SlideShare una empresa de Scribd logo
1 de 22
Descargar para leer sin conexión
Studienarbeiten
Ein Leitfaden zur
Erstellung, Durchführung
und Präsentation
wissenschaftlicher
Abschlussarbeiten
am Beispiel Informatik
Marcus Deininger Horst Lichter Jochen Ludewig Kurt Schneider
…
…
…
6. AUFLAGE
Studienarbeiten
Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und
Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten
am Beispiel Informatik
Prof. Dr. Marcus Deininger
Hochschule für Technik Stuttgart
Prof. Dr. Horst Lichter
RWTH Aachen
Prof. Dr. Jochen Ludewig
Universität Stuttgart
Prof. Dr. Kurt Schneider
Universität Hannover
vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechts­
gesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das
gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen
und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
1. Auflage 1992
2., durchgesehene Auflage 1993
3., überarbeitete und erweiterte Auflage 1996
4., überarbeitete Auflage 2002
5., überarbeitete Auflage 2005
6., überarbeitete Auflage 2017
ISBN 978-3-7281-3811-8 (Printausgabe)
ISBN 978-3-7281-3812-5 (E-Book)
DOI 10.3218/3812-5
© vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
www.vdf.ethz.ch
verlag@vdf.ethz.ch
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Vorwort zur 1. Auflage
Dieser Leitfaden ist als Skriptum des Kolloquiums „Wissenschaftliches
Arbeiten“ entstanden. Das Kolloquium wird auf Anregung der Fachschaft
Informatik seit 1990 an der Universität Stuttgart regelmäßig abgehalten. Pla-
nung und Durch­führung liegen bei der Abteilung (oder nach anderem
Sprachgebrauch bei dem Lehrstuhl) Software Engineering, wo die vier Auto-
ren arbeiten.
Dass gerade unsere Abteilung diese Aufgabe übernommen hat, war kein
Zufall: Für die Bearbeitung eines technisch-wissenschaftlichen Textes (z. B.
einer Diplomarbeit) gelten ähnliche Regeln wie für die Bearbeitung einer
Software-Komponente: In beiden Fällen geht es um Information, für die
gewisse Eigen­schaften wie Korrektheit, Lesbarkeit, Strukturiertheit usw.
angestrebt werden.
Dieser Schrift liegen die Erfahrungen in der Fakultät Informatik zugrunde,
und so stammen auch die Beispiele aus diesem Gebiet. Aber die Unterschiede
gegen­über anderen technischen Disziplinen sind marginal, so dass sich auch
Studie­ren­de benachbarter Fächer, vor allem der Ingenieur- und der Natur­
wissen­schaf­ten, beim Lesen nicht fremd fühlen werden.
Ähnliches lässt sich für die lokalen Bezüge sagen: Wir sprechen von der
Univer­sität Stuttgart, aber unsere Erfahrungen in Hannover, München, Kai-
serslautern, Erlangen und Zürich lassen darauf schließen, dass die Regelun-
gen, Gepflogen­heiten und Maßstäbe an den Technischen Universitäten im
deutschsprachigen Raum nicht stark variieren, nur die Fristen für die Arbei-
ten sind unterschied­lich.
Marcus Deininger, Horst Lichter, Jochen Ludewig, Kurt Schneider
Stuttgart, im Januar 1992
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
4	
Vorwort zur 6. Auflage
Schon bei der Vorbereitung der 3. Auflage waren meine Koautoren nicht
mehr dabei, alle drei haben die Universität Stuttgart verlassen, um die
Erkenntnisse des Software Engineerings praktisch anzuwenden und weiter
zu verbreiten. Anscheinend haben sie das sehr erfolgreich getan, sodass einer
nach dem anderen auf eine Professoren­stelle berufen wurde. Heute stehen
auf diesem Buch die Namen von vier Hochschul­lehrern. Das ist, bezogen auf
den Umfang, wohl ein Rekord.
Der Inhalt ist im Kern immer gleich geblieben: Das Buch soll Ihnen, den Lese-
rinnen und Lesern, dabei helfen, zu einem Thema, das Ihnen vorgegeben
wurde, eine grö­ßere schriftliche Arbeit anzufertigen und Ihre Ergebnisse im
Vortrag zu präsentieren. Dabei kann es sich um einen Seminarbeitrag, eine
Bachelor- oder Masterarbeit oder eine Dissertation handeln. Natürlich sind
weite Teile des Buches auch für solche Ar­beiten nützlich, die keinen wissen-
schaftlichen Anspruch erheben, z. B. für technische Dokumentationen.
Wir orientieren uns an den Fächern, die wir selbst vertreten, also an Informa-
tik und Softwaretechnik; aber unsere Erfahrung zeigt, dass das Buch und der
Kurs dazu auch Naturwissenschaftlern und Ingenieuren gut bekommen,
zumal viele ihrer Ar­bei­ten auch Informatik-Anteile enthalten.
Da wir für einen sorgfältigen Umgang mit der Sprache werben, müssen wir
uns natürlich auch fragen, ob unser Text diesem Anspruch genügt. Wir bezie-
hen darum die Abschnitte 5.5 und 5.6 auch auf die eigene Arbeit. Falls Ihnen
etwas ungewöhn­lich oder falsch erscheint, finden Sie dort möglicherweise
eine Erklärung.
Aber vielleicht haben Sie ja einen bislang unentdeckten Fehler gefunden;
davor sind wir auch in der 6. Auflage nicht gefeit, zumal etliche Abschnitte
ergänzt oder neu formuliert wurden. Ich wünsche uns und diesem Buch
auch weiterhin aufmerksame und kritische Leserinnen und Leser, und ich
freue mich über Ihre Anmerkungen und Anregungen. Schreiben Sie bitte
unter dem Stichwort „Studien-Arbeiten“ an
ludewig@informatik.uni-stuttgart.de
Jochen Ludewig
Stuttgart, im Januar 2017
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Inhalt
1	Vorbemerkungen	 7
1.1	 Zielsetzung und Randbedingungen	 7
1.2	 Die sprachliche Diskriminierung der Frauen	 8
2	 Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit	 11
2.1	Prüfungsordnungen	 11
2.2	 Rollenbilder: die beteiligten Personen	 16
2.3	 Wissenschaft und Technik	 16
2.4	 Das wissenschaftliche Prinzip	 17
2.5	 Exkurs über die Legende von der zweckfreien und
objektiven Wissenschaft	 21
3	 Der Bausteincharakter wissenschaftlicher Leistungen	 25
3.1	 Nützliche und andere Arbeiten	 25
3.2	 Breite und Tiefe	 27
3.3	Eigenständigkeit	 28
4	 Wissenschaftliches Arbeiten	 31
4.1	 Die Planung der Arbeit	 32
4.2	Arbeitsgestaltung	 35
4.3	 Der Umgang mit der Fachliteratur	 36
5	 Aufbau und Inhalt des Berichts	 49
5.1	 Ziele, Anforderungen	 49
5.2	 Bestandteile und Entstehung des Berichts	 50
5.3	 Formen wissenschaftlicher Aussagen	 57
5.4	 Die äußere Form des Berichts	 61
5.5	 Kleine Stil- und Sprachkunde	 63
5.6	 Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion	 73
5.7	Textverarbeitung	 75
6	 Vortrag und Demonstration am Rechner	 77
6.1	 Der Vortrag	 77
6.2	 Die Demonstration am Rechner	 83
6.3	 Checklisten zur Vorbereitung des Vortrags	 86
7	 Die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten	 89
7.1	 Die Interessen der Beteiligten	 89
7.2	 Die Betreuung einer Arbeit	 90
7.3	 Die Bewertung	 95
7.4	Checklisten	 98
8	 Merkblatt für Abschlussarbeiten	 101
9	 Tipps für Prüfungen und Stellensuche	 105
9.1	Prüfungstipps	 105
9.2	Stellensuche	 107
10	Literatur	 111
Index	113
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
1	 Vorbemerkungen
1.1	 Zielsetzung und Randbedingungen
Mit diesem Leitfaden wollen wir Regeln und Techniken vermitteln, die bei
der Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten in der Informatik anzuwen­
den sind. Die Doppeldeutigkeit der Formulierung „anzuwenden“ ist beab-
sichtigt: Diese Regeln lassen sich anwenden, und sie sollten auch angewendet
werden.
Als „wissenschaftliche Arbeiten“ werden hier Seminar-, Bachelor-, Master-
und Doktorarbeiten bezeichnet, also alle Prüfungsleistungen mit wissen-
schaftlichem Anspruch, die von Studenten und Assistenten unter Anleitung,
aber in gewisser Selbständigkeit und über einen längeren Zeitraum (einige
Monate) erbracht werden. Im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen die
Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten). Sie liegen, was wis­
senschaftlichen Anspruch und Selbständigkeit angeht, zwischen Seminar­
arbeit und Dissertation. Auch auf Arbeiten, die die ge­nannten Kriterien nicht
erfüllen, beispielsweise Publikationen oder auch Doku­mentationen ohne
wissenschaftlichen Anspruch, lassen sich die meisten unserer Aussagen
anwenden.
Wir können damit das Ziel unserer Lehrveranstaltung und dieses Skripts
etwas pointierter so formulieren: Teilnehmer mit den notwendigen Fach-
kenntnissen sollen in die Lage versetzt werden, ein wissenschaftliches Ein-
oder Zwei-Personen-Projekt auf dem Gebiet der Informatik auszuwählen,
vorzubereiten und durchzuführen und ihre Resultate in Form eines schrift-
lichen Berichts und eines mündlichen Vortrags zu präsentieren. (Die Ver-
wendung des Wortes „Bericht“ ist am Anfang des Kapitels 5 erläutert.)
Die Betreuer der Arbeiten sollen lernen, wie man Arbeiten definiert, verfolgt
und unterstützt und schließlich beurteilt.
Dabei sind wir uns natürlich bewusst, dass wir nur einen ganz kleinen Bei-
trag leisten können, denn wir werden auf wenigen Seiten mehrere Gebiete
über­fliegen, die jedes für sich ein Leben lang erkundet werden müssen (z. B.
Arbeits- und Führungs­technik, Rhetorik). Wir sind also nicht allzu weit von
der Realität amerikanischer Gruppen­reisen entfernt: Miss Europe in five days
(ein Sprachspiel von Dave Parnas).
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
zur Publikation: https://vdf.ch/studienarbeiten.html
8	 Kapitel 1
1.2	 Die sprachliche Diskriminierung der Frauen
Traditionell wird in Texten dieser Art zur Bezeichnung unbestimmter Perso-
nen die maskuline Form verwendet („Der Student trifft regelmäßig seinen
Betreu­er.“). Dabei ist impliziert, dass jede der beiden Personen auch weiblich
sein kann. Wer ehrlich ist, muss der Kritik recht geben, dass diese Sprache
diskrimi­nierend ist. Darum wurden verschiedene Alternativen vor- und ein-
geführt:
A	 die vollständige Aufzählung („Der Student oder die Studentin trifft
regelmäßig seinen Betreuer oder ihren Betreuer oder seine Betreuerin
oder ihre Betreu­erin.“)
B	 die Mischschreibweise („Der/Die StudentIn trifft regelmäßig seineN/
ihreN BetreuerIn.“)
C	 die Diskriminierung der Männer („Die Studentin trifft regelmäßig ihre
Betreu­erin.“)
D	 die gemischten Prototypen („Der Student, nennen wir ihn Klaus, trifft
regel­mäßig seine Betreuerin; wir wollen sie Irene nennen.“)
Lösung A ist umständlich und grammatikalisch unklar: Es könnte im Bei-
spiel auch sein, dass zwei Betreuer zur Verfügung stehen. Das zeigt beispiels-
weise eine Prü­fungsordnung, aus der hier später noch zitiert wird: „Auf
Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass
eine Kandidatin oder ein Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Abschluss-
arbeit erhält.“ Das ist zwar „politically correct“, aber sachlich falsch, mindes-
tens unklar: „Oder“ bedeutet im Deutschen eine Wahlmöglichkeit, die ist
hier sicher nicht gegeben. Außerdem ist der Satz für Menschen, die die deut-
sche Sprache mögen, einfach schmerzhaft.
Auch Vorschlag B ist keine Lösung, sondern ein Alptraum. So geschriebene
Texte wirken im günstigsten Fall wie eine van-Wijngaarden-Grammatik1
und
sind auch etwa so gut lesbar. C ist dagegen ein achtbarer Ansatz, angewandt
beispielsweise in der Promotionsordnung der Universität Hamburg; letztlich
ist er aber genauso unbefriedigend wie die übliche Form. D weicht dem Pro-
blem aus: Man kann eben nicht immer mit Prototypen argumen­tieren, son-
dern will oft auch Aussagen über alle Betreuer oder irgendeine Kandidatin
machen.
1	 Algol 68 war mit einer van-Wijngaarden-Grammatik definiert; weder die Sprache noch der
Formalismus sind je populär geworden.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Vorbemerkungen	9
Was also tun? Wir haben in früheren Fassungen experimentiert. Zunächst
haben wir versucht, die Rollen nicht festzulegen, indem wir das Neutrum
verwenden („Das Student trifft regelmäßig sein Betreuer.“2
). Auch wenn die-
ser Vorschlag den Vorteil hat, sich syntaktisch und semantisch im Rahmen
der deutschen Grammatik zu halten, ist er nicht auf große Zustimmung
gestoßen. Wir sind aber gern bereit, ihn wieder auszugraben, wenn sich dies
ändern sollte. Dann haben wir die Form D in leicht modifizierter Form ver-
wendet: Da es zu jener Zeit in unserer Gruppe zwei Mitarbeiterinnen gab,
haben wir die konkrete Situation beschrieben: „Der Student trifft regelmäßig
seine Betreuerin, gelegentlich auch seinen Prüfer.“ Aber auch das war an
manchen Stellen irreführend, und Mitarbeiterinnen gab es leider nicht immer.
Ganz befriedigend war keiner dieser Versuche, und so stehen wir am Ende
wieder dort, wo wir zu Anfang standen, ratlos und durchaus offen für neue
Vorschläge. Bis uns diese erreichen (und überzeugen), schreiben wir also:
„Der Student trifft regelmäßig seinen Betreuer.“ So wurde auch in den Prü-
fungsordnungen der Univer­sität Stuttgart verfahren. Und wir bitten alle
Menschen um Nachsicht, die eine andere Lösung vorgezogen hätten.
2	 In der Schweiz bietet der populäre Diminutiv ähnliche Möglichkeiten: „Das Studentli trifft
regelmäßig sein Betreuerli.“
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
2	 Regeln und Prinzipien der
wissenschaftlichen Arbeit
Nachdem in 1.1 geklärt wurde, welche Arbeiten im Sinne der Prüfungsord-
nung hier zur Diskussion stehen, wollen wir nun feststellen, welchen Regeln
die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten unterliegt, welche Rollen betei-
ligt sind und welche Grundregeln beim wissenschaftlichen Arbeiten gelten.
2.1	 Prüfungsordnungen
Durch Hochschulgesetze, Prüfungsordnungen usw. sind die Arbeiten der
Stu­den­ten juristisch definiert. Welche Regelungen sind für uns von Bedeu-
tung?
An der Universität Stuttgart gilt selbstverständlich die Prüfungsordnung
dieser Universität; sie ist aber inhaltlich den Regelungen der meisten Univer-
sitäten ähnlich. Allerdings ist die Situation – anders als geplant – durch die
Bologna-Reform nicht übersichtlicher geworden.
Hier sind exemplarisch Auszüge aus zwei Prüfungsordnungen wiedergege-
ben, aus der für den Bachelor Softwaretechnik der Universität Stuttgart (§ 25:
Bachelorarbeit) und der für den Master Informatik der FernUni Hagen (§ 14:
Abschlussmodul). Sie finden die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule sehr
wahrscheinlich im Web. Wir empfehlen dringend, sich diese Dokumente
anzusehen, auch wenn sie nicht gerade spannend zu lesen sind; ihre Kennt-
nis ist oft sehr nützlich, vor allem, wenn es Prob­leme gibt.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelor-
studiengang Softwaretechnik vom 12. Juli 2012 (Auszug)
Aufgrund von § 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl.
2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Senat
der Universität Stuttgart am 15. Februar 2012 die nachstehende Neufassung der Stu-
dien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Softwaretechnik beschlos-
sen.
Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 des
Landeshochschulgesetzes am 12. Juli 2012, Az. 7831.176-S-04 zugestimmt.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
12	 Kapitel 2
§ 25 Bachelorarbeit
(1)	 Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, inner-
halb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Software-
technik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die
Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Mit der Bachelorarbeit werden 12 Leis-
tungspunkte erworben.
(2)	 Zur Vergabe der Bachelorarbeit ist als Prüfender jeder dem Fachbereich Software­
technik angehörige Hochschullehrer, Hochschul- oder Privatdozent berechtigt.
(3)	 Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn min-
destens 120 Leistungspunkte erworben wurden und das Studienprojekt nach §
24 erfolgreich absolviert ist. Nach der Vergabe des Themas durch den Prüfer
oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses muss der Kandidat die Bache-
lorarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden. Thema und Zeitpunkt der
Ausgabe sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur
innerhalb der ersten 2 Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(4)	 Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden,
wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der zu prüfenden Person
aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven
Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar
und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt.
(5)	 Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Art und Umfang
der Aufgabenstellung sind vom Prüfer so zu begrenzen, dass sie 12 Leistungs-
punkten (bzw. 360 Arbeitsstunden) entspricht und die zur Bearbeitung vorgese-
hene Frist eingehalten werden kann. Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der
zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prü-
fungsausschuss um insgesamt höchstens drei Monate verlängert werden.
(6)	 Die Bachelorarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Prüfer
kann auf Antrag der zu prüfenden Person die Anfertigung der Bachelorarbeit
auch in einer anderen Sprache zulassen. In diesem Fall muss die Arbeit als
Anhang eine Zusam­men­fassung in deutscher Sprache enthalten. Die Bachelor-
arbeit kann neben einem ausge­druckten Text auch multimediale Teile auf elekt-
ronischen Datenträgern enthalten, sofern die Themenstellung dies erfordert und
die Prüfer ihr Einverständnis gegeben haben.
(7)	 Innerhalb der Bearbeitungsfrist nach Absatz 5 ist die fertige Bachelorarbeit in
vier gebundenen Exemplaren beim Prüfungsausschuss abzugeben. Zusätzlich
muss ein Exem­plar in elektronischer Form eingereicht werden. Der Abgabezeit-
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	13
punkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat die zu prüfende Person
schriftlich zu versichern,
1.	 dass sie ihre Arbeit bzw. bei einer Gruppenarbeit ihren entsprechend gekenn­
zeich­neten Anteil der Arbeit selbständig verfasst hat,
2.	 dass sie keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt und alle wörtlich
oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche
gekennzeich­net hat,
3.	 dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen
Gegen­stand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
4.	 dass sie die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits veröffentlicht hat
und
5.	 dass das elektronische Exemplar mit den anderen Exemplaren überein-
stimmt.
(8)	 Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag über deren Inhalt.
(9)	 Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern bewertet, von denen einer der Prüfer
ist, der das Thema gemäß Abs. 2 vergeben hat. Einer der Prüfer muss Hoch-
schullehrer oder apl. Professor sein. Sie bewerten die Bachelorarbeit mit einer der
in § 15 genannten Noten. Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem
Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen. Das Bewertungsverfahren soll
spätestens nach zwei Monaten end­gültig abgeschlossen sein.
(10)	 Die Bachelorarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ einmal wie-
derholt werden. Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des Themas der Bache-
lorarbeit innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist jedoch nur zulässig, wenn
die zu prüfende Person bei der Anfertigung ihrer ersten Bachelorarbeit von die-
ser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science in Informatik an
der FernUniversität in Hagen vom 05. Mai 2003, Stand: 01. Oktober 2013
(Auszug)
§ 13 Umfang und Art der Master-Prüfung
(1)	 Die Master-Prüfung besteht aus den Modulprüfungen nach Absatz 2 und der
Abschlussarbeit des Abschlussmoduls nach § 14.
(…)
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
14	 Kapitel 2
§ 14 Abschlussmodul
(1)	 Das Abschlussmodul besteht aus einer Abschlussarbeit und einem Kollo­quiums­
vortrag vor dem betreuenden Prüfenden, in dem die Inhalte und Ergebnisse der
Abschlussarbeit präsentiert und gegen mögliche Einwände verteidigt werden.
(2)	 Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit in Informatik. Sie soll zeigen, dass
die Kandidatin oder der Kandidat gründliche Fachkenntnisse erworben hat und
in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach
selb­ständig nach wissen­schaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Abschluss­
arbeit soll ohne Anlagen einen Umfang von 120 Seiten nicht überschreiten. Für
eine nach § 15 mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertete Abschlussarbeit
werden 30 Leistungs­punkte vergeben.
(3)	 Die Abschlussarbeit kann ausgegeben werden, sobald vier der sechs Modulprü-
fungen nach § 13 Abs. 2 bestanden sind.
(4)	 Die Abschlussarbeit wird von einer oder einem Prüfenden gemäß § 7 Abs. 1 der
Fakul­tät für Mathematik und Informatik ausgegeben und betreut. Prüfende kön-
nen darüber hinaus auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fakultät für Ma­the­matik und Informatik sein, sofern der Fakul-
tätsrat dazu einen entsprechenden Lehrauftrag erteilt. Die oder der Prüfende
wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Soll die Abschlussarbeit in einer Einrich-
tung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der
Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Den Kandi-
datinnen und Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema
der Abschlussarbeit zu machen.
(5)	 Auf Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass
eine Kandidatin oder ein Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Abschluss­
arbeit erhält.
(6)	 Die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder
den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist
aktenkundig zu machen.
(7)	 Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt sechs Monate. Thema,
Aufgaben­stellung und Umfang der Abschlussarbeit sind von der oder dem
Betreuenden so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Abschlussar-
beit eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb
des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurück­gegeben werden. Im Einzelfall
kann der Prüfungs­ausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um
bis zu sechs Wochen verlängern. Für Teilzeitstudierende kann der Prüfungsaus-
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	15
schuss darüber hinaus ausnahmsweise eine weitere Nachfrist von bis zu sechs
Wochen gewähren.
(8)	 Bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat
schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und
keine anderen als die angegeb­enen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate
kenntlich gemacht hat. Die Abschlussar­beit ist auch als elektronische Datei in
einem vom Prüfungsausschuss vorgegebenem Format abzugeben; sie kann zur
Plagiatsprüfung verwendet werden.
§ 15 Beendigung des Abschlussmoduls und Bewertung der Abschlussarbeit
(1)	 Das Abschlussmodul endet mit der fristgemäßen Abgabe der Abschlussarbeit
und der Erbringung des Kolloquiumsvortrags. Die Abschlussarbeit ist fristge-
mäß beim Prüfungs­ausschuss in dreifacher Ausfertigung abzuliefern; der
Abgabezeit­punkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Abschlussarbeit nicht
fristgemäß abge­liefert, gilt sie gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 als mit „nicht ausrei-
chend“ (5,0) bewertet. Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens drei Wochen
nach Abgabe der Arbeit stattgefun­den haben.
(2)	 Die Abschlussarbeit ist nach Beendigung des Abschlussmoduls von zwei Prü-
fenden zu begutachten und zu bewerten. Wer die Arbeit ausgegeben hat, soll zu
den Prüfenden gehören. Die oder der zweite Prüfende wird vom Prüfungsaus-
schuss bestimmt. Die einzelne Bewer­tung ist entsprechend § 17 Abs. 1 vorzu-
nehmen und schriftlich zu begründen. Die Note der Abschlussarbeit wird aus
dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz
nicht mehr als 2,0 beträgt. Beträgt die Differenz mehr als 2,0, wird vom Prü-
fungsausschuss eine dritte Prüferin oder ein dritter Prüfer zur Bewertung der
Abschluss­arbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Abschlussarbeit aus
dem arithmetischen Mittel der beiden besseren Noten gebildet. Die Abschluss­
arbeit kann jedoch nur dann als „aus­reichend“ oder besser bewertet werden,
wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind.
(3)	 Die Bewertung der Abschlussarbeit soll den Studierenden spätestens acht
Wo­chen nach Beendigung des Abschlussmoduls mitgeteilt werden.
Wir verzichten auf die Wiedergabe der Promotionsordnung. Sie gilt nicht für
einen Fachbereich oder eine Fakultät, sondern für die ganze Universität.
Wichtig ist die Forderung, die in der Promotionsordnung der Universität
Stuttgart im § 2 steht:
Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, einen Fort­schritt
der Wissenschaft erbringen und eine selbständige Leistung des Bewer­bers sein.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
16	 Kapitel 2
2.2	 Rollenbilder: die beteiligten Personen
An einer wissenschaftlichen Arbeit im hier besprochenen Sinn sind mindes-
tens zwei Personen beteiligt, der Kandidat und der Prüfer. In vielen Fällen
wird der Prüfer einer Abschlussarbeit den Kandidaten nicht direkt betreuen,
sondern diese Aufgabe an einen Betreuer delegieren.
Achtung, hier weicht der Sprachgebrauch von der offiziellen Regelung ab:
Die Betreuung ist offiziell Sache des Prüfers (siehe Prüfungsordnung Fern-
Uni Hagen) oder wird nicht explizit erwähnt (Prüfungsordnung Uni Stutt-
gart). Unsere Termi­nologie folgt der Praxis, in der meist Prüfer und Betreuer
eben nicht iden­tisch sind. Damit haben wir für den folgenden Text alle Mit-
spieler ver­sammelt:
•	einen Kandidaten, der das Thema bearbeitet, die Arbeit anfertigt,
•	einen Prüfer, der das Thema ausgibt und die Arbeit nach der Fertigstel-
lung prüft, der natürlich auch für die Betreuung der Arbeit verantwort-
lich ist,
•	einen Betreuer. Das ist typisch ein Mitarbeiter des Prüfers.
Wir beziehen uns auf diese drei Rollen, obwohl natürlich im Einzelfall zwei
Rollen zusammenfallen können oder eine Rolle auf mehrere Personen verteilt
sein mag; bei der Anfertigung einer Dissertation ist dies die Regel (mehrere
Prüfer, kein gesonderter Betreuer).
Damit keine Unklarheiten entstehen, werden wir eisern an diesen drei
Bezeich­nungen festhalten, auch wenn Variationen sprachlich eleganter
wären. Dieses Prinzip empfehlen wir auch für alle technischen Berichte
(siehe 5.5.4 auf Seite 66).
2.3	 Wissenschaft und Technik
Informatik an der Universität ist eine technische Wissenschaft oder, um den
Akzent der Realität gemäß zu setzen, eine durch Wissenschaft unterfütterte
Technologie.
•	In der Wissenschaft suchen wir zutreffende, möglichst allgemeingültige
Regeln. In der Physik werden diese als Naturgesetze bezeichnet, womit
wir einen Hinweis auf die Interpretation haben: Wir können (innerhalb
eines gewissen Rahmens) so tun, als ob die Natur tatsächlich diesen
Gesetzen folgte, und so zukünftige Entwicklungen vorhersagen und
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	17
beeinflussen. Beispielsweise kennen wir nach den astronomischen
Gesetzen die genaue Zeit zukünftiger Sonnenfinsternisse, und das Wis-
sen über Gezeiten und Strömungsmechanik erlaubt es uns, durch Dei-
che Überschwemmungen zu verhindern. Umgekehrt können wir auch
Ereignisse der Vergangenheit (z. B. die Erdentstehung, den Bau der Pyra-
miden) erklären oder deuten.
•	Die Technik strebt nach Problemlösungen; hier geht es darum, zu einem
gegebenen Problem und unter gewissen Randbedingungen eine Lösung
zu finden. Die Rand­bedingungen schließen insbesondere eine Kosten-
funktion ein, die praktisch Zeit- und Aufwandsschranken impliziert.
Das Ingenieur­wesen ist also weder eine Wissenschaft noch ein Teil
davon; vielmehr nutzt es Resultate der Wissenschaft.
Ein Informatik-Studium3
an einer Universität, also ein wissenschaftliches Stu­
di­um, soll die Absolventen befähigen, sowohl wissenschaftlich als auch
konstruk­tiv zu arbei­ten, sie also für Forschung und Entwicklung vorbereiten.
Während in den einzelnen Lehrveranstaltungen meist der eine oder der
andere As­pekt klar überwiegt, sollten in der Abschlussarbeit beide sichtbar
werden. Prak­tisch heißt das: Eine Abschlussarbeit sollte nützlich sein im
Sinne der tech­ni­schen Ausrichtung unseres Fachs; sie muss von der Methodik
her wissen­schaft­lich sein. Da die Nützlichkeit durch die Aufgabenstellung
bestimmt und damit weitgehend vor­gegeben ist, müssen die Kandidaten vor
allem danach stre­ben, den wissenschaft­lichen Anspruch zu erfüllen.
2.4	 Das wissenschaftliche Prinzip
Die Konzepte der Wissenschaft haben sich im Laufe von mindestens zwei­ein­
halb Jahrtausenden entwickelt; ein Versuch, diese Geschichte zu rekapitulie-
ren und damit den Wissenschafts­begriff zu klären, ginge weit über den Rah-
men dieses Buches und unsere Kompetenz hinaus. Für un­sere Zwecke
genügen aber die folgenden einfa­chen, kaum bestrittenen Feststellungen.
Prägend für unsere Grundhaltung gegenüber wissenschaftlichen Aussagen
sind zwei gegen­sätzliche Erfahrungen, nämlich
•	dass es in unserem Arbeitsgebiet nicht-triviale Feststellungen und
Erkennt­nisse gibt, deren Mitteilung lohnend für den Empfänger der
3	 Der Begriff „Informatik-Studium“ schließt hier und im ganzen Buch die verwandten Studien-
gänge ein, also insbesondere auch die Softwaretechnik.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
18	 Kapitel 2
Mitteilung ist, weil er sie direkt nutzen oder in seiner eigenen wissen-
schaftlichen Arbeit verwenden und weiterent­wickeln kann,
•	dass es – wenigstens in der Wissenschaft – keine endgültigen Wahrhei-
ten gibt, sondern nur Hypothesen, die gelten, solange sie nicht durch
neue Er­fah­rungen widerlegt sind.
Der zweite Punkt gilt nur dann nicht, wenn sich die Wissenschaft ihre eigene
Welt errichtet, wie es beispielsweise in der Mathematik der Fall ist. Hier sind
Beweise im Sinne von Tautologien möglich. Sobald jedoch die – vorgefun-
dene und damit vorgegebene – Realität ins Spiel kommt, also bei der Suche
nach den sogenannten Naturgesetzen, ist ein Beweis nicht möglich, denn wir
haben stets nur endlich viele Beobachtungen (z. B. Aufzeichnungen astronomi-
scher Daten), aus denen wir einen universellen, also für unendlich viele Fälle
geltenden Zusammenhang (z. B. die keplerschen Gesetze) abzuleiten versu-
chen. Eine auf Beobachtung gegründete (empirische) Hypothese ist darum
stets durch neue Beobachtungen gefährdet, denn sie kann (möglicher­weise)
falsifiziert werden.
Karl Popper, ein österreichischer Jude, der 1937 nach Neuseeland emigrieren
musste, ab 1946 in England lebte und 1994 als Sir Karl gestorben ist, hat dies
in seiner Schrift „Objective Knowledge – A Realist View of Logic, Physics,
and History“ (Clarendon Press, 1972) wie folgt formuliert:
Now I should distinguish between two main uses of logic, namely (1) its use in the
demonstrative sciences – that is to say, the mathematical sciences – and (2) its use in
the empirical sciences.
In the demonstrative sciences logic is used in the main for proofs – for the transmis-
sion of truth – while in the empirical sciences it is almost exclusively used critically
– for the retransmission of falsity.
Mit anderen Worten: Die Mathematik setzt Axiome und zeigt, wie diese wei-
tere Aussagen implizieren (A ⇒ B). Die empirische Forschung formuliert eine
Hypothese (A) und deren Konsequenzen (A ⇒ B). A gilt nur, solange es nicht
durch eine Beobachtung (¬ B) falsifiziert ist: ¬ B ⇒ ¬ A. Es ist darum ein not-
wendiges Merkmal wissen­schaft­licher Hypothesen, dass sie falsifi­zierbar
sind. Wenn ich eine Hypothese aufstelle, muss ich sie der Über­prüfung und
Widerlegung zugänglich machen.
Streng genommen sind nach dieser Einsicht allgemeine Aussagen wie „Das
Gewicht ist an einem bestimmten Ort der Masse proportional.“ nicht beweis-
bar, denn wir haben diese Vermutung ja nur mit endlich vielen Versuchen
überprüft. Die Naturwissenschaften, vor dieses Problem gestellt, behelfen
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	19
sich mit der Metaphysik. Ihre Sätze über die Stabilität, Stetigkeit und Unab-
hängigkeit der beobachteten Erscheinungen sind prinzipiell unbeweisbar,
aber wenn wir sie anerkennen, kommen wir zu allgemeingültigen Aussagen.
Die Metaphysik ist also nichts Nebulöses (im landläufigen Sinne „Metaphysi-
sches“), sondern eine höchst wichtige Basiswissenschaft, die die Physik erst
ermöglicht. Sie wurde daher im Altertum als höchste Wissenschaft angesehen.
Beispiel: Natura non saltat
Die Natur macht keine Sprünge, d. h., Gesetzmäßigkeiten der
Natur weisen keine Löcher und Unregelmäßigkeiten auf, sondern
gelten stetig. Wenn wir beispielsweise beim Wiegen von Körpern
mit 1 g, 13 g, 233 g, und 78’002 g Masse Gewichte messen, die der
Masse proportional sind, dann können wir annehmen, dass das
auch für beliebige andere Massen gilt, z. B. für 103,57 g. Dieses
Prinzip ist natürlich nicht beweisbar. Und es kann uns passieren,
dass die Vermutung nicht stimmt. So verblüfft das Phänomen der
Supraleitung jeden, der aus Messungen bei Temperaturen fern des
absoluten Nullpunkts irgendeine Hypothese über den Zusammen-
hang von Temperatur und elek­trischem Widerstand ableitet.
Eine Hypothese, also ein vermuteter Zusammenhang, kann daher durch wei-
tere, insbesondere systematische Beobachtungen erhärtet, aber nicht bewiesen
werden; sie wird dagegen durch eine einzige nicht mit der Hypothese verein-
bare Beobachtung widerlegt. Hier besteht ein ähnlicher Zusammenhang wie
beim Programmtest, der außer bei trivialen Programmen keinen Korrekt-
heitsbeweis liefert, weil die Zahl der Fälle jedes handhabbare Maß übersteigt;
dagegen beweist ein einziger „positiver“ Test die Fehlerhaftigkeit4
(„positiv“
hier im Sinne der Mediziner, die ja auch von einem positiven Test sprechen,
wenn z. B. ein bestimmtes Virus nachgewiesen wurde).
Ein wissenschaftliches Resultat hat also, wie oben festgestellt wurde, hoffent-
lich einen Nutzen, gilt aber nur, solange es nicht widerlegt ist.
Entsprechend den beiden beschriebenen Merkmalen wissenschaftlicher
Resul­tate, Nutzen und Vorläufigkeit, erwarten wir von wissenschaftlichen
Aussagen Relevanz und Überprüf­barkeit, also dass sie
4	 Vorsicht beim Vergleich zwischen Naturbeobachtungen und Test! Während die Natur tatsäch-
lich in vieler Hinsicht stetig erscheint, ist ein Programm in jedem Falle prinzipiell unstetig, denn
es bildet endliche Mengen auf endliche Mengen ab.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
20	 Kapitel 2
•	Antworten enthalten auf relevante Fragen (andernfalls bezeichnen wir
sie als irrelevant, also nutzlos)
•	sich der Kritik stellen, indem sie so weit wie irgend möglich offenlegen,
wie die Aussagen zustande gekommen sind (andernfalls bezeichnen wir
sie als unwissenschaftlich und damit wertlos).
Drei fiktive (aber nicht frei erfundene) Aussagen über die Programme Alpha
und Beta sollen diese Aussage illustrieren:
A	 Alpha enthält eine gerade Anzahl von Vokalen (einschließlich Umlau-
ten) und eine ungerade Anzahl von Konsonanten (wobei „ß“ als einzel-
nes Zeichen gezählt ist) . Bei Beta ist es umgekehrt.
B	 Die Erfahrung zeigt, dass Alpha aufgrund seiner klareren Struktur das
wesent­lich leichter zu wartende Programm darstellt; das bestätigt auch
die Fachliteratur.
C	 Programm Alpha erzielt nach der Metrik von MacNess (2003) den Wert
12,3, Programm Beta 7,8. Wie Passepartout (2005) gezeigt hat, besteht
zwischen diesem Wert und dem Wartungsaufwand (definiert nach
Head, 1998) eine hohe negative Korrelation. Daraus kann man die Erwar-
tung ableiten, dass das Programm Alpha unter gleichen Rahmen­
bedingungen einen niedri­ge­ren Wartungsaufwand verursachen wird.
Die Aussage A ist überprüfbar, sie stellt sich der Kritik, indem sie Art und
Weise, wie die Vokale und Konsonanten gezählt wurden, offenlegt. Damit
hat jeder Leser die Chance, die Ergebnisse nachzuvollziehen. In der Praxis
gibt es dabei oft große Hindernisse, aber prinzipiell besteht die Möglichkeit.
Leider ist das Resultat A – anscheinend – völlig ohne Bedeutung, es ist nutz-
los, irrelevant.
Aussage B über den Wartungsaufwand zweier Programme ist dagegen
außerordent­lich bedeutsam, denn natürlich wäre es sehr nützlich, wenn wir
in der Lage wären, aus leicht feststellbaren Merkmalen auf den Wartungsauf-
wand zu schließen; aber leider ist die Aussage völlig unwissenschaftlich,
denn sie stützt sich auf
•	nicht spezifizierte Erfahrungen ungenannter Personen
•	unklare Begriffe (Struktur, Wartungsaufwand)
•	undefinierte Bewertungen (klarere Struktur, leichter zu warten)
•	einen völlig unbestimmten Hinweis auf Literatur.
Damit ist B nicht kritisierbar: Einen Pudding kann man nicht an die Wand
nageln.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	21
Aussage C dagegen erfüllt die Anforderungen; falls die zitierte Literatur tat-
sächlich existiert, ist die Aussage in ihrer Form korrekt. Natürlich ist sie
damit keineswegs bewiesen: Vielleicht erscheint schon morgen ein Artikel, der
zeigt, dass die Rechnung Fehler enthält oder dass Mac­Ness oder Passepartout
oder beide bei ihren Unter­suchungen völlig andere Voraussetzungen hatten.
Wichtig ist, dass Aussage C – anders als B – diese Erwiderung überhaupt
zulässt!
Eine Aussage ist also dann überprüfbar, wenn sie sich auf Argumente stützt,
die dem Wesen nach überprüfbar und damit eventuell widerlegbar (falsifi-
zierbar) sind. Die wissenschaftliche Arbeit stellt ein Gedankengebäude dar,
das in seiner ganzen Ausdehnung begehbar ist. Eine Aussage gilt als allge-
mein anerkannt, wenn das Gebäude von einer großen Mehrheit für sicher
begehbar gehalten wird. Von einem wesentlichen Beitrag zur Wissenschaft
spricht man, wenn viele an­de­re das Gebäude als Basis ihrer eigenen Arbeit
verwenden.
Ein bekannter Flop der jüngeren Wissenschaftsgeschichte, die „kalte Kern­
fusion“ (1989 angeblich beobachtet von Pons und Fleischmann), kann hier als
Muster­beispiel dienen: Die zunächst publizierte Aussage war ungenau und
ließ die Über­prüfung an anderen Orten kaum zu. (So, wie es beschrieben
worden war, konnte das Expe­riment nicht funktionieren.) Mit klarerer Infor-
mation wurde die Behauptung dann rasch falsifiziert, d. h., es wurde gezeigt,
dass durch die beschrie­benen Bedingungen eine messbare Fusion nicht her-
beigeführt werden kann. Diese Episode war damit zwar peinlich für zwei
Möchtegern-Nobelpreisträger, aber ein Erfolg der wissenschaft­lichen Kon­
troll­mechanismen.
Praktisch gesehen kommen zwei weitere Kriterien hinzu: Ein wissenschaft­
liches Resultat muss neu und anscheinend korrekt sein, d. h., es darf sich
nicht einfach falsifizieren lassen. Bei studentischen Arbeiten liegt für beide
Punkte ein großer Teil der Verantwortung beim Betreuer, der über den Stand
der Forschung Bescheid wissen und ein unsinniges Resultat erkennen sollte,
wenn erforderlich, mithilfe des Prüfers.
2.5	 Exkurs über die Legende von der zweckfreien
und objektiven Wissenschaft
Da wir uns hier mit Wissenschaft befassen, sollten wir auch einen Blick auf
die Ränder werfen und fragen, wie sie in die politischen, sozialen und kultu-
rellen Zu­sammenhänge eingebettet ist. Dieses Thema wird gern gemieden
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
22	 Kapitel 2
mit dem Ar­gu­ment, Wissenschaft sei quasi „freischwe­bend“, nämlich zweck-
frei und objek­tiv.
Wir sehen diese Behauptung als Legende. Die Forschung, auch die an den
Hoch­schulen, erhält ihre Mittel und Vorgaben aus der Umgebung, insbeson-
dere aus der Politik und aus der Wirtschaft, und sie gehorcht und dient die-
sen beiden Herren nach Kräften. Wir sehen zu dieser Einbettung keine
grundsätzliche Alternative; nur sollte der Zusam­menhang jedem Informati-
ker klar sein, sodass er seine individuelle Verantwortung erkennt und ernst
nimmt.
Gerade die Informatik ist ein Beispiel für die Steuerung von außen: Im Ost-
block wurde sie in den späten Fünfzigerjahren von den herrschenden
„Bezirks­marxisten“ (Formulie­rung eines Prager Dissidenten) verdammt und
damit viele Jahre lang retardiert, was sich noch weit über das Ende des Ost-
blocks hinaus ausgewirkt hat. In der alten Bundesrepublik schätzte man
dagegen die Informatiker als Hefe des zukünftigen Wirtschaftswachstums
ein; entsprechend wurden, anders als in den ebenfalls überlasteten Geistes-
wissenschaften, zahlreiche neue Lehrstühle einge­richtet. Die Forschungs­
arbeiten sind überwiegend so ausgerichtet, dass eine Koope­ration mit In­
dustriefirmen möglich ist.
Wir stellen also fest: Informatik verfolgt Ziele, die vor allem durch wirtschaft-
liche Interessen bestimmt sind. Diese Ziele sind nicht generell positiv oder
negativ, sondern müssen individuell beurteilt werden. Dazu sind alle Betei-
ligten moralisch verpflichtet. Die Behauptung, Wissenschaft sei wertfrei,
dient dazu, eine solche Dis­kussion nicht aufkommen zu lassen. In den ersten
Jahrzehnten nach der braunen Pest, die im Bereich der Forschung mehr
Zustimmung hatte, als es die Forscher später wahrhaben woll­ten, diente die-
ses Argument auch dazu, unan­ge­nehmen Fragen auszuweichen.
In vielen Fällen – ausgeprägt in der sogenannten Grundlagenforschung – ist
die Anwendung der Resultate außer Sichtweite, sodass die Forscher kaum
entschei­den können, welchen Effekt ihre Arbeiten haben werden. (Oft aller-
dings könnten sie es ohne Weiteres, wenn sie wollten.) Hier helfen Schlagwör-
ter nicht weiter; wir halten es aber für notwendig, dass sich jeder Mensch
dann die globalen Einflussmöglichkeiten sichert, die der globalen Wirkung
seiner Arbeit entsprechen. In der Praxis ist das oft schwierig oder unmöglich:
Beispielsweise konnte Einstein zwar – seiner Bedeutung als Physiker entspre-
chend – die Entwicklung der Atombombe wirksam unterstützen, aber er
konnte später, als seine Motive nicht mehr bestanden, ihren Einsatz nicht ver-
hindern.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 	23
Da wir unseren Aufgaben nicht neutral gegenüberstehen, sondern mit Zielen,
Vorurteilen, Erfahrungen, Wissen und Wissenslücken, Wünschen und Ängs-
ten an sie herantreten, können wir auch nicht objektiv sein; die „wissenschaft­
liche Objektivität“ ist neben der Zweckfreiheit ein weiteres Einhorn der
Gedanken­welt. Daher wollen wir gleich zu Beginn klarstellen: Wir nehmen
diese Objek­tivität für unsere Aussagen nicht in Anspruch, weder die wissen­
schaftliche noch sonst irgendeine.
Dieser Verzicht ist doppelt begründet: Es gilt hier nicht nur das grundsätz­
liche Argument, dass Wissenschaft prinzipiell nicht objektiv ist, sondern auch
die prak­tische Einsicht, dass wir uns hier als Laien äußern, die nicht mehr
anzu­bieten haben als ihre persönlichen, mehr oder minder zufälligen Erfah-
rungen und Einsichten.
Schließlich erkennen wir mit dem Bekenntnis zur Subjektivität auch an, dass
über eine Reihe von Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, ein
Konsens weder besteht noch in absehbarer Zeit erreicht werden kann, nicht
ein­mal innerhalb einer einzigen Fakultät einer einzigen Universität. Wir kön-
nen daher nur unsere Auffassung darlegen, begründen und zur Diskussion
stellen.
Für das engere Thema unseres Büchleins, die Durchführung wissenschaft­
licher Arbeiten in der Informatik, hat diese Diskussion folgende Konsequen-
zen:
•	Niemand sollte ein Thema als „göttlich“ akzeptieren und es damit der
Dis­kus­sion entziehen; vielmehr sollte er oder sie sich in der Arbeit auch
mit dem Thema und seiner Legitimation auseinander­setzen. Das gilt
verstärkt in der Disser­tation, deren Thema der Doktorand ja in der Regel
selbst bestimmt oder wenigstens mitbestimmt hat.
•	Wissenschaftliche Resultate sind nicht der Kritik entrückt, sondern ste-
hen, nachdem das Podest der Objektivität zusammengebrochen ist, als
mensch­liche Resultate auf gleicher Stufe neben anderen. Jeglicher Hoch-
mut gegen­über weiteren Denkansätzen, z. B. religiösen und weltan-
schaulichen, ist unbe­gründet und auch nach vielen Erfahrungen der
Geschichte nicht gerecht­fertigt. Wo wir mit wissenschaftlichen Erkennt-
nissen argumen­tie­ren, dürfen wir die Prämissen unserer Aussagen nicht
unterschlagen; eben das passiert sehr oft, wenn Politiker oder Manager
eine komplizierte Aussage auf eine einfache, griffige Halbwahrheit
reduzieren.
Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017

Más contenido relacionado

Similar a Studienarbeiten: Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Beispiel Informatik - Leseprobe

Editage - Publikations-Support-Service
Editage - Publikations-Support-ServiceEditage - Publikations-Support-Service
Editage - Publikations-Support-ServiceEditage Germany
 
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4Martin Ebner
 
Ink einfuerhungspraesentation
Ink einfuerhungspraesentationInk einfuerhungspraesentation
Ink einfuerhungspraesentationHannahDuernberger
 
20091017 design i_rahmenkonzept
20091017 design i_rahmenkonzept20091017 design i_rahmenkonzept
20091017 design i_rahmenkonzeptheiko.vogl
 
3säulenmodelleportfolios
3säulenmodelleportfolios3säulenmodelleportfolios
3säulenmodelleportfoliosgroissboeck
 
Hands on - Schreibprogramme & Formatvorlagen
Hands on - Schreibprogramme & FormatvorlagenHands on - Schreibprogramme & Formatvorlagen
Hands on - Schreibprogramme & FormatvorlagenSophie Schaper
 
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)Sandra Schön (aka Schoen)
 
Lb wiss arbeiten_v22
Lb wiss arbeiten_v22Lb wiss arbeiten_v22
Lb wiss arbeiten_v22Ute_H
 
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - Einführungsveranstaltung
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - EinführungsveranstaltungAnwendungsfelder didaktischer Theorie - Einführungsveranstaltung
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - EinführungsveranstaltungFranco Rau
 
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...Thilo Stadelmann
 
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar Nuertingen
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar NuertingenForum STE-PS - Dokumentation Seminar Nuertingen
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar NuertingenMichael Wünsch
 
Ink einfuerhungspraesentation 2011
Ink einfuerhungspraesentation 2011Ink einfuerhungspraesentation 2011
Ink einfuerhungspraesentation 2011HannahDuernberger
 
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdfkamalhamza7
 
20091017 design ii_detailkonzept
20091017 design ii_detailkonzept20091017 design ii_detailkonzept
20091017 design ii_detailkonzeptheiko.vogl
 

Similar a Studienarbeiten: Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Beispiel Informatik - Leseprobe (20)

Editage - Publikations-Support-Service
Editage - Publikations-Support-ServiceEditage - Publikations-Support-Service
Editage - Publikations-Support-Service
 
Florian Hugger: Corporate Design in Lehre und Forschung
Florian Hugger: Corporate Design in Lehre und ForschungFlorian Hugger: Corporate Design in Lehre und Forschung
Florian Hugger: Corporate Design in Lehre und Forschung
 
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4
Seminar Technology Enhanced Learning SS 2013 - Einheit 4
 
Manuskriptstruktur
ManuskriptstrukturManuskriptstruktur
Manuskriptstruktur
 
Christioph Fasel: Redigieren
Christioph Fasel: RedigierenChristioph Fasel: Redigieren
Christioph Fasel: Redigieren
 
Ink einfuerhungspraesentation
Ink einfuerhungspraesentationInk einfuerhungspraesentation
Ink einfuerhungspraesentation
 
FU-Wikis in Lehre und Forschung
FU-Wikis in Lehre und ForschungFU-Wikis in Lehre und Forschung
FU-Wikis in Lehre und Forschung
 
20091017 design i_rahmenkonzept
20091017 design i_rahmenkonzept20091017 design i_rahmenkonzept
20091017 design i_rahmenkonzept
 
3säulenmodelleportfolios
3säulenmodelleportfolios3säulenmodelleportfolios
3säulenmodelleportfolios
 
Hands on - Schreibprogramme & Formatvorlagen
Hands on - Schreibprogramme & FormatvorlagenHands on - Schreibprogramme & Formatvorlagen
Hands on - Schreibprogramme & Formatvorlagen
 
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)
[lectures] Einführung Projektarbeit (Seminar E-Moderation)
 
Lb wiss arbeiten_v22
Lb wiss arbeiten_v22Lb wiss arbeiten_v22
Lb wiss arbeiten_v22
 
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - Einführungsveranstaltung
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - EinführungsveranstaltungAnwendungsfelder didaktischer Theorie - Einführungsveranstaltung
Anwendungsfelder didaktischer Theorie - Einführungsveranstaltung
 
Xm b
Xm bXm b
Xm b
 
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...
Wie die Swiss Alliance for Data-Intensive Services datenbasierte Mehrwerte sc...
 
Einleitung - zum Lehrbuch und dem etwas anderen Lehrbuchprojekt
Einleitung - zum Lehrbuch und dem etwas anderen LehrbuchprojektEinleitung - zum Lehrbuch und dem etwas anderen Lehrbuchprojekt
Einleitung - zum Lehrbuch und dem etwas anderen Lehrbuchprojekt
 
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar Nuertingen
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar NuertingenForum STE-PS - Dokumentation Seminar Nuertingen
Forum STE-PS - Dokumentation Seminar Nuertingen
 
Ink einfuerhungspraesentation 2011
Ink einfuerhungspraesentation 2011Ink einfuerhungspraesentation 2011
Ink einfuerhungspraesentation 2011
 
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf
2016_Book_TechnischeMechanik1.pdf
 
20091017 design ii_detailkonzept
20091017 design ii_detailkonzept20091017 design ii_detailkonzept
20091017 design ii_detailkonzept
 

Más de vdf Hochschulverlag AG

Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...
Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...
Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...vdf Hochschulverlag AG
 
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...vdf Hochschulverlag AG
 
Information modelling (Stefan Berner): Extract
Information modelling (Stefan Berner): ExtractInformation modelling (Stefan Berner): Extract
Information modelling (Stefan Berner): Extractvdf Hochschulverlag AG
 
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...vdf Hochschulverlag AG
 
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobe
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): LeseprobeGrundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobe
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobevdf Hochschulverlag AG
 
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...vdf Hochschulverlag AG
 
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studie
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-StudieSharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studie
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studievdf Hochschulverlag AG
 
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...vdf Hochschulverlag AG
 
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...vdf Hochschulverlag AG
 
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobe
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): LeseprobeDie Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobe
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobevdf Hochschulverlag AG
 
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extract
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - ExtractSeasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extract
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extractvdf Hochschulverlag AG
 
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobe
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): LeseprobeStimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobe
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobevdf Hochschulverlag AG
 
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...vdf Hochschulverlag AG
 
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...vdf Hochschulverlag AG
 

Más de vdf Hochschulverlag AG (16)

Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...
Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...
Projektmanagement: Das Wissen für eine erfolgreiche Karriere (Bruno Jenny): L...
 
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...
Blockchain: Capabilities, Economic Viability, and the Socio-Technical Environ...
 
Information modelling (Stefan Berner): Extract
Information modelling (Stefan Berner): ExtractInformation modelling (Stefan Berner): Extract
Information modelling (Stefan Berner): Extract
 
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...
Wie Globalisierung und Mediatisierung die Demokratie verändern (NCCR Democrac...
 
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobe
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): LeseprobeGrundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobe
Grundzüge der Verhandlungsführung (Christian E. Erbacher): Leseprobe
 
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
 
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studie
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-StudieSharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studie
Sharing Economy - teilen statt besitzen: Leseprobe von Open-Access-Studie
 
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...
Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin: Leseprobe zu ...
 
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...
Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung (Martin Lendi): L...
 
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobe
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): LeseprobeDie Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobe
Die Taiwan-Frage im Kontext des Wiederaufstiegs Chinas (2022–2035): Leseprobe
 
Projektkommunikation: Leseprobe
Projektkommunikation: LeseprobeProjektkommunikation: Leseprobe
Projektkommunikation: Leseprobe
 
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extract
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - ExtractSeasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extract
Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies - Extract
 
BodenSchätzeWerte: Leseprobe
BodenSchätzeWerte: LeseprobeBodenSchätzeWerte: Leseprobe
BodenSchätzeWerte: Leseprobe
 
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobe
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): LeseprobeStimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobe
Stimmen der Macht (Walter K.H. Hoffmann): Leseprobe
 
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...
Innovationen kreieren und patentrechtlich schützen (Claudius R. Dietzsch):Les...
 
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...
Das CEO-Handbuch: Optimal vorbereitet für Ihre Position an der Spitze - Lesep...
 

Studienarbeiten: Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Beispiel Informatik - Leseprobe

  • 1. Studienarbeiten Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Beispiel Informatik Marcus Deininger Horst Lichter Jochen Ludewig Kurt Schneider … … … 6. AUFLAGE
  • 2. Studienarbeiten Ein Leitfaden zur Erstellung, Durchführung und Präsentation wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Beispiel Informatik Prof. Dr. Marcus Deininger Hochschule für Technik Stuttgart Prof. Dr. Horst Lichter RWTH Aachen Prof. Dr. Jochen Ludewig Universität Stuttgart Prof. Dr. Kurt Schneider Universität Hannover vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 3. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechts­ gesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 1. Auflage 1992 2., durchgesehene Auflage 1993 3., überarbeitete und erweiterte Auflage 1996 4., überarbeitete Auflage 2002 5., überarbeitete Auflage 2005 6., überarbeitete Auflage 2017 ISBN 978-3-7281-3811-8 (Printausgabe) ISBN 978-3-7281-3812-5 (E-Book) DOI 10.3218/3812-5 © vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich www.vdf.ethz.ch verlag@vdf.ethz.ch Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 4. Vorwort zur 1. Auflage Dieser Leitfaden ist als Skriptum des Kolloquiums „Wissenschaftliches Arbeiten“ entstanden. Das Kolloquium wird auf Anregung der Fachschaft Informatik seit 1990 an der Universität Stuttgart regelmäßig abgehalten. Pla- nung und Durch­führung liegen bei der Abteilung (oder nach anderem Sprachgebrauch bei dem Lehrstuhl) Software Engineering, wo die vier Auto- ren arbeiten. Dass gerade unsere Abteilung diese Aufgabe übernommen hat, war kein Zufall: Für die Bearbeitung eines technisch-wissenschaftlichen Textes (z. B. einer Diplomarbeit) gelten ähnliche Regeln wie für die Bearbeitung einer Software-Komponente: In beiden Fällen geht es um Information, für die gewisse Eigen­schaften wie Korrektheit, Lesbarkeit, Strukturiertheit usw. angestrebt werden. Dieser Schrift liegen die Erfahrungen in der Fakultät Informatik zugrunde, und so stammen auch die Beispiele aus diesem Gebiet. Aber die Unterschiede gegen­über anderen technischen Disziplinen sind marginal, so dass sich auch Studie­ren­de benachbarter Fächer, vor allem der Ingenieur- und der Natur­ wissen­schaf­ten, beim Lesen nicht fremd fühlen werden. Ähnliches lässt sich für die lokalen Bezüge sagen: Wir sprechen von der Univer­sität Stuttgart, aber unsere Erfahrungen in Hannover, München, Kai- serslautern, Erlangen und Zürich lassen darauf schließen, dass die Regelun- gen, Gepflogen­heiten und Maßstäbe an den Technischen Universitäten im deutschsprachigen Raum nicht stark variieren, nur die Fristen für die Arbei- ten sind unterschied­lich. Marcus Deininger, Horst Lichter, Jochen Ludewig, Kurt Schneider Stuttgart, im Januar 1992 Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 5. 4 Vorwort zur 6. Auflage Schon bei der Vorbereitung der 3. Auflage waren meine Koautoren nicht mehr dabei, alle drei haben die Universität Stuttgart verlassen, um die Erkenntnisse des Software Engineerings praktisch anzuwenden und weiter zu verbreiten. Anscheinend haben sie das sehr erfolgreich getan, sodass einer nach dem anderen auf eine Professoren­stelle berufen wurde. Heute stehen auf diesem Buch die Namen von vier Hochschul­lehrern. Das ist, bezogen auf den Umfang, wohl ein Rekord. Der Inhalt ist im Kern immer gleich geblieben: Das Buch soll Ihnen, den Lese- rinnen und Lesern, dabei helfen, zu einem Thema, das Ihnen vorgegeben wurde, eine grö­ßere schriftliche Arbeit anzufertigen und Ihre Ergebnisse im Vortrag zu präsentieren. Dabei kann es sich um einen Seminarbeitrag, eine Bachelor- oder Masterarbeit oder eine Dissertation handeln. Natürlich sind weite Teile des Buches auch für solche Ar­beiten nützlich, die keinen wissen- schaftlichen Anspruch erheben, z. B. für technische Dokumentationen. Wir orientieren uns an den Fächern, die wir selbst vertreten, also an Informa- tik und Softwaretechnik; aber unsere Erfahrung zeigt, dass das Buch und der Kurs dazu auch Naturwissenschaftlern und Ingenieuren gut bekommen, zumal viele ihrer Ar­bei­ten auch Informatik-Anteile enthalten. Da wir für einen sorgfältigen Umgang mit der Sprache werben, müssen wir uns natürlich auch fragen, ob unser Text diesem Anspruch genügt. Wir bezie- hen darum die Abschnitte 5.5 und 5.6 auch auf die eigene Arbeit. Falls Ihnen etwas ungewöhn­lich oder falsch erscheint, finden Sie dort möglicherweise eine Erklärung. Aber vielleicht haben Sie ja einen bislang unentdeckten Fehler gefunden; davor sind wir auch in der 6. Auflage nicht gefeit, zumal etliche Abschnitte ergänzt oder neu formuliert wurden. Ich wünsche uns und diesem Buch auch weiterhin aufmerksame und kritische Leserinnen und Leser, und ich freue mich über Ihre Anmerkungen und Anregungen. Schreiben Sie bitte unter dem Stichwort „Studien-Arbeiten“ an ludewig@informatik.uni-stuttgart.de Jochen Ludewig Stuttgart, im Januar 2017 Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 6. Inhalt 1 Vorbemerkungen 7 1.1 Zielsetzung und Randbedingungen 7 1.2 Die sprachliche Diskriminierung der Frauen 8 2 Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 11 2.1 Prüfungsordnungen 11 2.2 Rollenbilder: die beteiligten Personen 16 2.3 Wissenschaft und Technik 16 2.4 Das wissenschaftliche Prinzip 17 2.5 Exkurs über die Legende von der zweckfreien und objektiven Wissenschaft 21 3 Der Bausteincharakter wissenschaftlicher Leistungen 25 3.1 Nützliche und andere Arbeiten 25 3.2 Breite und Tiefe 27 3.3 Eigenständigkeit 28 4 Wissenschaftliches Arbeiten 31 4.1 Die Planung der Arbeit 32 4.2 Arbeitsgestaltung 35 4.3 Der Umgang mit der Fachliteratur 36 5 Aufbau und Inhalt des Berichts 49 5.1 Ziele, Anforderungen 49 5.2 Bestandteile und Entstehung des Berichts 50 5.3 Formen wissenschaftlicher Aussagen 57 5.4 Die äußere Form des Berichts 61 5.5 Kleine Stil- und Sprachkunde 63 5.6 Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion 73 5.7 Textverarbeitung 75 6 Vortrag und Demonstration am Rechner 77 6.1 Der Vortrag 77 6.2 Die Demonstration am Rechner 83 6.3 Checklisten zur Vorbereitung des Vortrags 86 7 Die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten 89 7.1 Die Interessen der Beteiligten 89 7.2 Die Betreuung einer Arbeit 90 7.3 Die Bewertung 95 7.4 Checklisten 98 8 Merkblatt für Abschlussarbeiten 101 9 Tipps für Prüfungen und Stellensuche 105 9.1 Prüfungstipps 105 9.2 Stellensuche 107 10 Literatur 111 Index 113 Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 7. 1 Vorbemerkungen 1.1 Zielsetzung und Randbedingungen Mit diesem Leitfaden wollen wir Regeln und Techniken vermitteln, die bei der Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten in der Informatik anzuwen­ den sind. Die Doppeldeutigkeit der Formulierung „anzuwenden“ ist beab- sichtigt: Diese Regeln lassen sich anwenden, und sie sollten auch angewendet werden. Als „wissenschaftliche Arbeiten“ werden hier Seminar-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten bezeichnet, also alle Prüfungsleistungen mit wissen- schaftlichem Anspruch, die von Studenten und Assistenten unter Anleitung, aber in gewisser Selbständigkeit und über einen längeren Zeitraum (einige Monate) erbracht werden. Im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten). Sie liegen, was wis­ senschaftlichen Anspruch und Selbständigkeit angeht, zwischen Seminar­ arbeit und Dissertation. Auch auf Arbeiten, die die ge­nannten Kriterien nicht erfüllen, beispielsweise Publikationen oder auch Doku­mentationen ohne wissenschaftlichen Anspruch, lassen sich die meisten unserer Aussagen anwenden. Wir können damit das Ziel unserer Lehrveranstaltung und dieses Skripts etwas pointierter so formulieren: Teilnehmer mit den notwendigen Fach- kenntnissen sollen in die Lage versetzt werden, ein wissenschaftliches Ein- oder Zwei-Personen-Projekt auf dem Gebiet der Informatik auszuwählen, vorzubereiten und durchzuführen und ihre Resultate in Form eines schrift- lichen Berichts und eines mündlichen Vortrags zu präsentieren. (Die Ver- wendung des Wortes „Bericht“ ist am Anfang des Kapitels 5 erläutert.) Die Betreuer der Arbeiten sollen lernen, wie man Arbeiten definiert, verfolgt und unterstützt und schließlich beurteilt. Dabei sind wir uns natürlich bewusst, dass wir nur einen ganz kleinen Bei- trag leisten können, denn wir werden auf wenigen Seiten mehrere Gebiete über­fliegen, die jedes für sich ein Leben lang erkundet werden müssen (z. B. Arbeits- und Führungs­technik, Rhetorik). Wir sind also nicht allzu weit von der Realität amerikanischer Gruppen­reisen entfernt: Miss Europe in five days (ein Sprachspiel von Dave Parnas). Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017 zur Publikation: https://vdf.ch/studienarbeiten.html
  • 8. 8 Kapitel 1 1.2 Die sprachliche Diskriminierung der Frauen Traditionell wird in Texten dieser Art zur Bezeichnung unbestimmter Perso- nen die maskuline Form verwendet („Der Student trifft regelmäßig seinen Betreu­er.“). Dabei ist impliziert, dass jede der beiden Personen auch weiblich sein kann. Wer ehrlich ist, muss der Kritik recht geben, dass diese Sprache diskrimi­nierend ist. Darum wurden verschiedene Alternativen vor- und ein- geführt: A die vollständige Aufzählung („Der Student oder die Studentin trifft regelmäßig seinen Betreuer oder ihren Betreuer oder seine Betreuerin oder ihre Betreu­erin.“) B die Mischschreibweise („Der/Die StudentIn trifft regelmäßig seineN/ ihreN BetreuerIn.“) C die Diskriminierung der Männer („Die Studentin trifft regelmäßig ihre Betreu­erin.“) D die gemischten Prototypen („Der Student, nennen wir ihn Klaus, trifft regel­mäßig seine Betreuerin; wir wollen sie Irene nennen.“) Lösung A ist umständlich und grammatikalisch unklar: Es könnte im Bei- spiel auch sein, dass zwei Betreuer zur Verfügung stehen. Das zeigt beispiels- weise eine Prü­fungsordnung, aus der hier später noch zitiert wird: „Auf Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Abschluss- arbeit erhält.“ Das ist zwar „politically correct“, aber sachlich falsch, mindes- tens unklar: „Oder“ bedeutet im Deutschen eine Wahlmöglichkeit, die ist hier sicher nicht gegeben. Außerdem ist der Satz für Menschen, die die deut- sche Sprache mögen, einfach schmerzhaft. Auch Vorschlag B ist keine Lösung, sondern ein Alptraum. So geschriebene Texte wirken im günstigsten Fall wie eine van-Wijngaarden-Grammatik1 und sind auch etwa so gut lesbar. C ist dagegen ein achtbarer Ansatz, angewandt beispielsweise in der Promotionsordnung der Universität Hamburg; letztlich ist er aber genauso unbefriedigend wie die übliche Form. D weicht dem Pro- blem aus: Man kann eben nicht immer mit Prototypen argumen­tieren, son- dern will oft auch Aussagen über alle Betreuer oder irgendeine Kandidatin machen. 1 Algol 68 war mit einer van-Wijngaarden-Grammatik definiert; weder die Sprache noch der Formalismus sind je populär geworden. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 9. Vorbemerkungen 9 Was also tun? Wir haben in früheren Fassungen experimentiert. Zunächst haben wir versucht, die Rollen nicht festzulegen, indem wir das Neutrum verwenden („Das Student trifft regelmäßig sein Betreuer.“2 ). Auch wenn die- ser Vorschlag den Vorteil hat, sich syntaktisch und semantisch im Rahmen der deutschen Grammatik zu halten, ist er nicht auf große Zustimmung gestoßen. Wir sind aber gern bereit, ihn wieder auszugraben, wenn sich dies ändern sollte. Dann haben wir die Form D in leicht modifizierter Form ver- wendet: Da es zu jener Zeit in unserer Gruppe zwei Mitarbeiterinnen gab, haben wir die konkrete Situation beschrieben: „Der Student trifft regelmäßig seine Betreuerin, gelegentlich auch seinen Prüfer.“ Aber auch das war an manchen Stellen irreführend, und Mitarbeiterinnen gab es leider nicht immer. Ganz befriedigend war keiner dieser Versuche, und so stehen wir am Ende wieder dort, wo wir zu Anfang standen, ratlos und durchaus offen für neue Vorschläge. Bis uns diese erreichen (und überzeugen), schreiben wir also: „Der Student trifft regelmäßig seinen Betreuer.“ So wurde auch in den Prü- fungsordnungen der Univer­sität Stuttgart verfahren. Und wir bitten alle Menschen um Nachsicht, die eine andere Lösung vorgezogen hätten. 2 In der Schweiz bietet der populäre Diminutiv ähnliche Möglichkeiten: „Das Studentli trifft regelmäßig sein Betreuerli.“ Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 10. 2 Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit Nachdem in 1.1 geklärt wurde, welche Arbeiten im Sinne der Prüfungsord- nung hier zur Diskussion stehen, wollen wir nun feststellen, welchen Regeln die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten unterliegt, welche Rollen betei- ligt sind und welche Grundregeln beim wissenschaftlichen Arbeiten gelten. 2.1 Prüfungsordnungen Durch Hochschulgesetze, Prüfungsordnungen usw. sind die Arbeiten der Stu­den­ten juristisch definiert. Welche Regelungen sind für uns von Bedeu- tung? An der Universität Stuttgart gilt selbstverständlich die Prüfungsordnung dieser Universität; sie ist aber inhaltlich den Regelungen der meisten Univer- sitäten ähnlich. Allerdings ist die Situation – anders als geplant – durch die Bologna-Reform nicht übersichtlicher geworden. Hier sind exemplarisch Auszüge aus zwei Prüfungsordnungen wiedergege- ben, aus der für den Bachelor Softwaretechnik der Universität Stuttgart (§ 25: Bachelorarbeit) und der für den Master Informatik der FernUni Hagen (§ 14: Abschlussmodul). Sie finden die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule sehr wahrscheinlich im Web. Wir empfehlen dringend, sich diese Dokumente anzusehen, auch wenn sie nicht gerade spannend zu lesen sind; ihre Kennt- nis ist oft sehr nützlich, vor allem, wenn es Prob­leme gibt. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelor- studiengang Softwaretechnik vom 12. Juli 2012 (Auszug) Aufgrund von § 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Senat der Universität Stuttgart am 15. Februar 2012 die nachstehende Neufassung der Stu- dien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Softwaretechnik beschlos- sen. Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes am 12. Juli 2012, Az. 7831.176-S-04 zugestimmt. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 11. 12 Kapitel 2 § 25 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, inner- halb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Software- technik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Mit der Bachelorarbeit werden 12 Leis- tungspunkte erworben. (2) Zur Vergabe der Bachelorarbeit ist als Prüfender jeder dem Fachbereich Software­ technik angehörige Hochschullehrer, Hochschul- oder Privatdozent berechtigt. (3) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn min- destens 120 Leistungspunkte erworben wurden und das Studienprojekt nach § 24 erfolgreich absolviert ist. Nach der Vergabe des Themas durch den Prüfer oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses muss der Kandidat die Bache- lorarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 2 Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. (4) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der zu prüfenden Person aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt. (5) Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Art und Umfang der Aufgabenstellung sind vom Prüfer so zu begrenzen, dass sie 12 Leistungs- punkten (bzw. 360 Arbeitsstunden) entspricht und die zur Bearbeitung vorgese- hene Frist eingehalten werden kann. Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prü- fungsausschuss um insgesamt höchstens drei Monate verlängert werden. (6) Die Bachelorarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Prüfer kann auf Antrag der zu prüfenden Person die Anfertigung der Bachelorarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. In diesem Fall muss die Arbeit als Anhang eine Zusam­men­fassung in deutscher Sprache enthalten. Die Bachelor- arbeit kann neben einem ausge­druckten Text auch multimediale Teile auf elekt- ronischen Datenträgern enthalten, sofern die Themenstellung dies erfordert und die Prüfer ihr Einverständnis gegeben haben. (7) Innerhalb der Bearbeitungsfrist nach Absatz 5 ist die fertige Bachelorarbeit in vier gebundenen Exemplaren beim Prüfungsausschuss abzugeben. Zusätzlich muss ein Exem­plar in elektronischer Form eingereicht werden. Der Abgabezeit- Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 12. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 13 punkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat die zu prüfende Person schriftlich zu versichern, 1. dass sie ihre Arbeit bzw. bei einer Gruppenarbeit ihren entsprechend gekenn­ zeich­neten Anteil der Arbeit selbständig verfasst hat, 2. dass sie keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeich­net hat, 3. dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegen­stand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist, 4. dass sie die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits veröffentlicht hat und 5. dass das elektronische Exemplar mit den anderen Exemplaren überein- stimmt. (8) Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag über deren Inhalt. (9) Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern bewertet, von denen einer der Prüfer ist, der das Thema gemäß Abs. 2 vergeben hat. Einer der Prüfer muss Hoch- schullehrer oder apl. Professor sein. Sie bewerten die Bachelorarbeit mit einer der in § 15 genannten Noten. Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen. Das Bewertungsverfahren soll spätestens nach zwei Monaten end­gültig abgeschlossen sein. (10) Die Bachelorarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ einmal wie- derholt werden. Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des Themas der Bache- lorarbeit innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist jedoch nur zulässig, wenn die zu prüfende Person bei der Anfertigung ihrer ersten Bachelorarbeit von die- ser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science in Informatik an der FernUniversität in Hagen vom 05. Mai 2003, Stand: 01. Oktober 2013 (Auszug) § 13 Umfang und Art der Master-Prüfung (1) Die Master-Prüfung besteht aus den Modulprüfungen nach Absatz 2 und der Abschlussarbeit des Abschlussmoduls nach § 14. (…) Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 13. 14 Kapitel 2 § 14 Abschlussmodul (1) Das Abschlussmodul besteht aus einer Abschlussarbeit und einem Kollo­quiums­ vortrag vor dem betreuenden Prüfenden, in dem die Inhalte und Ergebnisse der Abschlussarbeit präsentiert und gegen mögliche Einwände verteidigt werden. (2) Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit in Informatik. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat gründliche Fachkenntnisse erworben hat und in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selb­ständig nach wissen­schaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Abschluss­ arbeit soll ohne Anlagen einen Umfang von 120 Seiten nicht überschreiten. Für eine nach § 15 mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertete Abschlussarbeit werden 30 Leistungs­punkte vergeben. (3) Die Abschlussarbeit kann ausgegeben werden, sobald vier der sechs Modulprü- fungen nach § 13 Abs. 2 bestanden sind. (4) Die Abschlussarbeit wird von einer oder einem Prüfenden gemäß § 7 Abs. 1 der Fakul­tät für Mathematik und Informatik ausgegeben und betreut. Prüfende kön- nen darüber hinaus auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Ma­the­matik und Informatik sein, sofern der Fakul- tätsrat dazu einen entsprechenden Lehrauftrag erteilt. Die oder der Prüfende wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Soll die Abschlussarbeit in einer Einrich- tung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Den Kandi- datinnen und Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema der Abschlussarbeit zu machen. (5) Auf Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Abschluss­ arbeit erhält. (6) Die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen. (7) Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt sechs Monate. Thema, Aufgaben­stellung und Umfang der Abschlussarbeit sind von der oder dem Betreuenden so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Abschlussar- beit eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurück­gegeben werden. Im Einzelfall kann der Prüfungs­ausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu sechs Wochen verlängern. Für Teilzeitstudierende kann der Prüfungsaus- Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 14. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 15 schuss darüber hinaus ausnahmsweise eine weitere Nachfrist von bis zu sechs Wochen gewähren. (8) Bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegeb­enen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Die Abschlussar­beit ist auch als elektronische Datei in einem vom Prüfungsausschuss vorgegebenem Format abzugeben; sie kann zur Plagiatsprüfung verwendet werden. § 15 Beendigung des Abschlussmoduls und Bewertung der Abschlussarbeit (1) Das Abschlussmodul endet mit der fristgemäßen Abgabe der Abschlussarbeit und der Erbringung des Kolloquiumsvortrags. Die Abschlussarbeit ist fristge- mäß beim Prüfungs­ausschuss in dreifacher Ausfertigung abzuliefern; der Abgabezeit­punkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abge­liefert, gilt sie gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 als mit „nicht ausrei- chend“ (5,0) bewertet. Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens drei Wochen nach Abgabe der Arbeit stattgefun­den haben. (2) Die Abschlussarbeit ist nach Beendigung des Abschlussmoduls von zwei Prü- fenden zu begutachten und zu bewerten. Wer die Arbeit ausgegeben hat, soll zu den Prüfenden gehören. Die oder der zweite Prüfende wird vom Prüfungsaus- schuss bestimmt. Die einzelne Bewer­tung ist entsprechend § 17 Abs. 1 vorzu- nehmen und schriftlich zu begründen. Die Note der Abschlussarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt. Beträgt die Differenz mehr als 2,0, wird vom Prü- fungsausschuss eine dritte Prüferin oder ein dritter Prüfer zur Bewertung der Abschluss­arbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Abschlussarbeit aus dem arithmetischen Mittel der beiden besseren Noten gebildet. Die Abschluss­ arbeit kann jedoch nur dann als „aus­reichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind. (3) Die Bewertung der Abschlussarbeit soll den Studierenden spätestens acht Wo­chen nach Beendigung des Abschlussmoduls mitgeteilt werden. Wir verzichten auf die Wiedergabe der Promotionsordnung. Sie gilt nicht für einen Fachbereich oder eine Fakultät, sondern für die ganze Universität. Wichtig ist die Forderung, die in der Promotionsordnung der Universität Stuttgart im § 2 steht: Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, einen Fort­schritt der Wissenschaft erbringen und eine selbständige Leistung des Bewer­bers sein. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 15. 16 Kapitel 2 2.2 Rollenbilder: die beteiligten Personen An einer wissenschaftlichen Arbeit im hier besprochenen Sinn sind mindes- tens zwei Personen beteiligt, der Kandidat und der Prüfer. In vielen Fällen wird der Prüfer einer Abschlussarbeit den Kandidaten nicht direkt betreuen, sondern diese Aufgabe an einen Betreuer delegieren. Achtung, hier weicht der Sprachgebrauch von der offiziellen Regelung ab: Die Betreuung ist offiziell Sache des Prüfers (siehe Prüfungsordnung Fern- Uni Hagen) oder wird nicht explizit erwähnt (Prüfungsordnung Uni Stutt- gart). Unsere Termi­nologie folgt der Praxis, in der meist Prüfer und Betreuer eben nicht iden­tisch sind. Damit haben wir für den folgenden Text alle Mit- spieler ver­sammelt: • einen Kandidaten, der das Thema bearbeitet, die Arbeit anfertigt, • einen Prüfer, der das Thema ausgibt und die Arbeit nach der Fertigstel- lung prüft, der natürlich auch für die Betreuung der Arbeit verantwort- lich ist, • einen Betreuer. Das ist typisch ein Mitarbeiter des Prüfers. Wir beziehen uns auf diese drei Rollen, obwohl natürlich im Einzelfall zwei Rollen zusammenfallen können oder eine Rolle auf mehrere Personen verteilt sein mag; bei der Anfertigung einer Dissertation ist dies die Regel (mehrere Prüfer, kein gesonderter Betreuer). Damit keine Unklarheiten entstehen, werden wir eisern an diesen drei Bezeich­nungen festhalten, auch wenn Variationen sprachlich eleganter wären. Dieses Prinzip empfehlen wir auch für alle technischen Berichte (siehe 5.5.4 auf Seite 66). 2.3 Wissenschaft und Technik Informatik an der Universität ist eine technische Wissenschaft oder, um den Akzent der Realität gemäß zu setzen, eine durch Wissenschaft unterfütterte Technologie. • In der Wissenschaft suchen wir zutreffende, möglichst allgemeingültige Regeln. In der Physik werden diese als Naturgesetze bezeichnet, womit wir einen Hinweis auf die Interpretation haben: Wir können (innerhalb eines gewissen Rahmens) so tun, als ob die Natur tatsächlich diesen Gesetzen folgte, und so zukünftige Entwicklungen vorhersagen und Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 16. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 17 beeinflussen. Beispielsweise kennen wir nach den astronomischen Gesetzen die genaue Zeit zukünftiger Sonnenfinsternisse, und das Wis- sen über Gezeiten und Strömungsmechanik erlaubt es uns, durch Dei- che Überschwemmungen zu verhindern. Umgekehrt können wir auch Ereignisse der Vergangenheit (z. B. die Erdentstehung, den Bau der Pyra- miden) erklären oder deuten. • Die Technik strebt nach Problemlösungen; hier geht es darum, zu einem gegebenen Problem und unter gewissen Randbedingungen eine Lösung zu finden. Die Rand­bedingungen schließen insbesondere eine Kosten- funktion ein, die praktisch Zeit- und Aufwandsschranken impliziert. Das Ingenieur­wesen ist also weder eine Wissenschaft noch ein Teil davon; vielmehr nutzt es Resultate der Wissenschaft. Ein Informatik-Studium3 an einer Universität, also ein wissenschaftliches Stu­ di­um, soll die Absolventen befähigen, sowohl wissenschaftlich als auch konstruk­tiv zu arbei­ten, sie also für Forschung und Entwicklung vorbereiten. Während in den einzelnen Lehrveranstaltungen meist der eine oder der andere As­pekt klar überwiegt, sollten in der Abschlussarbeit beide sichtbar werden. Prak­tisch heißt das: Eine Abschlussarbeit sollte nützlich sein im Sinne der tech­ni­schen Ausrichtung unseres Fachs; sie muss von der Methodik her wissen­schaft­lich sein. Da die Nützlichkeit durch die Aufgabenstellung bestimmt und damit weitgehend vor­gegeben ist, müssen die Kandidaten vor allem danach stre­ben, den wissenschaft­lichen Anspruch zu erfüllen. 2.4 Das wissenschaftliche Prinzip Die Konzepte der Wissenschaft haben sich im Laufe von mindestens zwei­ein­ halb Jahrtausenden entwickelt; ein Versuch, diese Geschichte zu rekapitulie- ren und damit den Wissenschafts­begriff zu klären, ginge weit über den Rah- men dieses Buches und unsere Kompetenz hinaus. Für un­sere Zwecke genügen aber die folgenden einfa­chen, kaum bestrittenen Feststellungen. Prägend für unsere Grundhaltung gegenüber wissenschaftlichen Aussagen sind zwei gegen­sätzliche Erfahrungen, nämlich • dass es in unserem Arbeitsgebiet nicht-triviale Feststellungen und Erkennt­nisse gibt, deren Mitteilung lohnend für den Empfänger der 3 Der Begriff „Informatik-Studium“ schließt hier und im ganzen Buch die verwandten Studien- gänge ein, also insbesondere auch die Softwaretechnik. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 17. 18 Kapitel 2 Mitteilung ist, weil er sie direkt nutzen oder in seiner eigenen wissen- schaftlichen Arbeit verwenden und weiterent­wickeln kann, • dass es – wenigstens in der Wissenschaft – keine endgültigen Wahrhei- ten gibt, sondern nur Hypothesen, die gelten, solange sie nicht durch neue Er­fah­rungen widerlegt sind. Der zweite Punkt gilt nur dann nicht, wenn sich die Wissenschaft ihre eigene Welt errichtet, wie es beispielsweise in der Mathematik der Fall ist. Hier sind Beweise im Sinne von Tautologien möglich. Sobald jedoch die – vorgefun- dene und damit vorgegebene – Realität ins Spiel kommt, also bei der Suche nach den sogenannten Naturgesetzen, ist ein Beweis nicht möglich, denn wir haben stets nur endlich viele Beobachtungen (z. B. Aufzeichnungen astronomi- scher Daten), aus denen wir einen universellen, also für unendlich viele Fälle geltenden Zusammenhang (z. B. die keplerschen Gesetze) abzuleiten versu- chen. Eine auf Beobachtung gegründete (empirische) Hypothese ist darum stets durch neue Beobachtungen gefährdet, denn sie kann (möglicher­weise) falsifiziert werden. Karl Popper, ein österreichischer Jude, der 1937 nach Neuseeland emigrieren musste, ab 1946 in England lebte und 1994 als Sir Karl gestorben ist, hat dies in seiner Schrift „Objective Knowledge – A Realist View of Logic, Physics, and History“ (Clarendon Press, 1972) wie folgt formuliert: Now I should distinguish between two main uses of logic, namely (1) its use in the demonstrative sciences – that is to say, the mathematical sciences – and (2) its use in the empirical sciences. In the demonstrative sciences logic is used in the main for proofs – for the transmis- sion of truth – while in the empirical sciences it is almost exclusively used critically – for the retransmission of falsity. Mit anderen Worten: Die Mathematik setzt Axiome und zeigt, wie diese wei- tere Aussagen implizieren (A ⇒ B). Die empirische Forschung formuliert eine Hypothese (A) und deren Konsequenzen (A ⇒ B). A gilt nur, solange es nicht durch eine Beobachtung (¬ B) falsifiziert ist: ¬ B ⇒ ¬ A. Es ist darum ein not- wendiges Merkmal wissen­schaft­licher Hypothesen, dass sie falsifi­zierbar sind. Wenn ich eine Hypothese aufstelle, muss ich sie der Über­prüfung und Widerlegung zugänglich machen. Streng genommen sind nach dieser Einsicht allgemeine Aussagen wie „Das Gewicht ist an einem bestimmten Ort der Masse proportional.“ nicht beweis- bar, denn wir haben diese Vermutung ja nur mit endlich vielen Versuchen überprüft. Die Naturwissenschaften, vor dieses Problem gestellt, behelfen Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 18. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 19 sich mit der Metaphysik. Ihre Sätze über die Stabilität, Stetigkeit und Unab- hängigkeit der beobachteten Erscheinungen sind prinzipiell unbeweisbar, aber wenn wir sie anerkennen, kommen wir zu allgemeingültigen Aussagen. Die Metaphysik ist also nichts Nebulöses (im landläufigen Sinne „Metaphysi- sches“), sondern eine höchst wichtige Basiswissenschaft, die die Physik erst ermöglicht. Sie wurde daher im Altertum als höchste Wissenschaft angesehen. Beispiel: Natura non saltat Die Natur macht keine Sprünge, d. h., Gesetzmäßigkeiten der Natur weisen keine Löcher und Unregelmäßigkeiten auf, sondern gelten stetig. Wenn wir beispielsweise beim Wiegen von Körpern mit 1 g, 13 g, 233 g, und 78’002 g Masse Gewichte messen, die der Masse proportional sind, dann können wir annehmen, dass das auch für beliebige andere Massen gilt, z. B. für 103,57 g. Dieses Prinzip ist natürlich nicht beweisbar. Und es kann uns passieren, dass die Vermutung nicht stimmt. So verblüfft das Phänomen der Supraleitung jeden, der aus Messungen bei Temperaturen fern des absoluten Nullpunkts irgendeine Hypothese über den Zusammen- hang von Temperatur und elek­trischem Widerstand ableitet. Eine Hypothese, also ein vermuteter Zusammenhang, kann daher durch wei- tere, insbesondere systematische Beobachtungen erhärtet, aber nicht bewiesen werden; sie wird dagegen durch eine einzige nicht mit der Hypothese verein- bare Beobachtung widerlegt. Hier besteht ein ähnlicher Zusammenhang wie beim Programmtest, der außer bei trivialen Programmen keinen Korrekt- heitsbeweis liefert, weil die Zahl der Fälle jedes handhabbare Maß übersteigt; dagegen beweist ein einziger „positiver“ Test die Fehlerhaftigkeit4 („positiv“ hier im Sinne der Mediziner, die ja auch von einem positiven Test sprechen, wenn z. B. ein bestimmtes Virus nachgewiesen wurde). Ein wissenschaftliches Resultat hat also, wie oben festgestellt wurde, hoffent- lich einen Nutzen, gilt aber nur, solange es nicht widerlegt ist. Entsprechend den beiden beschriebenen Merkmalen wissenschaftlicher Resul­tate, Nutzen und Vorläufigkeit, erwarten wir von wissenschaftlichen Aussagen Relevanz und Überprüf­barkeit, also dass sie 4 Vorsicht beim Vergleich zwischen Naturbeobachtungen und Test! Während die Natur tatsäch- lich in vieler Hinsicht stetig erscheint, ist ein Programm in jedem Falle prinzipiell unstetig, denn es bildet endliche Mengen auf endliche Mengen ab. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 19. 20 Kapitel 2 • Antworten enthalten auf relevante Fragen (andernfalls bezeichnen wir sie als irrelevant, also nutzlos) • sich der Kritik stellen, indem sie so weit wie irgend möglich offenlegen, wie die Aussagen zustande gekommen sind (andernfalls bezeichnen wir sie als unwissenschaftlich und damit wertlos). Drei fiktive (aber nicht frei erfundene) Aussagen über die Programme Alpha und Beta sollen diese Aussage illustrieren: A Alpha enthält eine gerade Anzahl von Vokalen (einschließlich Umlau- ten) und eine ungerade Anzahl von Konsonanten (wobei „ß“ als einzel- nes Zeichen gezählt ist) . Bei Beta ist es umgekehrt. B Die Erfahrung zeigt, dass Alpha aufgrund seiner klareren Struktur das wesent­lich leichter zu wartende Programm darstellt; das bestätigt auch die Fachliteratur. C Programm Alpha erzielt nach der Metrik von MacNess (2003) den Wert 12,3, Programm Beta 7,8. Wie Passepartout (2005) gezeigt hat, besteht zwischen diesem Wert und dem Wartungsaufwand (definiert nach Head, 1998) eine hohe negative Korrelation. Daraus kann man die Erwar- tung ableiten, dass das Programm Alpha unter gleichen Rahmen­ bedingungen einen niedri­ge­ren Wartungsaufwand verursachen wird. Die Aussage A ist überprüfbar, sie stellt sich der Kritik, indem sie Art und Weise, wie die Vokale und Konsonanten gezählt wurden, offenlegt. Damit hat jeder Leser die Chance, die Ergebnisse nachzuvollziehen. In der Praxis gibt es dabei oft große Hindernisse, aber prinzipiell besteht die Möglichkeit. Leider ist das Resultat A – anscheinend – völlig ohne Bedeutung, es ist nutz- los, irrelevant. Aussage B über den Wartungsaufwand zweier Programme ist dagegen außerordent­lich bedeutsam, denn natürlich wäre es sehr nützlich, wenn wir in der Lage wären, aus leicht feststellbaren Merkmalen auf den Wartungsauf- wand zu schließen; aber leider ist die Aussage völlig unwissenschaftlich, denn sie stützt sich auf • nicht spezifizierte Erfahrungen ungenannter Personen • unklare Begriffe (Struktur, Wartungsaufwand) • undefinierte Bewertungen (klarere Struktur, leichter zu warten) • einen völlig unbestimmten Hinweis auf Literatur. Damit ist B nicht kritisierbar: Einen Pudding kann man nicht an die Wand nageln. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 20. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 21 Aussage C dagegen erfüllt die Anforderungen; falls die zitierte Literatur tat- sächlich existiert, ist die Aussage in ihrer Form korrekt. Natürlich ist sie damit keineswegs bewiesen: Vielleicht erscheint schon morgen ein Artikel, der zeigt, dass die Rechnung Fehler enthält oder dass Mac­Ness oder Passepartout oder beide bei ihren Unter­suchungen völlig andere Voraussetzungen hatten. Wichtig ist, dass Aussage C – anders als B – diese Erwiderung überhaupt zulässt! Eine Aussage ist also dann überprüfbar, wenn sie sich auf Argumente stützt, die dem Wesen nach überprüfbar und damit eventuell widerlegbar (falsifi- zierbar) sind. Die wissenschaftliche Arbeit stellt ein Gedankengebäude dar, das in seiner ganzen Ausdehnung begehbar ist. Eine Aussage gilt als allge- mein anerkannt, wenn das Gebäude von einer großen Mehrheit für sicher begehbar gehalten wird. Von einem wesentlichen Beitrag zur Wissenschaft spricht man, wenn viele an­de­re das Gebäude als Basis ihrer eigenen Arbeit verwenden. Ein bekannter Flop der jüngeren Wissenschaftsgeschichte, die „kalte Kern­ fusion“ (1989 angeblich beobachtet von Pons und Fleischmann), kann hier als Muster­beispiel dienen: Die zunächst publizierte Aussage war ungenau und ließ die Über­prüfung an anderen Orten kaum zu. (So, wie es beschrieben worden war, konnte das Expe­riment nicht funktionieren.) Mit klarerer Infor- mation wurde die Behauptung dann rasch falsifiziert, d. h., es wurde gezeigt, dass durch die beschrie­benen Bedingungen eine messbare Fusion nicht her- beigeführt werden kann. Diese Episode war damit zwar peinlich für zwei Möchtegern-Nobelpreisträger, aber ein Erfolg der wissenschaft­lichen Kon­ troll­mechanismen. Praktisch gesehen kommen zwei weitere Kriterien hinzu: Ein wissenschaft­ liches Resultat muss neu und anscheinend korrekt sein, d. h., es darf sich nicht einfach falsifizieren lassen. Bei studentischen Arbeiten liegt für beide Punkte ein großer Teil der Verantwortung beim Betreuer, der über den Stand der Forschung Bescheid wissen und ein unsinniges Resultat erkennen sollte, wenn erforderlich, mithilfe des Prüfers. 2.5 Exkurs über die Legende von der zweckfreien und objektiven Wissenschaft Da wir uns hier mit Wissenschaft befassen, sollten wir auch einen Blick auf die Ränder werfen und fragen, wie sie in die politischen, sozialen und kultu- rellen Zu­sammenhänge eingebettet ist. Dieses Thema wird gern gemieden Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 21. 22 Kapitel 2 mit dem Ar­gu­ment, Wissenschaft sei quasi „freischwe­bend“, nämlich zweck- frei und objek­tiv. Wir sehen diese Behauptung als Legende. Die Forschung, auch die an den Hoch­schulen, erhält ihre Mittel und Vorgaben aus der Umgebung, insbeson- dere aus der Politik und aus der Wirtschaft, und sie gehorcht und dient die- sen beiden Herren nach Kräften. Wir sehen zu dieser Einbettung keine grundsätzliche Alternative; nur sollte der Zusam­menhang jedem Informati- ker klar sein, sodass er seine individuelle Verantwortung erkennt und ernst nimmt. Gerade die Informatik ist ein Beispiel für die Steuerung von außen: Im Ost- block wurde sie in den späten Fünfzigerjahren von den herrschenden „Bezirks­marxisten“ (Formulie­rung eines Prager Dissidenten) verdammt und damit viele Jahre lang retardiert, was sich noch weit über das Ende des Ost- blocks hinaus ausgewirkt hat. In der alten Bundesrepublik schätzte man dagegen die Informatiker als Hefe des zukünftigen Wirtschaftswachstums ein; entsprechend wurden, anders als in den ebenfalls überlasteten Geistes- wissenschaften, zahlreiche neue Lehrstühle einge­richtet. Die Forschungs­ arbeiten sind überwiegend so ausgerichtet, dass eine Koope­ration mit In­ dustriefirmen möglich ist. Wir stellen also fest: Informatik verfolgt Ziele, die vor allem durch wirtschaft- liche Interessen bestimmt sind. Diese Ziele sind nicht generell positiv oder negativ, sondern müssen individuell beurteilt werden. Dazu sind alle Betei- ligten moralisch verpflichtet. Die Behauptung, Wissenschaft sei wertfrei, dient dazu, eine solche Dis­kussion nicht aufkommen zu lassen. In den ersten Jahrzehnten nach der braunen Pest, die im Bereich der Forschung mehr Zustimmung hatte, als es die Forscher später wahrhaben woll­ten, diente die- ses Argument auch dazu, unan­ge­nehmen Fragen auszuweichen. In vielen Fällen – ausgeprägt in der sogenannten Grundlagenforschung – ist die Anwendung der Resultate außer Sichtweite, sodass die Forscher kaum entschei­den können, welchen Effekt ihre Arbeiten haben werden. (Oft aller- dings könnten sie es ohne Weiteres, wenn sie wollten.) Hier helfen Schlagwör- ter nicht weiter; wir halten es aber für notwendig, dass sich jeder Mensch dann die globalen Einflussmöglichkeiten sichert, die der globalen Wirkung seiner Arbeit entsprechen. In der Praxis ist das oft schwierig oder unmöglich: Beispielsweise konnte Einstein zwar – seiner Bedeutung als Physiker entspre- chend – die Entwicklung der Atombombe wirksam unterstützen, aber er konnte später, als seine Motive nicht mehr bestanden, ihren Einsatz nicht ver- hindern. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017
  • 22. Regeln und Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit 23 Da wir unseren Aufgaben nicht neutral gegenüberstehen, sondern mit Zielen, Vorurteilen, Erfahrungen, Wissen und Wissenslücken, Wünschen und Ängs- ten an sie herantreten, können wir auch nicht objektiv sein; die „wissenschaft­ liche Objektivität“ ist neben der Zweckfreiheit ein weiteres Einhorn der Gedanken­welt. Daher wollen wir gleich zu Beginn klarstellen: Wir nehmen diese Objek­tivität für unsere Aussagen nicht in Anspruch, weder die wissen­ schaftliche noch sonst irgendeine. Dieser Verzicht ist doppelt begründet: Es gilt hier nicht nur das grundsätz­ liche Argument, dass Wissenschaft prinzipiell nicht objektiv ist, sondern auch die prak­tische Einsicht, dass wir uns hier als Laien äußern, die nicht mehr anzu­bieten haben als ihre persönlichen, mehr oder minder zufälligen Erfah- rungen und Einsichten. Schließlich erkennen wir mit dem Bekenntnis zur Subjektivität auch an, dass über eine Reihe von Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, ein Konsens weder besteht noch in absehbarer Zeit erreicht werden kann, nicht ein­mal innerhalb einer einzigen Fakultät einer einzigen Universität. Wir kön- nen daher nur unsere Auffassung darlegen, begründen und zur Diskussion stellen. Für das engere Thema unseres Büchleins, die Durchführung wissenschaft­ licher Arbeiten in der Informatik, hat diese Diskussion folgende Konsequen- zen: • Niemand sollte ein Thema als „göttlich“ akzeptieren und es damit der Dis­kus­sion entziehen; vielmehr sollte er oder sie sich in der Arbeit auch mit dem Thema und seiner Legitimation auseinander­setzen. Das gilt verstärkt in der Disser­tation, deren Thema der Doktorand ja in der Regel selbst bestimmt oder wenigstens mitbestimmt hat. • Wissenschaftliche Resultate sind nicht der Kritik entrückt, sondern ste- hen, nachdem das Podest der Objektivität zusammengebrochen ist, als mensch­liche Resultate auf gleicher Stufe neben anderen. Jeglicher Hoch- mut gegen­über weiteren Denkansätzen, z. B. religiösen und weltan- schaulichen, ist unbe­gründet und auch nach vielen Erfahrungen der Geschichte nicht gerecht­fertigt. Wo wir mit wissenschaftlichen Erkennt- nissen argumen­tie­ren, dürfen wir die Prämissen unserer Aussagen nicht unterschlagen; eben das passiert sehr oft, wenn Politiker oder Manager eine komplizierte Aussage auf eine einfache, griffige Halbwahrheit reduzieren. Leseprobe aus: Marcus Deininger et al., Studienarbeiten, 6. Auflage © vdf Hochschulverlag 2017