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Pressemitteilung
      Nr.:39/2010 – 26. Juli 2010




SGB-II-Halbjahresbilanz zeigt gute Ergebnisse für den Landkreis

Die Arbeitsagentur Karlsruhe:
  -     bringt mehr Menschen in Erwerbstätigkeit als vergleichbare
        Landkreise in Baden-Württemberg
  -     hat die niedrigste Arbeitslosenquote und
  -     die niedrigste Zahl an Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner
        aller großen Landkreise

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, hervorgerufen durch die Wirtschaftskrise, kann
die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe für den Geschäftsbereich
Sozialgesetzbuch II – SGB II Landkreis eine positive Halbjahresbilanz vorlegen.

„Bezogen auf die Gesamtzahl der betreuten Arbeitsuchenden erreichte die Agentur für
Arbeit Karlsruhe den mit Abstand höchsten Anteil an Eingliederungen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aller großen Landkreise in Baden-
Württemberg. Die Ausgaben für den Lebensunterhalt dieser Menschen sanken bereits
im April wieder“, sagt Gerhard Volz, der Geschäftsführer für den operativen Bereich in
der Karlsruher Arbeitsagentur.

Allein in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres konnten 1.570 Menschen aus
dem Landkreis Karlsruhe, die zuvor Grundsicherungsleistungen erhielten, mit Hilfe der
Arbeitsagentur wieder eine Arbeit aufnehmen. Das bedeutet nicht nur eine Steigerung
von 39,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, sondern gleichzeitig das beste
Ergebnis aller vergleichbaren Landkreise in Baden-Württemberg (über 300.000
Einwohner).

Mehr Integrationen in den Arbeitsmarkt ist neben einer stabileren Wirtschaftslage ein
wichtiger Faktor, um Arbeitslosigkeit abzubauen oder zu verhindern.


Trotz überdurchschnittlicher Anzahl von Neumeldungen in 2009 und in den ersten drei
Monaten des laufenden Jahres, kann jetzt          zur Jahresmitte eine „SGB-II–

  Agentur für Arbeit Karlsruhe, Pressestelle   Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel           Tel: 0 721 8 23-16 92
  Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe               eMail: karlsruhe.presse@arbeitsagentur.de   Fax: 0 721 8 23-20 02
                                                                                           www.arbeitsagentur.de
-2-
Arbeitslosenquote“ von 1,9 Prozent gemeldet werden. Sie liegt damit deutlich niedriger
als in den vergleichbaren Landkreisen.


      Quote im Landkreis Karlsruhe 1,9 Prozent
      Niedrigste SGB II- Quote im Vergleich


      Landkreise ü. 300.000 Einwohner
      Juni 2010




                   Karlsruhe                     1,9


                   Ortenau-Kreis                             2,5


                   Rems-Murr Kreis                           2,5


                   Rhein-Neckar-Kreis                  2,3


                   Heilbronn                           2,3


                   Esslingen                                 2,5


                   Ludwigsburg                           2,4
      stat. Landesamt BaWü




Derzeit werden insgesamt 7.590 Bedarfsgemeinschaften von rund 140 Fachkräfte der
Arbeitsagentur betreut.

  •      Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt
        leben
        und gemeinsam wirtschaften. In der Regel sind dies (Ehe-) Partner und
        Kinder

Diese Zahl entspricht rund 17,6 Bedarfsgemeinschaften pro 1.000 Einwohner. Auch hier
nimmt der Landkreis Karlsruhe im Vergleich eine Spitzenposition ein (Grafik-Seite 3).
Obwohl insgesamt gesehen - aufgrund der wirtschaftlich ungünstigen Zeit - sich mehr
neue Hilfebedürftige melden mussten, stiegen die Ausgaben für die SGB-II-Leistungen -
z.B. Arbeitslosengeld II - nur moderat an.

Als krisentauglich hat sich auch das Förder– und Hilfesystem der Agentur für Arbeit
erwiesen. Eine Erleichterung für jeden Betroffenen aber auch für SGB-II-Fachkräfte der
Karlsruher Arbeitsagentur. Sie können damit individuelle - am Bedarf des Einzelnen
ausgerichtet - Hilfe leisten.
Dass diese Individualität erforderlich ist, zeigt die Unterschiedlichkeit ihrer SGB-II-
Kunden. Neben arbeitslosen Hochschulabsolventen, Facharbeitern oder Menschen mit
Migrationshintergrund betreuen die Fachleute auch Menschen, die sich aufgrund
unterschiedlichster sozialer, psychischer oder anderer Problemlagen am Rande der
Gesellschaft befinden.

So wird mit jedem Einzelnen bereits bei der ersten Meldung ein Profiling durchgeführt
und über die weiteren gemeinsamen Schritte eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen. Nur durch das gezielte Umsetzen von transparentem Fördern und
Fordern erhalten langzeitarbeitslose Menschen die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe.

Das zur Verfügung stehende Intergrationsbudget wurde zur Jahresmitte mit Ausgaben
von ca. 4 Millionen € zielgenau ausgeschöpft. Insgesamt wurden in rund 2.200 Fällen
arbeitsmarktpolitische Leistungen eingesetzt. Schwerpunkte liegen hier in der direkten
Bezuschussung von Arbeitsaufnahmen bei Arbeitgebern, bei der Weiterbildung und der
integrativen Betreuung sowie dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. In weiteren 900
Fällen wurden die Arbeitsaufnahmen aus dem Vermittlungsbudget unterstützt.
„Wie es künftig für die Menschen im Landkreis weitergeht ist noch nicht entschieden.
Eine, wie bereits mit der Stadt Karlsruhe bestehende Arbeitsgemeinschschaft (ARGE),
-2-
wäre aus meiner Sicht positiv für unsere Kunden. Die gemeinsamen Stärken beider
Partner können in die neue Organisationsform eingebracht werden, hierdurch wird die
Beratungs- und Integrationsleistung weiter verbessert“, sagt Hartmut Pleier, Chef der
Karlsruhe Arbeitsagentur.

Weitere Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung (ARGE) sowohl für die SGB-II-Kunden
als auch für die Haushaltskosten des Bundes sind beispielsweise, so Pleier:

         In einer gemeinsamen Einrichtung kann der bundesweite Stellenpool, die
         Jobbörse und der bestehende Arbeitgeberservice der BA weiter genutzt
         werden. Überregionale Vermittlungsaktivitäten sind somit sichergestellt.

         Eine enge Verzahnung zu den SGB-III-Leistungen wie Ausbildungsvermittlung
         und      Rehabilitationsberatung,     sowie    die    Übergänge     von     der
         Arbeitslosenversicherung zur Grundsicherung sind geregelt. Die organisatorische
         Trennung zwischen beiden Systemen erschwert eine einheitliche und möglichst
         frühzeitige Unterstützung bzw. eine adäquate Anschlussförderung.

         Der ärztliche- und psychologische Dienst sowie                        der        technische
         Beratungsdienst der BA stehen weiter zur Verfügung.

         Die vorhandene Software der BA sowie der IT Service, kann in einer
         gemeinsamen Einrichtung genutzt werden. Die bereits erfassten Bewerberdaten
         stehen zur Verfügung und alle Integrationsbemühungen und -strategien sind
         lückenlos dokumentiert.

         Die Dienstleistung der eingerichteten Servicecenter für Kundentelefonie, sowie
         der durch die BA geregelte Einkaufsprozess von arbeitspolitischen Maßnahmen
         und Instrumenten kann weiter erbracht werden.

         Vermeidung von Mehrausgaben da bestehende Infrastrukturen beider Partner
         genutzt werden können.


    Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
    pro 1.000 Einwohner


    Landkreise ü. 300.000 Einwohner
    Juni 2010




                Karlsruhe                                     17,52


                Heilbronn                                             19,94


                Ludwigsburg                                             20,74


                Ortenau-Kreis                                                 21,90


                Rhein-Neckar-Kreis                                             22,50


                Esslingen                                                         23,44


                Rems-Murr Kreis                                                        24,70
    stat-Landesamt BaWü

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  • 1. Pressemitteilung Nr.:39/2010 – 26. Juli 2010 SGB-II-Halbjahresbilanz zeigt gute Ergebnisse für den Landkreis Die Arbeitsagentur Karlsruhe: - bringt mehr Menschen in Erwerbstätigkeit als vergleichbare Landkreise in Baden-Württemberg - hat die niedrigste Arbeitslosenquote und - die niedrigste Zahl an Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner aller großen Landkreise Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, hervorgerufen durch die Wirtschaftskrise, kann die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe für den Geschäftsbereich Sozialgesetzbuch II – SGB II Landkreis eine positive Halbjahresbilanz vorlegen. „Bezogen auf die Gesamtzahl der betreuten Arbeitsuchenden erreichte die Agentur für Arbeit Karlsruhe den mit Abstand höchsten Anteil an Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aller großen Landkreise in Baden- Württemberg. Die Ausgaben für den Lebensunterhalt dieser Menschen sanken bereits im April wieder“, sagt Gerhard Volz, der Geschäftsführer für den operativen Bereich in der Karlsruher Arbeitsagentur. Allein in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres konnten 1.570 Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe, die zuvor Grundsicherungsleistungen erhielten, mit Hilfe der Arbeitsagentur wieder eine Arbeit aufnehmen. Das bedeutet nicht nur eine Steigerung von 39,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, sondern gleichzeitig das beste Ergebnis aller vergleichbaren Landkreise in Baden-Württemberg (über 300.000 Einwohner). Mehr Integrationen in den Arbeitsmarkt ist neben einer stabileren Wirtschaftslage ein wichtiger Faktor, um Arbeitslosigkeit abzubauen oder zu verhindern. Trotz überdurchschnittlicher Anzahl von Neumeldungen in 2009 und in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres, kann jetzt zur Jahresmitte eine „SGB-II– Agentur für Arbeit Karlsruhe, Pressestelle Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel Tel: 0 721 8 23-16 92 Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe eMail: karlsruhe.presse@arbeitsagentur.de Fax: 0 721 8 23-20 02 www.arbeitsagentur.de
  • 2. -2- Arbeitslosenquote“ von 1,9 Prozent gemeldet werden. Sie liegt damit deutlich niedriger als in den vergleichbaren Landkreisen. Quote im Landkreis Karlsruhe 1,9 Prozent Niedrigste SGB II- Quote im Vergleich Landkreise ü. 300.000 Einwohner Juni 2010 Karlsruhe 1,9 Ortenau-Kreis 2,5 Rems-Murr Kreis 2,5 Rhein-Neckar-Kreis 2,3 Heilbronn 2,3 Esslingen 2,5 Ludwigsburg 2,4 stat. Landesamt BaWü Derzeit werden insgesamt 7.590 Bedarfsgemeinschaften von rund 140 Fachkräfte der Arbeitsagentur betreut. • Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. In der Regel sind dies (Ehe-) Partner und Kinder Diese Zahl entspricht rund 17,6 Bedarfsgemeinschaften pro 1.000 Einwohner. Auch hier nimmt der Landkreis Karlsruhe im Vergleich eine Spitzenposition ein (Grafik-Seite 3). Obwohl insgesamt gesehen - aufgrund der wirtschaftlich ungünstigen Zeit - sich mehr neue Hilfebedürftige melden mussten, stiegen die Ausgaben für die SGB-II-Leistungen - z.B. Arbeitslosengeld II - nur moderat an. Als krisentauglich hat sich auch das Förder– und Hilfesystem der Agentur für Arbeit erwiesen. Eine Erleichterung für jeden Betroffenen aber auch für SGB-II-Fachkräfte der Karlsruher Arbeitsagentur. Sie können damit individuelle - am Bedarf des Einzelnen ausgerichtet - Hilfe leisten. Dass diese Individualität erforderlich ist, zeigt die Unterschiedlichkeit ihrer SGB-II- Kunden. Neben arbeitslosen Hochschulabsolventen, Facharbeitern oder Menschen mit Migrationshintergrund betreuen die Fachleute auch Menschen, die sich aufgrund unterschiedlichster sozialer, psychischer oder anderer Problemlagen am Rande der Gesellschaft befinden. So wird mit jedem Einzelnen bereits bei der ersten Meldung ein Profiling durchgeführt und über die weiteren gemeinsamen Schritte eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Nur durch das gezielte Umsetzen von transparentem Fördern und Fordern erhalten langzeitarbeitslose Menschen die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe. Das zur Verfügung stehende Intergrationsbudget wurde zur Jahresmitte mit Ausgaben von ca. 4 Millionen € zielgenau ausgeschöpft. Insgesamt wurden in rund 2.200 Fällen arbeitsmarktpolitische Leistungen eingesetzt. Schwerpunkte liegen hier in der direkten Bezuschussung von Arbeitsaufnahmen bei Arbeitgebern, bei der Weiterbildung und der integrativen Betreuung sowie dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. In weiteren 900 Fällen wurden die Arbeitsaufnahmen aus dem Vermittlungsbudget unterstützt. „Wie es künftig für die Menschen im Landkreis weitergeht ist noch nicht entschieden. Eine, wie bereits mit der Stadt Karlsruhe bestehende Arbeitsgemeinschschaft (ARGE),
  • 3. -2- wäre aus meiner Sicht positiv für unsere Kunden. Die gemeinsamen Stärken beider Partner können in die neue Organisationsform eingebracht werden, hierdurch wird die Beratungs- und Integrationsleistung weiter verbessert“, sagt Hartmut Pleier, Chef der Karlsruhe Arbeitsagentur. Weitere Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung (ARGE) sowohl für die SGB-II-Kunden als auch für die Haushaltskosten des Bundes sind beispielsweise, so Pleier: In einer gemeinsamen Einrichtung kann der bundesweite Stellenpool, die Jobbörse und der bestehende Arbeitgeberservice der BA weiter genutzt werden. Überregionale Vermittlungsaktivitäten sind somit sichergestellt. Eine enge Verzahnung zu den SGB-III-Leistungen wie Ausbildungsvermittlung und Rehabilitationsberatung, sowie die Übergänge von der Arbeitslosenversicherung zur Grundsicherung sind geregelt. Die organisatorische Trennung zwischen beiden Systemen erschwert eine einheitliche und möglichst frühzeitige Unterstützung bzw. eine adäquate Anschlussförderung. Der ärztliche- und psychologische Dienst sowie der technische Beratungsdienst der BA stehen weiter zur Verfügung. Die vorhandene Software der BA sowie der IT Service, kann in einer gemeinsamen Einrichtung genutzt werden. Die bereits erfassten Bewerberdaten stehen zur Verfügung und alle Integrationsbemühungen und -strategien sind lückenlos dokumentiert. Die Dienstleistung der eingerichteten Servicecenter für Kundentelefonie, sowie der durch die BA geregelte Einkaufsprozess von arbeitspolitischen Maßnahmen und Instrumenten kann weiter erbracht werden. Vermeidung von Mehrausgaben da bestehende Infrastrukturen beider Partner genutzt werden können. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften pro 1.000 Einwohner Landkreise ü. 300.000 Einwohner Juni 2010 Karlsruhe 17,52 Heilbronn 19,94 Ludwigsburg 20,74 Ortenau-Kreis 21,90 Rhein-Neckar-Kreis 22,50 Esslingen 23,44 Rems-Murr Kreis 24,70 stat-Landesamt BaWü