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Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 3. Mai 2012


Ein Jahr nach dem EHEC-Ausbruch in Deutschland


Die Bundesminister Aigner und Bahr ziehen Bilanz:
„Größter EHEC-Ausbruch in Deutschland wurde erfolgreich
bewältigt – Der Bund optimiert die Zusammenarbeit der Behörden
zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger"


Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr haben knapp ein Jahr nach der schweren EHEC-Epidemie in
Deutschland eine erste Bilanz der bisher umgesetzten Maßnahmen gezogen: „Der
EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 stellte die Gesundheits- und Lebens-
mittelbehörden von Bund und Ländern und das medizinische Versorgungssystem vor
außerordentliche Herausforderungen, die durch eine gemeinsame Anstrengung
bestmöglich bewältigt werden konnten. Die Zusammenarbeit innerhalb der
Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern hat sich vom Beginn des
Ausbruchgeschehens an bewährt. Durch zielführende Befragungen von Patienten
und gezielte Lebensmittelrückverfolgung sowie epidemiologische Studien des Robert
Koch-Instituts war die Identifikation der Ursache der Infektionen – der Verzehr von
rohen Sprossen – möglich.“

Die Bundesminister Aigner und Bahr loben die intensive Zusammenarbeit zwischen
der humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Seite von Bund und Ländern
während des EHEC-Ausbruchs und danken den mehreren tausend Pflegerinnen und
Pflegern, Ärzten, Wissenschaftlern, Lebensmittelspezialisten, Laboranten „und den
vielen anderen Helferinnen und Helfern, die hervorragende Arbeit geleistet haben bei
der Bekämpfung dieser Epidemie“. Die Behörden von Bund und Ländern hätten von
Anfang an entschlossen gehandelt, eine optimale medizinische Versorgung der
betroffenen Patienten ermöglicht, weitere Neuerkrankungen verhindert und die Spur
der belasteten Lebensmittel aufgeklärt. „Die EHEC-Epidemie hat gezeigt: Bund und
Länder haben gemeinsam entschlossen gehandelt und ein für Deutschland bisher
einmaliges Ausbruchsgeschehen durch einen seltenen, aggressiven Krank-
heitserreger, der über Lebensmittel übertragen werden kann, erfolgreich bewältigt“,
so Aigner und Bahr.


Die Bundesregierung hat aber auch Lehren aus den Vorfällen gezogen, um die
Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch besser vor lebensmittelbedingten
Krankheiten zu schützen. Als Konsequenz aus der bislang einmaligen Epidemie
hatten BMELV und BMG beschlossen, die einzelnen Abläufe auf den Prüfstand zu
stellen, um mögliche Schwachstellen ermitteln und für die Zukunft schließen zu
können.


Laut Bahr sei erforderlich, dass die im Fall von EHEC bewiesene herausragende
Expertise des Robert Koch-Institutes und der anderen zuständigen Bundes-
oberbehörden bei künftigen Ereignissen optimal zum Tragen kommen könne. Die
Bundesregierung habe deshalb bereits im August 2011 den Entwurf eines Gesetzes
vorgelegt, das die Übermittlung von Falldaten an das Robert Koch-Institut deutlich
beschleunige. Über diese Sofortmaßnahme hinaus stellt das Gesetz die Weichen,
um das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf eine einheitliche
elektronische Basis zu stellen. Das Meldesystem für übertragbare Krankheiten soll
durch Entwicklung und Erprobung eines Deutschen Elektronischen Meldesystems für
Infektionsschutz (DEMIS) verbessert werden. DEMIS soll unter Nutzung der im
Aufbau befindlichen Telematik-Infrastruktur eine medienbruchlose elektronische
Meldung ermöglichen. Es biete die Chance, die Meldezeiten nochmals zu verkürzen,
den Aufwand für die Meldepflichtigen zu reduzieren und dabei hohe Daten-
sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu erfüllen. DEMIS soll über das heutige
Meldewesen hinaus eine wechselseitige Kommunikation des öffentlichen
Gesundheitsdienstes mit Ärzteschaft, Krankenhäusern und Laboren ermöglichen. Es
soll insbesondere auch in Krisenfällen rasch an die jeweiligen aktuellen Erfordernisse
angepasst werden können, etwa durch eine kurzfristige Erweiterung der von den
Ärztinnen und Ärzten zu meldenden Angaben.


Das Gesetz ist vom Deutschen Bundestag bereits beschlossen worden und
durchläuft zurzeit noch ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat. Darüber hinaus
regelt der Gesetzesbeschluss gesundheitliche Anforderungen für Personal, das
gewerblich mit Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr sowie Samen zur
Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr umgeht. Außerdem wird
im Infektionsschutzgesetz – gemeinsam mit einer Regelung im Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch, die vom BMELV derzeit mit den Ländern abgestimmt wird –
der Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern und den örtlichen
Lebensmittelüberwachungsbehörden bundeseinheitlich geregelt.


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte, als Konsequenz aus der
EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011 habe das Bundesverbraucherministerium ein
umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher
besser vor Krankheiten zu schützen, die durch Lebensmittel übertragen werden
können. So hat die Europäische Kommission mit Unterstützung Deutschlands eine
Reihe neuer Regelungen erarbeitet, um künftig eine bestmögliche Qualität von
Sprossen zu garantieren. Die Details dieser Regelungen werden derzeit mit den 27
Mitgliedstaaten beraten. Dabei geht es insbesondere um schärfere Hygiene-
anforderungen und eine Zulassungspflicht für Sprossenbetriebe, um neue,
routinemäßige EHEC-Tests von Sprossen, ein EU-weites Kontrollsystem zur
Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Warenströme und Lieferwege sowie
strengere Einfuhrvorschriften für Produkte aus Drittländern.


Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragten
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bereits nach dem Dioxin-Fall Anfang 2011
gebeten, die komplexen Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in
Deutschland zu überprüfen. Das daraufhin erstellte Gutachten des
Bundesrechnungshofes hat sich auch intensiv mit der Bewältigung der EHEC-
Epidemie befasst und das Bundesverbraucherministerium in seiner Haltung bestätigt,
dass Handlungsbedarf besteht – sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den
Ländern, als auch beim Bund. Der Bundesbeauftragte weist unter anderem auf die
Pflicht der Länder hin, ausreichend Personal und finanzielle Mittel für die
Lebensmittelüberwachung       zur    Verfügung      zu    stellen    und    rät,   die
Krisenkommunikation zu bündeln. Die am Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin etablierte „Task Force“, die zur Aufklärung der
EHEC-Epidemie erstmalig in Deutschland eingesetzt wurde und aus Spezialisten von
Bund, Ländern und EU bestand, hat laut Bundesrechnungshof erfolgreich gearbeitet.

Die Einrichtung einer Task Force mit Experten aus den Ländern, vom Bund und der
EU war auch aus Sicht des Bundesverbraucherministeriums und des Bundes-
ministeriums für Gesundheit erfolgreich und soll künftig ein fester Bestandteil des
Krisenmanagements werden. Bei den Ermittlungen zur Aufklärung der EHEC-
Epidemie arbeitete die Task Force wie eine Sonderkommission der Polizei und
konzentrierte sich auf die Untersuchung bestimmter Ausbruchs-Cluster. Es ist nun
geplant, am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin
die notwendigen Strukturen einzurichten, damit die Task Force jederzeit einsatzbereit
ist. Die Gespräche des Bundes mit den zuständigen Länderbehörden sind weit
fortgeschritten. Es ist geplant, eine gemeinsame Vereinbarung über die Zu-
sammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Ereignis- und Krisenfall und
zur Bildung einer „Task Force Lebensmittelsicherheit“ im Rahmen der Verbraucher-
schutzministerkonferenz im Herbst 2012 zu beschließen.

Der EHEC-Ausbruch in 2011 war der größte Ausbruch mit Escherichia coli, den es in
Deutschland gegeben hat, und einer der größten EHEC/HUS-Ausbrüche weltweit.
Durch EHEC verstarben während des Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen,
3.842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer.


In der Vergangenheit konnten laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund 75
Prozent aller EHEC-Fälle nicht aufgeklärt werden. Im Fall der schweren Epidemie
2011 ist es durch intensive Zusammenarbeit der deutschen und europäischen
Behörden jedoch gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die
Ursache zu identifizieren: Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie Sprossen und
Keimlinge, die daraus gezogen wurden, waren für den Ausbruch verantwortlich.



Weitere Informationen im Internet unter
www.bmelv.bund.de/ehec
www.bmg.bund.de/ehec




Pressestellen   BMELV                            Bundesministerium für Gesundheit
HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin


TEL             +49 (0)30 18 529 - 3170          +49 (0)30 18 441-2225
FAX             +49 (0)30 18 529 - 3179          +49 (0)30 18 441-1245
E-MAIL          pressestelle@bmelv.bund.de       pressestelle@bmg.bund.de
INTERNET        www.bmelv.de                     www.bmg.bund.de

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  • 1. Gemeinsame Pressemitteilung Berlin, 3. Mai 2012 Ein Jahr nach dem EHEC-Ausbruch in Deutschland Die Bundesminister Aigner und Bahr ziehen Bilanz: „Größter EHEC-Ausbruch in Deutschland wurde erfolgreich bewältigt – Der Bund optimiert die Zusammenarbeit der Behörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger" Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben knapp ein Jahr nach der schweren EHEC-Epidemie in Deutschland eine erste Bilanz der bisher umgesetzten Maßnahmen gezogen: „Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 stellte die Gesundheits- und Lebens- mittelbehörden von Bund und Ländern und das medizinische Versorgungssystem vor außerordentliche Herausforderungen, die durch eine gemeinsame Anstrengung bestmöglich bewältigt werden konnten. Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern hat sich vom Beginn des Ausbruchgeschehens an bewährt. Durch zielführende Befragungen von Patienten und gezielte Lebensmittelrückverfolgung sowie epidemiologische Studien des Robert Koch-Instituts war die Identifikation der Ursache der Infektionen – der Verzehr von rohen Sprossen – möglich.“ Die Bundesminister Aigner und Bahr loben die intensive Zusammenarbeit zwischen der humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Seite von Bund und Ländern während des EHEC-Ausbruchs und danken den mehreren tausend Pflegerinnen und Pflegern, Ärzten, Wissenschaftlern, Lebensmittelspezialisten, Laboranten „und den vielen anderen Helferinnen und Helfern, die hervorragende Arbeit geleistet haben bei der Bekämpfung dieser Epidemie“. Die Behörden von Bund und Ländern hätten von Anfang an entschlossen gehandelt, eine optimale medizinische Versorgung der betroffenen Patienten ermöglicht, weitere Neuerkrankungen verhindert und die Spur
  • 2. der belasteten Lebensmittel aufgeklärt. „Die EHEC-Epidemie hat gezeigt: Bund und Länder haben gemeinsam entschlossen gehandelt und ein für Deutschland bisher einmaliges Ausbruchsgeschehen durch einen seltenen, aggressiven Krank- heitserreger, der über Lebensmittel übertragen werden kann, erfolgreich bewältigt“, so Aigner und Bahr. Die Bundesregierung hat aber auch Lehren aus den Vorfällen gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch besser vor lebensmittelbedingten Krankheiten zu schützen. Als Konsequenz aus der bislang einmaligen Epidemie hatten BMELV und BMG beschlossen, die einzelnen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, um mögliche Schwachstellen ermitteln und für die Zukunft schließen zu können. Laut Bahr sei erforderlich, dass die im Fall von EHEC bewiesene herausragende Expertise des Robert Koch-Institutes und der anderen zuständigen Bundes- oberbehörden bei künftigen Ereignissen optimal zum Tragen kommen könne. Die Bundesregierung habe deshalb bereits im August 2011 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das die Übermittlung von Falldaten an das Robert Koch-Institut deutlich beschleunige. Über diese Sofortmaßnahme hinaus stellt das Gesetz die Weichen, um das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf eine einheitliche elektronische Basis zu stellen. Das Meldesystem für übertragbare Krankheiten soll durch Entwicklung und Erprobung eines Deutschen Elektronischen Meldesystems für Infektionsschutz (DEMIS) verbessert werden. DEMIS soll unter Nutzung der im Aufbau befindlichen Telematik-Infrastruktur eine medienbruchlose elektronische Meldung ermöglichen. Es biete die Chance, die Meldezeiten nochmals zu verkürzen, den Aufwand für die Meldepflichtigen zu reduzieren und dabei hohe Daten- sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu erfüllen. DEMIS soll über das heutige Meldewesen hinaus eine wechselseitige Kommunikation des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Ärzteschaft, Krankenhäusern und Laboren ermöglichen. Es soll insbesondere auch in Krisenfällen rasch an die jeweiligen aktuellen Erfordernisse angepasst werden können, etwa durch eine kurzfristige Erweiterung der von den Ärztinnen und Ärzten zu meldenden Angaben. Das Gesetz ist vom Deutschen Bundestag bereits beschlossen worden und durchläuft zurzeit noch ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat. Darüber hinaus regelt der Gesetzesbeschluss gesundheitliche Anforderungen für Personal, das gewerblich mit Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr umgeht. Außerdem wird im Infektionsschutzgesetz – gemeinsam mit einer Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die vom BMELV derzeit mit den Ländern abgestimmt wird –
  • 3. der Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern und den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden bundeseinheitlich geregelt. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte, als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011 habe das Bundesverbraucherministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Krankheiten zu schützen, die durch Lebensmittel übertragen werden können. So hat die Europäische Kommission mit Unterstützung Deutschlands eine Reihe neuer Regelungen erarbeitet, um künftig eine bestmögliche Qualität von Sprossen zu garantieren. Die Details dieser Regelungen werden derzeit mit den 27 Mitgliedstaaten beraten. Dabei geht es insbesondere um schärfere Hygiene- anforderungen und eine Zulassungspflicht für Sprossenbetriebe, um neue, routinemäßige EHEC-Tests von Sprossen, ein EU-weites Kontrollsystem zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Warenströme und Lieferwege sowie strengere Einfuhrvorschriften für Produkte aus Drittländern. Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bereits nach dem Dioxin-Fall Anfang 2011 gebeten, die komplexen Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland zu überprüfen. Das daraufhin erstellte Gutachten des Bundesrechnungshofes hat sich auch intensiv mit der Bewältigung der EHEC- Epidemie befasst und das Bundesverbraucherministerium in seiner Haltung bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht – sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund. Der Bundesbeauftragte weist unter anderem auf die Pflicht der Länder hin, ausreichend Personal und finanzielle Mittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung zu stellen und rät, die Krisenkommunikation zu bündeln. Die am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin etablierte „Task Force“, die zur Aufklärung der EHEC-Epidemie erstmalig in Deutschland eingesetzt wurde und aus Spezialisten von Bund, Ländern und EU bestand, hat laut Bundesrechnungshof erfolgreich gearbeitet. Die Einrichtung einer Task Force mit Experten aus den Ländern, vom Bund und der EU war auch aus Sicht des Bundesverbraucherministeriums und des Bundes- ministeriums für Gesundheit erfolgreich und soll künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements werden. Bei den Ermittlungen zur Aufklärung der EHEC- Epidemie arbeitete die Task Force wie eine Sonderkommission der Polizei und konzentrierte sich auf die Untersuchung bestimmter Ausbruchs-Cluster. Es ist nun geplant, am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin die notwendigen Strukturen einzurichten, damit die Task Force jederzeit einsatzbereit ist. Die Gespräche des Bundes mit den zuständigen Länderbehörden sind weit fortgeschritten. Es ist geplant, eine gemeinsame Vereinbarung über die Zu-
  • 4. sammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Ereignis- und Krisenfall und zur Bildung einer „Task Force Lebensmittelsicherheit“ im Rahmen der Verbraucher- schutzministerkonferenz im Herbst 2012 zu beschließen. Der EHEC-Ausbruch in 2011 war der größte Ausbruch mit Escherichia coli, den es in Deutschland gegeben hat, und einer der größten EHEC/HUS-Ausbrüche weltweit. Durch EHEC verstarben während des Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen, 3.842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer. In der Vergangenheit konnten laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund 75 Prozent aller EHEC-Fälle nicht aufgeklärt werden. Im Fall der schweren Epidemie 2011 ist es durch intensive Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Behörden jedoch gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache zu identifizieren: Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie Sprossen und Keimlinge, die daraus gezogen wurden, waren für den Ausbruch verantwortlich. Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.bund.de/ehec www.bmg.bund.de/ehec Pressestellen BMELV Bundesministerium für Gesundheit HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Friedrichstraße 108, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 +49 (0)30 18 441-2225 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 +49 (0)30 18 441-1245 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de pressestelle@bmg.bund.de INTERNET www.bmelv.de www.bmg.bund.de