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26. September 2011
Jetzt gutachterlich bestätigt: Die
Einführung des Strukturausglei-
ches zwischen den Krankenkas-
sen (M-RSA) war richtig
AOK begrüßt die Veröffentlichung des Gutach-
tens
Berlin. „Ich begrüße sehr, dass das Gutachten des wissen-
schaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes (BVA)
zum Morbi-RSA im Auftrag des Bundesgesundheitsministeri-
ums jetzt veröffentlicht wurde“, erklärte Jürgen Graalmann,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundes-
verbandes.
Der Beirat beim Bundesversicherungsamt hatte die Auswir-
kungen der Einführung des Morbi-RSA (M-RSA) untersucht
und dazu im Mai dem Bundesgesundheitsministerium sein
Gutachten vorgelegt. „Das Gutachten bestätigt jetzt, dass die
Einführung des Morbi-RSA zum 1. Januar 2009 absolut rich-
tig war“, so Jürgen Graalmann. „Damit ist nun ein für alle mal
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2. klar, dass die in der Vergangenheit oftmals vorgebrachten
Vorurteile gegen den M-RSA empirisch einfach nicht zu hal-
ten sind“, stellt Graalmann fest. Insbesondere Kassen mit
überdurchschnittlich vielen jungen und gesunden Mitgliedern
hätten immer wieder versucht, den Mechanismus des Risi-
koausgleichs als überregulierend zu diskreditieren. Dies wi-
derlege das Gutachten nun ganz eindeutig. Es zeige, dass
der M-RSA ein zwingend notwendiger Bestandteil eines
wettbewerblich orientierten Krankenversicherungssystems
sei. Ein Übermaß an Morbiditätsorientierung könne an keiner
Stelle festgestellt werden, so die gutachterlichen Experten.
Im Gegenteil: Das Gutachten belege klar, dass es für „Ge-
sunde“ nach wie vor spürbare Überdeckungen durch die Zu-
weisungen aus dem Gesundheitsfonds gebe.
Für die Politik stelle diese Expertise eine fundierte wissen-
schaftliche Diagnose und Therapieempfehlung zur Verfü-
gung, um den Morbi-RSA weiterzuentwickeln.
Graalmann: „Jetzt ist das BVA an der Reihe. Denn was wir
nun rasch brauchen, ist eine Stärkung der richtigen Wettbe-
werbsanreize. Die Empfehlungen des Gutachtens liegen auf
dem Tisch, so dass es nun losgehen kann mit den notwendi-
gen Feinjustierungen am M-RSA. Dies gelte insbesondere
für die Korrektur eines Methodenfehlers bei der Berechnung
unvollständiger Versicherungszeiten im RSA-Verfahren, mit
dem die Gutachter eine höhere Zielgenauigkeit der Zuwei-
sungen verbinden. Diese Korrektur muss umgehend erfol-
gen. Denn sollte bis Ende September 2011 nichts gesche-
hen, wird auch im Jahr 2012 den Kassen wegen dieses Feh-
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3. lers zu wenig Geld für die medizinische Versorgung schwer
Kranker und alter Menschen bereitgestellt.“
Die Gutachter hätten dazu empfohlen: Die Ausgaben von
Versicherten, deren Versicherungszeiten kürzer als das Ka-
lenderjahr sind, gleich zu behandeln. Dabei handelt es sich
um Wechsler in die PKV, Neugeborene oder Verstorbene.
Durch eine Gleichstellung dieser Versichertengruppen könne
der Methodenfehler behoben werden.
Graalmann betonte, der Morbi-RSA sei von Anfang an als
lernendes System angelegt worden. In den letzten zwei Jah-
ren habe das BVA daher auch den Ausgleichsmechanismus
kontinuierlich weiterentwickelt. Die jetzt vorgelegte und vom
Gesundheitsministerium aufgenommene systematische Eva-
luation gebe daher dem BVA wichtige Hinweise, wie man
den Morbi-RSA durch fundierte Detailverbesserungen noch
wettbewerbsgerechter gestalten könne.
Link zum Gutachten: www.bmg.bund.de/morbi-rsa
Weitere Informationen: www.aok-presse.de
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