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DATUM 21. Februar 2012
NUMMER 54
SPERRFRIST
Fair Play beim Online-Ticketkauf
Aigner: „Karten nur bei autorisierten Anbietern kaufen“
Bundesverbraucherministerium und Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) geben im Vorfeld der Fußball-EM und der
Olympischen Spiele Tipps für den sicheren Kartenkauf im Internet
Wenige Monate vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine
haben das Bundesverbraucherministerium (BMELV) und das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor unseriösen Ticketanbietern
gewarnt. „Fußballfans, die live dabei sein wollen, sollten Tickets nur bei autorisierten
Anbietern erwerben“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Dienstag in
Berlin. Schwarzhändler würden nicht nur überhöhte Preise verlangen, sondern seien
möglicherweise nicht einmal im Besitz der angepriesenen Karten. BMELV und BVL haben
die wichtigsten Tipps für den Ticketkauf zusammengestellt. „Wichtig ist es, das Impressum
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen sowie auf die Platzkategorie zu achten.
Wer solche Ratschläge befolgt, sollte keine böse Überraschung erleben“, sagte Dr. Helmut
Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL.
Worauf die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf achten sollten:
• Prüfen, ob der Verkäufer ein autorisierter Tickethändler ist
Es gibt Veranstaltungen, bei denen der Ticketverkauf nur über offizielle Verkaufsstellen
abgewickelt wird. So warnen die UEFA und auch die Organisatoren der Olympischen Spiele
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in London (27.07. – 12.08.2012) eindringlich vor nicht autorisierten Agenturen und
Vermittlern, die Eintrittskarten oder sogenannte Hospitality-Pakete anbieten. Im schlimmsten
Fall kann der Erwerb bei einem nicht autorisierten Händler dazu führen, dass Verbraucher
die bezahlten Tickets nicht erhalten oder ihnen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird.
Verbraucher sollten sich daher auf den Veranstalterseiten darüber informieren, wer zum
Verkauf der Tickets autorisiert ist.
• Hände weg von Angeboten ohne Kontaktdaten auf der Internetseite
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Kontaktdaten, die auf der Webseite eines Anbieters
angegeben sein müssen. Dazu gehören Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
sowie Angaben zu Handelsregister und Steuernummer. Hier sollte auch auf versteckte
Kosten geachtet werden, beispielsweise durch eine teure Hotline, die unter den
Kontaktdaten angegeben ist.
• Preise vergleichen
Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die Eintrittskarten zu überhöhten Preisen
verkaufen und so hohe Gewinne erzielen. Nur selten finden sich auf der Internetseite solcher
Anbieter Angaben zur Höhe des Originalpreises. Ein Preisvergleich mit den offiziellen
Anbietern, die auch Tickets für die Veranstaltung verkaufen, lohnt sich.
• Auf Angaben zur Platzkategorie achten
Platzkategorien inoffizieller Anbieter oder Zweithändler weichen mitunter erheblich ab von
denen offizieller Anbieter. Damit Verbraucher auch den gewünschten Platz erhalten, sollten
sie alle Angaben des Anbieters zur Platzkategorie überprüfen, insbesondere ob dieser sich
vorbehält, von den Kategorien des Veranstalters abzuweichen. Mit einem Blick auf den
Sitzplan des Veranstaltungsorts lässt sich prüfen, ob die Kategorien mit denen des
Veranstalters bzw. offiziellen Anbieters übereinstimmen.
• Alle für den Kauf wichtigen Informationen einholen
Verbraucher sollten sich vor ihrer Bestellung über Lieferbedingungen, Gebühren,
Rückerstattung (z.B. bei Veranstaltungsausfall oder -verlegung) und Zahlungsweise
erkundigen. Informationen dazu gibt es in der Regel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Verkäufer, die die angebotenen Karten gar nicht besitzen,
behalten sich im Kleingedruckten häufig vor, die Karten erst direkt zu Beginn der
Veranstaltung zu liefern oder sie an Orten zu hinterlegen, die für Verbraucher nur mit hohem
Aufwand erreichbar sind.
• Datenschutzbestimmungen lesen
Bei Online-Bestellungen geben Verbraucher häufig viele Daten preis. Verbraucher sollten
daher die Datenschutzbestimmungen des Anbieters aufmerksam durchlesen, um sich vor
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einer ungewollten Weiternutzung ihrer persönlichen Daten zum Beispiel für Werbezwecke zu
schützen.
Am 2. März 2012 endet die offizielle Vorverkaufsphase für die Europameisterschaft in Polen
und der Ukraine (08.06. – 01.07.2012). Mit den Olympischen Spielen in London (27.07. –
12.08.2012) lockt in diesem Sommer dann ein zweites sportliches Großereignis in Europa.
Generell ist die Gefahr groß, beim Onlinekauf von Tickets für Sport- und auch
Kulturveranstaltungen an schwarze Schafe zu geraten – besonders im inoffiziellen Verkauf.
Das hat eine Untersuchung aus dem Jahr 2010 gezeigt. Im Rahmen einer europaweit
koordinierten Aktion wurden in Deutschland 29 Ticketwebsites für Sport- und
Kulturveranstaltungen vom BVL, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und
der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) überprüft.
28 Websites wurden beanstandet. Dank der engen Zusammenarbeit mit dem vzbv und der
Wettbewerbszentrale konnten die Rechtsverstöße von 23 Anbietern bis heute erfolgreich
abgestellt werden. In fünf weiteren umfangreichen Fällen, die grenzüberschreitend tätige
Anbieter im EU-Ausland betreffen, hat das BVL durch die Einleitung von Amtshilfeersuchen
bei seinen europäischen Partnerbehörden erreicht, dass die betroffenen Angebote in vielen
Aspekten im Interesse der deutschen Verbraucher geändert wurden.
Hintergrundinformation zum BVL
Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz die zentrale
Verbindungsstelle in Deutschland für die europäische Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende
Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken und für die Einhaltung des
Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz. Zudem ist das
BVL Mitglied im Internationalen Behördennetzwerk für den Verbraucherschutz und die
Rechtsdurchsetzung ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network),
um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern zu fördern.