Nebengewerbe anmelden was du unbedingt wissen solltest!
1.
2. Nebengewerbe
Hauptgewerbe
<18 Std. / Woche
>18 Std. / Woche
WAS FÜR EIN GEWERBE MELDE
ICH AN?
Darf Haupterwerb wirtschaftlich und zeitlich nicht
übersteigen
(Krankenversicherungsbeiträge nicht vergessen!)
4. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
KRANKENVERSICHERUNG BEISPIEL
Verdienst Hauptjob: 30.000€ Brutto Umsatz Nebengewerbe: 30.000€
Rechnung
30.000€ Brutto (Steuern und Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt)
+19.500€ Umsatz im Nebengewerbe (Krankenversicherung muss selbst abgeführt werden)
= 49.500€ (Beitragsbemessungsgrenze)
10.500€ (Umsatz im Nebengewerbe) liegen über der
Beitragsbemessungsgrenze und werden nicht für die
Krankenversicherung veranlagt!
x 15,5% [14,6% (Beitragssatz) + 0,9% (eventueller Zuschlag)]
3022,50€ Krankenversicherungsbeitrag
5. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
RENTENVERSICHERUNG
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Bei ca. 70.000€
Grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe
Wann bist du Rentenversicherungspflichtig?
Wenn du einen Auftraggeber hast oder 5/6 deiner Einnahmen von deinem Auftraggeber
beziehst
Wie hoch ist die Rentenversicherung?
18,7% der erzielten Einnahmen aus dem Nebengewerbe
6. WEN MUSS ICH
INFORMIEREN?
In Deutschland steht es jedem frei sich mit einem
Nebenerwerbe selbstständig zu machen.
Grundsätzlich müssen einige Dinge beachtet
werden…
8. NEBENGEWERBE ALS
BEAMTER
Nebengewerbe ist meldepflichtig gegenüber dem Dienstherrn!
1/5 des Wochenpensums darf nicht überschritten werden!
Kein Einsatz behördlicher Mittel!
Tätigkeit darf nicht im Konflikt mit der Behörde stehen!
Einnahmen dürfen Haupterwerb nicht übersteigen!