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PRIVATSCHRIFTLICHER KAUFVERTRAG
                            NACH SPANISCHEM RECHT

ZWISCHEN


Frau:                       _________________________________________

Nationalität:               _________________________________________

geboren am:                 _________________________________________

Personalausweis-Nr.:        _________________________________________

Strasse:                    _________________________________________

PLZ/Ort:                    _________________________________________

                                                         -im folgenden Verkäufer genannt–
UND

Herr:                       _________________________________________

Nationalität:               _________________________________________

geboren am:                 _________________________________________

Personalausweis-Nr.:        _________________________________________

Strasse:                    _________________________________________

PLZ/Ort:                    _________________________________________


                                                 - im folgenden Käufer genannt –


Die Parteien erkennen sich gegenseitig ihre Rechts- als auch Geschäftsfähigkeit zu, um den
vorliegenden Vertrag zu schließen, der voll rechtswirksam ist.


PRÄAMBEL

Der Verkäufer ist Volleigentümer der nachfolgenden Immobilie:

Hausname:                   Villa El Rubi

Strasse:                    Marquesa VI, Calle Poseido 11

PLZ/Ort:                    ES-03700 Dénia/Alicante

Grundbuchdaten:             Baugebiet Marquesa VI, Parzelle 234

evtl. Belastungen:          Hypothek € 102.172,06 Restschuld per 19.05.2011 :
                            € 17.759,80. Wird vor notarieller Verschreibung gelöscht.


                                                                                        1/4
Das Grundstück und insbesondere das darauf errichtete Haus ist den Parteien hinsichtlich
der Raumaufteilung und der Raumzuordnung bekannt.


Die Parteien schließen den vorliegenden Kaufvertrag mit den nachfolgenden


VERTRAGSBEDINGUNGEN


§ 1 Kaufobjekt

Der Verkäufer verkauft dem Käufer die in der Präambel näher bezeichnete Immobilie.


§ 2 Kaufpreis

Der vereinbarte Kaufpreis beträgt € 745.000,00
(in Worten: Siebenhundertfünfundvierzigtausend Euro).
Hierauf entfallen € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) auf Inventar
und Sonderleistungen, die dem Käufer bekannt sind.

Der Kaufpreis wird wie folgt gezahlt:

1.     Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages leistet der Käufer eine erste Anzahlung
       in Höhe von € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) in bar.

2.     Der Restkaufpreis ist vom Käufer bei Protokollierung des notariellen Kaufvertrags zu
       zahlen. Die Protokollierung ist bis spätestens Freitag, 17. Juni 2011 / 10:00 Uhr in
       Barcelona vorgesehen. Auf Wunsch des Käufers wurde der Notar und der Ort der
       Verschreibung durch den Käufer festgelegt.


§ 3 Rücktrittsrechte

1.     Sollte der Käufer den Protokollierungstermin nicht fristgerecht gemäß der Regelung
       unter § 2 Ziffer 2 dieses Vertrages mitteilen oder zur Protokollierung nicht erscheinen
       bzw. keinen hinreichend bevollmächtigten Vertreter entsenden oder den
       Restkaufpreis nicht am Tage der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages
       zahlen, hat der Verkäufer das Recht von diesem Kaufvertrag zurückzutreten und die
       geleistete Anzahlung als Ersatz des entstandenen Schadens einzubehalten.

       Das Rücktrittsrecht gilt auch für den Fall der nachträglichen Aufhebung des
       notariellen Kaufvertrages über die in der Präambel genannte Immobilie.

2.     Sollte der notarielle Kaufvertrag bis spätestens zum 17.06.2011 aus Gründen, die der
       Verkäufer zu vertreten hat, nicht geschlossen werden können, ist der Käufer
       berechtigt, die Vertragsauflösung zu erklären und vom Verkäufer die geleistete
       Anzahlung zurückzufordern. Eine von dem Verkäufer zu zahlende Vertragsstrafe für
       diesen Fall wird ausdrücklich nicht vereinbart.




                                                                                        2/4
§ 4 Belastungen des Objekts

Der Verkäufer sichert zu, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs frei
von Lasten, Hypotheken, Miet- und Pachtverträgen und Bewohnern ist.


§ 5 Übergang von Eigentum, Nutzung und Lasten

Mit der Protokollierung des notariellen Kaufvertrages und vollständiger Zahlung des
Kaufpreises geht das Eigentum und der Besitz auf den Käufer über. Die Schlüsselübergabe
und damit die Besitzräumung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt, so dass ab diesem Zeitpunkt
die öffentlichen und privaten Lasten, Abgaben und die Gefahr auf den Käufer übergehen.


§ 6 Kosten und Steuern

Die Kosten des notariellen Kaufvertrages trägt der Verkäufer. Alles übrige wie Umschreibung
im Grundbuch und sämtliche Kosten und Steuern einschließlich der gemeindlichen
Wertzuwachssteuer (impuesto sobre incremento de valor de los terrenos de naturaleza
urbana) im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag trägt der Käufer.

Da der Verkäufer in Spanien nicht resident ist, hat der Käufer vom Kaufpreis, der Eingang in
dem notariellen Kaufvertrag findet, 3% einzubehalten und innerhalb der gesetzlichen Frist
von 30 Tagen nach Protokollierung des notariellen Kaufvertrages an das zuständige
Finanzamt abzuführen.

Das Recht des Verkäufers bleibt unberührt, im Wege der ordnungsgemäßen Abgabe seiner
Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 diesen Betrag vom Finanzamt möglicherweise
zurückzufordern.


§ 7 Gewährleistung

Das Kaufobjekt wird gekauft wie besichtigt. Das Kaufobjekt wird daher ausdrücklich unter
Ausschluss der Mängelgewährleistung verkauft.


§ 8 Sonstiges

1.     Der Verkäufer sichert zu, bis zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe alle am
       Immobilienobjekt haftenden weiteren Kosten, wie Strom-, Telefon-,
       Wasserrechnungen, etc. beglichen zu haben.

2.     Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderung oder -
       ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.




                                                                                      3/4
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Im Hinbick auf die Belegenheit des Kaufobjektes in Spanien vereinbaren die Parteien mit
diesem Vertrag die Anwendbarkeit des spanischen Rechts, sowohl hinsichtlich seines
Inhaltes als auch seiner Form. Der vorliegende privatschriftliche Kaufvertrag bedarf deshalb
zu seiner Gültigkeit nicht der notariellen Form.

Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Denia, Spanien.

Zum Zeichen ihres Einverständnisses unterzeichnen die Parteien das vorliegende, zweifach
ausgestellte Dokument.



(Ort, Datum)



Verkäuferin:                                              Käufer:




                                                                                      4/4

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Privater kaufvertrag

  • 1. PRIVATSCHRIFTLICHER KAUFVERTRAG NACH SPANISCHEM RECHT ZWISCHEN Frau: _________________________________________ Nationalität: _________________________________________ geboren am: _________________________________________ Personalausweis-Nr.: _________________________________________ Strasse: _________________________________________ PLZ/Ort: _________________________________________ -im folgenden Verkäufer genannt– UND Herr: _________________________________________ Nationalität: _________________________________________ geboren am: _________________________________________ Personalausweis-Nr.: _________________________________________ Strasse: _________________________________________ PLZ/Ort: _________________________________________ - im folgenden Käufer genannt – Die Parteien erkennen sich gegenseitig ihre Rechts- als auch Geschäftsfähigkeit zu, um den vorliegenden Vertrag zu schließen, der voll rechtswirksam ist. PRÄAMBEL Der Verkäufer ist Volleigentümer der nachfolgenden Immobilie: Hausname: Villa El Rubi Strasse: Marquesa VI, Calle Poseido 11 PLZ/Ort: ES-03700 Dénia/Alicante Grundbuchdaten: Baugebiet Marquesa VI, Parzelle 234 evtl. Belastungen: Hypothek € 102.172,06 Restschuld per 19.05.2011 : € 17.759,80. Wird vor notarieller Verschreibung gelöscht. 1/4
  • 2. Das Grundstück und insbesondere das darauf errichtete Haus ist den Parteien hinsichtlich der Raumaufteilung und der Raumzuordnung bekannt. Die Parteien schließen den vorliegenden Kaufvertrag mit den nachfolgenden VERTRAGSBEDINGUNGEN § 1 Kaufobjekt Der Verkäufer verkauft dem Käufer die in der Präambel näher bezeichnete Immobilie. § 2 Kaufpreis Der vereinbarte Kaufpreis beträgt € 745.000,00 (in Worten: Siebenhundertfünfundvierzigtausend Euro). Hierauf entfallen € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) auf Inventar und Sonderleistungen, die dem Käufer bekannt sind. Der Kaufpreis wird wie folgt gezahlt: 1. Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages leistet der Käufer eine erste Anzahlung in Höhe von € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) in bar. 2. Der Restkaufpreis ist vom Käufer bei Protokollierung des notariellen Kaufvertrags zu zahlen. Die Protokollierung ist bis spätestens Freitag, 17. Juni 2011 / 10:00 Uhr in Barcelona vorgesehen. Auf Wunsch des Käufers wurde der Notar und der Ort der Verschreibung durch den Käufer festgelegt. § 3 Rücktrittsrechte 1. Sollte der Käufer den Protokollierungstermin nicht fristgerecht gemäß der Regelung unter § 2 Ziffer 2 dieses Vertrages mitteilen oder zur Protokollierung nicht erscheinen bzw. keinen hinreichend bevollmächtigten Vertreter entsenden oder den Restkaufpreis nicht am Tage der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zahlen, hat der Verkäufer das Recht von diesem Kaufvertrag zurückzutreten und die geleistete Anzahlung als Ersatz des entstandenen Schadens einzubehalten. Das Rücktrittsrecht gilt auch für den Fall der nachträglichen Aufhebung des notariellen Kaufvertrages über die in der Präambel genannte Immobilie. 2. Sollte der notarielle Kaufvertrag bis spätestens zum 17.06.2011 aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht geschlossen werden können, ist der Käufer berechtigt, die Vertragsauflösung zu erklären und vom Verkäufer die geleistete Anzahlung zurückzufordern. Eine von dem Verkäufer zu zahlende Vertragsstrafe für diesen Fall wird ausdrücklich nicht vereinbart. 2/4
  • 3. § 4 Belastungen des Objekts Der Verkäufer sichert zu, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs frei von Lasten, Hypotheken, Miet- und Pachtverträgen und Bewohnern ist. § 5 Übergang von Eigentum, Nutzung und Lasten Mit der Protokollierung des notariellen Kaufvertrages und vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum und der Besitz auf den Käufer über. Die Schlüsselübergabe und damit die Besitzräumung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt, so dass ab diesem Zeitpunkt die öffentlichen und privaten Lasten, Abgaben und die Gefahr auf den Käufer übergehen. § 6 Kosten und Steuern Die Kosten des notariellen Kaufvertrages trägt der Verkäufer. Alles übrige wie Umschreibung im Grundbuch und sämtliche Kosten und Steuern einschließlich der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (impuesto sobre incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana) im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag trägt der Käufer. Da der Verkäufer in Spanien nicht resident ist, hat der Käufer vom Kaufpreis, der Eingang in dem notariellen Kaufvertrag findet, 3% einzubehalten und innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Protokollierung des notariellen Kaufvertrages an das zuständige Finanzamt abzuführen. Das Recht des Verkäufers bleibt unberührt, im Wege der ordnungsgemäßen Abgabe seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 diesen Betrag vom Finanzamt möglicherweise zurückzufordern. § 7 Gewährleistung Das Kaufobjekt wird gekauft wie besichtigt. Das Kaufobjekt wird daher ausdrücklich unter Ausschluss der Mängelgewährleistung verkauft. § 8 Sonstiges 1. Der Verkäufer sichert zu, bis zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe alle am Immobilienobjekt haftenden weiteren Kosten, wie Strom-, Telefon-, Wasserrechnungen, etc. beglichen zu haben. 2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderung oder - ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 3/4
  • 4. § 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Im Hinbick auf die Belegenheit des Kaufobjektes in Spanien vereinbaren die Parteien mit diesem Vertrag die Anwendbarkeit des spanischen Rechts, sowohl hinsichtlich seines Inhaltes als auch seiner Form. Der vorliegende privatschriftliche Kaufvertrag bedarf deshalb zu seiner Gültigkeit nicht der notariellen Form. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Denia, Spanien. Zum Zeichen ihres Einverständnisses unterzeichnen die Parteien das vorliegende, zweifach ausgestellte Dokument. (Ort, Datum) Verkäuferin: Käufer: 4/4