SlideShare una empresa de Scribd logo
1 de 2
Individuelle Steuerberatung – führt zuverlässig zum Ziel
Wir betreuen und beraten unsere Mandanten steuerrechtlich – bei der Entwicklung
maßgeschneiderter Lösungen für komplexe Strukturen und Transaktionen oder bei der
Klärung anspruchsvoller Einzelfragen.
Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer, Banken, Investmentfonds,
Finanzdienstleistungsunternehmen, Investoren, Immobilien-Projektentwickler sowie Private
Clients in allen Fragen des Steuerrechts. Gemeinsam mit anderen Praxisgruppen der
Amelung & Trepl Rechtsanwälte (Fachanwalt für Steuerrecht - Dr. Andreas Albrecht)
achten wir auf die steuerlichen Aspekte der Projekte, etwa die Optimierung von Akquisitionen
und Umstrukturierungen.
Von Beratung bis Konzept
Im Rahmen unserer Steuergestaltungsberatung zeigen wir individuelle Lösungsmöglichkeiten
auf und begleiten bei der vollständigen Umsetzung von Steuerkonzepten bis hin zur
Erstellung der notwendigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Darüber hinaus
vertreten wir unsere Mandanten in Verhandlungen mit den Steuerbehörden und übernehmen
die gerichtliche Vertretung vor den Steuergerichten.
Die Leistungen unserer Steuerberatung:
• Gestaltungsberatung und Steuerplanung von Unternehmen und Unternehmern
• Transaktionsberatung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen –einschließlich Tax
Due Diligence
• Beratung bei der Erstellung von Selbstanzeigen
• Strukturierung und Beratung geschlossener und offener Fonds – inklusive Erstellung
von Bescheinigungen nach dem Investmentsteuergesetz
• Steuerliche Strukturierung von Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen
• Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung – einschließlich der
vorweggenommenen Erbfolge
• Steuerberatung bei internationalen Sachverhalten – z.B. Expansion des Unternehmens
im Ausland, Zu- und Wegzug von Privatpersonen
• Steuerrechtliche Beratung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Einspruchs- und
Gerichtsverfahren – Finanzgerichte, Bundesfinanzhof
I. Kompetenz
• Steuerverfahren (Steuerstreit)
• Haftpflichtverfahren Ordentliche Gerichte
II. Beratung für Berater
Steuerberatung ist schwierig. Steuerberater werden im Berufsalltag mit steuerrechtlichen
Spezialfragen konfrontiert. Auch der Steuerstreit mit der Finanzverwaltung ist nicht einfach.
Die (Zweit-)Beratung für Steuerberater wird zunehmend wichtiger. Die Beratung für
Steuerberater dient der Rechtssicherheit für den Steuerberater und den Mandanten.
Unsicherheiten in der Beratung hinsichtlich von steuerrechtlichen Spezialfragen werden
aufgedeckt und beseitigt. Das Führen des Steuerstreits mit der Finanzverwaltung und vor den
Finanzgerichten kann auf den Steueranwalt übertragen werden. Der Steuerberater kann im
Steuerstreit dann die Rolle übernehmen, das Gespräch mit dem Finanzamt immer wieder
unbelastet aufnehmen zu können, wenn es durch den Steuerstreit zerrüttet erscheint.
III. Haftung des Steuerberaters
Der Steuerberater kann schnell in Verdacht stehen, falsch beraten zu haben, wenn ein
steuerlicher Erfolg nicht eintritt, der mit einer steuerrechtlichen Gestaltung erreicht werden
soll. Entsteht ein solcher Verdacht, ist der Steuerberater oder der hinzugezogene Steueranwalt
verpflichtet, für den Mandanten oder die Versicherung den Steuerstreit mit dem Finanzamt zu
führen, um ggf. einen Schaden des Mandanten zu mindern (§ 254 BGB). Ferner benötigt der
Steuerberater einen Berater, der ihm – von Anfang an – bei der Abwehr von zivilrechtlichen
Haftungsansprüchen zur Seite steht.
Bitte Kontaktieren Sie Uns
Nutzen Sie einfach das Kontaktformular dieser Homepage für Ihre individuelle Anfrage.
Genauso freuen wir uns aber auch über Ihren Anruf oder Brief. http://www.scheidung-law.de

Más contenido relacionado

Destacado (7)

постановление 529
постановление  529постановление  529
постановление 529
 
sqds
sqdssqds
sqds
 
whole food market 2009_SCF
whole food market  2009_SCFwhole food market  2009_SCF
whole food market 2009_SCF
 
Letter to the Judges
Letter to the JudgesLetter to the Judges
Letter to the Judges
 
Letter to the judges
Letter to the judgesLetter to the judges
Letter to the judges
 
Cóctel de Agradecimiento - Lima
Cóctel de Agradecimiento - LimaCóctel de Agradecimiento - Lima
Cóctel de Agradecimiento - Lima
 
Budget Research Paper
Budget Research PaperBudget Research Paper
Budget Research Paper
 

Individuelle Steuerberatung – führt zuverlässig zum Ziel

  • 1. Individuelle Steuerberatung – führt zuverlässig zum Ziel Wir betreuen und beraten unsere Mandanten steuerrechtlich – bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für komplexe Strukturen und Transaktionen oder bei der Klärung anspruchsvoller Einzelfragen. Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer, Banken, Investmentfonds, Finanzdienstleistungsunternehmen, Investoren, Immobilien-Projektentwickler sowie Private Clients in allen Fragen des Steuerrechts. Gemeinsam mit anderen Praxisgruppen der Amelung & Trepl Rechtsanwälte (Fachanwalt für Steuerrecht - Dr. Andreas Albrecht) achten wir auf die steuerlichen Aspekte der Projekte, etwa die Optimierung von Akquisitionen und Umstrukturierungen. Von Beratung bis Konzept Im Rahmen unserer Steuergestaltungsberatung zeigen wir individuelle Lösungsmöglichkeiten auf und begleiten bei der vollständigen Umsetzung von Steuerkonzepten bis hin zur Erstellung der notwendigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Verhandlungen mit den Steuerbehörden und übernehmen die gerichtliche Vertretung vor den Steuergerichten. Die Leistungen unserer Steuerberatung: • Gestaltungsberatung und Steuerplanung von Unternehmen und Unternehmern • Transaktionsberatung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen –einschließlich Tax Due Diligence • Beratung bei der Erstellung von Selbstanzeigen • Strukturierung und Beratung geschlossener und offener Fonds – inklusive Erstellung von Bescheinigungen nach dem Investmentsteuergesetz • Steuerliche Strukturierung von Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen • Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung – einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge • Steuerberatung bei internationalen Sachverhalten – z.B. Expansion des Unternehmens im Ausland, Zu- und Wegzug von Privatpersonen • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Gerichtsverfahren – Finanzgerichte, Bundesfinanzhof I. Kompetenz • Steuerverfahren (Steuerstreit) • Haftpflichtverfahren Ordentliche Gerichte II. Beratung für Berater Steuerberatung ist schwierig. Steuerberater werden im Berufsalltag mit steuerrechtlichen Spezialfragen konfrontiert. Auch der Steuerstreit mit der Finanzverwaltung ist nicht einfach.
  • 2. Die (Zweit-)Beratung für Steuerberater wird zunehmend wichtiger. Die Beratung für Steuerberater dient der Rechtssicherheit für den Steuerberater und den Mandanten. Unsicherheiten in der Beratung hinsichtlich von steuerrechtlichen Spezialfragen werden aufgedeckt und beseitigt. Das Führen des Steuerstreits mit der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten kann auf den Steueranwalt übertragen werden. Der Steuerberater kann im Steuerstreit dann die Rolle übernehmen, das Gespräch mit dem Finanzamt immer wieder unbelastet aufnehmen zu können, wenn es durch den Steuerstreit zerrüttet erscheint. III. Haftung des Steuerberaters Der Steuerberater kann schnell in Verdacht stehen, falsch beraten zu haben, wenn ein steuerlicher Erfolg nicht eintritt, der mit einer steuerrechtlichen Gestaltung erreicht werden soll. Entsteht ein solcher Verdacht, ist der Steuerberater oder der hinzugezogene Steueranwalt verpflichtet, für den Mandanten oder die Versicherung den Steuerstreit mit dem Finanzamt zu führen, um ggf. einen Schaden des Mandanten zu mindern (§ 254 BGB). Ferner benötigt der Steuerberater einen Berater, der ihm – von Anfang an – bei der Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen zur Seite steht. Bitte Kontaktieren Sie Uns Nutzen Sie einfach das Kontaktformular dieser Homepage für Ihre individuelle Anfrage. Genauso freuen wir uns aber auch über Ihren Anruf oder Brief. http://www.scheidung-law.de