Was sind schon fünf Minuten Redezeit, wenn es um eines der größten Probleme der Neuzeit geht – den radioaktiven Müll? Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler spricht heute vor dem Umweltausschuss zum Endlagersuchgesetz.
1. Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes
für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur
Änderung anderer Gesetze
Standortauswahlgesetz – StandAG
Verfasser: Mathias Edler, Politikwissenschaftler M.A., Greenpeace e.V.
+++ Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages
am 10. Juni 2013, 04. Mai 2013 +++
2. „Dieser Griff in die Zukunft, die Angst vor
den Folgeschäden der (...) Kernkraft, wird
zur größten denkbaren Belastung der
Menschheit, sei es als Giftspur, die
unauslöschlich bleibt, sei es auch nur als
Schatten einer Sorge, die niemals weichen
wird.“ Robert Jungk. Der Atomstaat, 1977.
3. Naturwissenschaftliches Problem:
Gefahr technisch unlösbar
+++ Gefahr und Zeitraum übersteigen menschlichen Horizont
+++ „Lösung“: Falsche Begriffe benutzen- Täuschung oder Glaube?
+++ Technisches und/oder ethisches Problem?
+++ Ingenieure oder Philosophen?
Einsicht in „Unlösbarkeit“ bildet Voraussetzung für
verantwortungsvollen Umgang allein nach dem Primat der Sicherheit
Suchverfahren braucht dazu AUCH Philosophen / Ethiker!
Beteiligung von internationalen Experten
4. Politisches Problem – fast unlösbar!
+++ Keiner will den Atommüll haben! Trotzdem muss ein Standort
gefunden werden!
+++ 35 Jahre nur EIN Standort festgelegt: Gorleben
+++ 35 Jahre Interessensgezerre in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Behörden, Atommüllfrage bringt Demokratie an Grenzen
Suchverfahren muss Interessen
1. zur Kenntnis nehmen, anstatt sie zu leugnen,
2. eindämmen oder AUSTARIEREN,
3. Vertrauen schaffen!
5. Zielvorgabe des StandAG
+++ „§1 (...), in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren
für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle
den Standort (...) in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die
bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren
gewährleistet.“
+++ Die Suche soll „im nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern,
Staat und Gesellschaft, Bürgerinnen und Bürgern erfolgen“.
+++ „Drei Säulen“: „Vorrang der Sicherheit in einem wissenschaftsbasierten
Verfahren“, „transparentes und faires Verfahren“,
„Verursacherprinzip“
+++ „umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Dialog mit den
Betroffenen in allen Phasen des Verfahrens “
+++ „ergebnisoffen“, „weiße Landkarte“ ohne Vorfestlegungen
6. StandAG
+++ zahlreiche Mängel und Inkonsistenzen
+++ Behebung einzelner Mängel ist nicht geeignet ist, die vorgegebenen
Ziele zu erreichen
+++ Falsche Reihenfolge:
Verabschiedung eines Gesetzes ohne gesellschaftliche Debatte ist
nicht durch Korrekturen innerhalb des Gesetzentwurfes zu heilen!
7. Der Grundfehler
+++ Fokussierung auf EINEN Standort seit 35 Jahren: Gorleben
+++ nicht wieder gut zu machen
+++ Im Zweifel Gorleben oder eigene Heimatregion stabile politische
Mehrheit von ca. 90% aller Bürger und Abgeordneten für Gorleben
8. Anzahl Standorte
+++ keine Mindestanzahl von zu erkundenden Standorten
in §§ 14 -19
+++ Vergleich auf Augenhöhe von mehreren Standorten nicht
rechtssicher geregelt
= Ziel „bestmöglicher Standort“ nicht zu erreichen.
+++ zieht Glaubwürdigkeit der „Ergebnisoffenheit“ des
Verfahrens in Zweifel
9. Gorleben ...
+++ ... „kein Referenzstandort“? – Vorfestlegungen faktisch
vorhanden, öffentliche Belange werden Rolle bei politischer
Entscheidung spielen!
+++ ... „kann in jedem Verfahrensschritt (...) ausscheiden“ –
Erkundungsvorsprung und Kontamination des Verfahrens
verhindert dies!
+++ ... VS„G“(orleben) - auf Gorleben hin formuliert
+++ ... keine Regelung zur Aufgabe von Rahmenbetriebsplan
(1982) und Planfeststellungsverfahren (1977) – deutet auf
mehrgleisiges Festhalten an Gorleben hin!
+++ ... - doch noch rechtssicher als Ergebnis eines
Auswahlverfahrens durchsetzen?
10. Bund-Länder-Kommission...
+++ Falsche Reihenfolge: Erst Kommission, dann Gesetz!
+++ 50% (Partei-)Politik und 2/3-Quorum verhindern
entscheidende Änderungsempfehlungen (Bindungswirkung des
gemeinsam verabschiedeten StandAGs)
+++ Entscheidung über Ausschlusskriterien und
Mindestanforderungen zugleich Entscheidung über Gorleben
+++ Bildung höchstmöglicher Sicherheitskriterien damit
ausgeschlossen
+++ dominiert von BkE
+++ Inkonsistent : Gleiche Fragestellungen d.
Forschungsverbundes bis 2017 – Kommission bis 2015
11. Bundesamt für kerntechnische
Entsorgung ...
+++ Maximale Konzentration von Gestaltungs- und
Genehmigungsbefugnissen statt wirksamer Aufgabenentflechtung!
+++ Aufgabe föderaler Kontrollfunktionen: Übertragung von
Länderkompetenzen an BkE
+++ Einrichtung „sofort“, zur „Öffentlichkeitsarbeit“ für
Kommission„besonders geeignet“, weil „gesetzlicher Auftrag“! –
245 Beamte treiben Kommission vor sich her!
Superbehörde verschafft BMU Möglichkeit des „Durchregierens“
12. Legalplanung...
+++ Entscheidungen per Bundesgesetz = starke Einschränkung der
gerichtlichen Kontrolle / des Rechtsschutzes
+++ Disziplinierende Wirkung für Entscheidungsträger entfällt!
+++ BVerwG nur bei Entscheidung untertägige Erkundung – Politische
SO-Entscheidung am Ende ohne gerichtl. Überprüfbarkeit.
+++ Beabsichtigte demokratische Legitimation der Entscheidungen
auch ohne Gesetze durch einfache Beschlüsse von BT und BR
erreichbar
Verfahren enthält keine wirkungsvollen Mechanismen zur
Fehlerkorrektur, Rücksprungsrecht, dritte Kontrollinstanz
= Judikative umso wichtiger!
13. Öffentlichkeitsbeteiligung
+++ „intensive Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem
frühestmöglichen Zeitpunkt“? – Verhindert durch StandAG VOR
Verfahrensentwicklung!
+++ StandAG entspricht nicht Stand von W+T:
Information auf Stand 1970er Jahre statt Beteiligung!
+++ Weitergabe nur „wesentlicher“ Informationen, Begleitgremium
ohne Rücküberweisungsrecht o.ä.
Echte Bürgerbeteiligung braucht
+++ Mitwirkungsrechte mit Einfluss auf das Ergebnis
+++ neutrale Moderation, Akteneinsichtsrechte, Informationsfreiheit
+++ Zugang zu Rechtsschutz = Kontrollfunktion
14. Was steht nicht im StandAG?
Misstrauen unter Parteien führt zu Regelungswut und geplanter
schneller Verabschiedung vor BT-Wahl.
Warum dann aber keine gesetzliche Regelung ...
+++ ... zum Verbleib der 26 ausstehenden Castoren?
+++ ... zur Überführung der 29 Milliarden EURO an Rückstellungen aus
den Bilanzen der EVU in einen öffentlich-rechtlichen Fonds?
+++ ... zum Verbot des Exports von deutschem Atommüll ins Ausland
weder zum Zweck der End- noch der Zwischenlagerung?
+++ ... zur Aufgabe des alten Rahmenbetriebsplans und
Planfeststellungsverfahrens in Gorleben?
15. Handlungsempfehlung
+++ Rücknahme des aktuellen Gesetzentwurfes,
NEU: Rahmengesetz mit lediglich drei Paragraphen:
1. Festlegung auf Ziel: Suche nach dem bestmöglichen Standort zur
Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen in der Bundesrepublik
2. Bildung einer pluralistischen Kommission, einziger Auftrag: Vor-
schlag für ein faires, ergebnisoffenes, transparentes Suchverfahren.
3. Verpflichtung zur Erörterung und Überprüfung dieses Vorschlags in
allen potentiellen Endlager-Regionen und sämtl. Zwischenlager-SO
mit Betroffenen und Zivilgesellschaft
+++ Gorleben: Aufgabe Rahmenbetriebsplan von 1982 und
Planfeststellungsverfahrens von 1977
16. ... und am Ende
+++ Verankerung der Suche in Gesellschaft
+++ erfolgreicher Abschluss möglich
+++ Zeit gespart!
Nur, wenn die Bürger Vertrauen in das Verfahren haben, besteht die
Hoffnung auf Akzeptanz für das Ergebnis des Verfahrens!