oder Entgelte
für die Weiterverwendung verlangen. (Fragwürdig:
Gehören viele der Informationen nicht schon dem
Steuerzahler?)
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16. „Remix“ von öffentlichen Datenquellen?
•! Datenquellen zusammenführen
•! Inhalte neu mischen und filtern
•! Informationen mit RSS-Feeds managen
•! Beispiel: Google News stellt aktuelle
Nachrichten automatisch zusammen
•! Beispiel: Yahoo! Pipes macht es möglich,
Inhalte zu kombinieren und
modifizieren („Mashups“)
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19. Offene Programmierschnittstellen
•! Eine offene API (Application Programming
Interface) ermöglicht, dass Drittanwendungen
Funktionalitäten und Inhalte der Software
nutzen.
•! Beispiele für APIs der Verwaltung in
Deutschland:
!! eCard-API-Framework,
!! ELSTER COALA Java-APIs
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20. Raw Data Now!
WWW-Begründer Berners-Lee (2009) TED Talks:
http://www.ted.com/talks/view/id/484
Wunschvorstellung: Frei
verfügbare Informationen
der öffentlichen Verwaltung
als Rohdaten in maschinell
verwertbarer Form
Foto: captsolo @ flickr
unter cc Share Alike 2.0 Generic
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21.
22. Rohdaten aus Ämtern und Behörden
• Beispiel USA: Data.gov bietet strukturierte
Rohdaten, Geodaten und Tools
• Wozu kann das gut sein?
Überwachungskameras /
Kriminalitätsrate?
Fördergelder / lokale
Wirtschaftsentwicklung?
[Platz für Ihre Idee.]
Foto: captsolo @ flickr
unter cc Share Alike 2.0 Generic
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23.
24. Anregungen zur Förderung der Freiheit
Behörden sollten:
•! gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten
•! bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter
freien Lizenzen einfordern
•! bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten
Dritter ausräumen
•! Rohdaten frei bereitstellen
•! strukturierte Datenformate nutzen
•! freie APIs zu Verfügung stellen
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25. Kontakt:
Claas Hanken – hanken@ifib.de Am Fallturm 1, 28359 Bremen
Telefon: ++49(0)421 218-2674
Telefax: ++49(0)421 218-4894
www.egovernment-akademie.de Internet: www.ifib.de
E-Mail: info@ifib.de
www.ifib.de
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http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Als Urheber ist „Claas Hanken“ zu nennen.
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