1. PRIVATSCHRIFTLICHER KAUFVERTRAG
NACH SPANISCHEM RECHT
ZWISCHEN
Frau: _________________________________________
Nationalität: _________________________________________
geboren am: _________________________________________
Personalausweis-Nr.: _________________________________________
Strasse: _________________________________________
PLZ/Ort: _________________________________________
-im folgenden Verkäufer genannt–
UND
Herr: _________________________________________
Nationalität: _________________________________________
geboren am: _________________________________________
Personalausweis-Nr.: _________________________________________
Strasse: _________________________________________
PLZ/Ort: _________________________________________
- im folgenden Käufer genannt –
Die Parteien erkennen sich gegenseitig ihre Rechts- als auch Geschäftsfähigkeit zu, um den
vorliegenden Vertrag zu schließen, der voll rechtswirksam ist.
PRÄAMBEL
Der Verkäufer ist Volleigentümer der nachfolgenden Immobilie:
Hausname: Villa El Rubi
Strasse: Marquesa VI, Calle Poseido 11
PLZ/Ort: ES-03700 Dénia/Alicante
Grundbuchdaten: Baugebiet Marquesa VI, Parzelle 234
evtl. Belastungen: Hypothek € 102.172,06 Restschuld per 19.05.2011 :
€ 17.759,80. Wird vor notarieller Verschreibung gelöscht.
1/4
2. Das Grundstück und insbesondere das darauf errichtete Haus ist den Parteien hinsichtlich
der Raumaufteilung und der Raumzuordnung bekannt.
Die Parteien schließen den vorliegenden Kaufvertrag mit den nachfolgenden
VERTRAGSBEDINGUNGEN
§ 1 Kaufobjekt
Der Verkäufer verkauft dem Käufer die in der Präambel näher bezeichnete Immobilie.
§ 2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt € 745.000,00
(in Worten: Siebenhundertfünfundvierzigtausend Euro).
Hierauf entfallen € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) auf Inventar
und Sonderleistungen, die dem Käufer bekannt sind.
Der Kaufpreis wird wie folgt gezahlt:
1. Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages leistet der Käufer eine erste Anzahlung
in Höhe von € 250.000,00 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) in bar.
2. Der Restkaufpreis ist vom Käufer bei Protokollierung des notariellen Kaufvertrags zu
zahlen. Die Protokollierung ist bis spätestens Freitag, 17. Juni 2011 / 10:00 Uhr in
Barcelona vorgesehen. Auf Wunsch des Käufers wurde der Notar und der Ort der
Verschreibung durch den Käufer festgelegt.
§ 3 Rücktrittsrechte
1. Sollte der Käufer den Protokollierungstermin nicht fristgerecht gemäß der Regelung
unter § 2 Ziffer 2 dieses Vertrages mitteilen oder zur Protokollierung nicht erscheinen
bzw. keinen hinreichend bevollmächtigten Vertreter entsenden oder den
Restkaufpreis nicht am Tage der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages
zahlen, hat der Verkäufer das Recht von diesem Kaufvertrag zurückzutreten und die
geleistete Anzahlung als Ersatz des entstandenen Schadens einzubehalten.
Das Rücktrittsrecht gilt auch für den Fall der nachträglichen Aufhebung des
notariellen Kaufvertrages über die in der Präambel genannte Immobilie.
2. Sollte der notarielle Kaufvertrag bis spätestens zum 17.06.2011 aus Gründen, die der
Verkäufer zu vertreten hat, nicht geschlossen werden können, ist der Käufer
berechtigt, die Vertragsauflösung zu erklären und vom Verkäufer die geleistete
Anzahlung zurückzufordern. Eine von dem Verkäufer zu zahlende Vertragsstrafe für
diesen Fall wird ausdrücklich nicht vereinbart.
2/4
3. § 4 Belastungen des Objekts
Der Verkäufer sichert zu, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs frei
von Lasten, Hypotheken, Miet- und Pachtverträgen und Bewohnern ist.
§ 5 Übergang von Eigentum, Nutzung und Lasten
Mit der Protokollierung des notariellen Kaufvertrages und vollständiger Zahlung des
Kaufpreises geht das Eigentum und der Besitz auf den Käufer über. Die Schlüsselübergabe
und damit die Besitzräumung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt, so dass ab diesem Zeitpunkt
die öffentlichen und privaten Lasten, Abgaben und die Gefahr auf den Käufer übergehen.
§ 6 Kosten und Steuern
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages trägt der Verkäufer. Alles übrige wie Umschreibung
im Grundbuch und sämtliche Kosten und Steuern einschließlich der gemeindlichen
Wertzuwachssteuer (impuesto sobre incremento de valor de los terrenos de naturaleza
urbana) im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag trägt der Käufer.
Da der Verkäufer in Spanien nicht resident ist, hat der Käufer vom Kaufpreis, der Eingang in
dem notariellen Kaufvertrag findet, 3% einzubehalten und innerhalb der gesetzlichen Frist
von 30 Tagen nach Protokollierung des notariellen Kaufvertrages an das zuständige
Finanzamt abzuführen.
Das Recht des Verkäufers bleibt unberührt, im Wege der ordnungsgemäßen Abgabe seiner
Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 diesen Betrag vom Finanzamt möglicherweise
zurückzufordern.
§ 7 Gewährleistung
Das Kaufobjekt wird gekauft wie besichtigt. Das Kaufobjekt wird daher ausdrücklich unter
Ausschluss der Mängelgewährleistung verkauft.
§ 8 Sonstiges
1. Der Verkäufer sichert zu, bis zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe alle am
Immobilienobjekt haftenden weiteren Kosten, wie Strom-, Telefon-,
Wasserrechnungen, etc. beglichen zu haben.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderung oder -
ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3/4
4. § 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Im Hinbick auf die Belegenheit des Kaufobjektes in Spanien vereinbaren die Parteien mit
diesem Vertrag die Anwendbarkeit des spanischen Rechts, sowohl hinsichtlich seines
Inhaltes als auch seiner Form. Der vorliegende privatschriftliche Kaufvertrag bedarf deshalb
zu seiner Gültigkeit nicht der notariellen Form.
Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Denia, Spanien.
Zum Zeichen ihres Einverständnisses unterzeichnen die Parteien das vorliegende, zweifach
ausgestellte Dokument.
(Ort, Datum)
Verkäuferin: Käufer:
4/4