5. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
• Tweets maximal 140 Zeichen lang
• begrenzte Reichweite
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6. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
• Wer 20 Follower hat (von denen er die meisten
womöglich persönlich kennt), kommuniziert noch
innerhalb eines eher privaten Raumes.
• Wer 200 hat, spricht vermutlich auch schon zu
einigen, die er nicht kennt und vielleicht nie
kennenlernen wird - wie ein Sprecher an der
Speakers' Corner auf der Holzkiste.
• Wer 2.000 Follower hat, publiziert.
Christian Stöcker: Wie die Privatsphäre erodiert
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694388,00.html
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7. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
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8. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Microblogging ist rechtlich relevant.
• „Reichweite“ aus rechtlicher Sicht praktisch
nicht
entscheidend, z.B. Wegfall Bagatellgrenze im
Wettbewerbsrecht
• außerdem Suchmaschinenindizierung (Echtzeit)
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9. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
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10. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Wettbewerbsrecht: Gefahr der Abmahnung
Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch
§4 Nr.11 UWG
Verunglimpfung
§4 Nr. 7 UWG
Zusätzlich immer möglich (auch privat):
Äußerungsrecht: Gefahr einer Strafanzeige
Üble Nachrede, Verleumdung
§§ 186, 187 StGB
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11. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Abmahnung
außergerichtliche Geltendmachung
eines Unterlassungsanspruchs
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12. Account
Benutzername, vollständiger Name
• Rechte Dritter beachten (Marken, Namen, Städte, Kfz-Kennzeichen,
usw.)
• Mögliche Folgen: Abmahnung, Schadensersatz, evtl. Renaming
• Durchsetzung eigener Rechte schwierig
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14. Account
Benutzername, vollständiger Name
Namensrechtsverletzung, Namensanmaßung § 12 BGB
„Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem
anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt,
dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der
Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind
weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“
Persönlichkeitsrechtsverletzung §§ 823 BGB iVm Art 2, 1 GG
Das Persönlichkeitsrecht als solches im deutschen Recht zwar nicht ausdrücklich
geregelt, aber allgemein anerkannt und löst je nach Grad des Verstoßes
Unterlassungs-, Berichtigung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus.
Recht am eigenen Bild §§ 22 ff. KunstUrhG
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[…]“
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17. Aktueller Exkurs
Namensrechtverletzung, Urheberrechtsverletzung, …
Raab TV-Produktion
GmbH
51063 Köln, DE
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18. Account
Accountgrabbing vorbeugen
• Sinnvoll: Präventive Registrierung von
Accountnamen,
auch wenn noch keine konkreten Pläne zur Nutzung
• Empfehlenswert: Präventive Registrierung von
Accounts
auch bei anderen Social Media Plattformen
• Hilfreich: Kostenlose Recherchetools wie z.B.
www.namecheck.com
• Beispiel: Google
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20. Account
Benutzerbild, Hintergrundbild
• Recht am Bild und Bildinhalte beachten
• Mögliche Folgen: Abmahnung, Schadensersatz, evtl. Renaming
• Zusatzdienste: Twitpic, yFrog
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21. Impressumspflicht
für Twitterprofile?
Impressumspflicht gilt für Telemedien
Strittig ob Twitteraccount Telemedium ist - noch kein Urteil
Einbinden als Hintergrundbild, im Feld Bio oder Web?
Empfehlung:
Feld „Web“ verlinken auf Website mit „echtem“ Impressum
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22. eigene Tweets
Urheberrechtsverletzungen in 140 Zeichen?
• Es gibt keine Richtwerte in Worten, Zahlen,
Prozenten ab wann eine
Urheberrechtsverletzung
vorliegt.
• Es reicht, dass eine kurze Passage entnommen
wird,
die gerade die individuelle geistige Leistung des
Urhebers ausmacht. in an orbit all the way
Like a satellite I'm (Schöpfungshöhe)
around you
And I would fall out into the night
Can't go a minute without your love
(124 Zeichen)
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23. eigene Tweets
Urheberrechtsverletzungen in 140 Zeichen?
Urheberrecht: Twitter reagiert auf eindeutige und
vollständige Hinweise auf angebliche
Urheberrechtsverletzungen. Unsere Grundregeln
gegen Urheberrechtsverletzung sind in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
festgelegt.
http://help.twitter.com/entries/87137-die-twitter-regeln
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24. eigene Tweets
Meinungen und Tatsachenbehauptungen
• behauptete Fakten müssen nachweislich wahr
sein
• Meinungsäußerungen dürfen die Grenze zur
Schmähkritik nicht überschreiten.
• Vorsicht bei Aussagen gegenüber Mitbewerbern
und
deren Leistungen. Als Verunglimpfung (§4 Nr.7
UWG)
kann schon eine negative und unbegründete
Meinung
gesehen werden.
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25. ReTweeting
Linkhaftung
• Grundsätzlich haftet man nicht für Links auf
rechtswidrige Inhalte, die ein anderer geschaffen
hat.
• Das gilt nicht, wenn man sich mit dem verlinkten
Inhalt solidarisiert und so die Gefahr der
Rechtsverletzung verstärkt oder begründet.
• Kontext der Linksetzung
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26. ReTweeting
Linkhaftung
Bitte nicht klicken:
http://bit.ly/9oWDUM
Youtube Blog Youtube
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27. Direct Messages
SPAM
„Eine unzumutbare
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG:
Belästigung ist insbesondere anzunehmen,
(...) bei einer Werbung unter Verwendung
(...) elektronischer Post, ohne dass eine
Einwilligung der Adressaten vorliegt“
Das einfache „Followen“ dürfte nicht als
Einwilligung reichen
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28. Zum Schluß I
Haftungsausschluß
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 ... hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass man ...
Links ... ggfs. mit zu verantworten hat. ... Hiermit
distanziere ich mich ausdrücklich von allen
verlinkten Seiten."
Disclaimer bei Links sind „für die Katz', sie bringen
überhaupt nichts". Gleiches gilt für E-Mail-
Disclaimer. „Sie verfehlen das Ziel“.
Thomas Hoeren
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29. Zum Schluß II
Unternehmer brauchen Kreativität
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30. Zum Schluß II
Dürfen Unternehmen nicht kreativ sein?
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31. Zum Schluß II
Unternehmer brauchen Kreativität
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32. Zum Schluß II
Unternehmer dürfen kreativ sein
Quelle: www.dreiguerteltiere.de
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33. • Regelmäßig nach eigenen Markennamen
suchen
• Accounts sichern
• Mitarbeiter: Social Media Policy
Quellen und weiterführende Informationen:
www.advisign.de
www.dramburg.eu
www.kriegs-recht.de
http://henrik.wehrs.de
www.siteforce.de
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Akademie, München 17. Juni Juni 2010
16. 2010 Henrik von Wehrs, SiteForce
Henrik von Wehrs,