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                           mitteilung
                                                                         INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    21. Februar 2012
  NUMMER     54
SPERRFRIST




             Fair Play beim Online-Ticketkauf
             Aigner: „Karten nur bei autorisierten Anbietern kaufen“


             Bundesverbraucherministerium und Bundesamt für Verbraucherschutz und

             Lebensmittelsicherheit (BVL) geben im Vorfeld der Fußball-EM und der

             Olympischen Spiele Tipps für den sicheren Kartenkauf im Internet


             Wenige Monate vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine
             haben das Bundesverbraucherministerium (BMELV) und das Bundesamt für
             Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor unseriösen Ticketanbietern
             gewarnt. „Fußballfans, die live dabei sein wollen, sollten Tickets nur bei autorisierten
             Anbietern erwerben“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Dienstag in
             Berlin. Schwarzhändler würden nicht nur überhöhte Preise verlangen, sondern seien
             möglicherweise nicht einmal im Besitz der angepriesenen Karten. BMELV und BVL haben
             die wichtigsten Tipps für den Ticketkauf zusammengestellt. „Wichtig ist es, das Impressum
             und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen sowie auf die Platzkategorie zu achten.
             Wer solche Ratschläge befolgt, sollte keine böse Überraschung erleben“, sagte Dr. Helmut
             Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL.

             Worauf die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf achten sollten:



             • Prüfen, ob der Verkäufer ein autorisierter Tickethändler ist

             Es gibt Veranstaltungen, bei denen der Ticketverkauf nur über offizielle Verkaufsstellen
             abgewickelt wird. So warnen die UEFA und auch die Organisatoren der Olympischen Spiele
DATUM    21. Februar 2012                                                                         SEITE 2 VON 3

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             in London (27.07. – 12.08.2012) eindringlich vor nicht autorisierten Agenturen und
             Vermittlern, die Eintrittskarten oder sogenannte Hospitality-Pakete anbieten. Im schlimmsten
             Fall kann der Erwerb bei einem nicht autorisierten Händler dazu führen, dass Verbraucher
             die bezahlten Tickets nicht erhalten oder ihnen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird.
             Verbraucher sollten sich daher auf den Veranstalterseiten darüber informieren, wer zum
             Verkauf der Tickets autorisiert ist.

             • Hände weg von Angeboten ohne Kontaktdaten auf der Internetseite

             Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Kontaktdaten, die auf der Webseite eines Anbieters
             angegeben sein müssen. Dazu gehören Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
             sowie Angaben zu Handelsregister und Steuernummer. Hier sollte auch auf versteckte
             Kosten geachtet werden, beispielsweise durch eine teure Hotline, die unter den
             Kontaktdaten angegeben ist.

             • Preise vergleichen

             Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die Eintrittskarten zu überhöhten Preisen
             verkaufen und so hohe Gewinne erzielen. Nur selten finden sich auf der Internetseite solcher
             Anbieter Angaben zur Höhe des Originalpreises. Ein Preisvergleich mit den offiziellen
             Anbietern, die auch Tickets für die Veranstaltung verkaufen, lohnt sich.

             • Auf Angaben zur Platzkategorie achten

             Platzkategorien inoffizieller Anbieter oder Zweithändler weichen mitunter erheblich ab von
             denen offizieller Anbieter. Damit Verbraucher auch den gewünschten Platz erhalten, sollten
             sie alle Angaben des Anbieters zur Platzkategorie überprüfen, insbesondere ob dieser sich
             vorbehält, von den Kategorien des Veranstalters abzuweichen. Mit einem Blick auf den
             Sitzplan des Veranstaltungsorts lässt sich prüfen, ob die Kategorien mit denen des
             Veranstalters bzw. offiziellen Anbieters übereinstimmen.

             • Alle für den Kauf wichtigen Informationen einholen

             Verbraucher sollten sich vor ihrer Bestellung über Lieferbedingungen, Gebühren,
             Rückerstattung (z.B. bei Veranstaltungsausfall oder -verlegung) und Zahlungsweise
             erkundigen. Informationen dazu gibt es in der Regel in den Allgemeinen
             Geschäftsbedingungen (AGB). Verkäufer, die die angebotenen Karten gar nicht besitzen,
             behalten sich im Kleingedruckten häufig vor, die Karten erst direkt zu Beginn der
             Veranstaltung zu liefern oder sie an Orten zu hinterlegen, die für Verbraucher nur mit hohem
             Aufwand erreichbar sind.

             • Datenschutzbestimmungen lesen

             Bei Online-Bestellungen geben Verbraucher häufig viele Daten preis. Verbraucher sollten
             daher die Datenschutzbestimmungen des Anbieters aufmerksam durchlesen, um sich vor
DATUM    21. Februar 2012                                                                    SEITE 3 VON 3

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             einer ungewollten Weiternutzung ihrer persönlichen Daten zum Beispiel für Werbezwecke zu
             schützen.

             Am 2. März 2012 endet die offizielle Vorverkaufsphase für die Europameisterschaft in Polen
             und der Ukraine (08.06. – 01.07.2012). Mit den Olympischen Spielen in London (27.07. –
             12.08.2012) lockt in diesem Sommer dann ein zweites sportliches Großereignis in Europa.
             Generell ist die Gefahr groß, beim Onlinekauf von Tickets für Sport- und auch
             Kulturveranstaltungen an schwarze Schafe zu geraten – besonders im inoffiziellen Verkauf.
             Das hat eine Untersuchung aus dem Jahr 2010 gezeigt. Im Rahmen einer europaweit
             koordinierten Aktion wurden in Deutschland 29 Ticketwebsites für Sport- und
             Kulturveranstaltungen vom BVL, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und
             der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) überprüft.
             28 Websites wurden beanstandet. Dank der engen Zusammenarbeit mit dem vzbv und der
             Wettbewerbszentrale konnten die Rechtsverstöße von 23 Anbietern bis heute erfolgreich
             abgestellt werden. In fünf weiteren umfangreichen Fällen, die grenzüberschreitend tätige
             Anbieter im EU-Ausland betreffen, hat das BVL durch die Einleitung von Amtshilfeersuchen
             bei seinen europäischen Partnerbehörden erreicht, dass die betroffenen Angebote in vielen
             Aspekten im Interesse der deutschen Verbraucher geändert wurden.



             Hintergrundinformation zum BVL

             Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz die zentrale
             Verbindungsstelle in Deutschland für die europäische Zusammenarbeit im
             Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende
             Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken und für die Einhaltung des
             Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz. Zudem ist das
             BVL Mitglied im Internationalen Behördennetzwerk für den Verbraucherschutz und die
             Rechtsdurchsetzung ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network),
             um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern zu fördern.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 21. Februar 2012 NUMMER 54 SPERRFRIST Fair Play beim Online-Ticketkauf Aigner: „Karten nur bei autorisierten Anbietern kaufen“ Bundesverbraucherministerium und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geben im Vorfeld der Fußball-EM und der Olympischen Spiele Tipps für den sicheren Kartenkauf im Internet Wenige Monate vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine haben das Bundesverbraucherministerium (BMELV) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor unseriösen Ticketanbietern gewarnt. „Fußballfans, die live dabei sein wollen, sollten Tickets nur bei autorisierten Anbietern erwerben“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin. Schwarzhändler würden nicht nur überhöhte Preise verlangen, sondern seien möglicherweise nicht einmal im Besitz der angepriesenen Karten. BMELV und BVL haben die wichtigsten Tipps für den Ticketkauf zusammengestellt. „Wichtig ist es, das Impressum und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen sowie auf die Platzkategorie zu achten. Wer solche Ratschläge befolgt, sollte keine böse Überraschung erleben“, sagte Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL. Worauf die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf achten sollten: • Prüfen, ob der Verkäufer ein autorisierter Tickethändler ist Es gibt Veranstaltungen, bei denen der Ticketverkauf nur über offizielle Verkaufsstellen abgewickelt wird. So warnen die UEFA und auch die Organisatoren der Olympischen Spiele
  • 2. DATUM 21. Februar 2012 SEITE 2 VON 3 NUMMER 54 SPERRFRIST in London (27.07. – 12.08.2012) eindringlich vor nicht autorisierten Agenturen und Vermittlern, die Eintrittskarten oder sogenannte Hospitality-Pakete anbieten. Im schlimmsten Fall kann der Erwerb bei einem nicht autorisierten Händler dazu führen, dass Verbraucher die bezahlten Tickets nicht erhalten oder ihnen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird. Verbraucher sollten sich daher auf den Veranstalterseiten darüber informieren, wer zum Verkauf der Tickets autorisiert ist. • Hände weg von Angeboten ohne Kontaktdaten auf der Internetseite Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Kontaktdaten, die auf der Webseite eines Anbieters angegeben sein müssen. Dazu gehören Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angaben zu Handelsregister und Steuernummer. Hier sollte auch auf versteckte Kosten geachtet werden, beispielsweise durch eine teure Hotline, die unter den Kontaktdaten angegeben ist. • Preise vergleichen Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die Eintrittskarten zu überhöhten Preisen verkaufen und so hohe Gewinne erzielen. Nur selten finden sich auf der Internetseite solcher Anbieter Angaben zur Höhe des Originalpreises. Ein Preisvergleich mit den offiziellen Anbietern, die auch Tickets für die Veranstaltung verkaufen, lohnt sich. • Auf Angaben zur Platzkategorie achten Platzkategorien inoffizieller Anbieter oder Zweithändler weichen mitunter erheblich ab von denen offizieller Anbieter. Damit Verbraucher auch den gewünschten Platz erhalten, sollten sie alle Angaben des Anbieters zur Platzkategorie überprüfen, insbesondere ob dieser sich vorbehält, von den Kategorien des Veranstalters abzuweichen. Mit einem Blick auf den Sitzplan des Veranstaltungsorts lässt sich prüfen, ob die Kategorien mit denen des Veranstalters bzw. offiziellen Anbieters übereinstimmen. • Alle für den Kauf wichtigen Informationen einholen Verbraucher sollten sich vor ihrer Bestellung über Lieferbedingungen, Gebühren, Rückerstattung (z.B. bei Veranstaltungsausfall oder -verlegung) und Zahlungsweise erkundigen. Informationen dazu gibt es in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verkäufer, die die angebotenen Karten gar nicht besitzen, behalten sich im Kleingedruckten häufig vor, die Karten erst direkt zu Beginn der Veranstaltung zu liefern oder sie an Orten zu hinterlegen, die für Verbraucher nur mit hohem Aufwand erreichbar sind. • Datenschutzbestimmungen lesen Bei Online-Bestellungen geben Verbraucher häufig viele Daten preis. Verbraucher sollten daher die Datenschutzbestimmungen des Anbieters aufmerksam durchlesen, um sich vor
  • 3. DATUM 21. Februar 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 54 SPERRFRIST einer ungewollten Weiternutzung ihrer persönlichen Daten zum Beispiel für Werbezwecke zu schützen. Am 2. März 2012 endet die offizielle Vorverkaufsphase für die Europameisterschaft in Polen und der Ukraine (08.06. – 01.07.2012). Mit den Olympischen Spielen in London (27.07. – 12.08.2012) lockt in diesem Sommer dann ein zweites sportliches Großereignis in Europa. Generell ist die Gefahr groß, beim Onlinekauf von Tickets für Sport- und auch Kulturveranstaltungen an schwarze Schafe zu geraten – besonders im inoffiziellen Verkauf. Das hat eine Untersuchung aus dem Jahr 2010 gezeigt. Im Rahmen einer europaweit koordinierten Aktion wurden in Deutschland 29 Ticketwebsites für Sport- und Kulturveranstaltungen vom BVL, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) überprüft. 28 Websites wurden beanstandet. Dank der engen Zusammenarbeit mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale konnten die Rechtsverstöße von 23 Anbietern bis heute erfolgreich abgestellt werden. In fünf weiteren umfangreichen Fällen, die grenzüberschreitend tätige Anbieter im EU-Ausland betreffen, hat das BVL durch die Einleitung von Amtshilfeersuchen bei seinen europäischen Partnerbehörden erreicht, dass die betroffenen Angebote in vielen Aspekten im Interesse der deutschen Verbraucher geändert wurden. Hintergrundinformation zum BVL Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz die zentrale Verbindungsstelle in Deutschland für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken und für die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz. Zudem ist das BVL Mitglied im Internationalen Behördennetzwerk für den Verbraucherschutz und die Rechtsdurchsetzung ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network), um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern zu fördern.