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  RT20	
  

                                                                                                                                                                                                                                                                                        	
  

                                                                                                                                                                                                                                                                                        	
  

                                                                                                                                                                                                                                                                                        	
  

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                                                                                                                                                    Sven	
  Zehl	
                                                                           svenzehl@web.de	
                                                                                                                     760383	
  

	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  Michael	
  Waechter	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  micwaechter@gmx.de	
  	
  	
  	
  	
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  Rachid	
  Fidjel	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
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  Fallstudie	
  
	
  
 
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  2.0	
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  Gesellschaft	
  
                                                          	
        Fallstudie	
  Recht	
  2.0	
  
	
  
Inhaltsverzeichnis	
   	
  
1.	
  Fallbeispiel	
  ......................................................................	
  3	
  
1.1	
  Allgemeine	
  Informationen	
  .........................................................	
  3	
  
2.	
  Lösungsszenario	
  ..............................................................	
  4	
  
2.1	
  Theoretischer	
  Rahmen:	
  ...............................................................	
  4	
  
2.2	
  Grundkonzept	
  und	
  Tools	
  ............................................................	
  5	
  
2.2	
  Change	
  Management	
  ....................................................................	
  5	
  
3.	
  Erfolgsfaktoren	
   ................................................................	
  7	
  
3.1	
  Akzeptanz	
  ..........................................................................................	
  7	
  
3.2	
  Nachhaltigkeit	
  .................................................................................	
  8	
  
	
  
4.	
  Fazit	
  ..............................................................................10	
  
	
  
5.	
  Quellen..........................................................................10	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  
	
  




	
  
            2	
   Recht	
  2.0	
  -­‐	
  Fallstudie	
  
	
  
 
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  2.0	
  und	
  die	
  Gesellschaft	
  
                                                           	
     Fallstudie	
  Recht	
  2.0	
  
	
  


1.	
  Fallbeispiel	
  
Max Lehmann registriert sich bei Facebook.

       1.1	
  Allgemeine	
  Informationen	
  
Mein Name ist Max Lehmann und ich habe mich, heute am 26. Januar 2012, zum ersten mal
bei Facebook registriert.
Nachdem ich meinen Namen, mein Alter und meine E-Mail Adresse eingegeben habe, kamen
die „3 Schritte“. In Schritt eins sollte ich meine Schule eingeben und das Abschlussjahr, in
Schritt zwei meine Hochschule und in Schritt drei meinen derzeitigen Arbeitgeber. Es
wunderte mich etwas, dass diese Angaben bei Facebook solche Priorität haben, jedoch ist mir
bewusst das Facebook als interaktives College Jahrbuch erschaffen worden ist.
Nachdem ich die drei Angaben getätigt habe wurde ich auf die Willkommen Seite geführt.
Diese Seite informierte mich sofort, dass ich mit meiner E-Mail Adresse nach Freunden
suchen kann. Jegliche bekannte E-Mail Anbieter stellen sich dort zur Verfügung und auch
Messanger von Skype und ICQ bieten sich an mir Freunde zu finden. Mir stellte sich da die
Frage, können mich also auch jegliche Firmen finden, die durch Registrierungen oder
Newsletter meine E-Mail Adresse haben, oder der Arbeitgeber bei dem ich mich bewerbe?
Der nächste Schritt jedoch war, das ich auf die Neuigkeiten Seite weitergeleiten worden bin.
Dort wurde ich direkt über Markierungsvorschläge informiert. Doch was sind Markierungen
und wozu benötige ich sie?
„Durch das Markieren von Personen, Seiten und Orten in deinen Beitragen erfahren andere
mehr darüber, mit wem du unterwegs bist, was du denkst und wo du bist.“
Als ich das gelesen habe, stellte ich mir schon wieder sofort eine Frage? Wer ist Jeder und
wieso soll Jeder wissen was ich denke ?
Nachdem ich die Markierung erst mal übersprungen habe kam ich endlich auf meine
Profilseite. Dort wurde mir sofort wieder etwas empfohlen. Ich soll meine Erlebnisse teilen.
Erlebnisse sind Angaben wie ich meine Zeit verbringe, welche Kurse ich besuche, welche
Arbeitsprojekte ich habe und welche Aktivitäten ich nachgehe. Würde ich dies jetzt tätigen
wäre dies für Jedermann sichtbar, denn die Grundeinstellung dafür ist Öffentlich. Eigentlich
ist bei Facebook in der Grundeinstellung so gut wie alles Öffentlich. Nur meine Religion und
politische Richtung sind geschützt. Die dürfen „nur“ Freunde von Freunde in der
Grundeinstellung sehen. Ich war darüber sehr erfreut.
Als ich mich nun über die Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen informieren wollte,
merkte ich, dass Facebook unterschiedliche Privatsphären besitzt. Ich habe bei Facebook eine
Privatsphäre für mein Profil und meine Kontaktinformation, sowie eine Privatsphäre für
meine Pinnwand. In meinem „real Life“ besitze ich noch nicht mal zwei Privatsphären doch
dank Facebook besitze ich jetzt sogar drei.
Doch nun merke ich langsam, dass mir das alles zu unübersichtlich wird und ich mir unsicher
bin ob ich Facebook überhaupt nutzen möchte und nutzen kann. Aber wieso stelle ich mir
diese Frage überhaupt, mehrere Millionen Menschen und fast alle meiner Freunde nutzen
Facebook. Ist ihnen ihre Privatsphäre egal, oder wissen sie wie man seine Daten bei Facebook
bzw. im kompletten Internet schützt ?
	
  
             3	
   Recht	
  2.0	
  -­‐	
  Fallstudie	
  
	
  
 
                                                                   Web	
  2.0	
  und	
  die	
  Gesellschaft	
  
                                                            	
     Fallstudie	
  Recht	
  2.0	
  
	
  

       1.2	
  Ziele	
  und	
  Motive	
  der	
  Einführung	
  von	
  Web	
  2.0
Facebook als Social Media Plattform ist wohl eins der idealsten Synonyme, wenn man Web
2.0 beschreiben möchte. Gerade der Bereich der Social Media hat den Erfolg von Web 2.0
geprägt und führte dazu, das Unternehmen, die Industrie, die Wissenschaft und die Politik
sich heute mit dem Thema Web 2.0 beschäftigen.
Doch umso mehr Web 2.0 sich in unsere Gesellschaft integriert, umso mehr geben wir von
unserem privaten Leben und unseren persönlichen Daten preis. Jede seriöse Firma und Seite
im Internet versichert uns, dass sie mit unseren Daten sorgfältig umgeht und sie nicht an
Dritte weitergegeben werden. Doch wer versichert mir das, bzw. woher weiß ich, dass die
Firmen die Daten sicher schützen.
Erst letztes Jahr im April wurde die Firma Sony Opfer eines Hacker-Angriffs auf ihr
PlayStation Network. Es wurden persönliche Daten aller PSN-Nutzer Weltweit gestohlen und
das Netzwerk wurde für eine längere Zeit ausgeschaltet. Unter den gestohlenen Daten
befanden sich die persönlichen Daten der Nutzer, die Passwörter für das Netzwerk und
vereinzelt auch Kreditkarten Daten.
Dieses Beispiel zeigt uns, das der Datenschutz ein Zentrales Thema bei der Benutzung von
Web 2.0 ist. Viele Menschen kommen beruflich nicht mehr ohne Web 2.0 aus oder wollen es
privat nicht mehr missen. Doch wie kann ich als Einzel Person Web 2.0 in vollen Zügen
genießen, mich in der interaktiven Welt frei entfalten und trotzdem meine Daten vor
missbrauch schützen.
Diese zentralen Fragen stellt sich auch Max Lehmann unser fiktiver neu Nutzer von
Facebook. Er möchte auch, wie viele Millionen Menschen auf der Welt Facebook und das
Web 2.0 kennenlernen. Doch schon wenige Minuten nach der Registrierung ist er sich
unsicher, ob er sich bei Facebook sicher frei entfalten kann oder es nur anonym benutzen darf.
Nun versuchen wir für Max Lehmann Wege und Möglichkeiten zu finden, wie man sich
Datengeschützt durch die Welt, des Web 2.0 bzw. Facebook, bewegt.



2.	
  Lösungsszenario	
  
	
  
2.1	
  Theoretischer	
  Rahmen:	
  
Der theoretische Rahmen bei unserem Fallbeispiel liegt im Bereich vom Recht 2.0. Die
Entwicklung von Web 2.0 ist in so viele Felder eingedrungen und hat die Entwicklung in
vielen Wissensgebieten verändert, dass sich auch das Recht „updaten“ muss. Die meisten
Datenschutzgesetze können nicht ein zu eins für das Internet angewendet werden und das
Verarbeiten von persönlichen Daten und Verbreiten an Dritter ist in alten
Datenschutzgesetzen nicht verankert. Gerade die Bereiche Social Media, Internetkauf und
Online Banking beschäftigen die Rechtsprechung. Und da das Internet global ist, muss es
einheitliche Gesetze für die Benutzung des Internets geben.



	
  
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2.2	
  Grundkonzept	
  und	
  Tools	
  
Das Grundkonzept unseres Fallbeispiels bezieht sich darauf, dass wir mit Max Lehmann einen
fiktiven Charakter geschaffen haben. Mit diesem Charakter haben wir uns neu bei Facebook
angemeldet und haben uns Schritt für Schritt informiert, was Facebook von uns wissen
möchte und was Facebook von unserem Wissen, ohne Veränderung der Einstellungen,
preisgibt.
Auf dieser Grundlage wollen wir das Problem des Datenschutzes im Internet behandeln und
nach Lösungen und Wege suchen. Wir erhoffen uns Antworten zu bekommen, wie man Web
2.0 sicher nutzen kann, ohne sich bei seiner freien Entfaltung im Internet einschränken zu
müssen.
Unsere Quellen werden Berichte, Zeitungsartikel und Wissenschaftliche Arbeiten aus dem
Netz sein. Denn wenn man über ein Web 2.0 Problem schreibt, wieso nicht auch Web 2.0 zur
Lösung benutzen.
Als Tool zur Kommunikation benutzt unsere Gruppe das AW448 Wiki, Skype und E-Mails .
Für die Gemeinschaftliche Ausarbeitung der schriftlichen Arbeit, benutzen wir Google Doc´s.


	
  
2.2	
  Change	
  Management	
  
Nach reichlicher Recherche können wir Max Lehmann einige wichtige Informationen und
Tipps geben, wie er Facebook so nutzen und verändern kann, damit seine persönlichen Daten
relativ sicher geschützt werden. Jedoch ist auch dies trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen nicht
immer gegeben.
Bereits am Anfang nach der Registrierung war Max Lehmann ziemlich unsicher, ob er
Freunde, mittels E-Mail Einladung finden sollte. Dies ist trotz einer Passwort Eingabe nicht
mit großen Risiken behaftet, wäre da nicht ein Trick den Facebook anwendet. Denn Facebook
speichert Daten aus dem Adressbuch, selbst wenn die entsprechenden Personen nicht auf
Facebook sind – halten also Daten von Nichtmitgliedern. Aus diesem Grund bekommen neu
Nutzer auch oft alte Bekannte vorgeschlagen. Bei Max Lehmann war dies jedoch nicht der
Fall, da er sich mit einer neuen „Fake“ E-Mail registrierte. Max sollte am besten also seine
Freunde durch die Direkteingabe suchen oder selbst gefunden werden.
Max Lehmann hatte ebenso am Anfang nach seiner Registrierung gut erkannt, dass die
meisten seiner Angaben, in seinem Profil, auf Öffentlich gestellt sind. Öffentlich ist die
Grundeinstellung bei Facebook und für fast jedes Themengebiet im Profil eingestellt. Würde
nämlich Max zu seinen Aktivitäten Sport hinzufügen und irgendwann mal in seiner
Statusmeldung angeben „Ich gehe zum Sport“ würde jeder der etwa 9 Millionen Sport Fans
das mitbekommen. Deshalb ist es für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten
wichtig, alle Einstellungen Benutzerdefiniert einzustellen.
Kommen wir zum Thema Freunde. Viele Nutzer bei Facebook registrieren sich dort, um mit
aktuellen Freunden zu kommunizieren, alte Schul- oder Arbeitsfreunde zu finden oder neue
zukünftige Freunde einzuladen. Seit einiger Zeit bietet Facebook die Möglichkeit seine
Freunde in Kategorien zu ordnen. Wenn Max Lehmann sich in Facebook ausleben möchte,
dann sollte er diese Funktion war nehmen. Denn will man selbst, dass der eigene Chef oder
deine Mutti die Bilder von der letzten Party sehen? Durch das Kategorisieren von Freunden
	
  
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kann man nämlich auch Markierungen und Alben für bestimmte Kategorien an Freunden
freigeben.
Eine der wohl bekanntesten und beliebtesten Funktionen ist das Teilen bei Facebook. Max
Lehmann sieht im Internet einen Interessanten Bericht, ein lustiges Foto oder ein Video seiner
Lieblingsband und möchte das mit seinen Freunden teilen. Da stellt sich jedoch leider die
Frage, wie gefährlich ist das Teilen und welche Haftungsrisiken gibt es? Das LG Berlin hat
am 15.03.2008 beschlossen, dass der teilende Nutzer als „Herr des Angebots“ der eigenen
Facebook Seite angesehen wird und insoweit für selbst eingestellte Inhalte unmittelbar
verantwortlich gemacht werden kann. Denn es könnte eine Verletzung des Exklusivrechts des
Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG vorliegen. Deshalb kann
man Max am besten nur Raten, dass er wenn er Sachen auf Facebook postet, entweder nur
den direkten Link ohne die Miniaturansicht von Facebook angibt oder nur Sachen postet, von
Seiten, die einen Sharing-Button haben. Dieser Sharing-Button bedeutet nämlich gleichzeitig,
dass der Urheber der Webseite damit einverstanden ist, dass der Inhalt geteilt werden darf.
Ebenfalls eine zur Zeit sehr heiß diskutierte Angelegenheit bei Facebook, ist der „Like
Button“. Max Lehmann ist zum Beispiel Fan der Uhrenmarke Rolex und möchte dies seinen
Freunden zeigen und Informationen und News von Rolex erhalten. Also geht Max auf die Fan
Seite von Rolex und betätigt den „Gefällt mir“ Button (deutsche Variante). Doch was Max
mit diesem einen Klick anrichtet ist ihm und vielen anderen Nutzern nicht bewusst. Denn
durch eine ausgeklügelte Cookie- und Tracking- Technik werden mehr Informationen
gesammelt, als dem Nutzer lieb ist. Die Firmen können nämlich die Kontakte des Nutzers
(„Social Graph“) erreichen und somit neue Leser/Kunden gewinnen. Doch wie sieht es hier
mit der Datenschutzrechtlichen Zulässigkeit aus. Tatsache ist, es werden ohne die
Zustimmung der Besucher einer Seite Daten an Facebook und Dritte gesendet und dies ist
nach § 4a BDSG nur mit Einwilligung zulässig. Dies zu Begründen, dass man bei der
Anmeldung die Datenschutzerklärung von Facebook genehmigt hat, ist nicht ausreichend.
Denn die Private Policy von Facebook die Datenweitergabe nicht hinreichend konkret und
detailliert ausführt. Facebook versucht als Rechtsgrundlage, für diese Methode, den § 15 Abs.
1 TMG anzuwenden.
Dort steht “Der Dienstanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und
verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu
ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten)“.
Jedoch darf bezweifelt werden, ob die Auslegung des § 15 Abs. 1 TMG nicht zu weit geht. Er
kann bestimmt für die Nutzer gelten, die den Button klicken, jedoch nicht für die Nutzer, die
den Button nicht Nutzen. Somit müsste gemäß § 13 TMG, über die gesamten Umstände
hingewiesen werden und eine Datenschutzerklärung in verständlicher Form dargestellt sein.
Jedoch verbreitet es sich zurzeit immer mehr das die „Fan-Seiten“ einen Datenschutzhinweis
integriere, der leider jedoch den Erfordernissen einer Zustimmung nicht genügt. Deshalb wäre
eine vernünftige Aufklärung seitens Facebook wünschenswert.
Stellen wir uns vor, Max Lehmann ist als Beruf Rechtsanwalt und möchte nebenbei mit
seinem Facebook-Profil für sich und seine Kanzlei werben. Dies ist ohne ein zuzügliches
Impressum seit 2011 nicht mehr erlaubt. Denn das Landesgericht Aschaffenburg hat mit dem
Urteil vom 19.08.2011 entschieden, dass im Falle einer (auch) geschäftlichen Nutzung eines
Facebook-Profils eine Impressumspflicht im Sinne von § 5 TMG besteht. Das Landgericht
Aschaffenburg fand sogar, dass ein Impressum nicht unter der Bezeichnung „Info“ erwartet
	
  
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     Fallstudie	
  Recht	
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werden darf und würde dann sogar schon gegen § 5 TMG verstoßen. Dies bezweifeln wir
jedoch stark an, denn was soll sonst in einer Info stehen?
Wie man sieht muss Max Lehmann viel beachten wenn er Facebook mit seinen echten
persönlichen Daten nutzen möchte. Man selbst als Nutzer kann sich schützen und Daten
sichern, jedoch nur im begrenzten Maße. Facebook muss seinen Nutzern mehr Möglichkeiten
zum Datenschutz bieten, damit wir uns alle als Individuum frei bei Facebook entfalten
können.



3.	
  Erfolgsfaktoren	
  	
  
	
  
3.1	
  Akzeptanz	
  
Was muss also gegeben sein, damit Max Lehman als Facebook Nutzer, mit seinen
persönlichen Daten geschützt ist. Ein erster guter Schritt in die richtige Richtung hat am
21.12.2011 eine irische Behörde geleistet. Eine irische Datenkommission veröffentlichte
nämlich einen 149 seitigen Untersuchungsbericht von Facebook Irland.
Bevor wir jedoch da genauer eingehen, sollten wir die Vorgeschichte erklären. Denn
Angefangen hat alles mit einer Anzeige eines Wiener Jura Studenten namens Max Schrems.
Er forderte mehr Transparenz und die Möglichkeit Fotos oder Texte unwiederbringlich von
Facebook zu löschen. Denn dies ist bis heute nicht möglich! Also forderte er Facebook auf,
dass sie ihm seine kompletten Daten zur Einsicht schicken. Nach einem langen Hin- und Her
bekam Max Schrems aus den USA eine CD Rom mit einer PDF File die 124 A4 Seiten
beinhaltete. Auf diesen Seiten waren die Login-Daten, Browser Infos, Ortsangaben, Status
Posts, Chat-Protokolle und Mails aufgelistet.
Nachdem dies bekannt wurde, hatte ebenfalls die Initiative Europe vs. Facebook die Nutzer in
Europa informiert, das Facebook nach EU-Recht verpflichtet ist, jedem Nutzer binnen 40
Tage Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben. Dies führte dazu das Facebook mit
etwa 40. 000 Anfragen in 2 Wochen bombardiert worden ist. Denn es gibt versteckt im
Facebook-System einen Antrag, denn man dafür ausfüllen muss und dann abschicken kann.
Nach dieser extremen Anfragen Flut, hat Facebook diese Funktion für Deutschland jedoch
gelöscht. Es gibt seit Dezember 2011 die Möglichkeit sich seine Daten einfach zu
downloaden. Max Schrems hat dies jedoch mit seinen zugeschickten Daten verglichen und
festgestellt das die neue Funktion nur ein Bruchteil der echten Daten herausgibt.
Aber kommen wir wieder auf den Untersuchungsbericht aus Irland. Denn das Verfahren, das
Max Schrems in Gang gebracht hatte, ist für Irland eine delikate Angelegenheit. Zum einen
betont der Bericht die Bedeutung des Standortfaktors Irland als Hauptquartier für die
weltweiten Geschäfte von Facebook. Zum anderen sahen sich die Beamten gezwungen, den
rund 600 Datenschutzbeschwerden nachzugehen, die in der Behörde eingegangen waren.
Die dem Bericht zugrundeliegenden Vor-Ort-Untersuchungen in den Geschäftsräumen von
Facebook hat an 6 Tagen im Oktober, November und Dezember stattgefunden. Es wurde
betont, dass Facebook uneingeschränkt mit der Behörde kooperiert hat.


	
  
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  Recht	
  2.0	
  
	
  
Der Bericht befasst sich detailliert mit Datenschutz-relevanten Fragen der Facebook-Seiten.
So wird zum Beispiel explizit darauf hingewiesen, dass die Voreinstellungen für „Third-
Party-Apps“ ab Werk so programmiert sind, dass sie nahezu das vollständige Profil eines
Nutzers für externe Anbieter freigeben. Dies bedeutet, dass Informationen wie Geburtstag,
Familienstand, Status-Updates, besuchte Links, Fotos, Videos usw. an Dritte automatisch
weitergereicht wird. Dies gilt auch für die „Instant Personalization“. Die bewirkt, dass wenn
Facebook Nutzer eingeloggt sind, gewisse Daten an Facebook-Partnerseiten weitergegeben
werden, ohne dass dies der Nutzer mitbekommt. Auch diese Funktion ist bei den
Grundeinstellungen freigeschaltet und muss vom Nutzer deaktiviert werden.
Nachdem die irische Behörde dies alles herausgefunden hat, haben sie im Bericht sogenannte
„Recommendations“ (Empfehlungen) aufgelistet. Diese Empfehlungen betreffen nicht den
Nutzer von Facebook, sondern Facebook selbst. Sie fordern eine verständlichere
Datenschutzerklärung, eine prominentere Platzierung der Datenschutzinformationen und
verbesserte Auswahlmöglichkeiten für den Nutzer anhand dieser Informationen.
In Bezug auf die Weitergabe von Daten an Werbetreibende empfiehlt die Behörde folgende
Verbesserungen. Facebook sollte mehr Transparenz bieten im Umgang mit Nutzer-Targeting
durch Werbetreibende, Social Ads-Einstellungen zusammen mit Privacy Einstellungen
auflisten, keine Weitergabe von Fotos und anderen Daten an Drittanbieter ohne ausdrückliche
Zustimmung sowie keine zeitliche unbegrenzte Speicherung von geklickten Werbeanzeigen.
Was das Löschen von Nutzerkonten betrifft, so empfiehlt die irische Behörde Facebook
nachdrücklich, dass es für den User möglich sein muss, sein Konto und seine Daten
unmissverständlich und vollständig löschen lassen zu können. Und dies etwa bei einer Frist
von 40 Tagen.
Die Initiative Europe vs Facebook und der Untersuchungsbericht der irischen Behörde mit all
ihren Empfehlungen sind der Weg in eine richtige Richtung und zeigen, dass sich die
Behörden, aber auch die Nutzer nicht alles gefallen lassen und zur Not den Kampf gegen
Facebook annehmen.

	
  
3.2	
  Nachhaltigkeit	
  
Aber was ist für die Nachhaltigkeit, von Initiativen wie Europe vs Facebook oder dem
Untersuchungsbericht der irischen Behörde, notwendig. Eine Möglichkeit könnte ein neuer
Trend sein, der Facebook Fatique heißt. Denn immer mehr junge Menschen treten aus
Facebook aus und benutzen andere Social Media Werkzeuge wie Twitter und Co. Facebook
genießt seit Jahren einen zweifelhaften Rum in der ganzen Welt trotz Methoden wie
„Wachstum um jeden Preis“. Doch diese Wachstumsphase ist beendet und bestätigt nur den
neuen Trend Facebook Faticque (http://www.socialbakers.com/facebook-statistics/#chart-
intervals). Interessant ist, dass gerade aus den englischsprachigen Ländern USA und
Großbritannien die Nutzerzahlen sinken. Dies zeigt, die stärkste Macht, um jemanden
Mittzuteilen das man den Weg nicht mitgeht, ist es, ihn zu ignorieren und sich von ihm zu
distanzieren.
Und es scheint so, als wenn u.a. dieser Weg dazu führt das Facebook und sein Gründer Mark
Zuckerberg einsichtiger werden. Denn nach einem jahrelangen Tauziehen hat sich das
Netzwerk jetzt gegenüber der FTC in Washington dazu bereit erklärt, den Datenschutz seiner
Nutzer ernster zu nehmen. Zuckerberg schrieb in einem Blogpost, man hötte „bunch of
	
  
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     Fallstudie	
  Recht	
  2.0	
  
	
  
mistakes“ gemacht und führt Versäumnisse in der Vergangenheit auf „poor execution“
zurück.
Doch nicht nur die Nutzer setzen sich gegen Facebook zur Wehr sondern auch die Politiker
sehen nicht Tatenlos zu, dass Nutzer im Internet bei Facebook ihre persönlichen Daten
freigeben. Vivian Reding, EU-Kommissarin, ist zuständig für einen neuen EU-
Datenschutzentwurf.
Es soll einheitlich für die Mitgliedstatten gelten und die dort lebenden Bürger schützen. In
Deutschland wird der Datenschutz zur Zeit umgesetzt im BDSG, TKG und TMG. Der
Entwurf sagt, dass jede Verarbeitung persönlicher Daten im Tätigkeiskontext des Betriebs
eines Halters oder Verarbeiters in der Union muss in Übereinstimmung mit dieser
Verordnung durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Verarbeitung selbst innerhalb
der Union stattfindet oder nicht.
Der Entwurf definiert verschiedene Kriterien, wann das EU-Datenschutzrecht Anwendung
findet. Dies ist zum Beispiel, wenn der Datenverarbeiter die Verarbeitung von Daten
europäischer Betroffener in Betracht ziehen würde. Ebenso soll es große Veränderungen im
Bereich der außereuropäischen Verarbeitung von Daten geben. Die Artikel 37-42 befassen
sich detailliert mit den Umständen, unter denen eine Verarbeitung möglich sein soll.
Außerdem befasst sich der Entwurf auch genau mit dem Begriff der Einwilligung, der gerade
in Bezug auf Facebook, wichtig ist. In Artikel 7 Nr. 4 steht „Die Einwilligung darf nicht als
rechtliche Grundlage für die Verarbeitung angenommen werden, sofern ein signifikantes
Ungleichgewicht in Form einer Abhängigkeit zwischen Betroffenen und Verarbeiter besteht“
und Artikel 9 Nr. 2 sagt, dass für eine anforderungsgemäße Einwilligung Anforderungen in
einer verständlichen und klaren einfachen Sprache verfasst sein müssen.
Max Schrems hält die Vorlage der EU-Kommission für „Spannend“, hat aber selbst keine
Illusion, dass es sich bei dem Schreiben nur um einen Entwurf handelt und es ein langer Weg
sei, bis dieser Durchgesetzt wird. Er meint das Hauptproblem sei, dass sich die Politiker zu
wenig mit dem Thema auskennen. Er vergleicht die Situation, mit der Umweltbewegung, der
60er Jahre. Damals sei es undenkbar gewesen, das jemand zur Rechenschaft gezogen wird,
weil er Chemie, in den Bach kippt. Heute sei dies mit der falschen Behandlung von
personenbezogenen Daten der Fall.
Um Max Lehmann jedoch einen effektiven Nachhaltigen Schutz, bei der Benutzung von
Facebook zu geben. Haben wir für ihn einige Sicherheitsmaßnahmen herausgefunden. Der
erste Vorschlag ist es, dass man die Unsichbarkeit des Profils für die Facebook- und Google-
Suche aktiviert. So können z.B. zukünftige Arbeitgeber Max Lehmann als potenziellen
Bewerber nicht ausspionieren. Dies ist bei den Einstellungen für die Privatsphäre möglich.
Ebenfalls sollte Max Lehmann auch darauf achten, wenn er Freundschaftsanfragen erhält, ob
es auch echte Freunde oder Bekannte sind. Denn nicht immer ist ein potentieller Freund an
deiner Person interessiert. Max kann außerdem auch seine Freundschaftsliste auf Privat
stellen, so dass nicht jedermann seine Freundschaften durchklicken kann. Vor allem aber
sollte Max sich vor der Nutzung von Apps, die von Dritten entwickelt worden sind,
distanzieren. Oft sammeln diese Anwendungen nur User-IDs für Anzeigekunden oder
Adressensammler. Als letzten Tipp kann man Max noch sagen, dass er Dialoge mit Freunden
nicht öffentlich auf der Pinnwand halten sollte, da dies von allen Kontakten die beide
besitzen, lesen können. Deshalb sollte man entweder die Chat-Funktion oder „Eine Nachricht
senden“ benutzen.
	
  
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   Recht	
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  Recht	
  2.0	
  
	
  


4.	
  Fazit	
  
Nachdem wir uns nun mit dem Thema Datenschutz und Facebook beschäftigt haben, sind
einige von uns sehr erschrocken gewesen, was man bei Facebook preisgibt und wie damit
umgegangen wird. Die schöne Fassade Facebook, ein Ort wo du mit Freunden
kommunizieren kannst, dich individuell entfalten kannst und kleine lustige und sehr gute
Apps nutzen kannst, ist bei uns sehr stark am bröckeln. In Wirklichkeit interessiert sich
nämlich Facebook nicht für dich als Person, sondern nur für dich als Daten. Deine Daten
machen Profit. Aber da wir und viele Millionen Nutzer trotzdem jeden Tag Spaß an Facebook
haben, sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken und sich von Facebook unbedingt
verabschieden. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten Facebook zu nutzen ohne all zu
große Risiken einzugehen. Hat man sich mit seinen echten Daten angemeldet sollte man
sicher gehen, dass alle Einstellungen auf Privat oder Freunde gestellt sind. Oder man legt bei
Facebook ein sogenanntes „Fake“- Profil an. Facebook sucht zwar permanent nach solchen
Profilen, jedoch scheinbar ohne viel Erfolg. Denn in unserer Gruppe besitzen 2 Mitglieder
ebenfalls so ein Profil und Max Lehmann ist es ja auch.
Abschließend kann man noch jedem raten. Überprüfe regelmäßig die Möglichkeiten, die
Facebook bietet, um ihre persönlichen Daten zu schützen. Denn die Neuerungen und
Einstellungen bei Facebook ändern sich permanent. Die neue große Änderung ist im kommen,
die Timeline. (...)


5.	
  Quellen	
  
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-
Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html

http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/190-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-
ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-2-Persoenlichkeitsrecht-Wettbewerbsrecht.html

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-facebook-like-button-was-webseiten-betreiber-
beachten-muessen/

http://gutjahr.biz/blog/2011/09/facebook-so-holst-du-dir-deine-daten/

http://www.internet-law.de/labels/facebook

http://gutjahr.biz/blog/2011/12/leben-nach-facebook-2/

http://www.heise.de/ct/artikel/EU-Datenschutzverordnung-Gegen-den-unkontrollierten-Datenstrom-
1391778.html

http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6449-facebook-datenschutz-so-sichern-sie-ihre-daten.html

www.facebook.de




	
  
             10	
   Recht	
  2.0	
  -­‐	
  Fallstudie	
  
	
  

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Fallbeispiel recht2.0

  • 1.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0       Fallstudie  –  Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Recht  2.0               Gruppe  RT20         Teilnehmer:     Sven  Zehl   svenzehl@web.de   760383                                                                  Michael  Waechter                  micwaechter@gmx.de          761003                                                                                          Rachid  Fidjel                                                                                                                759357       1   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 2.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     Inhaltsverzeichnis     1.  Fallbeispiel  ......................................................................  3   1.1  Allgemeine  Informationen  .........................................................  3   2.  Lösungsszenario  ..............................................................  4   2.1  Theoretischer  Rahmen:  ...............................................................  4   2.2  Grundkonzept  und  Tools  ............................................................  5   2.2  Change  Management  ....................................................................  5   3.  Erfolgsfaktoren   ................................................................  7   3.1  Akzeptanz  ..........................................................................................  7   3.2  Nachhaltigkeit  .................................................................................  8     4.  Fazit  ..............................................................................10     5.  Quellen..........................................................................10                               2   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 3.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     1.  Fallbeispiel   Max Lehmann registriert sich bei Facebook. 1.1  Allgemeine  Informationen   Mein Name ist Max Lehmann und ich habe mich, heute am 26. Januar 2012, zum ersten mal bei Facebook registriert. Nachdem ich meinen Namen, mein Alter und meine E-Mail Adresse eingegeben habe, kamen die „3 Schritte“. In Schritt eins sollte ich meine Schule eingeben und das Abschlussjahr, in Schritt zwei meine Hochschule und in Schritt drei meinen derzeitigen Arbeitgeber. Es wunderte mich etwas, dass diese Angaben bei Facebook solche Priorität haben, jedoch ist mir bewusst das Facebook als interaktives College Jahrbuch erschaffen worden ist. Nachdem ich die drei Angaben getätigt habe wurde ich auf die Willkommen Seite geführt. Diese Seite informierte mich sofort, dass ich mit meiner E-Mail Adresse nach Freunden suchen kann. Jegliche bekannte E-Mail Anbieter stellen sich dort zur Verfügung und auch Messanger von Skype und ICQ bieten sich an mir Freunde zu finden. Mir stellte sich da die Frage, können mich also auch jegliche Firmen finden, die durch Registrierungen oder Newsletter meine E-Mail Adresse haben, oder der Arbeitgeber bei dem ich mich bewerbe? Der nächste Schritt jedoch war, das ich auf die Neuigkeiten Seite weitergeleiten worden bin. Dort wurde ich direkt über Markierungsvorschläge informiert. Doch was sind Markierungen und wozu benötige ich sie? „Durch das Markieren von Personen, Seiten und Orten in deinen Beitragen erfahren andere mehr darüber, mit wem du unterwegs bist, was du denkst und wo du bist.“ Als ich das gelesen habe, stellte ich mir schon wieder sofort eine Frage? Wer ist Jeder und wieso soll Jeder wissen was ich denke ? Nachdem ich die Markierung erst mal übersprungen habe kam ich endlich auf meine Profilseite. Dort wurde mir sofort wieder etwas empfohlen. Ich soll meine Erlebnisse teilen. Erlebnisse sind Angaben wie ich meine Zeit verbringe, welche Kurse ich besuche, welche Arbeitsprojekte ich habe und welche Aktivitäten ich nachgehe. Würde ich dies jetzt tätigen wäre dies für Jedermann sichtbar, denn die Grundeinstellung dafür ist Öffentlich. Eigentlich ist bei Facebook in der Grundeinstellung so gut wie alles Öffentlich. Nur meine Religion und politische Richtung sind geschützt. Die dürfen „nur“ Freunde von Freunde in der Grundeinstellung sehen. Ich war darüber sehr erfreut. Als ich mich nun über die Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen informieren wollte, merkte ich, dass Facebook unterschiedliche Privatsphären besitzt. Ich habe bei Facebook eine Privatsphäre für mein Profil und meine Kontaktinformation, sowie eine Privatsphäre für meine Pinnwand. In meinem „real Life“ besitze ich noch nicht mal zwei Privatsphären doch dank Facebook besitze ich jetzt sogar drei. Doch nun merke ich langsam, dass mir das alles zu unübersichtlich wird und ich mir unsicher bin ob ich Facebook überhaupt nutzen möchte und nutzen kann. Aber wieso stelle ich mir diese Frage überhaupt, mehrere Millionen Menschen und fast alle meiner Freunde nutzen Facebook. Ist ihnen ihre Privatsphäre egal, oder wissen sie wie man seine Daten bei Facebook bzw. im kompletten Internet schützt ?   3   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 4.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     1.2  Ziele  und  Motive  der  Einführung  von  Web  2.0 Facebook als Social Media Plattform ist wohl eins der idealsten Synonyme, wenn man Web 2.0 beschreiben möchte. Gerade der Bereich der Social Media hat den Erfolg von Web 2.0 geprägt und führte dazu, das Unternehmen, die Industrie, die Wissenschaft und die Politik sich heute mit dem Thema Web 2.0 beschäftigen. Doch umso mehr Web 2.0 sich in unsere Gesellschaft integriert, umso mehr geben wir von unserem privaten Leben und unseren persönlichen Daten preis. Jede seriöse Firma und Seite im Internet versichert uns, dass sie mit unseren Daten sorgfältig umgeht und sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Doch wer versichert mir das, bzw. woher weiß ich, dass die Firmen die Daten sicher schützen. Erst letztes Jahr im April wurde die Firma Sony Opfer eines Hacker-Angriffs auf ihr PlayStation Network. Es wurden persönliche Daten aller PSN-Nutzer Weltweit gestohlen und das Netzwerk wurde für eine längere Zeit ausgeschaltet. Unter den gestohlenen Daten befanden sich die persönlichen Daten der Nutzer, die Passwörter für das Netzwerk und vereinzelt auch Kreditkarten Daten. Dieses Beispiel zeigt uns, das der Datenschutz ein Zentrales Thema bei der Benutzung von Web 2.0 ist. Viele Menschen kommen beruflich nicht mehr ohne Web 2.0 aus oder wollen es privat nicht mehr missen. Doch wie kann ich als Einzel Person Web 2.0 in vollen Zügen genießen, mich in der interaktiven Welt frei entfalten und trotzdem meine Daten vor missbrauch schützen. Diese zentralen Fragen stellt sich auch Max Lehmann unser fiktiver neu Nutzer von Facebook. Er möchte auch, wie viele Millionen Menschen auf der Welt Facebook und das Web 2.0 kennenlernen. Doch schon wenige Minuten nach der Registrierung ist er sich unsicher, ob er sich bei Facebook sicher frei entfalten kann oder es nur anonym benutzen darf. Nun versuchen wir für Max Lehmann Wege und Möglichkeiten zu finden, wie man sich Datengeschützt durch die Welt, des Web 2.0 bzw. Facebook, bewegt. 2.  Lösungsszenario     2.1  Theoretischer  Rahmen:   Der theoretische Rahmen bei unserem Fallbeispiel liegt im Bereich vom Recht 2.0. Die Entwicklung von Web 2.0 ist in so viele Felder eingedrungen und hat die Entwicklung in vielen Wissensgebieten verändert, dass sich auch das Recht „updaten“ muss. Die meisten Datenschutzgesetze können nicht ein zu eins für das Internet angewendet werden und das Verarbeiten von persönlichen Daten und Verbreiten an Dritter ist in alten Datenschutzgesetzen nicht verankert. Gerade die Bereiche Social Media, Internetkauf und Online Banking beschäftigen die Rechtsprechung. Und da das Internet global ist, muss es einheitliche Gesetze für die Benutzung des Internets geben.   4   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 5.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     2.2  Grundkonzept  und  Tools   Das Grundkonzept unseres Fallbeispiels bezieht sich darauf, dass wir mit Max Lehmann einen fiktiven Charakter geschaffen haben. Mit diesem Charakter haben wir uns neu bei Facebook angemeldet und haben uns Schritt für Schritt informiert, was Facebook von uns wissen möchte und was Facebook von unserem Wissen, ohne Veränderung der Einstellungen, preisgibt. Auf dieser Grundlage wollen wir das Problem des Datenschutzes im Internet behandeln und nach Lösungen und Wege suchen. Wir erhoffen uns Antworten zu bekommen, wie man Web 2.0 sicher nutzen kann, ohne sich bei seiner freien Entfaltung im Internet einschränken zu müssen. Unsere Quellen werden Berichte, Zeitungsartikel und Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Netz sein. Denn wenn man über ein Web 2.0 Problem schreibt, wieso nicht auch Web 2.0 zur Lösung benutzen. Als Tool zur Kommunikation benutzt unsere Gruppe das AW448 Wiki, Skype und E-Mails . Für die Gemeinschaftliche Ausarbeitung der schriftlichen Arbeit, benutzen wir Google Doc´s.   2.2  Change  Management   Nach reichlicher Recherche können wir Max Lehmann einige wichtige Informationen und Tipps geben, wie er Facebook so nutzen und verändern kann, damit seine persönlichen Daten relativ sicher geschützt werden. Jedoch ist auch dies trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen nicht immer gegeben. Bereits am Anfang nach der Registrierung war Max Lehmann ziemlich unsicher, ob er Freunde, mittels E-Mail Einladung finden sollte. Dies ist trotz einer Passwort Eingabe nicht mit großen Risiken behaftet, wäre da nicht ein Trick den Facebook anwendet. Denn Facebook speichert Daten aus dem Adressbuch, selbst wenn die entsprechenden Personen nicht auf Facebook sind – halten also Daten von Nichtmitgliedern. Aus diesem Grund bekommen neu Nutzer auch oft alte Bekannte vorgeschlagen. Bei Max Lehmann war dies jedoch nicht der Fall, da er sich mit einer neuen „Fake“ E-Mail registrierte. Max sollte am besten also seine Freunde durch die Direkteingabe suchen oder selbst gefunden werden. Max Lehmann hatte ebenso am Anfang nach seiner Registrierung gut erkannt, dass die meisten seiner Angaben, in seinem Profil, auf Öffentlich gestellt sind. Öffentlich ist die Grundeinstellung bei Facebook und für fast jedes Themengebiet im Profil eingestellt. Würde nämlich Max zu seinen Aktivitäten Sport hinzufügen und irgendwann mal in seiner Statusmeldung angeben „Ich gehe zum Sport“ würde jeder der etwa 9 Millionen Sport Fans das mitbekommen. Deshalb ist es für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten wichtig, alle Einstellungen Benutzerdefiniert einzustellen. Kommen wir zum Thema Freunde. Viele Nutzer bei Facebook registrieren sich dort, um mit aktuellen Freunden zu kommunizieren, alte Schul- oder Arbeitsfreunde zu finden oder neue zukünftige Freunde einzuladen. Seit einiger Zeit bietet Facebook die Möglichkeit seine Freunde in Kategorien zu ordnen. Wenn Max Lehmann sich in Facebook ausleben möchte, dann sollte er diese Funktion war nehmen. Denn will man selbst, dass der eigene Chef oder deine Mutti die Bilder von der letzten Party sehen? Durch das Kategorisieren von Freunden   5   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 6.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     kann man nämlich auch Markierungen und Alben für bestimmte Kategorien an Freunden freigeben. Eine der wohl bekanntesten und beliebtesten Funktionen ist das Teilen bei Facebook. Max Lehmann sieht im Internet einen Interessanten Bericht, ein lustiges Foto oder ein Video seiner Lieblingsband und möchte das mit seinen Freunden teilen. Da stellt sich jedoch leider die Frage, wie gefährlich ist das Teilen und welche Haftungsrisiken gibt es? Das LG Berlin hat am 15.03.2008 beschlossen, dass der teilende Nutzer als „Herr des Angebots“ der eigenen Facebook Seite angesehen wird und insoweit für selbst eingestellte Inhalte unmittelbar verantwortlich gemacht werden kann. Denn es könnte eine Verletzung des Exklusivrechts des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG vorliegen. Deshalb kann man Max am besten nur Raten, dass er wenn er Sachen auf Facebook postet, entweder nur den direkten Link ohne die Miniaturansicht von Facebook angibt oder nur Sachen postet, von Seiten, die einen Sharing-Button haben. Dieser Sharing-Button bedeutet nämlich gleichzeitig, dass der Urheber der Webseite damit einverstanden ist, dass der Inhalt geteilt werden darf. Ebenfalls eine zur Zeit sehr heiß diskutierte Angelegenheit bei Facebook, ist der „Like Button“. Max Lehmann ist zum Beispiel Fan der Uhrenmarke Rolex und möchte dies seinen Freunden zeigen und Informationen und News von Rolex erhalten. Also geht Max auf die Fan Seite von Rolex und betätigt den „Gefällt mir“ Button (deutsche Variante). Doch was Max mit diesem einen Klick anrichtet ist ihm und vielen anderen Nutzern nicht bewusst. Denn durch eine ausgeklügelte Cookie- und Tracking- Technik werden mehr Informationen gesammelt, als dem Nutzer lieb ist. Die Firmen können nämlich die Kontakte des Nutzers („Social Graph“) erreichen und somit neue Leser/Kunden gewinnen. Doch wie sieht es hier mit der Datenschutzrechtlichen Zulässigkeit aus. Tatsache ist, es werden ohne die Zustimmung der Besucher einer Seite Daten an Facebook und Dritte gesendet und dies ist nach § 4a BDSG nur mit Einwilligung zulässig. Dies zu Begründen, dass man bei der Anmeldung die Datenschutzerklärung von Facebook genehmigt hat, ist nicht ausreichend. Denn die Private Policy von Facebook die Datenweitergabe nicht hinreichend konkret und detailliert ausführt. Facebook versucht als Rechtsgrundlage, für diese Methode, den § 15 Abs. 1 TMG anzuwenden. Dort steht “Der Dienstanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten)“. Jedoch darf bezweifelt werden, ob die Auslegung des § 15 Abs. 1 TMG nicht zu weit geht. Er kann bestimmt für die Nutzer gelten, die den Button klicken, jedoch nicht für die Nutzer, die den Button nicht Nutzen. Somit müsste gemäß § 13 TMG, über die gesamten Umstände hingewiesen werden und eine Datenschutzerklärung in verständlicher Form dargestellt sein. Jedoch verbreitet es sich zurzeit immer mehr das die „Fan-Seiten“ einen Datenschutzhinweis integriere, der leider jedoch den Erfordernissen einer Zustimmung nicht genügt. Deshalb wäre eine vernünftige Aufklärung seitens Facebook wünschenswert. Stellen wir uns vor, Max Lehmann ist als Beruf Rechtsanwalt und möchte nebenbei mit seinem Facebook-Profil für sich und seine Kanzlei werben. Dies ist ohne ein zuzügliches Impressum seit 2011 nicht mehr erlaubt. Denn das Landesgericht Aschaffenburg hat mit dem Urteil vom 19.08.2011 entschieden, dass im Falle einer (auch) geschäftlichen Nutzung eines Facebook-Profils eine Impressumspflicht im Sinne von § 5 TMG besteht. Das Landgericht Aschaffenburg fand sogar, dass ein Impressum nicht unter der Bezeichnung „Info“ erwartet   6   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 7.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     werden darf und würde dann sogar schon gegen § 5 TMG verstoßen. Dies bezweifeln wir jedoch stark an, denn was soll sonst in einer Info stehen? Wie man sieht muss Max Lehmann viel beachten wenn er Facebook mit seinen echten persönlichen Daten nutzen möchte. Man selbst als Nutzer kann sich schützen und Daten sichern, jedoch nur im begrenzten Maße. Facebook muss seinen Nutzern mehr Möglichkeiten zum Datenschutz bieten, damit wir uns alle als Individuum frei bei Facebook entfalten können. 3.  Erfolgsfaktoren       3.1  Akzeptanz   Was muss also gegeben sein, damit Max Lehman als Facebook Nutzer, mit seinen persönlichen Daten geschützt ist. Ein erster guter Schritt in die richtige Richtung hat am 21.12.2011 eine irische Behörde geleistet. Eine irische Datenkommission veröffentlichte nämlich einen 149 seitigen Untersuchungsbericht von Facebook Irland. Bevor wir jedoch da genauer eingehen, sollten wir die Vorgeschichte erklären. Denn Angefangen hat alles mit einer Anzeige eines Wiener Jura Studenten namens Max Schrems. Er forderte mehr Transparenz und die Möglichkeit Fotos oder Texte unwiederbringlich von Facebook zu löschen. Denn dies ist bis heute nicht möglich! Also forderte er Facebook auf, dass sie ihm seine kompletten Daten zur Einsicht schicken. Nach einem langen Hin- und Her bekam Max Schrems aus den USA eine CD Rom mit einer PDF File die 124 A4 Seiten beinhaltete. Auf diesen Seiten waren die Login-Daten, Browser Infos, Ortsangaben, Status Posts, Chat-Protokolle und Mails aufgelistet. Nachdem dies bekannt wurde, hatte ebenfalls die Initiative Europe vs. Facebook die Nutzer in Europa informiert, das Facebook nach EU-Recht verpflichtet ist, jedem Nutzer binnen 40 Tage Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben. Dies führte dazu das Facebook mit etwa 40. 000 Anfragen in 2 Wochen bombardiert worden ist. Denn es gibt versteckt im Facebook-System einen Antrag, denn man dafür ausfüllen muss und dann abschicken kann. Nach dieser extremen Anfragen Flut, hat Facebook diese Funktion für Deutschland jedoch gelöscht. Es gibt seit Dezember 2011 die Möglichkeit sich seine Daten einfach zu downloaden. Max Schrems hat dies jedoch mit seinen zugeschickten Daten verglichen und festgestellt das die neue Funktion nur ein Bruchteil der echten Daten herausgibt. Aber kommen wir wieder auf den Untersuchungsbericht aus Irland. Denn das Verfahren, das Max Schrems in Gang gebracht hatte, ist für Irland eine delikate Angelegenheit. Zum einen betont der Bericht die Bedeutung des Standortfaktors Irland als Hauptquartier für die weltweiten Geschäfte von Facebook. Zum anderen sahen sich die Beamten gezwungen, den rund 600 Datenschutzbeschwerden nachzugehen, die in der Behörde eingegangen waren. Die dem Bericht zugrundeliegenden Vor-Ort-Untersuchungen in den Geschäftsräumen von Facebook hat an 6 Tagen im Oktober, November und Dezember stattgefunden. Es wurde betont, dass Facebook uneingeschränkt mit der Behörde kooperiert hat.   7   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 8.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     Der Bericht befasst sich detailliert mit Datenschutz-relevanten Fragen der Facebook-Seiten. So wird zum Beispiel explizit darauf hingewiesen, dass die Voreinstellungen für „Third- Party-Apps“ ab Werk so programmiert sind, dass sie nahezu das vollständige Profil eines Nutzers für externe Anbieter freigeben. Dies bedeutet, dass Informationen wie Geburtstag, Familienstand, Status-Updates, besuchte Links, Fotos, Videos usw. an Dritte automatisch weitergereicht wird. Dies gilt auch für die „Instant Personalization“. Die bewirkt, dass wenn Facebook Nutzer eingeloggt sind, gewisse Daten an Facebook-Partnerseiten weitergegeben werden, ohne dass dies der Nutzer mitbekommt. Auch diese Funktion ist bei den Grundeinstellungen freigeschaltet und muss vom Nutzer deaktiviert werden. Nachdem die irische Behörde dies alles herausgefunden hat, haben sie im Bericht sogenannte „Recommendations“ (Empfehlungen) aufgelistet. Diese Empfehlungen betreffen nicht den Nutzer von Facebook, sondern Facebook selbst. Sie fordern eine verständlichere Datenschutzerklärung, eine prominentere Platzierung der Datenschutzinformationen und verbesserte Auswahlmöglichkeiten für den Nutzer anhand dieser Informationen. In Bezug auf die Weitergabe von Daten an Werbetreibende empfiehlt die Behörde folgende Verbesserungen. Facebook sollte mehr Transparenz bieten im Umgang mit Nutzer-Targeting durch Werbetreibende, Social Ads-Einstellungen zusammen mit Privacy Einstellungen auflisten, keine Weitergabe von Fotos und anderen Daten an Drittanbieter ohne ausdrückliche Zustimmung sowie keine zeitliche unbegrenzte Speicherung von geklickten Werbeanzeigen. Was das Löschen von Nutzerkonten betrifft, so empfiehlt die irische Behörde Facebook nachdrücklich, dass es für den User möglich sein muss, sein Konto und seine Daten unmissverständlich und vollständig löschen lassen zu können. Und dies etwa bei einer Frist von 40 Tagen. Die Initiative Europe vs Facebook und der Untersuchungsbericht der irischen Behörde mit all ihren Empfehlungen sind der Weg in eine richtige Richtung und zeigen, dass sich die Behörden, aber auch die Nutzer nicht alles gefallen lassen und zur Not den Kampf gegen Facebook annehmen.   3.2  Nachhaltigkeit   Aber was ist für die Nachhaltigkeit, von Initiativen wie Europe vs Facebook oder dem Untersuchungsbericht der irischen Behörde, notwendig. Eine Möglichkeit könnte ein neuer Trend sein, der Facebook Fatique heißt. Denn immer mehr junge Menschen treten aus Facebook aus und benutzen andere Social Media Werkzeuge wie Twitter und Co. Facebook genießt seit Jahren einen zweifelhaften Rum in der ganzen Welt trotz Methoden wie „Wachstum um jeden Preis“. Doch diese Wachstumsphase ist beendet und bestätigt nur den neuen Trend Facebook Faticque (http://www.socialbakers.com/facebook-statistics/#chart- intervals). Interessant ist, dass gerade aus den englischsprachigen Ländern USA und Großbritannien die Nutzerzahlen sinken. Dies zeigt, die stärkste Macht, um jemanden Mittzuteilen das man den Weg nicht mitgeht, ist es, ihn zu ignorieren und sich von ihm zu distanzieren. Und es scheint so, als wenn u.a. dieser Weg dazu führt das Facebook und sein Gründer Mark Zuckerberg einsichtiger werden. Denn nach einem jahrelangen Tauziehen hat sich das Netzwerk jetzt gegenüber der FTC in Washington dazu bereit erklärt, den Datenschutz seiner Nutzer ernster zu nehmen. Zuckerberg schrieb in einem Blogpost, man hötte „bunch of   8   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 9.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     mistakes“ gemacht und führt Versäumnisse in der Vergangenheit auf „poor execution“ zurück. Doch nicht nur die Nutzer setzen sich gegen Facebook zur Wehr sondern auch die Politiker sehen nicht Tatenlos zu, dass Nutzer im Internet bei Facebook ihre persönlichen Daten freigeben. Vivian Reding, EU-Kommissarin, ist zuständig für einen neuen EU- Datenschutzentwurf. Es soll einheitlich für die Mitgliedstatten gelten und die dort lebenden Bürger schützen. In Deutschland wird der Datenschutz zur Zeit umgesetzt im BDSG, TKG und TMG. Der Entwurf sagt, dass jede Verarbeitung persönlicher Daten im Tätigkeiskontext des Betriebs eines Halters oder Verarbeiters in der Union muss in Übereinstimmung mit dieser Verordnung durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Verarbeitung selbst innerhalb der Union stattfindet oder nicht. Der Entwurf definiert verschiedene Kriterien, wann das EU-Datenschutzrecht Anwendung findet. Dies ist zum Beispiel, wenn der Datenverarbeiter die Verarbeitung von Daten europäischer Betroffener in Betracht ziehen würde. Ebenso soll es große Veränderungen im Bereich der außereuropäischen Verarbeitung von Daten geben. Die Artikel 37-42 befassen sich detailliert mit den Umständen, unter denen eine Verarbeitung möglich sein soll. Außerdem befasst sich der Entwurf auch genau mit dem Begriff der Einwilligung, der gerade in Bezug auf Facebook, wichtig ist. In Artikel 7 Nr. 4 steht „Die Einwilligung darf nicht als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung angenommen werden, sofern ein signifikantes Ungleichgewicht in Form einer Abhängigkeit zwischen Betroffenen und Verarbeiter besteht“ und Artikel 9 Nr. 2 sagt, dass für eine anforderungsgemäße Einwilligung Anforderungen in einer verständlichen und klaren einfachen Sprache verfasst sein müssen. Max Schrems hält die Vorlage der EU-Kommission für „Spannend“, hat aber selbst keine Illusion, dass es sich bei dem Schreiben nur um einen Entwurf handelt und es ein langer Weg sei, bis dieser Durchgesetzt wird. Er meint das Hauptproblem sei, dass sich die Politiker zu wenig mit dem Thema auskennen. Er vergleicht die Situation, mit der Umweltbewegung, der 60er Jahre. Damals sei es undenkbar gewesen, das jemand zur Rechenschaft gezogen wird, weil er Chemie, in den Bach kippt. Heute sei dies mit der falschen Behandlung von personenbezogenen Daten der Fall. Um Max Lehmann jedoch einen effektiven Nachhaltigen Schutz, bei der Benutzung von Facebook zu geben. Haben wir für ihn einige Sicherheitsmaßnahmen herausgefunden. Der erste Vorschlag ist es, dass man die Unsichbarkeit des Profils für die Facebook- und Google- Suche aktiviert. So können z.B. zukünftige Arbeitgeber Max Lehmann als potenziellen Bewerber nicht ausspionieren. Dies ist bei den Einstellungen für die Privatsphäre möglich. Ebenfalls sollte Max Lehmann auch darauf achten, wenn er Freundschaftsanfragen erhält, ob es auch echte Freunde oder Bekannte sind. Denn nicht immer ist ein potentieller Freund an deiner Person interessiert. Max kann außerdem auch seine Freundschaftsliste auf Privat stellen, so dass nicht jedermann seine Freundschaften durchklicken kann. Vor allem aber sollte Max sich vor der Nutzung von Apps, die von Dritten entwickelt worden sind, distanzieren. Oft sammeln diese Anwendungen nur User-IDs für Anzeigekunden oder Adressensammler. Als letzten Tipp kann man Max noch sagen, dass er Dialoge mit Freunden nicht öffentlich auf der Pinnwand halten sollte, da dies von allen Kontakten die beide besitzen, lesen können. Deshalb sollte man entweder die Chat-Funktion oder „Eine Nachricht senden“ benutzen.   9   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie    
  • 10.   Web  2.0  und  die  Gesellschaft     Fallstudie  Recht  2.0     4.  Fazit   Nachdem wir uns nun mit dem Thema Datenschutz und Facebook beschäftigt haben, sind einige von uns sehr erschrocken gewesen, was man bei Facebook preisgibt und wie damit umgegangen wird. Die schöne Fassade Facebook, ein Ort wo du mit Freunden kommunizieren kannst, dich individuell entfalten kannst und kleine lustige und sehr gute Apps nutzen kannst, ist bei uns sehr stark am bröckeln. In Wirklichkeit interessiert sich nämlich Facebook nicht für dich als Person, sondern nur für dich als Daten. Deine Daten machen Profit. Aber da wir und viele Millionen Nutzer trotzdem jeden Tag Spaß an Facebook haben, sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken und sich von Facebook unbedingt verabschieden. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten Facebook zu nutzen ohne all zu große Risiken einzugehen. Hat man sich mit seinen echten Daten angemeldet sollte man sicher gehen, dass alle Einstellungen auf Privat oder Freunde gestellt sind. Oder man legt bei Facebook ein sogenanntes „Fake“- Profil an. Facebook sucht zwar permanent nach solchen Profilen, jedoch scheinbar ohne viel Erfolg. Denn in unserer Gruppe besitzen 2 Mitglieder ebenfalls so ein Profil und Max Lehmann ist es ja auch. Abschließend kann man noch jedem raten. Überprüfe regelmäßig die Möglichkeiten, die Facebook bietet, um ihre persönlichen Daten zu schützen. Denn die Neuerungen und Einstellungen bei Facebook ändern sich permanent. Die neue große Änderung ist im kommen, die Timeline. (...) 5.  Quellen   http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen- Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/190-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing- ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-2-Persoenlichkeitsrecht-Wettbewerbsrecht.html http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-facebook-like-button-was-webseiten-betreiber- beachten-muessen/ http://gutjahr.biz/blog/2011/09/facebook-so-holst-du-dir-deine-daten/ http://www.internet-law.de/labels/facebook http://gutjahr.biz/blog/2011/12/leben-nach-facebook-2/ http://www.heise.de/ct/artikel/EU-Datenschutzverordnung-Gegen-den-unkontrollierten-Datenstrom- 1391778.html http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6449-facebook-datenschutz-so-sichern-sie-ihre-daten.html www.facebook.de   10   Recht  2.0  -­‐  Fallstudie