2. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Agenda
1. Aufwärmen & Kennenlernrunde
2. Existenzgründung & Selbständigkeit
Pause
3. Versicherung & Vorsorge
4. Leben und Arbeiten im Ausland
3. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Ziel des Workshops
Niemand soll diesen Workshop verlassen und
sagen, dass bürokratische Barrieren den Weg
zum gewünschten Lifestyle blockieren
Wir wollen: allgemeine Lösungsansätze finden und
Respekt vor Bürokratie und Gesetzen ablegen
Wir machen keine: steuerliche und rechtliche
Fachberatung von individuellen Fragen
5. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Gründungszuschuss
• Bis zu 18.000 Euro von der Arbeitsagentur
• Voraussetzungen: arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf
mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I und schwer
vermittelbar auf dem ersten Arbeitsmarkt (erlernter Beruf)
• Beantragung von Fördergeldern mindestens 1 Monat vor
der Gründung (Hilfe von Gründungsberatern und IHK,
wasserdichter Businessplan)
• Weitere Förderprogramme und Kredite für Gründer im
Fördercheck und der Förderdatenbank des BMWi
6. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung
• Sobald du eine selbständige Tätigkeit aufnimmst (wiederkehrende Einnahmen mit
nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht) und kein Freiberufler bist.
• Aber: Du kannst dein Gewerbe auch noch 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
rückwirkend anmelden (danach dann kann das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu
1000 Euro verhängen – §146 GewO).
• Nebenberufliche Selbständigkeit: selbständige Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit
von maximal 18 Stunden, die in Einkommen und Arbeitszeit die Hauptbeschäftigung
nicht überschreitet. Relevant für die Sozialversicherung. Beachten: Pflichten als
Arbeitnehmer aus bestehendem Arbeitsvertrag (Arbeitgeber informieren) und
Einkommen aus der Selbständigkeit zur Beitragsberechnung bei der Krankenkasse
angegeben. Achtung: Scheinselbständigkeit bei nur einem Auftraggeber.
• Gründen aus der Arbeitslosigkeit: nebenberuflich selbständig, wenn die Tätigkeit
unter 15 Stunden in der Woche bleibt und maximal 165 Euro hinzuverdient werden
(ansonsten Abzüge beim Arbeitslosengeld). Nebengewerbe muss der Arbeitsagentur
gemeldet werden.
7. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
• 2 Perspektiven: Gewerbeanmeldung (Anzeige bei staatlichen Stellen über den Ort
des Gewerbes, in vielen Fällen nicht zwingend notwendig) und Steueranmeldung
(zwingend notwendig für den Erhalt der Steuernummer). Gewerbeanzeige wird
von Finanzämtern weder geprüft noch gefordert.
• Freiberufler: Katalogberufe in kreativen, wissenschaftlichen oder künstlerischen
Bereichen nach §18 EStG (z.B. Autoren, Fotografen, Designer, Übersetzer).
Vorteile: keine Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende ab 24.501 Euro
Jahresgewinn), keine doppelte Buchführung (für Gewerbetreibende ab 50.001
Euro Jahresgewinn / 500.001 Euro Jahresumsatz), keine Gewerbeanmeldung,
Besteuerung nach Ist-Einnahmen, keine IHK-Mitgliedschaft.
• Anmeldung als Gewerbetreibender nur, wenn klare gewerbliche Tätigkeit
und festes Büro, Lager oder Verkaufsstätte vorliegt. Im Zweifel sollten Tätigkeiten
getrennt werden (Achtung: Infizierung freiberuflicher Einkünfte durch gewerbliche
Einkünfte).
Ausführliche Infos im Booklet zur Gewerbeanmeldung
8. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Rechtsformen
Einzelunternehmer
(Kleinunternehmer)
GbR
(Personengesellschaft)
GmbH (UG)
(Kapitalgesellschaft)
Mindesteinlage keine keine 25.000 Euro (UG = 1 Euro)
Haftung unbeschränkt unbeschränkt nur mit Gesellschaftsvermögen
Geschäftsführung Inhaber Gesellschafter
Geschäftsführer,
Gesellschafterversammlung
Handelsregister nein nein ja
Buchhaltung
EÜR (Kleingewerbetreibende bis
50.000 Euro Jahresgewinn)
EÜR (Kleingewerbetreibende bis
50.000 Euro Jahresgewinn)
doppelte Buchführung, Bilanzierung,
Geschäftskonto ist Pflicht
Steuern
ESt, USt (nicht für Kleinunternehmer),
GewSt
ESt, USt, GewSt ESt, USt, GewSt, KörpSt, LSt
Geeignet für Solopreneure, Freelancer lose Teams, Freiberufler Startups mit Angestellten, Freiberufler
9. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
1. Jahr als Unternehmer
1. Anmeldung beim Gewerbeamt/Ordnungsamt: 15 – 60 Euro, Formular zur
Gewerbeanmeldung und Personalausweis (gewerblicher Mittelpunkt in Deutschland
bzw. ladungsfähige Geschäftsadresse). Gegenstand des Gewerbes und Rechtsform
können jederzeit geändert oder erweitert werden (Formular zur Gewerbeummeldung).
2. Beantragung der Steuernummer für Freiberufler (Gewerbetreibende bekommen
den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch zugeschickt).
3. Pflicht zur Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw.
Standeskammer für Freiberufler (u.a. Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten)
klären (Post kommt automatisch). Ausgenommen sind Existenzgründer in den ersten
beiden Jahren, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen
jährlichen Gewinn von 25.000 Euro nicht überschreiten.
4. Pflicht zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft klären (spätestens eine
Woche nach Gewerbeanmeldung). Freiberufler können sich bei Versorgungswerk
(Rentenversicherung für kammerpflichtige freie Berufe) und Künstlersozialkasse
melden (Sozialversicherung für bestimmte freie Berufe wie Künstler und Publizisten).
10. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
1. Jahr als Unternehmer
5. Nur für Handelsunternehmen (nicht Kleingewerbetreibende): Eintragung im
Handelsregister (wird in der Regel von einem Notar
übernommen), Genossenschaftsregister und notariell beurkundeter
Gesellschaftsvertrag.
6. monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats beim
Finanzamt abgeben (Kleinunternehmer und einige freiberufliche Tätigkeiten
sind umsatzsteuerbefreit).
7. vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommens-, Körperschafts- und
Gewerbesteuer. Diese werden vom Finanzamt festgelegt und in der Regel am
10. des Monats März, Juni, September und Dezember bezahlt.
8. Bis zum 31.05. des Folgejahres (mit Steuerberater bis zum 31.12.)
die Steuererklärung für Einkommenssteuer (Gewerbesteuer bei
Jahresgewinn über 24.500 Euro, Lohnsteuer bei Angestellten,
Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften) beim Finanzamt abgeben
11. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Steuern
• Kleinunternehmer: Einkommenssteuer auf Einkünfte aus
Gewerbe bei Gewinnen am Jahresende, Einnahmen-
Überschussrechnung (EÜR), Gewerbesteuer ab Jahresumsatz
von 24.500 Euro
• Freiberufler: Einkommenssteuer auf selbständige Einkünfte bei
Gewinnen am Jahresende, Einnahmen-Überschussrechnung
(EÜR), eventuell Umsatzsteuervoranmeldungen
• Alle anderen: monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen,
vierteljährliche Vorauszahlungen für Einkommens-, Körperschafts-
und Gewerbesteuer (GwSt ab 24.500 Euro Jahresgewinn, wird zu
90% auf die ESt angerechnet), doppelte Buchführung (ab 50.001
Euro Jahresgewinn oder 500.001 Euro Jahresumsatz)
12. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Buchhaltung - EÜR
• Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR): Freiberufler und Kleingewerbetreibende
(nicht im Handelsregister eingetragen und Umsatz/Gewinn unter 500.000/50.000 Euro im
Jahr) können die EÜR nach §4 Absatz 3 EStG anwenden. EÜR = betriebliche Einnahmen
– betriebliche Ausgaben = Gewinn (oder Verlust). Laufende Geschäftsvorgänge
werden in einem Journal (Excel-Tabelle oder Software) festgehalten. Der Steuererklärung
wird die Anlage EÜR beigelegt. Kleinunternehmer können ein eigenes Muster für die
EÜR verwenden.
• Absetzbare Betriebsausgaben (§4 Abs. 4 EStG): müssen betrieblich bedingt sein.
Gemischte Ausgaben (betrieblich und privat) dürfen nur zu max. 10% privat veranlasst
sein. Beispiele: Arbeitsplatz (Coworking Space, Home-Office anteilig), Telefon, Internet,
Geschäftsessen, Geschäftsreisen, Hardware, Software, Werbe- und Akquisekosten,
Buchführung, Weiterbildung, für Freiberufler sind Pauschalabzüge möglich (25-30% auf
Gesamteinkünfte)
• Sonderausgaben (§10 EStG): sind Aufwendungen für die private Lebensführung und
werden von den Einkünfte abgezogen, wenn sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag
(36 Euro) überschreiten. (z.B. Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuung
und -ausbildung, Unterhaltsleistungen, Beiträge zur SV, Spenden)
13. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Internetrecht
• Impressum: Auskunftspflichten nach §5 TMG (Telemediengesetz) und §55 Abs.
2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag), u.a. Rechtsform und Vertretungsbefugnis,
Verantwortlicher für den Inhalt, USt-ID, ladungsfähige Geschäftsadresse (bei
nicht vorhandener Meldeadresse in Deutschland Admin-C angeben und virtuelle
Büroservices nutzen).
• Urheberrecht: Nutzungsrechte für Bilder und andere Inhalte (Lizenzen kaufen,
kostenlose Lizenzen oder Creative Commons). Unterschiede bei kommerzieller
und nicht-kommerzieller Nutzung beachten (im Zweifel immer kommerziell).
Immer mit Angabe des Urheberhinweises (Link zum Original).
• Haftung (Abmahnfallen): Du haftest für eigene Inhalte (§ 8 Abs. 1 TMG) aber
nicht für Blogkommentare oder Forenbeiträge (§ 7 Abs. 2 TMG).
Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung einbauen (z.B. mit e-recht24.de).
Für Online-Shops zusätzlich AGB und Widerrufsbelehrung. Newsletter mit Double
Opt-in und Impressum. Markenrecht bei Domainregistrierungen beachten.
Werbung angemessen als solche kennzeichnen.
15. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
KV als Selbständiger
• Wahl zwischen GKV (freiwillig versichert) und PKV. Rückkehr von der PKV in die
GKV möglich als Arbeitnehmer unter 55 Jahren.
• Gesetzliche Krankenversicherung: abhängig vom Einkommen (jeweils zur Hälfte
durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber), Leistungen sind gesetzlich
vorgeschrieben, Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder) sind unter
Berücksichtigung von Einkommensgrenzen beitragsfrei mitversichert, Beiträge
sind unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, automatisch Mitgliedschaft in
der Pflegeversicherung.
• Private Krankenversicherung: unabhängig vom Einkommen (Beitrag im Basistarif
ist durch Höchstbeitrag der GKV begrenzt), Leistungen im Basistarif orientieren
sich an der GKV, Familienmitglieder müssen beitragspflichtig mitversichert
werden, Beiträge steigen mit Alter und Vorerkrankungen an.
• Freiberufliche Künstler (Musiker, darstellende oder bildende Kunst) und
Publizisten (Schriftsteller, Journalisten) werden über die Künstlersozialkasse in die
gesetzliche Sozialversicherung integriert.
16. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Sonstige Absicherung
• Arbeitslosenversicherung: freiwillige ALV möglich, wenn in den letzten 24 Monaten
mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis gegeben war. Der Antrag auf
Weiterversicherung muss in den ersten drei Monaten der Selbständigkeit gestellt werden.
• Unfallversicherung: für viele Gruppen von Selbständigen besteht keine Versicherungspflicht in
der Berufsgenossenschaft (§4 SGB VII). Jedes Unternehmen, eingeschlossen
Einzelunternehmer und Freiberufler, muss sich innerhalb von einer Woche nach der
Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft informieren, ob eine
Anmeldung Pflicht ist. Eine freiwillige Versicherung ist immer möglich. Alternative ist
eine private Unfallversicherung.
• Firmenrechtsschutzversicherung: Versichert werden Kosten für juristische
Auseinandersetzungen, also Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachter u.ä. Die häufigsten
Ursachen für Streitigkeiten im Internet sind Verletzungen von Urheberrecht und Markenrecht.
• Betriebshaftpflichtversicherung: Abgedeckt werden können Sachschäden, die du (oder
deine Mitarbeiter) während der Arbeit verursachst. Beratende Berufe wie Anwälte oder
Coaches können sich mit einer Zusatzversicherung auch gegen eine fehlerhafte Erbringung
von Dienstleistungen bzw. den Folgen daraus absichern. (Haftung als Selbständiger:
Allgemeine Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 823 I BGB))
17. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Vorsorge
• Gesetzliche Rentenversicherung: Die Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bleiben erhalten. Eine freiwillige Beitragszahlung ist
auch als Selbständiger nach Antrag möglich. Beitragshöhe und die
Dauer der Einzahlungen kannst du innerhalb von Mindest- und
Höchstbeiträgen selbst bestimmen und jederzeit ändern.
• Berufsunfähigkeit: Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung erhält, wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor
Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge
gezahlt hat. Option: private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Besser in eigene Fähigkeiten und ein langfristiges
Geschäftsmodell investieren?
18. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Im Ausland
1. Locations
2. Visum
3. Digitales Büro
4. Wohnsitz abmelden
5. Krankenversicherung
4
19. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Vorsorge
20. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
“Standortfaktoren”
21. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Visum
• Beantragung von Visa bei der jeweiligen Botschaft oder über Visaagenten
(Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt), Reisepass noch mindestens 6
Monate gültig und genügend freie Seiten, Erforderliche Unterlagen können
sein: Einladungen, Meldebestätigungen, Reiseversicherung, Flug- und
Hotelbuchungen.
• Wichtig: Art des Visum (in der Regel Touristenvisa, das Arbeiten im Land
untersagt), Dauer der Reise und Anzahl der Ein- und Ausreisen (single,
multiple).
• In vielen Ländern kann das Touristenvisum vor Ort offiziell im Immigration
Bureau oder inoffiziell durch einen “Border Run” sowie Visaagenten verlängert
werden.
• Langfristige Aufenthalte nur über Arbeitsvisum (Angestelltenverhältnis),
Studentenvisum, Work & Travel (max. 2 Jahre) oder Investment Visa
(Unternehmen oder Niederlassung im Ausland)
22. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Visum - Beispiele
VISUMSFREIE EINREISE
Belize, Thailand (30 Tage),
Argentinien, Brasilien, Chile,
Costa Rica, Ecuador,
Honduras, Hong Kong,
Jamaika, Japan, Marokko,
Mexiko, Neuseeland,
Singapur, Tunesien, Uruguay,
Venezuela (90 Tage),
Kanada, Panama, Paraguay,
Peru (180 Tage)
VISUM ON ARRIVAL
Indonesien,
Kambodscha, Laos,
Philippinen,
Vietnam (30 Tage),
Nicaragua, Südafrika
(90 Tage)
VORAB-VISUM
Indien, Myanmar, Kuba,
Saudi-Arabien, (30
Tage), Thailand (60
Tage), Australien (90
Tage), China (max. 180
Tage), USA (Visum
Waiver)
*aktuelle Angaben beim Auswärtigen Amt
23. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Digitales Büro
• Dokumente digitalisieren: Dokumente einscannen (DocScan, Scanbot) oder
einscannen lassen und in der Cloud ablegen (Dropbox, Backblaze).
• Buchhaltung digitalisieren: Cloud Accounting Tools wie Fastbill, Wave oder
Freshbooks und Weiterleitung von Reports an deinen Buchhalter.
• Briefpost: Nachsendeauftrag über Dropscan oder E-Postscan der Deutschen
Post. Briefe verschicken über PixelLetter.
• Telefon: kostenlose deutsche Festnetznummer über Sipgate (VoIP)
oder eine Skype Nummer mit Weiterleitung auf das Handy. Im Ausland lokale SIM
Karte oder globale SIM Karte (HolidayPhone, Go SIM, World Sim).
• Internet: Co-Working Spaces (Sharedesk), Hotspots an öffentlichen Orten (Skype
WiFi, WI-FI Finder), mobiles Internet mit günstigen Datenpaketen. VPN in
öffentlichen WiFi-Netzwerken nutzen (Strong VPN, Private WiFi).
24. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Wann muss ich abmelden?
Allgemeine Meldepflichten nach Bundesmeldegesetz (§ 17
Anmeldung, Abmeldung):
“(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland
bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine
Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.”
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben, wenn ich im Ausland
lebe?
Ja, wenn dir in Deutschland eine Wohnung mit Schlafgelegenheit, Bad
und Kochnische jederzeit zur Verfügung steht (Eltern, Freunde, …).
25. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Wann sollte ich abmelden?
1. Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung
2. außerordentliche Kündigung von Verträgen
3. als Nachweis für das Finanzamt
26. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Abmeldung aus D
Wohnsitz abgemeldet
Steuern Beschränkt oder nicht steuerpflichtig
KFZ keine Zulassung mehr möglich
Krankenversicherung keine Krankenversicherungspflicht mehr
Sozialversicherungen Einzahlungen in SV sind freiwillig
Passangelegenheiten Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung
Wahlregister automatische Abmeldung aus dem Wahlregister
Postadresse keine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher Post
Verträge Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen
Gewerbe bestehendes Gewerbe braucht eine ladungsfähige Anschrift
Bankkonto Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig
27. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
KV im Ausland
• Reiseversicherung: zeitlich begrenzt, bis zu 5 Jahre möglich (für unter 1 Euro/Tag, z.B.
Hanse Merkur, ADAC)
• Auslandskrankenversicherung: langfristige, weltweite Lösungen mit Vollschutz
(Zahnarztkosten, stationäre Behandlungen, Rehabilitation), Kosten ab ca. 100 Euro im
Monat
• Anwartschaft: unnötig für gesetzliche Pflichtversicherte (GKV ist nach §5 SGB V zur
Wiederaufnahme verpflichtet). Sinnvoll für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat
Versicherte (Option auf Wiedereinstieg mit 100% Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung).
• Pflegeversicherung: Leistungsanspruch im Pflegefall hat derjenige, der innerhalb der
letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Die
Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass diese Zeit als vollwertige
Versicherungszeiten angerechnet werden.
• Haftpflichtversicherung: gibt es für weltweite, zeitlich begrenzte Absicherung bereits
für unter 50 Euro im Jahr.
28. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Coming Soon
Mehr Bürokratie, mehr Wahnsinn
Wireless Life
Guide
20% Rabatt für alle DNX-
Teilnehmer mit dem
Gutscheincode “DNX2015”
wirelesslife.de/buch
29. 08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn
Vielen Dank und
viel Erfolg