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Tax – Industry Update
Webcast: Automotive
20.02.2018
Page 2
Agenda
► NAFTA - North American Free Trade Agreement
► Strom-/Energiesteuerrecht
► Blockchain vs. Abgabenordnung
► Steuerreform in den USA
► Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 3
Ihre Vortragenden
Roland Kaufmann
Partner Business Tax Advisory
GSA Automotive Leader Tax
Tel +49 711 9881 15348
Mobile +49 160 939 15348
Email roland.kaufmann@de.ey.com
Prof. Dr. Thomas Borstell
Partner ITS Transfer Pricing
Tel +49 211 9352 10601
Mobile +49 160 939 10601
Email thomas.borstell@de.ey.com
Richard J. Albert
Partner Indirect Tax
Tel +49 341 2526 17756
Mobile +49 160 939 17756
Email richard.j.albert@de.ey.com
Klaus Trejo
Partner Indirect Tax
Tel +49 711 9881 16859
Mobile +49 160 939 16859
Email klaus.trejo@de.ey.com
Jan Steinkemper
Senior Manager Indirect Tax
Tel +49 211 9352 29451
Mobile +49 160 939 29451
Email jan.steinkemper@de.ey.com
Tel +49 40 36132 11329
Mobile +49 160 939 11329
Email sabrina.klages@de.ey.com
Sabrina Klages
Manager Indirect Tax
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
NAFTA - North American
Free Trade Agreement
Sabrina Klages
Page 5
North American Free Trade Agreement (NAFTA)
Hintergründe
► NAFTA trat am 1.1.1994 in Kraft
► Freihandelsabkommen zwischen Kanada, Mexiko
und USA
► Freihandelszone, keine Zollunion wie z.B. EU
► Bis 2008 wurden schrittweise nahezu alle Zölle
abgeschafft und Handelsbarrieren reduziert, sodass
innerhalb der NAFTA-Zone Waren zollfrei gehandelt
werden können
► Grundsätzlich dürfen nur Waren mit NAFTA-
Ursprung zollfrei innerhalb der Freihandelszone
befördert werden, z.B.
► Waren, die vollständig in einem oder mehreren
Vertragsstaaten hergestellt wurden
► Waren, die ausreichend be- oder verarbeitet wurden, d.h.
sog. Listenregeln des Abkommens eingehalten werden
► Für die Bestimmung des NAFTA-Ursprungs sind
sog. Listenregeln des Abkommens zu erfüllen
► Wertschöpfungskriterien, die z.B. prozentualen Einsatz
von Vormaterialien ohne NAFTA-Ursprung beschränken
► Wechsel in eine andere Zolltarifposition
► Etc.
► Der Nachweis des Ursprungs erfolgt durch ein
Ursprungszeugnis
Quelle: US Census Bureau, Weltbank Grafik: „Die Presse“ PW
NAFTA in ZahlenHintergrundinformationen
► Seit Abschluss von NAFTA hat sich der Handel
zwischen den Teilnehmern vervierfacht
► Mexiko exportiert mehr Waren in die USA als
andersherum die USA nach Mexiko
► Autoindustrie als Hauptprofiteur
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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► Modernisierung des Abkommens seitens aller Vertragsstaaten angestrebt …
► Seit Auftakt der Neuverhandlungen in 8/2017 gab es sechs Verhandlungsrunden (zuletzt in 1/2018)
► Siebte und vorerst letzte Verhandlungsrunde ist für den 26. Februar 2018 angesetzt
► Ursprünglich sollten die Verhandlungen bis 3/2018 abgeschlossen sein, aufgrund geringer Fortschritte ist eine
Verlängerung jedoch wahrscheinlich
► Lange Zeit war ein Abbruch der Verhandlungen denkbar, Trump signalisierte jedoch Bereitschaft, den
Gesprächen bis nach den mexikanischen Präsidentschaftswahlen am 1. Juli 2018 Zeit zu geben
► Insbesondere Trumps Protektionismus (America First Policy) bedroht NAFTA
► Sollte eine Einigung im Rahmen der Neuverhandlungen nicht möglich sein, droht Trump mit Ausstieg aus NAFTA
► Ein Ausstieg aus NAFTA ist unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist theoretisch möglich
► Streitpunkte sind unter anderem …
► Ursprungsregeln
► Für einen zollfreien Marktzugang muss der Anteil der im NAFTA-Raum produzierten Fahrzeugteile derzeit bei 62,5 % liegen
► Forderung der USA: Der Anteil soll auf 85 % angehoben werden, zusätzlich sollen 50 % der Teile aus den USA stammen
► Auslaufklausel (sog. Sunset Clause)
► USA fordert Sunset Clause, wonach NAFTA nach 5 Jahren automatisch aufgelöst werden soll, wenn nicht alle Vertragspartner
der Fortführung des Abkommens zustimmen
► System der Schiedsgerichtbarkeit
► USA setzt sich dafür ein, das System der Schiedsgerichtbarkeiten aufzuheben und Streitfälle vor einem nationalen Gericht
austragen zu lassen
North American Free Trade Agreement (NAFTA)
Entwicklung und Tendenzen
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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► Was passiert bei einem Wegfall von NAFTA?
► Ohne NAFTA fallen Zölle für den Transport zwischen Kanada, USA und Mexiko an und wäre den Zoll-
Bestimmungen unterworfen, welche die WTO vorgibt
► Nach dem Meistbegünstigungsprinzip liegt der Zollsatz bei 3,5%
► Nach einem Gesetz aus 1974 könnte Trump jedoch zusätzlich höhere Zölle festlegen, um sich gegen unfaire
Geschäftsgebaren zur wehr zu setzen; Trump drohte bereits an, Strafzölle in Höhe von 35% gegen US-Firmen
einzuführen, die ihre Waren in Mexiko produzieren
► Auch eine Verschärfung der Listenregeln des NAFTA-Abkommens kann zu einem Wegfall des NAFTA-
Ursprungs und somit der zollrechtlichen Begünstigungen führen
► Wie können Sie sich auf einen Wegfall von NAFTA vorbereiten?
► Überprüfung der Relevanz des NAFTA Abkommens für Ihr Unternehmen anhand einer Analyse Ihrer
Handelsstrukturen und –daten in den NAFTA-Ländern
► Evaluierung der Auswirkungen bei einem potentiellen Wegfall der NAFTA-Begünstigungen
► Erwägung von Alternativoptionen
► Umstrukturierung der Lieferketten um Steuervorteile nutzen zu können (FTA, Zolllager, usw.)
► CKD-Produktion (sog. Bausatzteileproduktion)
► Die neue US-Tax Reform soll die Produktion von Waren in den USA für Unternehmen künftig attraktiver
gestalten
North American Free Trade Agreement (NAFTA)
Potentielle Folgen
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Strom-/Energiesteuerrecht
Jan Steinkemper
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Elektromobilität
Versorgerstatus
• Sofern ausschließlich Abgabe von
versteuertem Strom für Zwecke
der Elektromobilität
 Kein Versorger
Entlastungen
• Keine Entlastung für
Strommengen, die für
Elektromobilität eingesetzt werden
 Abgrenzung erforderlich
• Neue Entlastung für ÖPNV
Definition Elektromobilität, § 1c StromStV
1. Batterieelektrofahrzeugen sowie
2. von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (Plug-In-Hybride).
Ausnahmen: (i) wenn nicht für den Straßenverkehr zugelassen und
ausschließlich auf Betriebsgelände eingesetzt sowie (ii) Fahrräder,
ausschließlich auf Betriebsgelände eingesetzt.
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 10
KWK / Stromerzeugung
Neuordnung §§
Volle Entlastung bei
Versteuerung auch
unter 2MW
Beihilfen
§ 53a Abs. 8
EnergieStG
Verwenderbegriff /
Definition
Sammelschiene
Steuerfreie
Lieferung aus
Kleinanlagen
(10 MWh/a-Grenze)
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Motorenprüfstände
Entlastung in 2 Stufen möglich:
1. § 49 EnergieStG (s.u.)
2. §§ 53, 53a EnergieStG (weitere Voraussetzungen)
Voraussetzungen:
Diesel: nachweislich verheizt und besonderes wirtschaftliches Bedürfnis oder
Motorenprüfstände, wenn mechanische Stromerzeugung und besondere
Gründe (öffentliche Gesundheit, Sicherheit, technische Gründe)
Benzin: zu gewerblichen Zwecken nachweislich verheizt oder
Antrieb von Gasturbinen/Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen
(insbesondere mechanische Energie zur Stromerzeugung)
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Blockchain vs.
Abgabenordnung
Richard J. Albert
Page 13
Was ist Blockchain?
Grundlegende Eigenschaften und Funktionen
Eine
Basistechnologie für
eine verteilte
Datenbank …
… die viele Initiatoren
von
Geschäftsvorgängen
unterstützt …
… deren Transaktionen
durch integrierte
Vertrauensmodelle zu
bestätigen … …
… und ein eindeutiges
Transaktionsregister
fortschreibt
Dezentralisiert
Gemeinschafts-
eigentum
Mehrfache Initiatoren
Echtzeit-
Synchronisation
Vertrauen durch
Design und Protokoll
Konsens-basierte
Authentifikation
Unveränderbar
Zeitliche Abfolge der
Aktivitäten
Struktur-
elemente
Allgemeine
Eigenschaften
Databank & Netzwerk
Eine Blockchain ist eine
gemeinsam genutzte
Datenbank und Netzwerk die
Daten oder die Eigentümer-
schaft an digitalen Werten
vorhält
Synchronisiert
Alle Aktivitäten auf der
Blockchain werden
automatisch an alle
Partner im Netzwerk
verteilt
Verschlüsselt
Jede Transaktion ist durch
Kryptografie abgesichert
und kann mit einem
digitalen Schlüssel
verifiziert werden
Smart Contracts
Smart Contracts erlauben
die automatische
Abarbeitung von
Geschäftslogiken
Was ist Blockchain und “Distributed Ledger”?
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Blockchain – Mehrwert durch gemeinsame Datennutzung
Konsortium /
Konsortialführer
Lieferant
Bank
Hersteller
Logistikdienstleister
Lager
Kunde
Zoll/Finanzamt
„Kosteneffizienz durch kollaborative
Datennutzung – dabei sieht jeder die
Daten, die er benötigt bzw. sehen soll.“
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Blockchain – Beispielhafte Use Cases im Automotive Sektor
Manipulationssichere Dokumentation von Transaktionen
• Kryptowährungen (u.a. Blockchain, Ethereum, IOTA., Ripple, etc.)
• Smart Contracts – z.B. Transaktionen mit (CO2)-Zertifikaten, Energiehandel, ereignisabhängige Zahlung von Rechnungen, etc.
Blockchain als Datensicherungstechnologie für nicht-GoBD-taugliche IT-Systeme
• Sicherung der Authentizität von Buchhaltungsdaten bei nicht-GoBD-tauglichen IT-Lösungen mit steuerrelevanten Daten
Blockchain im Kontext von Beschaffung, Supply Chain, Abrechnung, etc.
• Warenbeschaffung (Supply Chain Security, end-2-end Supply Chain Transparenz, Konsignationslagerabwicklung, Steuerung der
Anwendung von Rabatten und Gebühren, automatisierte Abrechnungssysteme, Automatisierung steuerlicher Reportings, etc.)
• Mobilitätsdienstleistungen, Tracking von Ersatzteilen, Aufzeichnung von Werkstatt- und Wartungsdaten, Aufzeichnung von
Kilometerständen, etc.
Blockchain im Kontext der Steuerabwicklung
• Automatisierung der Umsatzsteuerbehandlung (Reporting aller Transaktionen, dadurch Echtzeit Be- und Verrechnung von
Umsatzsteuer und Vorsteuer) ?
• BEPS 2.0 – globale Blockchain-Dokumentation von Verrechnungspreisen ?
• Verifikation von besonderen Unterlagen und Aufzeichnung der korrespondierenden Warenläufe, wie z.B. bei zollrechtlichen
Ursprungszeugnissen, Präferenznachweisen, Lieferantenerklärungen, etc.
• Dokumentation von Materialbewegungsdaten und deren Verwendung / Produktionseinsatz für bestimmte zoll- und verbrauchsteuerliche
Zwecke (aktive Veredlung, Versandverfahren, vorübergehende Verwendung, EMCS, gewerbliches Verbringen, etc.)
• Blockchain ist ein Baustein zur Automatisierung von Zollanmeldungen
Blockchain zur Dokumentation steuerlich-relevanter Ereignisse / Zustände
Aktuelle Beispiele
• US-Zoll (CBP) experimentiert bereits mit Blockchain zur Dokumentation bestimmter Außenhandelstransaktionen
• Erfassung von Fahrzeugidentnummern / Zulassungen in Dänemark durch die Zoll- und Steuerbehörden (SKAT)
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Blockchain vs. Abgabenordnung
Steuerliche Daten fallen fast immer an!
Auch bei nichtsteuerlich motivierten Projekten werden unzählige steuerrelevante
Informationen aufgezeichnet.
Verbesserungen / effizientere Aufzeichnungen vs. steuerliche Aufzeichnungspflichten !
Die deutsche Finanzverwaltung hat Vorbehalte, ob mittels Blockchain gespeicherte Daten
die deutschen Regularien zur Archivierung steuerrelevanter Daten erfüllen.
Internet of things Smart City
Recharge/Fueling
Autonomous/Manual
Parking
Reservation/Payment
Payments
After-Sales/
Digital Content
Monitoring
Key Performance/
Emissions
After-Sales
Spare Parts
Access Management
Car Sharing
Financing
Fractional Ownership
Analytics
Dynamic Insurance
Data Security
Odometer/
Service Records
Integration
Multi-modal Mobility
Transportation
Fetch/Delivery
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 17
Blockchain vs. Abgabenordnung
Deutsche Aufbewahrungsfristen
§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie
die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
2. die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
3. Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
4. Buchungsbelege,
Buchungsbelege iSd. § 147 I Nr. 4 sind alle Unterlagen, die sich auf die in den Büchern
und Aufzeichnungen enthaltenen Geschäftsvorfälle beziehen. (König, AO. 3. Auflage 2014)
4a. Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union,
…alle erforderlichen Unterlagen und Informationen … [ zur Abwicklung von] Formalitäten oder Kontrollen.
…Alle nach den Vorschriften über das Zollverfahren, ... , erforderlichen Unterlagen …
5. sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Aufzubewahren sind solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich
vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH BStBl 10, 452).
…
Die Definitionen zu aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, Daten und
Informationen sind äußerst weit.
Insbesondere im Kontext des Zollrechts sind bei enger Betrachtung
unzählige Materialbewegungs- und Produktionsdaten
aufbewahrungspflichtig, die oft nicht bedacht werden.
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Blockchain vs. Abgabenordnung
GoBD im Kontext von Blockchain
GOBD
Nachvollzieh-
barkeit &
Nachprüf-
barkeit
Unveränder-
barkeit
Richtigkeit
Zeitgerechte
Buchungen
Klarheit
Vollständig-
keit
Aufzeichnung aller Transaktionen in
einem general ledger [Hauptbuch].
Mathematische Sicherstellung der
Vollständigkeit.
Speicherung eines Time-Tokens
Kann in einem dezentralisierten
Netzwerk realisiert werden. Die
Informationsfragmente werden
unabhängig an unterschiedlichen Orten
gespeichert. Verschiedene technische
Ausgestaltungen bzgl. des
Konsensmechanismus.
Muss beim Überführen von Quelldaten in
die Speicherung per Blockchain
Technologie sichergestellt sein.
Nachprüfbarkeit per Z1, Z2 und Z3-
Zugriff realisierbar
Systematische Erfassung und
übersichtliche, eindeutige und
nachvollziehbare Buchungen in einem
general ledger (Hauptbuch)
Blockchain
Blockchain
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 19
Nach § 146 Abs. 2 AO müssen steuerrelevante Daten in Deutschland aufbewahrt werden bzw. kann die
zuständige Finanzbehörde bewilligen, dass relevante Aufzeichnungen außerhalb Deutschlands
aufbewahrt werden (dazu muss u.a. der konkrete Standort des DVS bekannt sein - § 146 Abs. 2a AO)
Dateninhalte in der Blockchain werden in der Cloud
gespeichert
Blockchain vs. Abgabenordnung
Datenspeicherung bei Blockchain
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 20
Blockchain vs. Abgabenordnung
Prüfungsbedarf aus abgabenrechtlicher Sicht
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Blockchain: die 4. industrielle Revolution
Einsatz der Blockchain-
Technologie ZUR
EFFIZIENTEN ERFÜLLUNG
steuerlicher
Aufbewahrungspflichten
Steuerliche
Aufbewahrungspflichten
müssen TROTZ Einsatz von
Blockchain zusätzlich national
erfüllt werden
► Jede Blockchain-Architektur ist im Einzelfall aus abgabenrechtlicher Sicht zu prüfen, die Einhaltung der
GoBD-Anforderungen sicherzustellen.
► Bis sich einheitliche und von der Finanzverwaltung anerkannte Kriterien herausgebildet haben, empfiehlt
sich eine vorangehende Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt).
► Relevante Aspekte: welche steuerrelevanten Daten werden gespeichert, Blockchain-Architektur im
Hinblick auf Manipulationssicherheit, Sicherung der besteuerungsrelevanten Quelldaten, Zuordnung /
Zugriff durch den jeweiligen Steuerschuldner / Zollbeteiligten, etc.
Page 21
Blockchain vs. Abgabenordnung
Steuerlicher Prüfungsbedarf
Ein Workstream „steuerliche Anforderungen“ ist MUSS-Bestandteil in jedem
Blockchain-Projekt
• Analyse steuerlicher Anforderungen
• Konzept zur steuerlichen und technologischen Umsetzung
• Abstimmung mit den Finanzbehörden
• Implementierung
• Testing / Abnahme
• Verfahrensdokumentation
• Mitteilungspflichten an Behörden
Nichtsteuerlich getriebene Projekte Steuerlich getriebene Projekte
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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► Allgemeinsteuerliche Aspekte sind selten Teil von Blockchain-Projekten
Eine Vielzahl an Mandanten experimentiert mit Blockchain, derzeit im Status von Proof of Concepts. Aktuell
geht es um die technologische Funktionalität und die Verifikation des Use Case. Steuerliche Aspekte
werden im derzeitigen Status seltensten Fall berücksichtigt.
► Auch mit Blockchain sind die GoBD / steuerlichen Aufbewahrungspflichten
wie gehabt zu erfüllen
Im Kontext von Blockchain sieht das BMF derzeit keinen Anlass die Regelungen in der Abgabenordnung bzw.
den GoBD zu ändern. Die Steuerpflichtigen müssen, wie gehabt, bei allen Entwicklungen den rechtlichen
Anforderungen genügen.
► Behörden anderer Länder experimentieren mit Blockchain
In diversen Staaten experimentieren die Zoll- und Steuerverwaltungen mit Blockchain-Anwendungen, auch in
Kollaboration mit der Wirtschaft.
► Die deutsche Finanzverwaltung steht noch ganz am Anfang
Aktuell hat das BMF keinen konkreten Pläne, Blockchain innerhalb der deutschen Finanzverwaltung bzw. in
Kollaboration mit Wirtschaftsunternehmen umzusetzen.
Blockchain vs. Abgabenordnung
Aktuelle Situation und Ausblick
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Steuerreform in den USA
Prof. Dr. Thomas Borstell
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Wichtigste Änderungen für Unternehmen im nationalen und
internationalen Bereich
► Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene reduziert auf 21 % (von 35 %)
► Einführung einer „Mindestbesteuerung“ durch die base erosion and anti-abuse tax (BEAT) auf
Zahlungen, die die inländische Bemessungsgrundlage mindern
► Abschaffung der alternative minimum tax (AMT) für Unternehmen
► Zinsabzugsbeschränkung
► 30 % des adjusted taxable income (ähnelt dem EBITDA, nach vier Jahren EBIT)
► Einführung gesonderter Besteuerungsregeln für foreign-derived intangible income (FDII) und
für global intangible low-taxed income (GILTI)
► Einmalige Repatriierungssteuer („Transition Tax“) mit Steuersätzen von
15,5 % für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 8 % für alle anderen Wirtschaftsgüter
im Rahmen der Umstellung auf die vollständige Dividendenfreistellung
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Der TCJA - Wichtige
Körperschaftsteuerregelungen
Körperschaftsteuer 21 %, anwendbar ab dem 1. Januar 2018 (pro-rata temporis für Steuerpflichtige mit abweichendem Geschäftsjahr)
Verbreiterung der
Bemessungsgrundlage
Abschaffung der meisten Sonderabzüge und diverser Steuergutschriften, wie der Abzug in Sec. 199,
der für Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2017 abgeschafft wurde
Beibehaltung der F&E-Steuergutschrift, jedoch Notwendigkeit der Aktivierung der Aufwände
Verlustverrechnung Für Verluste, die in Steuerjahren nach dem 31. Dezember 2017 entstehen:
► Verlustvorträge können mit bis zu 80 % des zu versteuernden Einkommens verrechnet werden
► Verlustrückträge sind abgeschafft, Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt möglich
Bestandsschutz für Verluste aus Steuerjahren, die vor dem 31. Dezember 2017
entstanden sind
Sofortabschreibung Sonderabschreibung erhöht von 50 % auf 100 % für qualified property
Qualified property stellen grundsätzlich materielle Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer
von 20 oder weniger Jahren dar, die in einer US-Gesellschaft genutzt werden
► Ursprüngliche Nutzung muss nicht bei dem US-Steuerpflichtigen beginnen
► Bestimmte Software zählt auch dazu
► Darf nicht von einer verbundenen Gesellschaft angeschafft werden, kann aber bei Asset Deal mit Fremden gelten
Gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 28. September 2017 und 2023 erworben wurden
The 100 %-Softortabschreibung reduziert sich nach 2022 jährlich um 20 Prozentpunkte
AMT für Körperschaften Abgeschafft
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Vergleich von effektiven US-Körperschaft-steuersätzen auf
Bundesebene
1 Foreign derived intangible income (FDII)
2 Global intangible low-taxed income (GILTI)
3 Obwohl BEAT-Satz zwischen 5-12,5 % liegt, je nach
Steuerjahr, ist der Grenzsteuersatz zwischen 0-21 %
Alle Steuersätze sind ohne Anrechnung dargestellt, falls
überhaupt möglich
EMEIA Mutter
US Tochter
(US)
US oper.
Eink.
CFC
(Non-US)
13,125 %
Steuersatz
(16,406 % nach
2025)
US FDII1
Non-US
verb. Unt.Base erosion
Zahlung BEAT3
Non-
Subpart F
Eink.
GILTI2Subpart F
Einkommen
21 %
Steuersatz
0 %
Steuersatz
21 %
Steuersatz
0 %-21 %
Steuersatz
10,5 %
Steuersatz
(13,125 % nach 2025)
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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BEAT
Anwendung Erhoben von Unternehmen, die der US-Körperschaftsteuer auf Bundesebene unterliegen und:
► über einen 3-Jahres-Zeitraum, der mit dem vorangegangenen Steuerjahr endet, jährliche Umsatzerlöse in den USA von
mindestens 500 Mio. $ haben und bei denen
► abzugsfähige Zahlungen an verbundene Unternehmen mindestens 3 % der Betriebsausgaben darstellen
Steuersatz Die alternative BEAT-BMG wird grundsätzlich mit einem Steuersatz von 5 % für Steuerjahre, die in 2018 beginnen, belastet,
10 % nach 2018 (12,5 % nach 2025)
Die US-Gesellschaft muss den höheren Betrag aus der regulären Steuerlast oder der Steuerlast auf die BEAT-BMG zahlen.
Für die Berechnung des Vergleichs der beiden Steuerlasten werden gewisse Kürzungen bei der normalen Steuerlast zugelassen
(bspw. bestimmte Anrechnungsbeträge)
Base erosion-Zahlungen Abzugsfähige Beträge an verbundene Steuerausländer, inklusive Zahlungen für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter
Beinhaltet: Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren, Zahlungen für Dienstleistungen
Beinhaltet nicht: Kosten des Wareneinsatzes, Dienstleistungen ohne Preisaufschläge
Anwendbarkeit In Steuerjahren, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, gezahlte oder aufgelaufene Beträge
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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BEAT
Beispiel
Der 10 % BEAT-Satz ist gezielt für Darstellungszwecke gewählt. Der Satz hängt vom Jahr der Anwendung ab
EMEIA Mutter
US Tochter
(US)
Zahlung 60 $
Lizenzgebühr
& 40 $
Lagerbest. Non-US Tochter
(Non-US)
US
Kunden
Verkauf an
US-Kunden
120 $
10 $ SG&A
Aufwand
Finale
US- Steuer
BEAT-Berechnung
Regulär BEAT
Umsätze
Kosten des Wareneinsatzes
(COGS)
Andere Aufwendungen - Selling, general &
administrative (SG&A)
120
(40)
(10)
120
(40)
(10)
120
(40)
(10)
Summe vor base erosion-Zahlungen 70 70 70
Lizenzgebühren an verb. Personen (60) (60)
BMG vor VV
Verlustverrechnung
10
(0)
10
(0)
70
(0)
Modified Taxable Income
Normale US-Steuer @ 21 %
BEAT @ 10 %
10
2,1
10
2,1
70
7
Non-R&D-Anrechnung
Anr. ausländischer Steuern
R&D-Anrechnung
(0)
(1)
(0,5)
(0)
(1)
Steuerlast 0,6 1,1 7
BEMT (Überschuss von BEAT über reguläre
Steuerlast)
5,9 5,9
Finale US-Steuer 6,5
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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Zinsabzugsbeschränkung – IRC 163(j)
Beschränkung des
Nettozinsaufwands
30 % des adjusted taxable income, mit Ausnahmen für Unternehmen mit Umsatzerlösen unter 25 Mio. $ p.a.
Definition des
adjusted taxable income
Steuerpflichtiges Einkommen berechnet vor Zinsen, bestimmten Einkünften aus transparenten nachgeschalteten
Gesellschaften, Verlustverrechnung, Abschreibungen (EBITDA) für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017
und vor dem 1. Januar 2022 beginnen.
Für Steuerjahre danach gleicht die Berechnung dem steuerlichen EBIT
Zinsvortrag Unbegrenzter Vortrag nicht zum Abzug zugelassener Zinsaufwendungen
Behandlung von
consolidated groups
Grundsätzlich separate Anwendung auf jede inländische Gesellschaft; mglw. Anwendung auf Tax Group
Anwendbarkeit Steuerjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2017
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GILTI (Global intangible low-taxed income)
Berechnung Der Überschuss, falls vorhanden, eines US-Anteilseigners der:
► nach US-Grundsätzen ermittelten Einkünfte einer ausländischen CFC-Gesellschaft, über eine
► fiktive Rendite auf materielle Wirtschaftsgüter (10 % der QBAIs)
QBAI (Qualified Business
Asset Investment)
Summe des Quartalsdurchschnitts der nach US-Grundsätzen ermittelten steuerlichen Buchwerte der
materiellen Wirtschaftsgüter, die von der CFC genutzt werden
Ausgeschlossenes
Einkommen
Effectively connected income (ECI, d.h. z.B. US-Betriebsstätteneinkünfte)
Subpart F income
Bestimmtes hoch besteuertes Einkommen
Dividenden von verbundenen Gesellschaften
Anrechnung ausländischer
Steuern
Grundsätzlich sind 80 % der ausländischen Steuer anrechenbar, wobei bei der Anrechnung
Kostenschlüsselungen zu beachten sind
Anwendbarkeit Grundsätzlich anwendbar für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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GILTI
Beispiel
GILTI Berechnung
US-Steuerberechnung
Qualified business asset investment 200
Fiktive Rendite%2 10%
Fiktive Rendite auf materielle WG 20
Net CFC tested income 120
Fiktive Rendite auf materielle WG (20)
GILTI 100
GILTI 100
Gewährter Abzug (50 % of GILTI) (50)
US-BMG 50
US-Steuersatz 21%
US-Steuer 10.5
1 Dieses Beispiel beinhaltet keine ausländischen Steuern. Grundsätzlich können 80 % der ausländischen Steuern auf
die US-Steuerlast auf GILTI angerechnet werden
2 Die fiktive Rendite berechnet sich aus 10 % x QBAI, abzüglich Netto-Zinsaufwendungen
US Mutter
(US)
CFC
(Non-US)
US-BMG: 200
Materielle
Wirtschaftsgüter
Immaterielle
Wirtschaftsgüter
US-BMG: 500
Einkommen: 120
Ausländische Steuern: 01
CFC
(Non-US)
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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FDII (Foreign-derived intangible income)
Berechnung FDII = Von nicht-US-Personen erhaltene Einkünfte abzüglich einer fiktiven Rendite (10 % der QBAI der US-Gesellschaft)
Sobald FDII bestimmt ist, wird der effektive Steuersatz von 13,125 % auf FDII durch einen Abzug vom steuerpflichtigen
US-Einkommen erreicht (es kann jedoch kein Verlust dadurch generiert oder erhöht werden)
Weitere Modifikationen wären notwendig, wenn die US-Person anderes Einkommen als FDII erwirtschaftet
Foreign derived deduction
eligible income (FDDEI)
Beinhaltet grundsätzlich Einkommen von nicht-US-Personen (verbunden oder nicht verbunden) für:
► WG, die außerhalb der USA verkauft, vermietet oder lizensiert werden
► Dienstleistungen, die an Personen außerhalb der USA erbracht werden
Anwendbarkeit Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
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FDII
Beispiel
FDII Berechnung
US-Steuerberechnung
Ausländische qualifizierende Einkünfte 120
Qualifizierende Einkünfte insgesamt 180
Verhältnis von ausländischen zu gesamten
qualifizierenden Einkünften 67 %
Domestic qualified business assets 200
Fiktive Rendite 10 %
Fiktive Rendite auf QBAI 20
Qualifizierendes Einkommen 180
Fiktive Rendite auf QBAI (20)
Fiktives intangible-Einkommen 160
Verhältnis von ausländischem zu inländischem qualifizierendem Einkommen 67 %
FDII 107
FDII 107
Gewährter Abzug (37.5 % of FDII) (40)
US-BMG 67
US-Steuersatz 21 %
US-Steuer auf FDII 14
US Mutter
(US)
Ausländische
qualifizierende
Einkünfte
120Non-US
(verbunden
oder nicht)
US-Basis: 200
Immaterielle
Wirtschaftsgüter
Materielle
Wirtschaftsgüter
US-Basis: 500
Qualifi-
zierende
Einkünfte 180
Umsatzerlöse
Einkünfte aus Dienstl.
Lizenzeinkünfte
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 34
Repatriierungsbesteuerung/ „Transition Tax“
Anwendung Jegliche ausländische Gesellschaft, an der ein US-Gesellschafter mindestens 10 % der Anteile zum Zeitpunkt
der Verabschiedung des Gesetzes hielt
Nach 1986 erwirtschaftetes,
thesauriertes ausländisches
Einkommen
Nach 1986 angesammelte ausländische Erträge und Gewinne „Earnings & Profits“ (E&P), sofern nicht in
US-Betriebsstätte erwirtschaftet oder bereits besteuert
Stichtag Der höhere Betrag aus den Beträgen vom 2. November 2017 oder 31. Dezember 2017, Details zu bestimmen
durch Verwaltungsanweisung
Zeit des Einbezugs Im letzten Jahr der ausländischen Gesellschaft, das vor dem 1. Januar 2018 begonnen hat,
durch Einbezug im Subpart F-Einkommen
Steuersatz 15,5 % für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 8 % für Rest
Anrechnung ausländischer
Steuern
Anrechnungsüberhänge können grundsätzlich zur Verrechnung genutzt werden
Anteilige Anrechnung ausländischer Steuer auf Hinzurechnungsbeträge grundsätzlich möglich
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 35
Repatriierungsbesteuerung/ „Transition Tax“
Beispiel
US-Steuerberechnung
2 Nov E&P 200
31 Dec E&P 180
Höherer der Beträge 200
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 150
Steuersatz 15,5 %
Fällige Steuer 23,25
Illiquide Mittel 50
Steuersatz 8,0 %
Fällige Steuer 4
US-Steuer 27,25
US Mutter
(US)
Ausländ.
Tochter
150
Zahlungsmittel
und Äquiv.
Andere WG
100 % Anteilseigner
Stichtag 31. Dez
E&P 2. Nov = 200
E&P 31. Dez = 180
Ausländischer Tax Pool = 0
50
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 36
Was tun Unternehmen? (1/3)
In EMEA beheimatete Konzerne machen sich insbesondere über folgende Regelungen Gedanken:
► BEAT – Wenn Größenschwelle ($ 500 m US-Umsatz p.a.) überschritten wird, breiter Anwendungsbereich,
da die meisten Gesellschaften mit US-Geschäft über Zahlungen an verbundene Unternehmen verfügen,
die als base erosion payments qualifizieren
► Was tun Unternehmen?
► Planung, welche Kosten von der BEAT-BMG als Kosten des Wareneinsatzes und Dienstleistungen abgezogen
werden können
► Planung, um unter der 3 % base erosion-Schwelle zu bleiben
► Zinsabzugsbeschränkungen – Breiter Anwendungsbereich, da viele Gruppen stark fremdkapitalfinanziertes
US-Geschäft haben
► Was tun Unternehmen?
► Umwandlung von FK in EK
► Alternative Finanzierungsstrukturen
► Verlagerung von Zinseinkünften in die US-Gruppe
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 37
Was tun Unternehmen? (2/3)
In EMEA beheimatete Konzerne machen sich insbesondere über folgende Regelungen Gedanken:
► GILTI – Zusätzliche US-Köperschaftsteuer auf den Teil von Einkommen ausländischer Tochtergesellschaften,
der eine akzeptierte Verzinsung der eingesetzten Wirtschaftsgüter übersteigt, unter weitgehender Anrechnung
der im Ausland gezahlten Steuern
► Was tun Unternehmen?
► Soweit die USA Anteilseigner von Tochtergesellschaften sind, z.B. Auftragsfertiger in Mexiko, ggf. Umhängen der
Gesellschaften unter eine Nicht-US-Holding
► Supply Chain – Abhängig von unternehmensspezifischen Sachverhaltsgestaltungen können die USA einen
günstigeren Standort für IP, Funktions- und Risikoträger darstellen
► Was tun Unternehmen?
► Analyse globaler Wertschöpfungsketten und Abwägen möglicher Vor- und Nachteile der USA als Standort
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 38
Was tun Unternehmen? (3/3)
Möglichkeiten für deutsche
Familienunternehmen, von der Reduzierung
des US-Steuersatzes zu profitieren
► Mit entsprechender Planung u.U. möglich,
ohne zusätzliche deutsche Steuerlast von
niedriger US-Körperschaftsteuer zu
profitieren
► Prüfung der Auswirkungen der LOB-Klausel
auf US-Quellensteuer auf Dividenden
notwendig
GmbH
Organschaft
KG
LLC
D
USA
21 % / 13,125 %
KSt
PLPA
Privatpersonen
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Reform der MwSt für den Handel
innerhalb der EU
Klaus Trejo
Page 40
Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU
► Zertifizierter Steuerpflichtiger
► Um diesen Status zu erhalten, darf bzw. muss der Steuerpflichtige:
► keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen steuer- oder zollrechtliche
Vorschriften sowie keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit
begangen haben.
► ein hohes Maß an Kontrollen seiner Tätigkeiten und der Warenbewegungen nachweisen
können und
► zahlungsfähig sein.
► Wurde dem Steuerpflichtigen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für
Zollzwecke (AEO) gewährt, sollen diese drei Kriterien als erfüllt gelten.
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 41
Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU
► Konsignationslager (Art. 17a MwStSystRL)
Das innergemeinschaftliche Verbringen in den Bestimmungsmitgliedsstaat sowie eine
anschließende Inlandslieferung kann unter bestimmten Voraussetzungen als eine Transaktion/
Lieferung (innergemeinschaftliche Lieferung) behandelt werden. Lieferer und Abnehmer
müssen zertifizierte Steuerpflichtige sein.
► Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL)
Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen soll sein, dass
der Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registriert ist. Zudem muss die
Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung ausgeführt sein.
Ust-ID soll materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung werden (entgegen EuGH).
Zusätzlich: Vermutungsregelungen bei Nachweispflichten!
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 42
► Reihengeschäfte (Art. 138a MwStSystRL)
Für Reihengschäfte, bei denen der Zwischenhändler den Transport veranlasst sowie Verkäufer
und Zwischenhändler zertifizierte Steuerpflichtige sind, sollen einheitliche Regelungen für die
Zuordnung der bewegten Lieferung eingeführt werden.
Die Lieferung des Verkäufers an den Zwischenerwerber soll die bewegte Lieferung sein, wenn
► der Zwischenhändler dem Verkäufer den Bestimmungsmitgliedstaat mitteilt und
► der Zwischenhändler in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem der
Transport beginnt, registriert.
Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 43
► Zukünftiges Besteuerungskonzept
► Grenzüberschreitende Warenlieferungen sollen wie Inlandsumsätze im
Bestimmungsmitgliedstaat besteuert werden.
► Der Leistende soll grundsätzlich Steuerschuldner sein und die USt in seinem
Ansässigkeitsstaat über einen „One-Stop-Shop“ anmelden.
► Übergangsweise soll ein Übergang der Steuerschuld auf den Erwerber möglich sein,
wenn dieser den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen hat.
Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 44
Der nächste Tax – Industry Update
Webcast: Automotive findet am
12.06.2018 statt.
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 45
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
Page 46
Haftungsausschluss: Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein.
Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der
Finanzverwaltung wieder.
Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der
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Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung.
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Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in
der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit
unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren
Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die
Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens
gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern,
starken Teams, exzellenten Leistungen und einem
sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge
voranzubringen und entscheidend besser zu machen –
für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die
Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser
weltweiter Anspruch „Building a better working world“.
Die globale EY-Organisation besteht aus den
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited
(EYG). Jedes EYG-Mitglieds-unternehmen ist rechtlich
selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das
Handeln und Unterlassen der jeweils anderen
Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach
englischem Recht und erbringt keine Leistungen für
Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter
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In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und
„wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle
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About EY
EY is a global leader in assurance, tax, transaction and
advisory services. The insights and quality services we deliver
help build trust and confidence in the capital markets and in
economies the world over. We develop outstanding leaders
who team to deliver on our promises to all of our stakeholders.
In so doing, we play a critical role in building
a better working world for our people, for our clients and for our
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each of which is a separate legal entity. Ernst & Young Global
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  • 1. Tax – Industry Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 2. Page 2 Agenda ► NAFTA - North American Free Trade Agreement ► Strom-/Energiesteuerrecht ► Blockchain vs. Abgabenordnung ► Steuerreform in den USA ► Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 3. Page 3 Ihre Vortragenden Roland Kaufmann Partner Business Tax Advisory GSA Automotive Leader Tax Tel +49 711 9881 15348 Mobile +49 160 939 15348 Email roland.kaufmann@de.ey.com Prof. Dr. Thomas Borstell Partner ITS Transfer Pricing Tel +49 211 9352 10601 Mobile +49 160 939 10601 Email thomas.borstell@de.ey.com Richard J. Albert Partner Indirect Tax Tel +49 341 2526 17756 Mobile +49 160 939 17756 Email richard.j.albert@de.ey.com Klaus Trejo Partner Indirect Tax Tel +49 711 9881 16859 Mobile +49 160 939 16859 Email klaus.trejo@de.ey.com Jan Steinkemper Senior Manager Indirect Tax Tel +49 211 9352 29451 Mobile +49 160 939 29451 Email jan.steinkemper@de.ey.com Tel +49 40 36132 11329 Mobile +49 160 939 11329 Email sabrina.klages@de.ey.com Sabrina Klages Manager Indirect Tax Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 4. NAFTA - North American Free Trade Agreement Sabrina Klages
  • 5. Page 5 North American Free Trade Agreement (NAFTA) Hintergründe ► NAFTA trat am 1.1.1994 in Kraft ► Freihandelsabkommen zwischen Kanada, Mexiko und USA ► Freihandelszone, keine Zollunion wie z.B. EU ► Bis 2008 wurden schrittweise nahezu alle Zölle abgeschafft und Handelsbarrieren reduziert, sodass innerhalb der NAFTA-Zone Waren zollfrei gehandelt werden können ► Grundsätzlich dürfen nur Waren mit NAFTA- Ursprung zollfrei innerhalb der Freihandelszone befördert werden, z.B. ► Waren, die vollständig in einem oder mehreren Vertragsstaaten hergestellt wurden ► Waren, die ausreichend be- oder verarbeitet wurden, d.h. sog. Listenregeln des Abkommens eingehalten werden ► Für die Bestimmung des NAFTA-Ursprungs sind sog. Listenregeln des Abkommens zu erfüllen ► Wertschöpfungskriterien, die z.B. prozentualen Einsatz von Vormaterialien ohne NAFTA-Ursprung beschränken ► Wechsel in eine andere Zolltarifposition ► Etc. ► Der Nachweis des Ursprungs erfolgt durch ein Ursprungszeugnis Quelle: US Census Bureau, Weltbank Grafik: „Die Presse“ PW NAFTA in ZahlenHintergrundinformationen ► Seit Abschluss von NAFTA hat sich der Handel zwischen den Teilnehmern vervierfacht ► Mexiko exportiert mehr Waren in die USA als andersherum die USA nach Mexiko ► Autoindustrie als Hauptprofiteur Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 6. Page 6 ► Modernisierung des Abkommens seitens aller Vertragsstaaten angestrebt … ► Seit Auftakt der Neuverhandlungen in 8/2017 gab es sechs Verhandlungsrunden (zuletzt in 1/2018) ► Siebte und vorerst letzte Verhandlungsrunde ist für den 26. Februar 2018 angesetzt ► Ursprünglich sollten die Verhandlungen bis 3/2018 abgeschlossen sein, aufgrund geringer Fortschritte ist eine Verlängerung jedoch wahrscheinlich ► Lange Zeit war ein Abbruch der Verhandlungen denkbar, Trump signalisierte jedoch Bereitschaft, den Gesprächen bis nach den mexikanischen Präsidentschaftswahlen am 1. Juli 2018 Zeit zu geben ► Insbesondere Trumps Protektionismus (America First Policy) bedroht NAFTA ► Sollte eine Einigung im Rahmen der Neuverhandlungen nicht möglich sein, droht Trump mit Ausstieg aus NAFTA ► Ein Ausstieg aus NAFTA ist unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist theoretisch möglich ► Streitpunkte sind unter anderem … ► Ursprungsregeln ► Für einen zollfreien Marktzugang muss der Anteil der im NAFTA-Raum produzierten Fahrzeugteile derzeit bei 62,5 % liegen ► Forderung der USA: Der Anteil soll auf 85 % angehoben werden, zusätzlich sollen 50 % der Teile aus den USA stammen ► Auslaufklausel (sog. Sunset Clause) ► USA fordert Sunset Clause, wonach NAFTA nach 5 Jahren automatisch aufgelöst werden soll, wenn nicht alle Vertragspartner der Fortführung des Abkommens zustimmen ► System der Schiedsgerichtbarkeit ► USA setzt sich dafür ein, das System der Schiedsgerichtbarkeiten aufzuheben und Streitfälle vor einem nationalen Gericht austragen zu lassen North American Free Trade Agreement (NAFTA) Entwicklung und Tendenzen Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 7. Page 7 ► Was passiert bei einem Wegfall von NAFTA? ► Ohne NAFTA fallen Zölle für den Transport zwischen Kanada, USA und Mexiko an und wäre den Zoll- Bestimmungen unterworfen, welche die WTO vorgibt ► Nach dem Meistbegünstigungsprinzip liegt der Zollsatz bei 3,5% ► Nach einem Gesetz aus 1974 könnte Trump jedoch zusätzlich höhere Zölle festlegen, um sich gegen unfaire Geschäftsgebaren zur wehr zu setzen; Trump drohte bereits an, Strafzölle in Höhe von 35% gegen US-Firmen einzuführen, die ihre Waren in Mexiko produzieren ► Auch eine Verschärfung der Listenregeln des NAFTA-Abkommens kann zu einem Wegfall des NAFTA- Ursprungs und somit der zollrechtlichen Begünstigungen führen ► Wie können Sie sich auf einen Wegfall von NAFTA vorbereiten? ► Überprüfung der Relevanz des NAFTA Abkommens für Ihr Unternehmen anhand einer Analyse Ihrer Handelsstrukturen und –daten in den NAFTA-Ländern ► Evaluierung der Auswirkungen bei einem potentiellen Wegfall der NAFTA-Begünstigungen ► Erwägung von Alternativoptionen ► Umstrukturierung der Lieferketten um Steuervorteile nutzen zu können (FTA, Zolllager, usw.) ► CKD-Produktion (sog. Bausatzteileproduktion) ► Die neue US-Tax Reform soll die Produktion von Waren in den USA für Unternehmen künftig attraktiver gestalten North American Free Trade Agreement (NAFTA) Potentielle Folgen Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 9. Page 9 Elektromobilität Versorgerstatus • Sofern ausschließlich Abgabe von versteuertem Strom für Zwecke der Elektromobilität  Kein Versorger Entlastungen • Keine Entlastung für Strommengen, die für Elektromobilität eingesetzt werden  Abgrenzung erforderlich • Neue Entlastung für ÖPNV Definition Elektromobilität, § 1c StromStV 1. Batterieelektrofahrzeugen sowie 2. von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (Plug-In-Hybride). Ausnahmen: (i) wenn nicht für den Straßenverkehr zugelassen und ausschließlich auf Betriebsgelände eingesetzt sowie (ii) Fahrräder, ausschließlich auf Betriebsgelände eingesetzt. Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 10. Page 10 KWK / Stromerzeugung Neuordnung §§ Volle Entlastung bei Versteuerung auch unter 2MW Beihilfen § 53a Abs. 8 EnergieStG Verwenderbegriff / Definition Sammelschiene Steuerfreie Lieferung aus Kleinanlagen (10 MWh/a-Grenze) Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 11. Page 11 Motorenprüfstände Entlastung in 2 Stufen möglich: 1. § 49 EnergieStG (s.u.) 2. §§ 53, 53a EnergieStG (weitere Voraussetzungen) Voraussetzungen: Diesel: nachweislich verheizt und besonderes wirtschaftliches Bedürfnis oder Motorenprüfstände, wenn mechanische Stromerzeugung und besondere Gründe (öffentliche Gesundheit, Sicherheit, technische Gründe) Benzin: zu gewerblichen Zwecken nachweislich verheizt oder Antrieb von Gasturbinen/Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen (insbesondere mechanische Energie zur Stromerzeugung) Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 13. Page 13 Was ist Blockchain? Grundlegende Eigenschaften und Funktionen Eine Basistechnologie für eine verteilte Datenbank … … die viele Initiatoren von Geschäftsvorgängen unterstützt … … deren Transaktionen durch integrierte Vertrauensmodelle zu bestätigen … … … und ein eindeutiges Transaktionsregister fortschreibt Dezentralisiert Gemeinschafts- eigentum Mehrfache Initiatoren Echtzeit- Synchronisation Vertrauen durch Design und Protokoll Konsens-basierte Authentifikation Unveränderbar Zeitliche Abfolge der Aktivitäten Struktur- elemente Allgemeine Eigenschaften Databank & Netzwerk Eine Blockchain ist eine gemeinsam genutzte Datenbank und Netzwerk die Daten oder die Eigentümer- schaft an digitalen Werten vorhält Synchronisiert Alle Aktivitäten auf der Blockchain werden automatisch an alle Partner im Netzwerk verteilt Verschlüsselt Jede Transaktion ist durch Kryptografie abgesichert und kann mit einem digitalen Schlüssel verifiziert werden Smart Contracts Smart Contracts erlauben die automatische Abarbeitung von Geschäftslogiken Was ist Blockchain und “Distributed Ledger”? Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 14. Page 14 Blockchain – Mehrwert durch gemeinsame Datennutzung Konsortium / Konsortialführer Lieferant Bank Hersteller Logistikdienstleister Lager Kunde Zoll/Finanzamt „Kosteneffizienz durch kollaborative Datennutzung – dabei sieht jeder die Daten, die er benötigt bzw. sehen soll.“ Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 15. Page 15 Blockchain – Beispielhafte Use Cases im Automotive Sektor Manipulationssichere Dokumentation von Transaktionen • Kryptowährungen (u.a. Blockchain, Ethereum, IOTA., Ripple, etc.) • Smart Contracts – z.B. Transaktionen mit (CO2)-Zertifikaten, Energiehandel, ereignisabhängige Zahlung von Rechnungen, etc. Blockchain als Datensicherungstechnologie für nicht-GoBD-taugliche IT-Systeme • Sicherung der Authentizität von Buchhaltungsdaten bei nicht-GoBD-tauglichen IT-Lösungen mit steuerrelevanten Daten Blockchain im Kontext von Beschaffung, Supply Chain, Abrechnung, etc. • Warenbeschaffung (Supply Chain Security, end-2-end Supply Chain Transparenz, Konsignationslagerabwicklung, Steuerung der Anwendung von Rabatten und Gebühren, automatisierte Abrechnungssysteme, Automatisierung steuerlicher Reportings, etc.) • Mobilitätsdienstleistungen, Tracking von Ersatzteilen, Aufzeichnung von Werkstatt- und Wartungsdaten, Aufzeichnung von Kilometerständen, etc. Blockchain im Kontext der Steuerabwicklung • Automatisierung der Umsatzsteuerbehandlung (Reporting aller Transaktionen, dadurch Echtzeit Be- und Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer) ? • BEPS 2.0 – globale Blockchain-Dokumentation von Verrechnungspreisen ? • Verifikation von besonderen Unterlagen und Aufzeichnung der korrespondierenden Warenläufe, wie z.B. bei zollrechtlichen Ursprungszeugnissen, Präferenznachweisen, Lieferantenerklärungen, etc. • Dokumentation von Materialbewegungsdaten und deren Verwendung / Produktionseinsatz für bestimmte zoll- und verbrauchsteuerliche Zwecke (aktive Veredlung, Versandverfahren, vorübergehende Verwendung, EMCS, gewerbliches Verbringen, etc.) • Blockchain ist ein Baustein zur Automatisierung von Zollanmeldungen Blockchain zur Dokumentation steuerlich-relevanter Ereignisse / Zustände Aktuelle Beispiele • US-Zoll (CBP) experimentiert bereits mit Blockchain zur Dokumentation bestimmter Außenhandelstransaktionen • Erfassung von Fahrzeugidentnummern / Zulassungen in Dänemark durch die Zoll- und Steuerbehörden (SKAT) Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 16. Page 16 Blockchain vs. Abgabenordnung Steuerliche Daten fallen fast immer an! Auch bei nichtsteuerlich motivierten Projekten werden unzählige steuerrelevante Informationen aufgezeichnet. Verbesserungen / effizientere Aufzeichnungen vs. steuerliche Aufzeichnungspflichten ! Die deutsche Finanzverwaltung hat Vorbehalte, ob mittels Blockchain gespeicherte Daten die deutschen Regularien zur Archivierung steuerrelevanter Daten erfüllen. Internet of things Smart City Recharge/Fueling Autonomous/Manual Parking Reservation/Payment Payments After-Sales/ Digital Content Monitoring Key Performance/ Emissions After-Sales Spare Parts Access Management Car Sharing Financing Fractional Ownership Analytics Dynamic Insurance Data Security Odometer/ Service Records Integration Multi-modal Mobility Transportation Fetch/Delivery Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 17. Page 17 Blockchain vs. Abgabenordnung Deutsche Aufbewahrungsfristen § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: 1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, 2. die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe, 3. Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, 4. Buchungsbelege, Buchungsbelege iSd. § 147 I Nr. 4 sind alle Unterlagen, die sich auf die in den Büchern und Aufzeichnungen enthaltenen Geschäftsvorfälle beziehen. (König, AO. 3. Auflage 2014) 4a. Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union, …alle erforderlichen Unterlagen und Informationen … [ zur Abwicklung von] Formalitäten oder Kontrollen. …Alle nach den Vorschriften über das Zollverfahren, ... , erforderlichen Unterlagen … 5. sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind Aufzubewahren sind solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH BStBl 10, 452). … Die Definitionen zu aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, Daten und Informationen sind äußerst weit. Insbesondere im Kontext des Zollrechts sind bei enger Betrachtung unzählige Materialbewegungs- und Produktionsdaten aufbewahrungspflichtig, die oft nicht bedacht werden. Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 18. Page 18 Blockchain vs. Abgabenordnung GoBD im Kontext von Blockchain GOBD Nachvollzieh- barkeit & Nachprüf- barkeit Unveränder- barkeit Richtigkeit Zeitgerechte Buchungen Klarheit Vollständig- keit Aufzeichnung aller Transaktionen in einem general ledger [Hauptbuch]. Mathematische Sicherstellung der Vollständigkeit. Speicherung eines Time-Tokens Kann in einem dezentralisierten Netzwerk realisiert werden. Die Informationsfragmente werden unabhängig an unterschiedlichen Orten gespeichert. Verschiedene technische Ausgestaltungen bzgl. des Konsensmechanismus. Muss beim Überführen von Quelldaten in die Speicherung per Blockchain Technologie sichergestellt sein. Nachprüfbarkeit per Z1, Z2 und Z3- Zugriff realisierbar Systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchungen in einem general ledger (Hauptbuch) Blockchain Blockchain Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 19. Page 19 Nach § 146 Abs. 2 AO müssen steuerrelevante Daten in Deutschland aufbewahrt werden bzw. kann die zuständige Finanzbehörde bewilligen, dass relevante Aufzeichnungen außerhalb Deutschlands aufbewahrt werden (dazu muss u.a. der konkrete Standort des DVS bekannt sein - § 146 Abs. 2a AO) Dateninhalte in der Blockchain werden in der Cloud gespeichert Blockchain vs. Abgabenordnung Datenspeicherung bei Blockchain Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 20. Page 20 Blockchain vs. Abgabenordnung Prüfungsbedarf aus abgabenrechtlicher Sicht Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018 Blockchain: die 4. industrielle Revolution Einsatz der Blockchain- Technologie ZUR EFFIZIENTEN ERFÜLLUNG steuerlicher Aufbewahrungspflichten Steuerliche Aufbewahrungspflichten müssen TROTZ Einsatz von Blockchain zusätzlich national erfüllt werden ► Jede Blockchain-Architektur ist im Einzelfall aus abgabenrechtlicher Sicht zu prüfen, die Einhaltung der GoBD-Anforderungen sicherzustellen. ► Bis sich einheitliche und von der Finanzverwaltung anerkannte Kriterien herausgebildet haben, empfiehlt sich eine vorangehende Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt). ► Relevante Aspekte: welche steuerrelevanten Daten werden gespeichert, Blockchain-Architektur im Hinblick auf Manipulationssicherheit, Sicherung der besteuerungsrelevanten Quelldaten, Zuordnung / Zugriff durch den jeweiligen Steuerschuldner / Zollbeteiligten, etc.
  • 21. Page 21 Blockchain vs. Abgabenordnung Steuerlicher Prüfungsbedarf Ein Workstream „steuerliche Anforderungen“ ist MUSS-Bestandteil in jedem Blockchain-Projekt • Analyse steuerlicher Anforderungen • Konzept zur steuerlichen und technologischen Umsetzung • Abstimmung mit den Finanzbehörden • Implementierung • Testing / Abnahme • Verfahrensdokumentation • Mitteilungspflichten an Behörden Nichtsteuerlich getriebene Projekte Steuerlich getriebene Projekte Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 22. Page 22 ► Allgemeinsteuerliche Aspekte sind selten Teil von Blockchain-Projekten Eine Vielzahl an Mandanten experimentiert mit Blockchain, derzeit im Status von Proof of Concepts. Aktuell geht es um die technologische Funktionalität und die Verifikation des Use Case. Steuerliche Aspekte werden im derzeitigen Status seltensten Fall berücksichtigt. ► Auch mit Blockchain sind die GoBD / steuerlichen Aufbewahrungspflichten wie gehabt zu erfüllen Im Kontext von Blockchain sieht das BMF derzeit keinen Anlass die Regelungen in der Abgabenordnung bzw. den GoBD zu ändern. Die Steuerpflichtigen müssen, wie gehabt, bei allen Entwicklungen den rechtlichen Anforderungen genügen. ► Behörden anderer Länder experimentieren mit Blockchain In diversen Staaten experimentieren die Zoll- und Steuerverwaltungen mit Blockchain-Anwendungen, auch in Kollaboration mit der Wirtschaft. ► Die deutsche Finanzverwaltung steht noch ganz am Anfang Aktuell hat das BMF keinen konkreten Pläne, Blockchain innerhalb der deutschen Finanzverwaltung bzw. in Kollaboration mit Wirtschaftsunternehmen umzusetzen. Blockchain vs. Abgabenordnung Aktuelle Situation und Ausblick Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 23. Steuerreform in den USA Prof. Dr. Thomas Borstell
  • 24. Page 24 Wichtigste Änderungen für Unternehmen im nationalen und internationalen Bereich ► Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene reduziert auf 21 % (von 35 %) ► Einführung einer „Mindestbesteuerung“ durch die base erosion and anti-abuse tax (BEAT) auf Zahlungen, die die inländische Bemessungsgrundlage mindern ► Abschaffung der alternative minimum tax (AMT) für Unternehmen ► Zinsabzugsbeschränkung ► 30 % des adjusted taxable income (ähnelt dem EBITDA, nach vier Jahren EBIT) ► Einführung gesonderter Besteuerungsregeln für foreign-derived intangible income (FDII) und für global intangible low-taxed income (GILTI) ► Einmalige Repatriierungssteuer („Transition Tax“) mit Steuersätzen von 15,5 % für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 8 % für alle anderen Wirtschaftsgüter im Rahmen der Umstellung auf die vollständige Dividendenfreistellung Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 25. Page 25 Der TCJA - Wichtige Körperschaftsteuerregelungen Körperschaftsteuer 21 %, anwendbar ab dem 1. Januar 2018 (pro-rata temporis für Steuerpflichtige mit abweichendem Geschäftsjahr) Verbreiterung der Bemessungsgrundlage Abschaffung der meisten Sonderabzüge und diverser Steuergutschriften, wie der Abzug in Sec. 199, der für Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2017 abgeschafft wurde Beibehaltung der F&E-Steuergutschrift, jedoch Notwendigkeit der Aktivierung der Aufwände Verlustverrechnung Für Verluste, die in Steuerjahren nach dem 31. Dezember 2017 entstehen: ► Verlustvorträge können mit bis zu 80 % des zu versteuernden Einkommens verrechnet werden ► Verlustrückträge sind abgeschafft, Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt möglich Bestandsschutz für Verluste aus Steuerjahren, die vor dem 31. Dezember 2017 entstanden sind Sofortabschreibung Sonderabschreibung erhöht von 50 % auf 100 % für qualified property Qualified property stellen grundsätzlich materielle Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von 20 oder weniger Jahren dar, die in einer US-Gesellschaft genutzt werden ► Ursprüngliche Nutzung muss nicht bei dem US-Steuerpflichtigen beginnen ► Bestimmte Software zählt auch dazu ► Darf nicht von einer verbundenen Gesellschaft angeschafft werden, kann aber bei Asset Deal mit Fremden gelten Gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 28. September 2017 und 2023 erworben wurden The 100 %-Softortabschreibung reduziert sich nach 2022 jährlich um 20 Prozentpunkte AMT für Körperschaften Abgeschafft Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 26. Page 26 Vergleich von effektiven US-Körperschaft-steuersätzen auf Bundesebene 1 Foreign derived intangible income (FDII) 2 Global intangible low-taxed income (GILTI) 3 Obwohl BEAT-Satz zwischen 5-12,5 % liegt, je nach Steuerjahr, ist der Grenzsteuersatz zwischen 0-21 % Alle Steuersätze sind ohne Anrechnung dargestellt, falls überhaupt möglich EMEIA Mutter US Tochter (US) US oper. Eink. CFC (Non-US) 13,125 % Steuersatz (16,406 % nach 2025) US FDII1 Non-US verb. Unt.Base erosion Zahlung BEAT3 Non- Subpart F Eink. GILTI2Subpart F Einkommen 21 % Steuersatz 0 % Steuersatz 21 % Steuersatz 0 %-21 % Steuersatz 10,5 % Steuersatz (13,125 % nach 2025) Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 27. Page 27 BEAT Anwendung Erhoben von Unternehmen, die der US-Körperschaftsteuer auf Bundesebene unterliegen und: ► über einen 3-Jahres-Zeitraum, der mit dem vorangegangenen Steuerjahr endet, jährliche Umsatzerlöse in den USA von mindestens 500 Mio. $ haben und bei denen ► abzugsfähige Zahlungen an verbundene Unternehmen mindestens 3 % der Betriebsausgaben darstellen Steuersatz Die alternative BEAT-BMG wird grundsätzlich mit einem Steuersatz von 5 % für Steuerjahre, die in 2018 beginnen, belastet, 10 % nach 2018 (12,5 % nach 2025) Die US-Gesellschaft muss den höheren Betrag aus der regulären Steuerlast oder der Steuerlast auf die BEAT-BMG zahlen. Für die Berechnung des Vergleichs der beiden Steuerlasten werden gewisse Kürzungen bei der normalen Steuerlast zugelassen (bspw. bestimmte Anrechnungsbeträge) Base erosion-Zahlungen Abzugsfähige Beträge an verbundene Steuerausländer, inklusive Zahlungen für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter Beinhaltet: Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren, Zahlungen für Dienstleistungen Beinhaltet nicht: Kosten des Wareneinsatzes, Dienstleistungen ohne Preisaufschläge Anwendbarkeit In Steuerjahren, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, gezahlte oder aufgelaufene Beträge Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 28. Page 28 BEAT Beispiel Der 10 % BEAT-Satz ist gezielt für Darstellungszwecke gewählt. Der Satz hängt vom Jahr der Anwendung ab EMEIA Mutter US Tochter (US) Zahlung 60 $ Lizenzgebühr & 40 $ Lagerbest. Non-US Tochter (Non-US) US Kunden Verkauf an US-Kunden 120 $ 10 $ SG&A Aufwand Finale US- Steuer BEAT-Berechnung Regulär BEAT Umsätze Kosten des Wareneinsatzes (COGS) Andere Aufwendungen - Selling, general & administrative (SG&A) 120 (40) (10) 120 (40) (10) 120 (40) (10) Summe vor base erosion-Zahlungen 70 70 70 Lizenzgebühren an verb. Personen (60) (60) BMG vor VV Verlustverrechnung 10 (0) 10 (0) 70 (0) Modified Taxable Income Normale US-Steuer @ 21 % BEAT @ 10 % 10 2,1 10 2,1 70 7 Non-R&D-Anrechnung Anr. ausländischer Steuern R&D-Anrechnung (0) (1) (0,5) (0) (1) Steuerlast 0,6 1,1 7 BEMT (Überschuss von BEAT über reguläre Steuerlast) 5,9 5,9 Finale US-Steuer 6,5 Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 29. Page 29 Zinsabzugsbeschränkung – IRC 163(j) Beschränkung des Nettozinsaufwands 30 % des adjusted taxable income, mit Ausnahmen für Unternehmen mit Umsatzerlösen unter 25 Mio. $ p.a. Definition des adjusted taxable income Steuerpflichtiges Einkommen berechnet vor Zinsen, bestimmten Einkünften aus transparenten nachgeschalteten Gesellschaften, Verlustverrechnung, Abschreibungen (EBITDA) für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2022 beginnen. Für Steuerjahre danach gleicht die Berechnung dem steuerlichen EBIT Zinsvortrag Unbegrenzter Vortrag nicht zum Abzug zugelassener Zinsaufwendungen Behandlung von consolidated groups Grundsätzlich separate Anwendung auf jede inländische Gesellschaft; mglw. Anwendung auf Tax Group Anwendbarkeit Steuerjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2017 Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 30. Page 30 GILTI (Global intangible low-taxed income) Berechnung Der Überschuss, falls vorhanden, eines US-Anteilseigners der: ► nach US-Grundsätzen ermittelten Einkünfte einer ausländischen CFC-Gesellschaft, über eine ► fiktive Rendite auf materielle Wirtschaftsgüter (10 % der QBAIs) QBAI (Qualified Business Asset Investment) Summe des Quartalsdurchschnitts der nach US-Grundsätzen ermittelten steuerlichen Buchwerte der materiellen Wirtschaftsgüter, die von der CFC genutzt werden Ausgeschlossenes Einkommen Effectively connected income (ECI, d.h. z.B. US-Betriebsstätteneinkünfte) Subpart F income Bestimmtes hoch besteuertes Einkommen Dividenden von verbundenen Gesellschaften Anrechnung ausländischer Steuern Grundsätzlich sind 80 % der ausländischen Steuer anrechenbar, wobei bei der Anrechnung Kostenschlüsselungen zu beachten sind Anwendbarkeit Grundsätzlich anwendbar für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 31. Page 31 GILTI Beispiel GILTI Berechnung US-Steuerberechnung Qualified business asset investment 200 Fiktive Rendite%2 10% Fiktive Rendite auf materielle WG 20 Net CFC tested income 120 Fiktive Rendite auf materielle WG (20) GILTI 100 GILTI 100 Gewährter Abzug (50 % of GILTI) (50) US-BMG 50 US-Steuersatz 21% US-Steuer 10.5 1 Dieses Beispiel beinhaltet keine ausländischen Steuern. Grundsätzlich können 80 % der ausländischen Steuern auf die US-Steuerlast auf GILTI angerechnet werden 2 Die fiktive Rendite berechnet sich aus 10 % x QBAI, abzüglich Netto-Zinsaufwendungen US Mutter (US) CFC (Non-US) US-BMG: 200 Materielle Wirtschaftsgüter Immaterielle Wirtschaftsgüter US-BMG: 500 Einkommen: 120 Ausländische Steuern: 01 CFC (Non-US) Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 32. Page 32 FDII (Foreign-derived intangible income) Berechnung FDII = Von nicht-US-Personen erhaltene Einkünfte abzüglich einer fiktiven Rendite (10 % der QBAI der US-Gesellschaft) Sobald FDII bestimmt ist, wird der effektive Steuersatz von 13,125 % auf FDII durch einen Abzug vom steuerpflichtigen US-Einkommen erreicht (es kann jedoch kein Verlust dadurch generiert oder erhöht werden) Weitere Modifikationen wären notwendig, wenn die US-Person anderes Einkommen als FDII erwirtschaftet Foreign derived deduction eligible income (FDDEI) Beinhaltet grundsätzlich Einkommen von nicht-US-Personen (verbunden oder nicht verbunden) für: ► WG, die außerhalb der USA verkauft, vermietet oder lizensiert werden ► Dienstleistungen, die an Personen außerhalb der USA erbracht werden Anwendbarkeit Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 33. Page 33 FDII Beispiel FDII Berechnung US-Steuerberechnung Ausländische qualifizierende Einkünfte 120 Qualifizierende Einkünfte insgesamt 180 Verhältnis von ausländischen zu gesamten qualifizierenden Einkünften 67 % Domestic qualified business assets 200 Fiktive Rendite 10 % Fiktive Rendite auf QBAI 20 Qualifizierendes Einkommen 180 Fiktive Rendite auf QBAI (20) Fiktives intangible-Einkommen 160 Verhältnis von ausländischem zu inländischem qualifizierendem Einkommen 67 % FDII 107 FDII 107 Gewährter Abzug (37.5 % of FDII) (40) US-BMG 67 US-Steuersatz 21 % US-Steuer auf FDII 14 US Mutter (US) Ausländische qualifizierende Einkünfte 120Non-US (verbunden oder nicht) US-Basis: 200 Immaterielle Wirtschaftsgüter Materielle Wirtschaftsgüter US-Basis: 500 Qualifi- zierende Einkünfte 180 Umsatzerlöse Einkünfte aus Dienstl. Lizenzeinkünfte Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 34. Page 34 Repatriierungsbesteuerung/ „Transition Tax“ Anwendung Jegliche ausländische Gesellschaft, an der ein US-Gesellschafter mindestens 10 % der Anteile zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes hielt Nach 1986 erwirtschaftetes, thesauriertes ausländisches Einkommen Nach 1986 angesammelte ausländische Erträge und Gewinne „Earnings & Profits“ (E&P), sofern nicht in US-Betriebsstätte erwirtschaftet oder bereits besteuert Stichtag Der höhere Betrag aus den Beträgen vom 2. November 2017 oder 31. Dezember 2017, Details zu bestimmen durch Verwaltungsanweisung Zeit des Einbezugs Im letzten Jahr der ausländischen Gesellschaft, das vor dem 1. Januar 2018 begonnen hat, durch Einbezug im Subpart F-Einkommen Steuersatz 15,5 % für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 8 % für Rest Anrechnung ausländischer Steuern Anrechnungsüberhänge können grundsätzlich zur Verrechnung genutzt werden Anteilige Anrechnung ausländischer Steuer auf Hinzurechnungsbeträge grundsätzlich möglich Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 35. Page 35 Repatriierungsbesteuerung/ „Transition Tax“ Beispiel US-Steuerberechnung 2 Nov E&P 200 31 Dec E&P 180 Höherer der Beträge 200 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 150 Steuersatz 15,5 % Fällige Steuer 23,25 Illiquide Mittel 50 Steuersatz 8,0 % Fällige Steuer 4 US-Steuer 27,25 US Mutter (US) Ausländ. Tochter 150 Zahlungsmittel und Äquiv. Andere WG 100 % Anteilseigner Stichtag 31. Dez E&P 2. Nov = 200 E&P 31. Dez = 180 Ausländischer Tax Pool = 0 50 Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 36. Page 36 Was tun Unternehmen? (1/3) In EMEA beheimatete Konzerne machen sich insbesondere über folgende Regelungen Gedanken: ► BEAT – Wenn Größenschwelle ($ 500 m US-Umsatz p.a.) überschritten wird, breiter Anwendungsbereich, da die meisten Gesellschaften mit US-Geschäft über Zahlungen an verbundene Unternehmen verfügen, die als base erosion payments qualifizieren ► Was tun Unternehmen? ► Planung, welche Kosten von der BEAT-BMG als Kosten des Wareneinsatzes und Dienstleistungen abgezogen werden können ► Planung, um unter der 3 % base erosion-Schwelle zu bleiben ► Zinsabzugsbeschränkungen – Breiter Anwendungsbereich, da viele Gruppen stark fremdkapitalfinanziertes US-Geschäft haben ► Was tun Unternehmen? ► Umwandlung von FK in EK ► Alternative Finanzierungsstrukturen ► Verlagerung von Zinseinkünften in die US-Gruppe Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 37. Page 37 Was tun Unternehmen? (2/3) In EMEA beheimatete Konzerne machen sich insbesondere über folgende Regelungen Gedanken: ► GILTI – Zusätzliche US-Köperschaftsteuer auf den Teil von Einkommen ausländischer Tochtergesellschaften, der eine akzeptierte Verzinsung der eingesetzten Wirtschaftsgüter übersteigt, unter weitgehender Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern ► Was tun Unternehmen? ► Soweit die USA Anteilseigner von Tochtergesellschaften sind, z.B. Auftragsfertiger in Mexiko, ggf. Umhängen der Gesellschaften unter eine Nicht-US-Holding ► Supply Chain – Abhängig von unternehmensspezifischen Sachverhaltsgestaltungen können die USA einen günstigeren Standort für IP, Funktions- und Risikoträger darstellen ► Was tun Unternehmen? ► Analyse globaler Wertschöpfungsketten und Abwägen möglicher Vor- und Nachteile der USA als Standort Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 38. Page 38 Was tun Unternehmen? (3/3) Möglichkeiten für deutsche Familienunternehmen, von der Reduzierung des US-Steuersatzes zu profitieren ► Mit entsprechender Planung u.U. möglich, ohne zusätzliche deutsche Steuerlast von niedriger US-Körperschaftsteuer zu profitieren ► Prüfung der Auswirkungen der LOB-Klausel auf US-Quellensteuer auf Dividenden notwendig GmbH Organschaft KG LLC D USA 21 % / 13,125 % KSt PLPA Privatpersonen Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 39. Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU Klaus Trejo
  • 40. Page 40 Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU ► Zertifizierter Steuerpflichtiger ► Um diesen Status zu erhalten, darf bzw. muss der Steuerpflichtige: ► keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen steuer- oder zollrechtliche Vorschriften sowie keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben. ► ein hohes Maß an Kontrollen seiner Tätigkeiten und der Warenbewegungen nachweisen können und ► zahlungsfähig sein. ► Wurde dem Steuerpflichtigen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für Zollzwecke (AEO) gewährt, sollen diese drei Kriterien als erfüllt gelten. Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 41. Page 41 Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU ► Konsignationslager (Art. 17a MwStSystRL) Das innergemeinschaftliche Verbringen in den Bestimmungsmitgliedsstaat sowie eine anschließende Inlandslieferung kann unter bestimmten Voraussetzungen als eine Transaktion/ Lieferung (innergemeinschaftliche Lieferung) behandelt werden. Lieferer und Abnehmer müssen zertifizierte Steuerpflichtige sein. ► Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL) Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen soll sein, dass der Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registriert ist. Zudem muss die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung ausgeführt sein. Ust-ID soll materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung werden (entgegen EuGH). Zusätzlich: Vermutungsregelungen bei Nachweispflichten! Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 42. Page 42 ► Reihengeschäfte (Art. 138a MwStSystRL) Für Reihengschäfte, bei denen der Zwischenhändler den Transport veranlasst sowie Verkäufer und Zwischenhändler zertifizierte Steuerpflichtige sind, sollen einheitliche Regelungen für die Zuordnung der bewegten Lieferung eingeführt werden. Die Lieferung des Verkäufers an den Zwischenerwerber soll die bewegte Lieferung sein, wenn ► der Zwischenhändler dem Verkäufer den Bestimmungsmitgliedstaat mitteilt und ► der Zwischenhändler in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem der Transport beginnt, registriert. Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 43. Page 43 ► Zukünftiges Besteuerungskonzept ► Grenzüberschreitende Warenlieferungen sollen wie Inlandsumsätze im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert werden. ► Der Leistende soll grundsätzlich Steuerschuldner sein und die USt in seinem Ansässigkeitsstaat über einen „One-Stop-Shop“ anmelden. ► Übergangsweise soll ein Übergang der Steuerschuld auf den Erwerber möglich sein, wenn dieser den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen hat. Reform der MwSt für den Handel innerhalb der EU Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 44. Page 44 Der nächste Tax – Industry Update Webcast: Automotive findet am 12.06.2018 statt. Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 45. Page 45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 46. Page 46 Haftungsausschluss: Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Missbrauchsvorschriften: Für Inhalte der in dieser Präsentation enthaltenen aber nicht von uns erstellten Folien ist nur der jeweilige in ihr genannte Urheber verantwortlich und nicht die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestattet. Tax – Industry/Sector Update Webcast: Automotive 20.02.2018
  • 47. EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitglieds-unternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2017 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved
  • 48. EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory About EY EY is a global leader in assurance, tax, transaction and advisory services. The insights and quality services we deliver help build trust and confidence in the capital markets and in economies the world over. We develop outstanding leaders who team to deliver on our promises to all of our stakeholders. In so doing, we play a critical role in building a better working world for our people, for our clients and for our communities. EY refers to the global organization, and may refer to one or more, of the member firms of Ernst & Young Global Limited, each of which is a separate legal entity. Ernst & Young Global Limited, a UK company limited by guarantee, does not provide services to clients. For more information about our organization, please visit ey.com. © 2016 EYGM Limited. All Rights Reserved. EYG no. BACS 1001732 ED None This material has been prepared for general informational purposes only and is not intended to be relied upon as accounting, tax, or other professional advice. Please refer to your advisors for specific advice. ey.com