Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. 335 Privatanleger haben ihre in den Jahren 2003 und 2004 investierten rund 13 Mio. € verloren.
Bereits im August 2012 hatten wir über die sich abzeichnende Insolvenz des Fonds berichtet. Denn schon in der FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal 25% der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41% über den prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen sich auf mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits damals in weiter Ferne. Jetzt stehen die Anleger vor dem Totalverlust ihrer Einlage.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent - Fachanwälte helfen Anlegern
1. FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ ist insolvent – Fachanwälte helfen Anlegern.
Was können Anleger angesichts des Totalverlusts tun?
Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ ist insolvent.
Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. 335 Privatanleger
haben ihre in den Jahren 2003 und 2004 investierten rund 13 Mio. € verloren.
Bereits im August 2012 hatten wir über die sich abzeichnende Insolvenz des Fonds berichtet.
Denn schon in der FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal
25% der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41% über den
prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen sich auf mehr als das
Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits
damals in weiter Ferne. Jetzt stehen die Anleger vor dem Totalverlust ihrer Einlage.
Totalverlust für Anleger
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir,
dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war.
Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den
Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich
gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information
über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds
war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um
Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf
Verlustrisiken abschrecken wollte.
Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die
Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder
nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung
bilden müssen.
2. Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende
Beratungsfehler festgestellt:
Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den
Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und
Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für
die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig
verschwiegen
Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds meist deutlich über 15%
des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung
regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser
Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche
Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen
bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum
Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein
müssen.
Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds
als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die
bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein
regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von
Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen
wären.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ gezeichnet?
Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
Heidelberg:
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