7. Wikipedianischer Salon zum Thema "Creative Commons: Innerhalb und außerhalb der Wikipedia", 06. November 2014, Berlin
Aufzeichnung auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=AZz1ZhxxSrQ
Digital Strategy between Communicating Strategy and Strategic Communication
9 Gründe warum Creative Commons (nicht) geht
1. 9
Gründe warum Creative
Commons nicht geht
Leonhard Dobusch
Juniorprofessur für Organisationstheorie
Freie Universität Berlin – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Berlin, 06. November 2014
10. #3!
VERGÜTUNG
“
Creative Commons ist [einer eine
angemessenen Vergütung gemäß §32
UrhG.] nicht kompatibel.
CC Composers Club e. V.
11. Der Urheber kann aber unentgeltlich
ein einfaches Nutzungsrecht für
jedermann einräumen. §
§ 32 Absatz 3 UrhG
12. #4!
KEINE COMPLIANCE
158 AUFSÄTZE
„DER BUND MIT WIKI“ –
ERFAHRUNGEN AUS DER
KOOPERATION ZWISCHEN
DEM BUNDESARCHIV UND
WIKIMEDIA1
von Oliver Sander
ckeln, die allen Seiten Vorteile bietet. Ende 2004 wurde als erster
Schritt im Referat B 6 die Bilddatenbank DC5 der Hamburger
Firma Digital Collections in Betrieb genommen.5 Es handelt sich
dabei um eine auch in anderen Archiven der öffentlichen Hand
(Bundestag, Bundesrat, Informations- und Medienzentrale der
Der Begriff der „private public partnership“ ist zwar mittler-weile
ein geradezu abgedroschener Modebegriff, aber inhaltlich
beschreibt er korrekt, was das Bundesarchiv und Wikimedia 2008
realisiert haben: eine Partnerschaft von Bund und Bürgern, die
beiden Seiten nützt. Voraussetzungen, Realisierung und Folgen
13.
14.
15. #5!
RECHTSSICHERHEIT
“
Creative Commons Lizenzen [sind]
aus all den genannten Gründen im
vielfältigen Sendealltag niemals
rechtssicher
CC Composers Club e. V.
20. lizenziert werden sollen.
Je mehr bereits vorhandenes Fremd- oder Archivmaterial in einer Produktion enthalten ist,
desto komplizierter wird eine Rechteklärung für eine geplante CC-Lizenzierung.
2.3.4 Dokumentation der Freigabe
Alle Personen, deren Rechte bei einer CC-Lizenz berührt sind – zum Beispiel Interviewpartner
– müssen ihre Freigabe dokumentieren. Die Freigabe kann direkt in der Aufzeichnung des
Beitrags erfolgen. Ein Vorschlag für eine entsprechende schriftliche Erklärung könnte für ein
Interview so aussehen:
Hiermit erkläre ich in Bezug auf das am [DATUM] dem [ANSTALT] gegebene Interview, dass ich die
Weiternutzung des Textes und der Video- und Audioaufnahme unter folgender Creative-Commons-
Lizenz Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 4.0 Deutschland (CC BY-NC-ND 4.0 DE)
zustimme.
Mir ist bekannt, dass damit Dritte das Recht haben, das Interview unter Nennung der Quelle ohne
Veränderung zu nutzen und zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Nutzung ist Dritten durch diese
Lizenz nicht erlaubt.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung grundsätzlich nicht widerrufen kann. Im Fall der Ausübung
eines gesetzlich anerkannten Widerrufsgrunds ist mir bekannt, dass der Widerruf nur für die Zukunft
wirkt und die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Veröffentlichungen und zur Verfügungstellungen an
Dritte nicht berührt.
14 Creative Commons in der ARD | Bericht an die RKO | 13. März 2014
Mir ist bekannt, dass auch nach erfolgtem Widerruf Dritte das Interview nutzen können, weil sie das
Interview vor Widerruf oder im Fall einer Erlangung durch Dritte auch nach Widerruf erlangt haben.
Die Rundfunkanstalt ist nicht verpflichtet, gegen solche Nutzungen vorzugehen.
Die Rundfunkanstalt haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter und ist auch nicht verpflichtet, gegen
rechtswidrige Nutzungen vorzugehen.
Ich versichere, dass ich in dem Interview keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte)
verletzt habe und stelle insoweit die Rundfunkanstalt von allen Ansprüchen Dritter frei.
[DATUM], [NAME]
2.4 Kennzeichnung der Inhalte
Die Kennzeichnung von ARD-Inhalten als CC-lizenzierte Inhalte muss gemäß den Vorgaben
Creative Commons in der ARD
Bericht der AG Creative Commons an die Redaktionskonferenz Online
22. (n=1484; aktive Lizenzanwender, die bereits eigene Werke lizenziert haben;
Mehrfachnennungen möglich)
Nutzung des NC-Lizenzbausteins
Aus: Dobusch, L./Kapeller, J. (2012): Regulatorische Unsicherheit und private Standardisierung: Koordination durch Ambiguität. In:
Managementforschung, Band 22: Steuerung durch Regeln, 43-81
Auch wenn nur ein geringer Teil der Online-Population (17%) überhaupt Lizenzierungen
23. FREIES WISSEN DANK
CREATIVE-COMMONS-LIZENZEN
Paul Klimpel
Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung
»nicht-kommerziell – NC«
25. Creative Commons in Zahlen.
71,20
50,15
100,97
336,05
WEIL WIR DAS
NETZ LIEBEN.
26. +
VIERHUNDERT
MILLIONEN
CC-lizenzierte Werke im gesamten Internet
400.000.000
Quelle: D64, CC-BY-SA http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/12/CC_infografik_eng.pdf