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mitteilung
DATUM 7. August 2012
NUMMER 218
SPERRFRIST
Afrikanische Schweinepest in der Ukraine
Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Regionen mit nach
Deutschland bringen
Am 31. Juli 2012 ist in der Ukraine erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in
einem Schweinebestand nachgewiesen worden. Da diese Tierseuche in der Russischen
Föderation und anderen benachbarten Staaten schon seit längerer Zeit grassiert und die
Gefahr besteht, dass sie in die Europäische Union eingeschleppt wird, wurden bereits
zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene getroffen, um dies zu verhindern. An
den Außengrenzen der EU werden verstärkte Kontrollen durchgeführt und die Krisenpläne
zur Bekämpfung von Tierseuchen wurden angepasst. Die Einfuhr von lebenden Schweinen
und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen Staaten in die EU ist verboten.
Allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rohwürste oder
Salami eingeschleppt werden, wenn sie aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden
und dann beispielsweise als Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine gelangen. Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist deshalb
daraufhin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest
betroffenen Gebieten mitzubringen.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, in Schweinebeständen
kann sie jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben, wie das Geschehen in der
Russischen Föderation bereits gezeigt hat.