Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Netzdurchsetzungsgesetz #NetzDG, Haftung für Links, Embedding und Sharing, Messenger Marketing, Chatbots, Influencer Marketing (Slide-Share-Version mit Links, Hinweisen und Bulletpoints ;) )
Hinweis wegen der Fragen zu den Zeichnungen: Gekritzelt mit iPad Pro mit Apple Pencil
3. @thsch
Auf dem Laufenden bleiben?
Mit meinem Newsletter oder bei Twitter und
bei Facebook, informiere ich Sie über aktuelle rechtliche
Entwicklungen.
29. @thsch
Linking/Embedding/Sharing ist grundsätzlich erlaubt
Ist die verlinkte Webseite/ eingebetteter/ geteilter Inhalt ohne Willen des
Urhebers online, ist eine Haftung möglich
Beil Links/Inhalten, die mit Gewinnerzielungsabsicht
gesetzt/eingebettet/geteilt werden, sollen die Inhaber der verlinkten
Quellen grundsätzlich gefragt werden, ob die Inhalte rechtlich in
Ordnung sind (D.h. es besteht eine Pflicht zur Nachforschung). Nach
aktueller Rechtsprechung aber nur, wenn dies zumutbar und mit
Antworten zu rechnen ist. Die Tendenz dieser m.E. weltfremden
Rechtsprechung geht also wieder Richtung Entspannung.
Bei privat gesetzten Links und eingebetteten/ geteilten Inhalten, entsteht
die Haftung nur bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder wenn diese hätte
bekannt sein müssen (z.B. bei Links auf Streaming-Portale mit aktuellen
Kinofilmen.)
30. @thsch
Urteile:
EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 (Framing ist erlaubt)
EuGH, 08.09.2016 - C-160/15 (Haftung für Links)
LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402/16 (Haftung
für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten)
BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16 (Einer Suchmaschine
ist die Nachforschung unzumutbar)
LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17
(Prüfungskriterien für die Zumutbarkeit der
Nachforschung)
31. @thsch
Hinweis:
In der Folge #50 der Rechtsbelehrung
(Erscheint am 30.10.2017) werden wir uns
vertieft mit der Haftung für Links, Embedds und
Shares beschäftigen:
http://rechtsbelehrung.com
39. @thsch
Lesetipp in LTO von Prof. Dr. Michael
Fuhlrott: „Social-Media-Nutzung durch
Arbeitgeber Facebook-Auftritt nur mit Zustim-
mung des Betriebsrats“.
46. @thsch
Geschäftliche Nutzung zulässig?
Angaben für Geschäftsbriefe, Link zum
Impressum & Datenschutzerklärung.
Kein Upload von Kontaktdaten an WhatsApp.
Werbung zulässig, aber auf Widerruf hinweisen.
Schutz der Kundendaten (Identität prüfen).
Archivierungspflichten.
47. @thsch
Lesetipp:
„7 rechtliche Fragen, die Du beim Messenger
Marketing beachten solltest“ – Lesetipp bei
Socialmedia Doktor
Hörtipp:
„WhatsApp, Messenger und Abmahnungen“ im
Rechtsbelehrung-Podcast
77. @thsch
OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17 (Urteil zur
unzureichender Kennzeichnung per Ad in einer
Hashtag-Wolke
LG Hagen, 13.09.2017 - 23 O 30/17 (Influencer
müssen Vorgaben für Werbetreibende beachten,
z.B. Verbot der Nutzung des Begriffs „Detox“
nach der Health-Claim-Verordnung.)
Whitepaper: Risiken der Schleichwerbung –
Rechtliche Grenzen bei Facebook und
Instagram (nächstes Update folgt im November
2017)
79. @thsch
Auf dem Laufenden bleiben?
Mit meinem Newsletter oder bei Twitter und
bei Facebook, informiere ich Sie über aktuelle rechtliche
Entwicklungen.