Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann im Interview mit Asia Business Law Jour...
Anwalt in Vietnam Oliver Massmann Import Gebrauchtwaren Finanzleasing – Was Sie wissen muessen:
1. Anwalt in Vietnam Oliver Massmann Import Gebrauchtwaren Finanzleasing
– Was Sie wissen muessen:
Probleme bei der Einfuhr von Gebrauchtwaren und Lockerung des Einfuhrzolls für
Finanzleasingunternehmen in Vietnam – Ausblick auf das Freihandelsabkommen zwischen der
EU und Vietnam (EVFTA)
Das durch den Minister für Wissenschaft und Technologie veröffentlichte Rundschreiben Nr.
23/2015/TT-BKHCN vom 13.11.2015 setzt die Bedingungen zur Einfuhr von Gebrauchtwaren
fest. Danach mussten die bisherigen Regulierungen für Maschinen, die nicht älter als zehn Jahre
sind, und die Sicherheits-, Umweltschutz- und Energiesparstandards einhalten, durch
Ausnahmetatbestände gelockert werden, um Auslandsprojekte nicht zu gefährden. Das
Rundschreiben 23 wird dahingehend zu konkretisieren sein, ob nationale technische
Regulierungen und Standards einzuhalten sind, oder ob eine Freistellung für nach Vietnam
importierte Gebrauchtwaren in Frage kommt.
Hierzu können drei Empfehlungen gemacht werden:
Das Rundschreiben sollte die zuständige Behörde zur Erteilung der Zulassungen nennen und
den Ablauf für neue oder expandierende Investmentprojekte vorgeben.
Darüber hinaus sollte das Ministerium für Wissenschaft und Technologie genauere Vorgaben zur
Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung verkünden.
Zuletzt sollten Beamte, die mit der Prüfung der Normen beauftragt sind, entsandt werden.
Teil 1 des Schreibens 504/TXNK-CST, das von der Import/Export-Abteilung des Zolls am
22.03.2016 herausgegeben wurde, besagt, dass die vom 07.05.2014 stammende Verordnung
39/2014/ND-CP der Regierung nicht auf solche Güter anzuwenden sei, die durch ein
Finanzleasingunternehmen für ein Export-Handelsunternehmen (EPE) importiert wurden. Dies
bedeutet, dass eine neue gesetzeskonforme Regulierung zur Festsetzung und Abgabe der
Importzölle notwendig ist. Jedoch weist das Schreiben 504 bereits darauf hin, dass das Verfahren
ein anderes, als das zur Schaffung von Anlagevermögen für Export-Handelsunternehmen (EPE)
sein wird. Danach trägt das EPE die Meldungs- und Zahlungspflicht für den Import, soweit
Finanzierungsleasingsvermögen verwendet werden soll. Dies gilt trotz etwaiger Vereinbarungen
im Leasingvertrag, die diese Gebühr bereits umfasst und im Folgenden ausnehmen soll.
Eine Ausnahme der Zollpflicht für geleaste Gerätschaften durch EPE ist notwendig, da dies
bereits im Schreiben 16587/BTC-CTCHQ der Allgemeinen Zollabteilung vom 29.11.2013
angekündigt wurde. Das Schreiben 4463/BTC-THCQ vom 04.04.2016 bestätigt dies, trotz der
Angaben des Schreibens 504. Die Reichweite ist jedoch begrenzt.
Im Falle einer Vereinbarung die geleasten Gerätschaften nach Ende des Finanzleasings zu
kaufen, wird der Gegenstand Teil des Anlagevermögens des Leasingnehmers. Es ist leichter den
Einfuhrzoll für Güter zur Erzeugung von Anlagevermögen der EPE zu erhöhen. Durch eine
2. Änderung des Briefes 504 sollten von einer EPE getragene Verfahren zur Einfuhr von
Leasinggegenständen freigestellt werden.
Die Steuern auf Vermögenswerte, die zum Leasing eingeführt wurden, sollten denen
entsprechen, die gezahlt werden, wenn sie von der EPE selbst getragen werden. Das anwendbare
Dekret 39/2014/ND-CP enthält keine spezifischen Vorschriften für
Finanzierungsleasingvermögen, die dem früheren Dekret 16/2001/ND-CP zuwiderlaufen. Es
sollte wieder eingeführt werden, so dass eine praktischere Regelung für die Einfuhr von Waren
im Rahmen des Finanzierungsleasingsvertrags besteht.
Eine weitere Problematik besteht hinsichtlich der Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit
den Incoterms-Bedingungen für die Einfuhr von Waren in das Hochheitsgebiet Vietnams.
Gemäß dem Rundschreiben 103/2014/TT-BTC bzgl. Steuerschulden ausländischer
Unternehmen, die in Vietnam tätig sind, wird eine Fremdfirmensteuer (FCT), einschließlich
Mehrwertsteuer (VAT) auf Input und Output, sowie eine Körperschaftssteuer (CIT) fällig. Laut
dem Rundschreiben trägt ein ausländisches Unternehmen, welches Waren nach den Incoterm-
Regeln verkauft, jegliche Risiken in Bezug auf die Lieferung der Waren nach Vietnam.
Nichtsdestotrotz erfolgt die Beförderung und Auslieferung von Waren meist durch
Transportagenturen. Diese profitieren nicht vom Transport, sondern müssen die ausstehende CIT
der Waren und Dienstleistungen des Käufers tragen. Im Falle der Einfuhr mit einer Lieferzusage
muss der Käufer die Mehrwertsteuer zahlen, falls es zulasten des Verkäufers sein sollte. Dabei
kann es zu Schwierigkeiten bei der Rückerstattung kommen. Die Berechnung der FCT sollte
überprüft werden, um deren Zweck zu gewährleisten: Die Haftung des Verkäufers für jedes
Risiko bis zur Lieferung der Ware. Außerdem sollten die Vorschriften für den Nachlass der
Mehrwertsteuer für den Verkäufer unter den DDP-Bedingungen berücksichtigt werden.
Einer der Problempunkte ist die Beschränkung der Einfuhr gebrauchter Waren. Die
Bestiommungen des Rundschreibens 23 sind eindeutig: Maschinen, die älter als zehn Jahre sind,
können nicht eingeführt werden, es sei denn, sie fällt unter eine der Ausnahmetatbestände,
welche durch die zuständige Behörde aufgestellt wurde. Durch diese Regulierung müssen
Importeure eine
Bescheinigung über das Alter und den Herstellungsstandard der Gebrauchtwaren führen,
wodurch höhere Kosten und weitere Probleme auftreten, da die Teile einer Gebrauchtware
unterschiedlichen Alters sein können. Zudem verhindert diese Regulierung, dass Unternehmen
ihre Maschinen reparieren. Sie ist unrealistisch in Bezug auf äußere Faktoren wie Qualität der
Maschine, Nutzungsdauer, Wartung, Reparaturbedingungen etc. Eine neuere, aber qualitativ
minderwertige Maschine würde bevorzugt, was zu höheren Repatarur- und Ernergiekosten und
letztlich die Umwelt stärker belasten würde.
Zwei Möglichkeiten zur Befreiung sind im Rundschreiben 23 festgelegt, um gebrauchte, über
zehn Jahre alte Maschinen zu importieren. Die erste ist der Fall, dass die Maschine Teil eines
Investitionsprojekts ist, welches durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde für
Investitionspolitik, sowie nach einer Investitionszulassung gemäß des Investmentgesetzes
3. zugelassen wurde. Die zweite Möglichkeit zur Befreiung ist jene, bei der ein Unternehmen ein
Teil einer Maschine, die älter als zehn Jahre ist, importieren muss, um ihre Produktion oder
Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Dafür bedarf es der Zusammenarbeit mit dem Ministerium
für Wissenschaft und Technologie, welches den Sachverhalt überprüft. Weitere Einzelheiten zur
Umsetzung dieser Verfahen sollten bereitgestellt werden.
Ausblick auf das EVFTA
Das Freihandelsabkommen wird vermutlich ab Januar 2018 in Kraft treten. Es wird
weitestgehend alle Zölle (99%) abschaffen. Dabei sind jedoch einige Schritte vor dem
Inkrafttreten zu bedenken. Innerhalb der ersten sechs Jahre werden 65% der Einfuhrzölle auf
EU-Ausfuhren liberalisiert, während die restlichen Zölle in den nächsten zehn Jahren beseitigt
werden. Bei einigen sensiblen Produkten werden die EU-Zölle über einen Zeitraum von sieben
Jahren beseitigt.
Dies verdeutlicht die Tendenz Vietnams sich verstärkt neuen Märkten zu öffnen. Dadurch wird
Vietnam mehr Investitionen aus der EU anziehen, was wahrscheinlich Auswirkungen auf die
Rechtsordnung allgemein haben wird und somit auch Vorschriften, wie die jene, die die Einfuhr
von Gebrauchtwaren zum Gegenstand hat. Die Zusammenarbeit und Nähe zur EU wird
voraussichtlich zur Annäherung der europäischen und vietnamesischen Grenze führen.
Die wichtigsten Streitpunkte
- Durch die Regulierung auf Gebrauchtwaren könnten Investoren aufgrund der Kosten zögern zu
investieren. Die Besteuerung nach dieser Verordnung bleibt undurchsichtig und unangemessen.
- Einige Gesetze werden aufgrund des Inkrafttretens des EVFTA geändert werden müssen.
Wann dies geschieht, ist zurzeit jedoch noch unklar.
Bitte wenden Sie sich an Oliver Massmann (omassmann@duanemorris.com) falls Sie Fragen
haben, oder mehr zu diesem Thema erfahren wollen. Oliver Massmann hält die Position des
Generaldirektors bei Duane Morris Vietnam LLC inne.
Vielen Dank!