2. Impressum
Dieses Impulspapier ist das Ergebnis der Arbeit des Facharbeitskreises IFRS
und Controlling. Es repräsentiert ausschließlich die Meinung des Facharbeits-
kreises und stellt nicht die Position des Vereins dar.
Ansprechpartner:
Andreas Krimpmann, Leiter des Facharbeitskreises
E-Mail: icv@krimpmann.com
Facharbeitskreis IFRS und Controlling
Internationaler Controller Verein eV (ICV), Leutstettener Straße 2, D-82116 Gauting
Tel. +49-(0)89-89 31 34-20, Fax +49-(0)89-89 31 34-31
E-Mail: verein@controllerverein.com, Internet: http://www.controllerverein.com/
Drei-Spalten-Bilanz │ 2
3. Vorwort
Das vorliegende Impulspapier ist das Ergebnis einer mehrjährigen Arbeit des Fachar-
beitskreises zum Themenkomplex der Aufbereitung und Darstellung von Jahresabschlüs-
sen, insbesondere der vom Controlling erforderlichen Zuarbeiten. Sein Ursprung hat das
Impulspapier zum einen in den Veröffentlichungen des IASB, speziell in den Diskussions-
papieren zum Financial Statement Presentation Project und die sich für die Controller er-
gebenden Auswirkungen. Zum anderen ist die seit Langem zu verzeichnende Tendenz
der Veränderung der Rechnungslegung von der historischen Dokumentationsfunktion hin
zur Bilanzierung künftiger Sachverhalte in das Impulspapier eingeflossen.
Das in diesem Impulspapier vorgestellte Konzept einer neuen Darstellung von Jahresab-
schlüssen nimmt die derzeit diskutierten Tendenzen der Rechnungslegung auf. Die sich
aus den neuen Rechnungslegungsvorschriften ergebende Verwässerung und abnehmen-
de Aussagekraft von Jahresabschlüssen bezüglich der einzelnen Rechnungsziele soll
durch die Schaffung einer besseren Transparenz begegnet werden, ohne in die zugrunde-
liegenden Rechnungslegungsvorschriften eingreifen zu müssen. Damit lässt sich das
Konzept aufgrund der neutralen Darstellung eines Jahresabschlusses auf alle Rech-
nungslegungssysteme – sei es das HGB, die IFRS, US-GAAP – anwenden. Des Weiteren
bietet das Konzept die Möglichkeit der Darstellung weiterführender Informationen, sei es
die Überleitung zwischen Rechnungslegungssystemen oder die Darstellung von Erfolgs-
potenzialen des Unternehmens.
Dieses Impulspapier soll einen Diskussionsbeitrag zur künftigen Darstellung von Jahres-
abschlüssen leisten, indem wertvolle Anregungen für die Ausgestaltung eines künftigen,
finalen Konzepts gegeben werden. Insofern richtet sich dieses Impulspapier an die Wis-
senschaft, an Standardsetter und alle von der Rechnungslegung betroffenem Parteien.
Der Facharbeitskreis wünscht sich eine rege Diskussion zu dem hier beschriebenen Kon-
zept. Ich lade Sie daher ein, mit dem Facharbeitskreis IFRS und Controlling in eine Dis-
kussion über eine transparente Darstellung von Jahresabschlüssen zu treten.
Andreas Krimpmann
Leiter Facharbeitskreis IFRS und Controlling
Drei-Spalten-Bilanz │ 3
4. Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 7
1 Ausgangsprämissen, historische Entwicklung und Kritikpunkte der derzeitigen
Rechnungslegung ............................................................................................................ 8
1.1 Ausgangsprämissen ............................................................................................. 8
1.2 Historische Entwicklung ...................................................................................... 10
1.3 Thesen zu Kritikpunkten der derzeitigen Rechnungslegung ............................... 12
1.3.1 Zweckpluralismus ......................................................................................... 12
1.3.2 Trennung von internem und externem Rechnungswesen ............................ 19
1.3.3 Stimmigkeit (Kohärenz) der Rechnungslegung für ihre Nutzer ..................... 21
1.3.4 Aggregationsgrad der Jahresabschlussinstrumente ..................................... 23
2 Bislang diskutierte Vorschläge zur Mehr-Spalten-Darstellung ........................... 24
2.1 Grundsachverhalte .............................................................................................. 24
2.2 Vorsichtige und glaubwürdigste Gewinnermittlung, A. Moxter, 1962 .................. 24
2.3 Mehr-Spalten-Bilanz, W. Ballwieser, 1982 .......................................................... 25
2.4 Zwei-Spalten-Bilanz, T. Siegel, 1997 .................................................................. 26
2.5 Zwei-Spalten-Bilanz, D. Ordelheide 1997 ........................................................... 26
2.6 Bandbreitendarstellung, B. Pellens, R. U. Fülbier und J. Gassen, 1997 ............. 27
2.7 Reporting Comprehensive Income, IASB und ASB 2001 - 2003 ........................ 28
2.7.1 Grundkonzept ............................................................................................... 28
2.7.2 Vertikale Gliederung des Statement of Comprehensive Income .................. 30
2.7.3 Horizontale Gliederung des Statement of Comprehensive Incomes ............ 31
2.7.4 Kritische Würdigung ..................................................................................... 32
2.8 Zwei-Spalten-Rechnungslegung, I. M. Schmidt 2007 ......................................... 36
Drei-Spalten-Bilanz │ 4
5. 2.9 Financial Statement Presentation, IASB und FASB seit 2003 ............................ 36
2.9.1 Grundlegendes ............................................................................................. 36
2.9.2 Darstellung des Abschlusses gemäß Diskussionspapier, IASB 2008 .......... 38
2.9.2.1 Gliederung gemäß der drei Leitprinzipien .............................................. 38
2.9.2.2 Erstes Leitprinzip: Cohesiveness objective ............................................ 38
2.9.2.3 Zweites Leitprinzip: Disaggregation objective ........................................ 39
2.9.2.4 Drittes Leitprinzip: Liquidity and financial flexibility objective ................. 42
2.9.3 Darstellung gemäß Staff Draft of Exposure Draft, IASB 2010 ...................... 43
2.9.4 Darstellung des Other Comprehensive Income, IASB 2011 ......................... 45
2.9.5 Kritische Würdigung ..................................................................................... 47
2.10 Mehrspaltenbilanz, M. Gros 2010 ....................................................................... 49
3 Konzept der Mehrspaltendarstellung des ICV ...................................................... 51
3.1 Vision .................................................................................................................. 51
3.2 Formelle Aspekte der Drei-Spalten-Bilanz .......................................................... 53
3.2.1 Spalte Liquidität ............................................................................................ 55
3.2.2 Spalte Ausschüttung..................................................................................... 55
3.2.3 Spalte Information (darzustellender Jahresabschluss) ................................. 56
3.2.4 Spalte Eigene Normen ................................................................................. 56
3.3 Materielle Aspekte .............................................................................................. 57
3.3.1 Abgrenzung von Liquiditäts- und Ausschüttungsspalte ................................ 57
3.3.2 Abgrenzung von Ausschüttungs- und Informationsspalte (Abschluss) ......... 60
3.3.3 Abgrenzung von Liquiditäts-, Ausschüttungs- und Informationsspalte
(Abschluss) ................................................................................................................ 62
3.4 Konzernspezifika ................................................................................................. 64
3.4.1 Theoretische Vorüberlegungen .................................................................... 64
3.4.2 Rechnungslegungsanpassungen ................................................................. 66
Drei-Spalten-Bilanz │ 5
7. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mehr-Spalten-Bilanz nach Moxter ............................................................................................. 25
Abbildung 2: Mehr-Spalten-Bilanz zur Erfüllung verschiedener Informationsziele nach Ballwieser .............. 25
Abbildung 3: Zwei-Spalten-Bilanz nach Siegel ............................................................................................... 26
Abbildung 4: IFRS-GuV nach dem Reporting Comprehensive Income, in Anlehnung an Kirsch (2008), S.
268 .................................................................................................................................................................. 29
Abbildung 5: Grundstruktur des Financial Statement Presentation, in Anlehnung an IASB (2008), S. 5 ...... 39
Abbildung 6: Beispielhafte Überleitung von der Gesamtergebnisrechnung zur Kapitalflussrechnung .......... 41
Abbildung 7: Unterteilung der Komponenten des OCI gemäß den Neuerungen des IAS 1 .......................... 47
Abbildung 8: Vorschlag für eine künftigen Rechnungslegungskonzeption, in Anlehnung an Gros (2010), S.
203 .................................................................................................................................................................. 50
Abbildung 9: Vision einer Mehr-Spalten-Bilanz .............................................................................................. 53
Abbildung 10: Grundkonzept der Drei-Spalten-Bilanz (Idealbild, prinzipienorientierte Darstellung) .............. 54
Abbildung 11: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Verkäufen ................................................ 58
Abbildung 12: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Herstellungsvorgängen ........................... 59
Abbildung 13: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des AV .................................................................................................................. 61
Abbildung 14: Beispiel für Bewertungen im Kontext von selbst erstellten Vermögensgegenständen ........... 62
Abbildung 15: Spaltenweise Überführung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss ............................ 65
Abbildung 16: Anpassung der Bewertung aufgrund von anderen Abschreibungsregeln............................... 67
Abbildung 17: Beispiel für eine Spaltenkonsolidierung bei konzerninternen Liefergeschäften ...................... 69
Abbildung 18: Beispiel für eine Kreuzkonsolidierung bei der Schuldenkonsolidierung.................................. 70
Abbildung 19: Kurzdarstellung der Bilanz und des Eigenkapitalspiegels in drei Spalten für die Jahre 2010-
2012 ................................................................................................................................................................ 75
Abbildung 20: Kurzdarstellung der GuV und der Kapitalflussrechnung in drei Spalten für die Jahre 2010-
2012 ................................................................................................................................................................ 76
Abbildung 21: Entwicklung von Cashflow sowie Jahresergebnis (Ausschüttung und Information) für die
Jahre 2007-2014............................................................................................................................................. 78
Abbildung 22: Kapitalflussrechnung / GuV für die Jahre 2010 / 2011............................................................ 83
Abbildung 23: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 1 ..................................................................... 84
Abbildung 24: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 2 ..................................................................... 84
Abbildung 25: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 3 ..................................................................... 84
Drei-Spalten-Bilanz │ 7
8. 1 Ausgangsprämissen, historische Entwicklung und
Kritikpunkte der derzeitigen Rechnungslegung
1.1 Ausgangsprämissen
Rechnungslegung ist kein Selbstzweck. Ihr Ziel ist die transparente und nachvollziehbare
Darstellung der ertrags-, vermögens- und finanzbezogenen Lage des Unternehmens. Ei-
nem sachverständigen Dritten soll es möglich werden, mit vertretbarem Aufwand ein zu-
treffendes Bild vom aktuellen Zustand sowie den Chancen und Risiken der Rechnungs-
einheit in Bezug auf die betrachtete Rechnungsperiode zu gewinnen.
Jede Rechnungslegung ist notwendigerweise mit Ungenauigkeiten verbunden, da sie
durch Aggregation vieler einzelner Buchungen von Geschäftsvorfällen entsteht, die auf
vielfältige Weise miteinander verbunden werden können. Außerdem sind die dokumentier-
ten Buchungen nur eine Quelle der Rechnungslegung. Abgrenzungen und Bewertungen
kommen hinzu, die zu mehr oder weniger großen Abweichungen zwischen den Werten
der erfassten Eingangs- und Ausgangsrechnungen und den in der Rechnungslegung aus-
gewiesenen Werten führen. Darüber hinaus gibt es wirtschaftlich relevante Vorfälle, die
nicht im Rechnungswesen mithilfe von Buchungen erfasst werden; dazu zählen vor allem
immaterielle Leistungen, erarbeitete Beziehungen bspw. zu Kunden, Lieferanten oder In-
vestoren sowie vielfältige Arten von Risiken.
Zu den inhärenten Ungenauigkeiten kommen verschiedene, mit der Rechnungslegung
verbundene Intentionen, aus denen sich widersprüchliche Anforderungen ergeben; z.B.:
Wahrung der Ausschüttungsfunktion
Dieser Anspruch erfordert eine möglichst realistische und zugleich vorsichtige Abbil-
dung des tatsächlich verfügbaren Eigenkapitals, um die nachhaltige Entwicklung des
Unternehmens und den Schutz der Gläubiger nicht durch überzogene Ausschüttungen
zu gefährden. Das gilt analog auch für Gratifikationen und Boni, die in ihrem Volumen
direkt oder indirekt auf den ausgewiesenen Gewinn bzw. das Eigenkapital bezogen
werden.
Drei-Spalten-Bilanz │ 8
9. Stärkung der Informationsfunktion
Dieser Anspruch erfordert eine begründete Darstellung der Potenziale des Unterneh-
mens, zukünftige Zahlungszuflüsse zu generieren, damit vor allem Investoren fundierte
Entscheidungen über den alternativen Einsatz ihres Geldes treffen können. Hier geht
es weniger um den Ausweis des tatsächlich verfügbaren als um die Einschätzung der
zukünftig erwarteten Entwicklung des Eigenkapitals (im Vergleich zu alternativen Anla-
gemöglichkeiten). Es wird oft darauf verwiesen, dass andere Interessengruppen ein
ähnliches Informationsbedürfnis wie die Investoren haben. Da aber die Informations-
funktion in erster Linie auf die Verwertung des investierten Kapitals ausgerichtet ist, gilt
dieses „breite“ Bedürfnis nur in stark eingeschränktem Maße – die anderen haben ihr
intellektuelles Kapital investiert, über dessen Verwertung gerade nicht informiert wird.
Beitrag zur Führungsaufgabe der Zielsetzung, Planung und Steuerung (Controlling)
Dieser Anspruch erfordert eine klare Strukturierung der Verantwortung der beteiligten
Personen für die von ihnen erwarteten Leistungen und die korrespondierenden Kosten.
Dazu sind kalkulatorische Elemente erforderlich, um die Abgrenzung der Verantwor-
tungsbereiche und Ansprüche an die Leistungserstellung formulieren zu können.
All das eröffnet den Akteuren große Ermessenspielräume, die durch entsprechende Re-
geln eingeschränkt, aber nicht aufgehoben werden können. Das aus der Rechnungsle-
gung entstehende Abbild kann daher – ungeachtet aller Bemühungen um Klarheit und
Vergleichbarkeit durch eindeutige Interpretation der Wahlrechts- bzw. Ermessensaus-
übung – immer nur ein Kompromiss, eine Annäherung an das „wahre Bild“ sein. Dabei
muss zusätzlich beachtet werden, dass aufgrund der wachsenden Internationalität wirt-
schaftlicher Beziehungen viele Rechnungsleger mehrere, z.T. divergierende Regelwerke
zu berücksichtigen haben. Dies führt etwa dazu, dass die der Rechnungslegung imma-
nenten Ermessenspielräume bei Tochtergesellschaften international tätiger Konzerne der-
art ausgelegt werden, dass eine weitgehende Harmonisierung mit den Vorgaben des Mut-
terunternehmens erreicht wird. Jede Konzeption zur Weiterentwicklung der gegenwärtigen
Vorschriften muss diese vielschichtigen Ausgangsprämissen beachten und in ihre Lö-
sungsansätze einbeziehen.
Drei-Spalten-Bilanz │ 9
10. Das hier zur Diskussion vorgelegte Impulspapier zielt auf die in Deutschland angewende-
ten Rechnungslegungssysteme ab. Dies sind primär HGB und IFRS sowie im Rahmen
der Maßgeblichkeit auch das Steuerrecht. Dabei geht es um die derzeitige und zukünftige
Ausgestaltung des normierten externen Rechnungswesens, das in Abstufungen auf Daten
und Informationen des internen Rechnungswesens zugreift. Unser Vorschlag, die Drei-
Spalten-Bilanz, soll auf jegliche Rechnungslegungssysteme anwendbar sein und daher
zumindest im Denkansatz allen einführend angerissenen Erfordernissen gerecht werden.
Das Konzept ist primär dazu bestimmt, im Status-Quo die Transparenz der Berichterstat-
tung über den Periodenerfolg zu erhöhen. Es kann aber auch dazu genutzt werden, ein
betriebswirtschaftliches (nicht bilanzrechtliches) Ausschüttungspotenzial zu definieren und
abzugrenzen.
1.2 Historische Entwicklung
Die derzeitige Rechnungslegung ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung, deren
Veränderungen sich in vielen Abstufungen und auf Drängen zahlreicher Interessengrup-
pen vollzogen haben. Dabei ist eine erhebliche Zunahme von Gesetzesnormen und -ver-
lautbarungen zu beobachten, die nur zum Teil durch die gestiegene Komplexität der wirt-
schaftlichen Zusammenhänge begründet werden kann.
Ausgangspunkt der Rechnungslegung ist die Tatsache, dass Kaufleute zur Führung des
Geschäftsbetriebes eine Dokumentation über Forderungen, Schulden sowie Periodener-
folge bzw. Deckungsbeiträge und Gewinne benötigen. Mit der zunehmenden Trennung
von Eigentum, Steuerung und Kontrolle insbesondere ab Anfang des 20. Jahrhunderts er-
langte neben der Eigeninformation auch die Rechenschaft gegenüber (Eigen-)Kapitalge-
bern wachsende Bedeutung. Als Instrument um Rechenschaft abzulegen diente der Vor-
läufer dessen, was wir heute unter dem Jahresabschluss verstehen, wobei das Vertrauen
der Eigentümer in die komprimierte Darstellung seines Geschäftsbetriebes eine unabhän-
gige und objektive Prüfung voraussetzt. Über die Eigeninformation und die Rechenschaft
gegenüber Eigenkapitalgebern hinaus richtet sich der Jahresabschluss heutzutage an ein
Konglomerat von Adressaten, dessen konträre Zielvorstellungen es auszubalancieren gilt.
Drei-Spalten-Bilanz │ 10
11. In jüngerer Zeit sind insbesondere die folgenden Einflüsse auf die Entwicklung der Rech-
nungslegung zu konstatieren:
Regulierungsdichte und -frequenz
Die Regelungsdichte im Bereich der Rechnungslegung hat stetig zugenommen, wobei
die Halbwertzeit der neuen Regelungen tendenziell sinkt. Diese Feststellung betrifft so-
wohl die rein nationalen Vorschriften z.B. des Handelsgesetzbuches sowie des Aktien-
rechts und andererseits die Vorgaben der internationalen Rechnungslegung. Partielle
Neuregelungen werden insbesondere als Reaktion auf Bilanzskandale (z.B. Flowtex im
Jahr 2000) sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen erlassen, wobei es diesen Neuregelun-
gen aufgrund des Zeitdrucks sowie der politischen Einflussnahme mitunter an einer
konzeptionellen Geschlossenheit mangelt. Beleg hierfür ist die Kodifikation des Wahl-
rechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens im Zuge des BilMoG, obgleich die Abschaffung expliziter Wahlrechte
eine wesentliche Zielsetzung war. Weiterer Treiber neuer Vorschriften ist die Harmoni-
sierung der Rechnungslegung in der Europäischen Union (z.B. Vierte und Siebente
EG-Richtlinie). Zusätzlich zur Informationsvermittlung über die Lage des Unternehmens
ist der wachsende Dokumentationsaufwand auch vielfach der Diversifizierung von Haf-
tungsrisiken (KonTraG, Sarbanes-Oxley-Act) geschuldet.
Entwicklung von Rechnungslegungsnormen
Bei der Rechtsfortbildung ist einerseits eine Verlagerung der Entscheidungsgewalt auf
supranationale Verbände und Institutionen wie z.B. die Europäische Union zu erken-
nen, andererseits wird die Weiterentwicklung nicht mehr primär durch den Gesetzgeber
unter Zuhilfenahme der Wissenschaft gewährleistet, sondern zunehmend privatrecht-
lichen Organisationen übertragen. Exemplarisch seien hier auf nationaler Ebene das
DRSC/DSR und auf internationaler Ebene das IASB genannt. Hinsichtlich der Rege-
lungssystematik ist zudem in Teilbereichen eine Abkehr von der Prinzipienorientierung
hin zu einer primär fallbezogenen Rechnungslegung sowie zum Prinzip Form Over
Substance zu konstatieren. Die Zunahme an fallbezogenen Regelungen illustrieren die
Normen zur Ertragsvereinnahmung (wie IAS 11 und 18, SIC 31, IFRIC 12, 13, 15 und
18). Beispiele für die zunehmend formalere Betrachtung bilden die Erklärung zur Erst-
Drei-Spalten-Bilanz │ 11
12. anwendung der IAS/IFRS gemäß IFRS 1.3 sowie die Dokumentationserfordernisse bei
Hedge Accounting („not documented - not done“ gemäß IAS 39.88).
Technisierung des Rechnungswesens
Erst die Fortschritte bei der elektronischen Datenverarbeitung haben es den Rech-
nungslegern möglich gemacht, die ständig neuen und zunehmend komplexeren Anfor-
derungen der Rechnungslegung zu erfüllen. Neben der IT-gestützten Ermittlung der
Rechnungslegungsinformationen (z.B. SAP FI/CO) gewinnt auch die elektronische Pu-
blizität an Bedeutung. Handelsrechtliche Jahresabschlüsse sind bereits seit 2007 beim
elektronischen Handels- und Unternehmensregister einzureichen, wohingegen die
Steuerverwaltung mit der E-Bilanz derzeit noch einen Schritt weiter geht und auch die
Übermittlung von Bilanz und GuV auf Basis einer XBRL-Taxonomie verlangt. Die tech-
nischen Neuerungen bieten auf der einen Seite die Chance, mehr Informationen bei
gleichzeitig geringeren Kosten zu gewinnen und den Adressaten zur Verfügung zu stel-
len, denen sich neue Auswertungsmöglichkeiten eröffnen. Auf der anderen Seite ent-
stehen bei der erstmaligen Implementierung sowie der Umsetzung von laufenden Än-
derungen nicht unerhebliche Kosten für die Rechnungsleger.
1.3 Thesen zu Kritikpunkten der derzeitigen Rechnungslegung
1.3.1 Zweckpluralismus
These:
Der übliche Zweckpluralismus innerhalb der in Deutschland angewendeten Rechnungs-
legungssysteme führt zu einem geringeren Erfüllungsgrad der einzelnen Zwecke. Das ur-
sprüngliche Ziel der Rechnungslegung, einem sachverständigen Dritten innerhalb ange-
messener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unter-
nehmens zu vermitteln (§ 238 Abs. 1 HGB) wird mehr und mehr ausgehebelt. Im strengen
Sinne ist der gesetzliche Anspruch insbesondere seit der Möglichkeit der Vermischung
von Konzernabschlüssen auf Basis der IFRS und der Einzelabschlüsse auf Basis des
HGB nicht mehr gewährleistet.
Drei-Spalten-Bilanz │ 12
13. Begründung:
Wie bereits dargelegt, implizieren die unterschiedlichen Zwecke der Rechnungslegung
einander widersprechende Anforderungen:
Wenn die Ausschüttungsbemessung im Vordergrund steht, spielen Fragen der Ver-
lässlichkeit der Daten und der kaufmännischen Vorsicht eine herausragende Rolle
– eine starke Gewichtung des Realisations- und Imparitätsprinzips ist die logische
Folge. Die Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte und die Ein-
beziehung kalkulatorischer Elemente, sofern sie nicht zuverlässig abgegrenzt und
ermittelt werden können, sind dann nicht zulässig.
Wenn Informationen für alternative Kapitalanlage-Entscheidungen im Vordergrund
stehen, spielen Fragen der Relevanz der Daten bezüglich der Einschätzung des
Potenzials für zukünftige Zahlungsströme eine herausragende Rolle – Marktbezug
und Zukunftsorientierung sowie theoretisch abgeleitete Bewertungsmethoden er-
langen große Bedeutung. Die Aktivierung immaterieller Werte, sofern sie für die
Entscheidungsfindung relevant sind, ist dann erwünscht. Das gilt ebenso für die
Einbeziehung kalkulatorischer Elemente, sofern sie einen Marktbezug haben bzw.
den theoretischen Bewertungsmethoden immanent sind.
Wenn die Führungsfunktion im Vordergrund steht, spielen Fragen der eindeutigen
Zuordnung der Daten auf verantwortliche Personen eine herausragende Rolle –
Widerspiegelung der Verantwortungs-Strukturen (Kostenstellen) und entsprechen-
de Verknüpfbarkeit von Erlös- und Aufwandskonten (Perioden-Gerechtigkeit) sowie
die kalkulatorische Abgrenzung der Verantwortungsbereiche stehen im Vorder-
grund. Dagegen sind die Zuverlässigkeit und Entscheidungsrelevanz der Daten
aber von sekundärer Bedeutung. Hier spielen nachvollziehbare Dokumentationen
des Zusammenspiels von realisierten Zahlungsströmen (1), periodengerechter Er-
folgsabgrenzung (2) und Einschätzung der Potenziale für zukünftige Zahlungs-
ströme (3) eine wesentliche Rolle.
Schon diese kurze Darstellung deutet an, dass die Prinzipien der dokumentierten Zuver-
lässigkeit realisierter Geschäftsvorfälle einerseits, der auf Potenzialeinschätzungen beru-
henden Entscheidungsrelevanz andererseits sowie der Nutzung kalkulatorischer Ele-
Drei-Spalten-Bilanz │ 13
14. mente als Teil verantwortungsbezogener Unternehmensführung als dritte Komponente
widersprüchlich zueinanderstehen. Die gegenwärtig anzuwendenden Systeme des nor-
mierten externen Rechnungswesens gehen dennoch von der Fiktion einer integrierten
Lösung (als Kompromiss divergierender Interessen) aus.
Das HGB war ursprünglich auf den Gläubigerschutz ausgerichtet und gab der Aus-
schüttungsbemessungsfunktion das eindeutige Primat. Gleichzeitig beruhte die
Rechnungslegung – als nationale Besonderheit – auf dem Konstrukt der „Einheits-
bilanz“, deren Basis das Prinzip der Maßgeblichkeit bildete. Diese klare Ausrich-
tung wurde jedoch in den letzten Jahrzehnten schrittweise aufgegeben.
Auf der einen Seite fanden unter der Fahne der Periodengerechtigkeit viele Wahl-
rechte bezüglich Ansatz, Bewertung und Ausweis Eingang in die Rechnungsle-
gungsvorschriften, die den Prinzipien der Daten-Verlässlichkeit und der Daten-Ver-
gleichbarkeit entgegenstehen. Dazu zählen bspw. die Bestimmung der Gängigkeit
sowie die Wahl der Methoden zur Bewertung von Vorräten, die Bemessung der Ab-
schreibungen von Sachanlagen und Forderungen oder die Anwendung und Bewer-
tung von Rückstellungen und Sonderposten.
Auf der anderen Seite wurde die Prinzipien der Realisierung und Imparität zuguns-
ten entscheidungsrelevanter Informationen eingeschränkt. Das betrifft z.B. die Er-
fassung latenter Steuern, das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungsaufwen-
dungen oder die Aktivierung und Abschreibung des Goodwills aus Firmenkäufen.
Die vermutete Relevanz der Informationen steht hier in offenem Widerspruch zur
Verlässlichkeit der verfügbaren Daten. Gleichzeitig wurde insbesondere mit dem
BilMoG das Prinzip der Maßgeblichkeit eingeschränkt, sodass die Einheitsbilanz
faktisch nicht mehr existiert.
Die IFRS entwickelten sich von Anfang an auf den Grundsätzen der angelsächsi-
schen Rechnungslegung mit ihrem Primat der Informationsfunktion und der völligen
Trennung von der Zahlungsbemessungsfunktion der Handels- und Steuerbilanz.
Von diesem Ausgangspunkt haben aber auch die IFRS versucht, einen integrierten
Ansatz zu formulieren. Das Prinzip der Entscheidungsrelevanz wird durch den Ver-
such, eine möglichst hohe Zuverlässigkeit und klare Abgrenzung der Daten zur Si-
Drei-Spalten-Bilanz │ 14
15. cherstellung eines wahren Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie
der Periodengerechtigkeit, systematisch unterlaufen. Das zeigt sich z.B. in der un-
terschiedlichen Behandlung von erworbenen und selbsterstellten immateriellen
Vermögenswerten und den Inkonsequenzen bei der Anwendung des Fair Values,
insbesondere im Zusammenhang mit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise.
Manchmal soll der Marktvergleich für die Bewertung maßgeblich sein, ein anderes
Mal sind es Planungsannahmen und mathematische Fiktionen, ein drittes Mal die
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Auch wenn in den IFRS versucht wird,
„theoretisch klare“ Orientierungen zu geben, kann der Ermessensspielraum, wann
welche Art anzuwenden ist, vom Abschlussersteller in der Praxis weitgehend will-
kürlich definiert werden – je nach Gestaltung und Veränderung der Peer-Groups,
der Einschätzung über die Verfügbarkeit ausreichender Marktdaten, der Nuancen
in den Planungsansätzen oder der Volatilität wesentlicher Bewertungsfaktoren. Das
schränkt nicht nur die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowohl verschiedener Peri-
oden für das betreffende Unternehmen als auch zwischen Unternehmen einer
Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft ein, sondern vermindert grundsätzlich
die verfügbare Datenqualität bezüglich ihrer Relevanz für alternative Anlageent-
scheidungen. Im Ergebnis wird daher nicht der wahre Einblick durch die Rech-
nungslegung erhöht, sondern die Willkür des bilanzierenden Managements. Es
liegt weitgehend im Ermessen des Abschlusserstellers, welches Gewicht er den
Prinzipien von Relevanz, Zuverlässigkeit und Periodengerechtigkeit jeweils geben
möchte.
Zur Wahrnehmung der Führungsfunktion existiert in vielen deutschen und österrei-
chischen Unternehmen ein zweiter Rechnungskreis, der als „Betriebsbuchhaltung“
bzw. „internes Rechnungswesen“ in starkem Maße zusätzliche Abgrenzungen und
kalkulatorische Elemente einsetzt. Dadurch entsteht ein weiterer, häufig von HGB
und IFRS abweichender Ergebnisausweis, der mit dem oft verwirrenden Erforder-
nis einer Überleitungsbrücke verbunden ist.
Drei-Spalten-Bilanz │ 15
16. Im angelsächsischen Raum wurde bspw. mit den Regelungen des IFRS 8 (Management
Approach) in analoger Weise versucht, den internen Anforderungen der Zielsetzung, Pla-
nung und Steuerung von Unternehmen gerecht zu werden und ihnen im Rahmen der ex-
ternen Rechnungslegung einen Platz zu geben. Viele Unternehmen haben das genutzt,
um über die Segmentberichterstattung internes und externes Rechnungswesen einerseits
voneinander zu trennen und zugleich miteinander zu integrieren. Das Problem der unter-
schiedlichen Abgrenzungen und kalkulatorischen Elemente wird dadurch allerdings nicht
gelöst und erfordert weiterhin für Dritte nicht ohne weiteres nachvollziehbare Überlei-
tungsrechnungen.
Diese hier nur skizzierten Vermischungen sind letztlich „unbefriedigende Kompromisse“ –
geboren aus dem Bestreben, es jedem recht zu machen (Der Jahresabschluss – ein
Kompromiss divergierender Interessen). Im Ergebnis sind zwar die offenen Wahlrechte
grundsätzlich eingeschränkt worden. Das aber wurde mehr als kompensiert durch die
enorme Ausweitung der Ermessensspielräume. In der Konsequenz sind die Vergleichbar-
keit und damit die eigentlich beabsichtigte Transparenz von Abschlüssen schon seit vielen
Jahren nicht mehr gegeben. Das gilt sowohl für die Entscheidungsfindung bezüglich alter-
nativer Anlagen, für die Ausschüttungsbemessung als auch für das Controlling. Einem
sachverständigen Dritten ist es nicht mehr möglich, allein auf der Basis von Abschlüssen
ein wahres Bild der vermögens- finanz- und ertragsbezogenen Lage eines Unternehmens
zu gewinnen.
Die praktischen Konsequenzen sind vielfältig:
In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Begründung und Erläuterung
der ausgewiesenen Zahlen im Anhang zur Rechnungslegung stark angestiegen.
Die veröffentlichen Daten sprechen demzufolge immer weniger für sich. Es ist aller-
dings eine Illusion, dass ein ausführlicher Anhang notwendigerweise zu mehr und
klarerer Information führt. Im Gegenteil; verbale Erklärungen schaffen weitere Er-
messensspielräume, wenig zu sagen oder die Aussagen der Zahlen weiter zu ver-
schleiern. Das muss nicht so sein und viele Unternehmen mögen die Spielräume
nicht ausfüllen. Aber die Möglichkeit ist gegeben und ihre Nutzung wird leider meist
erst in Bilanzskandalen oder einer Krise offensichtlich.
Drei-Spalten-Bilanz │ 16
17. Dementsprechend vermitteln die veröffentlichten Abschlüsse äußerst unzureichen-
de Signale über die versteckten Risiken der Unternehmen. Selbst die Testate der
Wirtschaftsprüfer schaffen kein ausreichendes Vertrauen mehr, da mit dem Bestäti-
gungsvermerk lediglich die Konformität mit oftmals nicht zweckmäßigen Bilanzie-
rungsregeln bescheinigt wird und die wachsenden Ermessenspielräume der Rech-
nungslegung zudem dazu führen, dass die Einschätzung des Wirtschaftsprüfers
mangels eindeutigem Soll-Objekt mit größeren Unsicherheiten behaftet ist. Mit
wachsenden bürokratischen Dokumentationspflichten – s. KonTraG oder Sarba-
nes-Oxley-Act – wird versucht, gegen diesen Trend zu steuern. Der Erfolg ist mä-
ßig und die bleibende Unsicherheit führt immer wieder zu Instabilitäten. Mit der Kri-
se 2008 / 2009 kam ein Teil der verborgenen Risiken an die Oberfläche – vor allem
bei großen Finanzinstituten, aber auch für viele andere Unternehmen. Die Verluste
und Kosten der davon Betroffenen sind enorm. Doch trotz aller Bereinigungen: Die
Unsicherheit ist geblieben. Bis heute können die versteckten Risiken in ihrem wah-
ren Ausmaß nicht annähernd beziffert werden. Es ist an der Zeit, das zu ändern.
Eine andere, aber nicht weniger alarmierende Folge, der nicht mehr ihren Zweck
erfüllenden Rechnungslegung, zeigt sich in den wachsenden Aufwendungen, die
heute für eine Due Diligence im Vorfeld eines Unternehmenskaufs betrieben wer-
den müssen. Das wirft ein grelles Licht auf die Diskrepanz zwischen der Aussage-
kraft veröffentlichter Abschlüsse und der tatsächlichen Lage eines Unternehmens.
Kein vernünftiger Kaufmann würde einen solchen Aufwand treiben, wenn er sich
auf die Rechnungslegung verlassen könnte.
Ein weiteres Indiz dafür, wie stark die Funktionen der Rechnungslegung bereits
eingeschränkt wurden, sind die mitunter hilflos wirkenden Bestrebungen des Ge-
setzgebers bzw. der Standardsetter, zwischen ausschüttungsrelevanten Buchun-
gen und Ausschüttungsverboten zu unterscheiden. Geholfen hat es nicht genug.
Die Praxis z.B. mancher Equity-Fonds, unter Einsatz nur geringen Eigenkapitals
die aufgenommenen Kauf-Schulden auf das übernommene Unternehmen zu über-
tragen und zugleich ein Vielfaches des selbst investierten Kapitals als Gewinn aus-
schütten zu lassen, wird u.a. dadurch begünstigt. Verstärkt werden die damit ver-
Drei-Spalten-Bilanz │ 17
18. bundenen Ungleichgewichte, wenn der ausgewiesene Gewinn zu erheblichen Tei-
len noch nicht realisiert ist und die betroffenen Unternehmen Kredite in Anspruch
nehmen müssen, um die buchhalterischen Gewinne ausschütten zu können. Gläu-
bigerschutz, Substanzerhaltung und Nachhaltigkeit werden dadurch systematisch
geschwächt.
Auch die klare und eindeutige Zuordnung von Verantwortung wird durch die Vermi-
schung der Prinzipien eingeschränkt. Das zeigt sich z.B. in der Tendenz zum Aus-
ufern mancher Bonifikationen. Daraus können erhebliche Risiken für die Unter-
nehmen entstehen, sofern ein nicht unwesentlicher Teil der Auszahlungen auf noch
nicht realisierten Geschäften beruht. Eine entsprechende Auslegung des Rele-
vanzprinzips bei gleichzeitiger Zurückdrängung der Prinzipien von Zuverlässigkeit
und Realisation fördert diese Praxis.
Insgesamt zeichnet Horst Albach im Januar 2003 ein desolates Bild:
„So ist ein System entstanden, das in sich konsistent ist: kurzfristige Anstellungsverträge,
Stock-Option-Verträge, Anwendung der US-GAAP, Erstellung der Konzernbilanz auf der
Basis von US-GAAP oder IAS (International Accounting Standards) und der Einzelbilanz
noch nach deutschem Bilanzrecht, Ersatz langfristiger Kreditbeziehungen der Banken mit
ihren Firmenkunden und effizienten Bank-Monitorings durch kurzfristige Geschäfte gegen
Gebühren und Provisionen des Investment-Banking, Verkürzung des Prüfungsmandats
für Wirtschaftsprüfer auf höchstens fünf Jahre, Vertragsabschluss zwischen Wirtschafts-
prüfer und Aufsichtsratsvorsitzendem ohne Einführung einer Redepflicht für den Wirt-
schaftsprüfer und ohne Verbot von Management-Letters, Golden Handshakes für gefeuer-
te Manager im Interesse von Großbanken bzw. für den Bruch der Koalition zwischen Ma-
nagement und Belegschaft im Interesse von Raiders und gesetzliche Beschränkung der
Kapitalmarktkontrolle durch das deutsche Übernahmegesetz. Dies ist ein System, das
nicht die ehrbaren Manager und Mitarbeiter belohnt, sondern eine Einladung an die patho-
logischen Schädiger des Systems darstellt“.1
Heute spricht man von IFRS statt von IAS; ansonsten hat die Aussage generell Bestand.
1
Albach (2003), S. 39
Drei-Spalten-Bilanz │ 18
19. 1.3.2 Trennung von internem und externem Rechnungswesen
These:
Eine unkoordinierte und intransparente Trennung von internem und externem Rechnungs-
wesen erzeugt bzw. verstärkt die Tendenz zu uneinheitlichen Datenbasen und unter-
schiedlicher Ergebnisdarstellung mit selbst für Experten schwer nachvollziehbaren Über-
leitungsbrücken. Darunter leiden Verständlichkeit und Akzeptanz. Demgegenüber könnte
durch eine offene und nachvollziehbare parallele Darstellung von Ausschüttungs-, Ent-
scheidungs- und Führungsfunktion2 sowohl die Datenqualität als auch Zuverlässigkeit und
Relevanz der bereitgestellten Informationen für Adressaten deutlich erhöht werden. Das
ermöglicht die Nutzung bisher nicht verfügbarer Synergieeffekte.
Begründung:
Das interne Rechnungswesen ist prospektiv und verantwortungsbezogen ausgerichtet. Es
konzentriert sich neben der Liquidität und dem Erfolg auch auf die Erfolgspotenziale. Das
externe Rechnungswesen konzentriert sich – je nach Gewichtung des Prinzips der Ver-
lässlichkeit – eher auf die vergangenen Geschäftsvorfälle und ihre Bewertung hinsichtlich
der verfolgten Intentionen der Rechnungslegung. Die daraus resultierenden Unterschiede
und entsprechend verschiedenen Wirkungen wurden bereits angesprochen. Deshalb kla-
gen viele nicht betriebswirtschaftlich ausgebildete Manager zu Recht über hohe Verständ-
nishürden der dargestellten, voneinander abweichenden Ergebnisse. Selbst detaillierte
Überleitungsbrücken senken die Hürden nicht wesentlich. Manchmal verstärken sie noch
das Unbehagen von Experten getrieben zu werden, die für die von ihnen vorgelegten Da-
ten insofern keine Verantwortung übernehmen, als sie die daraus resultierenden Ent-
scheidungen nicht zu treffen haben. Hinzu kommt zumeist die institutionelle Trennung von
internem und externem Rechnungswesen. Zur Intransparenz gesellt sich dann noch man-
gelhafte Koordination, die aus Kompetenzstreitigkeiten und fehlendem Informationsaus-
tausch resultiert. All das senkt die Akzeptanz bei den Führungskräften und verschwendet
2
Hier geht es vor allem um die schon bei der Erstellung der Kontenstruktur und entsprechend jeder Buchung zu
beachtende
Abgrenzung verantwortungsbezogener Kostenstellen,
konsequente Trennung zwischen Produkt- und Strukturkosten sowie Einbeziehung kalkulatorischer Elemente.
Drei-Spalten-Bilanz │ 19
20. deren Kraft zu oft für zeitlich aufwändige Auseinandersetzungen um die „Richtigkeit“ der
verschiedenen Zahlen.
Gleichzeitig werden Controlling-Informationen zunehmend relevant für das externe Rech-
nungswesen – z.B. Planungsansätze für die Bemessung latenter Steuern oder mitlaufen-
de Dokumentationen und Nachkalkulationen für Entwicklungsleistungen, sofern sie akti-
viert werden sollen – und müssen dementsprechend in die externe Berichterstattung inte-
griert werden. Das erfordert eine bessere Koordination zwischen externem und internem
Rechnungswesen sowohl hinsichtlich der Datenstrukturen, der Ansatz- und Bewertungs-
kriterien, der einheitlichen Finanzsprache (Definition der Begriffe) als auch der Kompatibi-
lität von Planungs- und Berichtsstrukturen einerseits und der Strukturen der Darstellung in
der externen Rechnungslegung andererseits.
Wenn gleichzeitig das Ziel verfolgt wird, den verschiedenen Intentionen der Beteiligten
und ihren jeweils unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich eine
mehrspaltige Darstellung geradezu an. Eine solche Struktur ermöglicht das offene, trans-
parente und nachvollziehbare Nebeneinander der unterschiedlichen Zwecke von Liquidi-
tätslageinformationen, Ausschüttungsbemessung und Erfolgslageinformation. Die Emp-
fänger können unmittelbar nachvollziehen, von welchen differenzierten Gesichtspunkten
die verschiedenen Darstellungen ausgehen und entsprechend miteinander kommunizie-
ren. Strenges Realisierungsprinzip und darauf aufbauende Datenzuverlässigkeit in der
einen Spalte werden nicht mehr vermischt mit der Relevanz von Information über die er-
wartete Entwicklung der Zahlungsströme für alternative Anlageentscheidung in der ande-
ren Spalte. Die Dokumentation der verfügbaren Ergebnisse kann direkt in Bezug gesetzt
werden zur Einschätzung der Potenzialentwicklung für zukünftige Erträge. Die Führung
des Unternehmens kann unverfälscht beide Darstellungen der Lage des Unternehmens
nutzen und vergleichen. Darüber hinaus ermöglicht die Spalte Ausschüttung, auf den Füh-
rungserfordernissen adäquate Periodenabgrenzungen und Verantwortungsstrukturen zu-
rückzugreifen.
In diesem Sinne kann eine Integration von internem und externem Rechnungswesen bis-
her nicht genutzte Synergien freisetzen und die Abbildungsqualität der Rechnungslegung
signifikant erhöhen.
Drei-Spalten-Bilanz │ 20
21. 1.3.3 Stimmigkeit (Kohärenz) der Rechnungslegung für ihre Nutzer
These:
Es mangelt an einer nachvollziehbaren Verknüpfung der Rechnungslegungsinstrumente.
Die Führung eines Unternehmens sollte kontinuierlich in der Lage sein, drei Aspekte
gleichberechtigt im Auge zu behalten: Liquidität (in den verschiedenen Stufen der Verfüg-
barkeit), ausschüttungsrelevante Ertragsentwicklung (Veränderung des Ausschüttungspo-
tenzials bezogen auf die jeweilige Periode) und Erfolgslageinformationen (Entwicklung
ebenso wie Nutzung der abgebildeten Potenziale). Erst wenn dieser Dreiklang für die Ab-
schlussadressaten in stimmiger Weise ersichtlich ist, wird es den Führungskräften mög-
lich sein, die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens auch
mittels der Rechnungslegung im Auge zu behalten.
Begründung:
Die Stimmigkeit – hier verstanden als das integrale Zusammenspiel von Verständlichkeit,
Handhabbarkeit und Bedeutsamkeit für die Empfänger der Daten – ist ein wesentliches
Qualitätsmerkmal jeder Rechnungslegung. Sie entscheidet mit darüber, ob und in wel-
chem Maße mit den Abschlussinformationen gearbeitet wird.
Ein positives Beispiel ist die Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage durch die Verbindung von GuV und Kapitalflussrechnung, welche sich aus der
Bildung und Auflösung diverser „Abgrenzungsposten“ ergibt. Dies ist gerade deshalb von
Bedeutung, da die Steuerung der Cash-Flow-Ströme eine wichtige Aufgabe der Füh-
rungskräfte ist. Diese Kombination ist bereits eine Art „Vorstufe“ zur Drei-Spalten-Bilanz.
Allerdings reicht dies nicht aus, um die Unstimmigkeiten der heutigen Rechnungslegung
zu beseitigen. Es ist ein erster, zu begrüßender Schritt in die richtige Richtung.
Wie bereits dargestellt, führt die Vermischung in sich widersprüchlicher Prinzipien zu einer
mangelhaften Verständlichkeit der bereitgestellten Daten. Es ist natürlich möglich, die Zu-
sammenhänge und Hintergründe der Ansätze, Abgrenzungen und Bewertungen zu erklä-
ren und ausgehend von den Basisbuchungen zu erläutern, wie die offengelegten Daten
zustande gekommen sind. Solche Erklärungen sind aufwändig und übersteigen – insbe-
sondere wenn sie immer wieder rekapituliert werden müssen – schnell den Aufwand für
eine prinzipiengetrennte Darstellung in mehreren Spalten. Gleichzeitig fördert hoher Erklä-
Drei-Spalten-Bilanz │ 21
22. rungsbedarf Akzeptanzprobleme. Außerdem bekommen die meisten Abschlussempfänger
keine persönlichen Erläuterungen durch die Abschlussersteller. Insofern hat die Idee der
Drei-Spalten-Bilanz das Potenzial, sowohl Verständnis und Akzeptanz für die Rechnungs-
legung zu erhöhen als auch den insgesamt erforderlichen Aufwand für Erstellung und
Kommunikation der Abschlüsse zu senken.
Doch selbst wenn ein gewisses Verständnis gegeben ist, verdeutlichen die oben ange-
führten Beispiele der wachsenden Aufwendungen für Due Diligences oder die Begren-
zung destruktiver Ausschüttungen, dass die erstellten Abschlussdaten auch nur über eine
eingeschränkt Handhabbarkeit verfügen. Die aus der Vermischung entstehende Intrans-
parenz führt dazu, dass Entscheider sich nicht auf die Daten der Rechnungslegung ver-
lassen. Sie beschaffen sich die Informationen auf andere Weise. Das entwertet die Arbeit
des Rechnungswesens sowohl im direkten als auch im ideellen Sinne. Mangelnde Hand-
habbarkeit disqualifiziert die Rechnungslegung schnell zu einer lästigen Pflicht für den
Aufsichtsrat oder die Analysten. Auch das ändert sich bei einer klaren Trennung der Prin-
zipien mithilfe einer Drei-Spalten-Bilanz, sobald die Anwender unmittelbar aus den Daten
Informationen zum Status von Liquidität, Ausschüttungspotenzial und Periodenerfolg ei-
nes Unternehmens gewinnen können.
In der heutigen Praxis allerdings, wenn Akzeptanzprobleme sich mit dem Gefühl einer läs-
tigen Pflicht verbinden, tendiert das Bedürfnis der Menschen nach praktischer Nutzung
der Rechnungslegung gegen null. Viele Führungskräfte versuchen, die Beschäftigung mit
den Abschlusszahlen aus ihrem Alltag zu verdrängen – sofern es ihnen möglich ist – und
finden schnell einen Weg, nicht betroffen zu sein. Nur wenige Manager sehen in der
Rechnungslegung ein hilfreiches, alltäglich nutzbares Steuerungsinstrument.
Eine Verbesserung der Stimmigkeit wird die Einstellung zur Rechnungslegung nicht
schlagartig verändern. Sie eröffnet aber die Chance, eine Entwicklung in diese Richtung
einzuleiten.
Drei-Spalten-Bilanz │ 22
23. 1.3.4 Aggregationsgrad der Jahresabschlussinstrumente
These:
Die Posten der Jahresabschlussinstrumente besitzen einen hohen Verdichtungsgrad. Es
besteht die Gefahr, dass relevante Informationen nicht dargestellt werden können. Das
wird noch verstärkt durch die o.g. Probleme von Zweckpluralismus, uneinheitlicher Daten-
basis und Ergebnisdarstellung sowie mangelnde Kohärenz.
Begründung:
Die Rechnungslegung als komprimierte, zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Abbildung der
Lage eines Unternehmens unterliegt auch dem Zielkonflikt zwischen der Relevanz von In-
formationen und der Informationsüberflutung. Insofern ist es sinnvoll, die Darstellung auf
relativ wenige Zahlen zu begrenzen. Wenn dabei allerdings einander widersprechende
Daten gemixt werden, werden die Aussagen verwischt. Solange das alle in gleicher Weise
tun, bleibt zumindest die Vergleichbarkeit erhalten. Wird es darüber hinaus jedoch willkür-
lich, welchen Prinzipien wir welche Gewichte zuordnen, geht selbst die Vergleichbarkeit
verloren. Umsatz ist nicht mehr gleich Umsatz, weil nicht klar ersichtlich ist, wie viele un-
realisierte Geschäfte hineingenommen wurden. Aufwand ist nicht mehr gleich Aufwand,
weil die vielfältigen Besonderheiten der Bestandsbewertung in der aggregierten Zahl un-
auflösbar verschwinden. Mit welchen Anteilen Vermögenswerte auf Basis der Anschaf-
fungs- und Herstellkosten oder von Marktvergleichen oder theoretischer Berechnungsme-
thoden in einzelne Bestandsposten eingehen, wie sich diese Anteile von Periode zu Peri-
ode verändern oder inwieweit die Verlässlichkeit der Informationen qualitativ vergleichbar
ist, können zum Schluss nicht einmal Insider sicher einschätzen.
Die Dis-Aggregation durch Verwendung mehrerer Spalten hebt die Vermischung auf.
Durch die Trennung der Prinzipien lassen sich die Bewertungsmethoden deutlich unter-
scheiden. Das kann die Informationsqualität insgesamt deutlich erhöhen.
Drei-Spalten-Bilanz │ 23
24. 2 Bislang diskutierte Vorschläge zur Mehr-Spalten-
Darstellung
2.1 Grundsachverhalte
Aus den im Kapitel 1 dargelegten Gründen sind bereits in der Vergangenheit von ver-
schiedensten Autoren Überlegungen angestellt und unterschiedliche Lösungsansätze un-
terbreitet worden, die im Folgenden in einer exemplarischen Auswahl kurz dargestellt wer-
den sollen. Bislang ist keines der vorgeschlagenen Modelle in der Praxis umgesetzt wor-
den und auch das IASB hat letztlich seinen Vorschlag zur Mehrspaltendarstellung bislang
nicht weiter verfolgt. Dennoch erscheinen die Überlegungen und Modellentwicklungen
eine gute Basis für die im Kapitel 3 zu konkretisierenden Vorschläge zu einer Drei-Spal-
ten-Bilanz zu sein.
2.2 Vorsichtige und glaubwürdigste Gewinnermittlung, A. Moxter, 1962
Zur Erfüllung der Zielsetzungen der Bilanzierung – die Darstellung der Unternehmensent-
wicklung durch Ausweis des glaubwürdigsten Gewinns und der Wahrung des Grundsat-
zes der Kapitalerhaltung – schlägt Moxter die Möglichkeit der Aufstellung von zwei Bilan-
zen vor:
Im Rahmen der Ermittlung des glaubwürdigsten Gewinns findet das Vorsichtsprinzip keine
Berücksichtigung, sodass der Bilanzierende bei der Darstellung der wahrscheinlichsten
(höchsten) Aufwendungen und Erträge sich nicht vom Vorsichtsgedanken leiten lässt und
infolgedessen keine Überlegungen hinsichtlich der Folgen dieser oder jener Bewertungen
unternimmt. Demgegenüber steht die Klärung der Frage, welcher Teil des glaubwürdig-
sten Gewinns ausgeschüttet werden darf und wie dabei mit dem Vorsichtsprinzip- zu ver-
fahren ist. Demnach ist das Vorsichtsprinzip nach Moxter bei der Ermittlung des auszu-
schüttenden Gewinns, aufgrund der oft irreparablen Folgen zu hoher Gewinnausschüttun-
gen, Gebot; jedoch nicht generell im Rahmen Bilanzierung. Um den beiden Bilanzierungs-
zielen, die Darstellung der Unternehmensentwicklung auf Grundlage des glaubwürdigsten
Drei-Spalten-Bilanz │ 24
25. Gewinns und der Wahrung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung, gerecht zu werden,
schlägt Moxter die Aufstellung von zwei (Handels-)Bilanzen vor (vgl. Abbildung 1).3
Bilanz
Aktiva Passiva
Glaubwürdigste Vorsichtigste Glaubwürdigste Vorsichtigste
Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung
Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital
Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital
Gewinn- und Verlustrechnung
Glaubwürdigste Vorsichtigste Glaubwürdigste Vorsichtigste
Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung
Aufwendungen Aufwendungen Erträge Erträge
Abbildung 1: Mehr-Spalten-Bilanz nach Moxter
2.3 Mehr-Spalten-Bilanz, W. Ballwieser, 1982
Zur Befriedigung verschiedener Informationsinteressen schildert Ballwieser die Möglich-
keit zur Aufstellung einer Mehr-Spalten-Bilanz, die in jeder Spalte ein anderes Informati-
onsziel befriedigt (vgl. Abbildung 2).4
Bilanz
Aktiva Passiva
Interesse A Interesse B Interesse n Interesse A Interesse B Interesse n
Anlagevermögen Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital Eigenkapital
Umlaufvermögen Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital Fremdkapital
Gewinn- und Verlustrechnung
Interesse A Interesse B Interesse n Interesse A Interesse B Interesse n
Aufwendungen Aufwendungen Aufwendungen Erträge Erträge Erträge
Abbildung 2: Mehr-Spalten-Bilanz zur Erfüllung verschiedener Informationsziele nach Ballwieser
Dabei schließt er den Vorschlag mit der Frage ab, wie viele Spalten diese Bilanz auszu-
weisen hat, da solch ein Konzept für das bilanzierende Unternehmen mit erheblichen Kos-
ten verbunden sei. Ein anderes Problem bei dieser Konzeption, welches er vor dessen
Beschreibung schildert, könnte vor allem darin bestehen, dass die jeweilige Gruppe der
3
Vgl. Moxter (1962), S. 630 f.
Drei-Spalten-Bilanz │ 25
26. Adressaten wiederum keine homogenen Informationswünsche an das Unternehmen rich-
tet. Er verdeutlicht diesen Aspekt insbesondere an der Gruppe der Anteilseigner, die auf-
grund ihrer unterschiedlichen Anlagestrategien keine homogene Gruppe darstellen und in-
folgedessen unterschiedliche Informationswünsche an das Unternehmen richten.5
2.4 Zwei-Spalten-Bilanz, T. Siegel, 1997
Im Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz beschreibt Siegel den Ansatz eines Jahres-
abschlusses mit zwei Spalten. In diesem Ansatz könnten sowohl die Bilanz als auch die
Gewinn- und Verlustrechnung eine informations- sowie eine ausschüttungsorientierte
Spalte ausweisen (vgl. Abbildung 3). Jedoch lehnt er diese Möglichkeit nach der Themati-
sierung mit dem Verweis auf den Anhang ab.6
Bilanz
Aktiva Passiva
Informations- Ausschüttungs- Informations- Ausschüttungs-
orientiert orientiert orientiert orientiert
Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital
Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital
Gewinn- und Verlustrechnung
Informations- Ausschüttungs- Informations- Ausschüttungs-
orientiert orientiert orientiert orientiert
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Abbildung 3: Zwei-Spalten-Bilanz nach Siegel
2.5 Zwei-Spalten-Bilanz, D. Ordelheide 1997
Zur Erfüllung der Anlegerinteressen und des Gläubigerschutzes erwägt Ordelheide die
Möglichkeit zur Aufstellung einer Zwei-Spalten-Bilanz, die sowohl die Ermittlung des anle-
gerorientierten, prognosefähigen Gewinns als auch das gläubigerschützende Reinvermö-
gen ausweist (vgl. hierzu Abbildung 1). Jedoch sieht er diese Möglichkeit als eine Art Ma-
ximallösung und sie erscheint ihm demnach nicht erforderlich. Seine Ablehnung begrün-
4
Vgl. Ballwieser (1982), S. 778.
5
Vgl. Ballwieser (1982), S. 778.
6
Vgl. Siegel (1997), S. 135.
Drei-Spalten-Bilanz │ 26
27. det er aus dem Standpunkt heraus, dass es im Gläubigerschutz vordergründig auf die Er-
mittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns und eines vorsichtig berechneten Reinver-
mögens ankommt. Hierzu schildert er den Vorschlag, dass Vermögen, Schulden, Aufwen-
dungen und Erträge anlegerorientiert ausgewiesen werden und in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung unterhalb des Periodenergebnisses ein Sonderposten auszuweisen ist, der
das Periodenergebnis zu einem ausschüttungsfähigen Gewinn als weitere Ergebnisgröße
überleitet. Analog müsste dann im Eigenkapital ein korrespondierender Sonderposten zur
Aufnahme der kumulierten Korrekturen beider Ergebnisse ausgewiesen werden.7
2.6 Bandbreitendarstellung, B. Pellens, R. U. Fülbier und J. Gassen, 1997
Pellens, Fülbier und Gassen beschreiben keine konkrete Konzeption einer Mehr-Spalten-
Bilanz. Da der Gedanke jedoch in einer Mehr-Spalten-Bilanz mündet, soll dieser kurz skiz-
ziert werden. Im Zusammenhang mit der Bedeutung der Risikopublizität greifen die Auto-
ren die Frage auf, ob der mehrwertige Ausweis eines Vermögenswertes durch die Dar-
stellung einer Bandbreite dem Bilanzadressat die Möglichkeit einräumt, das unternehme-
rische Risiko besser abzuschätzen. Jedoch sehen die Autoren im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Möglichkeit Probleme aufgrund der jahrhundertalten Tradition, die hinter
der Buchführung steht. Des Weiteren würde das Bestreben nach einer eindeutigen Be-
wertung die finanzielle Publizität erschweren, da sie dadurch die ökonomische Unsicher-
heit des bilanzierenden Unternehmens verzerrt widerspiegelt.8 Die Autoren greifen ferner
den Gedanken auf, neben dem Publizieren von Bandbreiten auch klassische Wertansätze
wie die historischen Kosten, den aktuellen Marktwert oder den Fair Value auszuweisen,
um es dem Informationsempfänger zu ermöglichen, seine Präferenzen entsprechend den
Wertansätzen auszuwählen und seine Ergebnisse mit anderen Wertansätzen zu verglei-
chen. Als problematisch erachten die Autoren bei einer Vielzahl an Daten die Nachprüf-
barkeit, da sie größtenteils auf subjektive Einschätzungen des Managements beruhen.9
7
Vgl. Ordelheide (1998), S. 31.
8
Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66.
9
Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66.
Drei-Spalten-Bilanz │ 27
28. 2.7 Reporting Comprehensive Income, IASB und ASB 2001 - 2003
2.7.1 Grundkonzept
Grundidee des IASB war die formale Darstellung des Erfolgs eines Unternehmens. 10 Hier-
zu sollte der Ausweis der Eigenkapitalveränderung in einer Gesamt-Reinvermögens-Än-
derungsrechnung, dem Statement of Comprehensive Income erfolgen.11 Im Vergleich zu
den Regelungen der IAS/IFRS, die kein geschlossenes Gliederungsschema mit einem
Mindestausweis an Positionen vorschreiben, wurde mit dem Reporting Comprehensive In-
come-Projekt eine stärker detaillierte Gliederung für die Gewinn- und Verlustrechnung an-
gestrebt. Hierdurch wären die Freiheitsgrade des Bilanzierenden bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS deutlich reduziert worden.12
Das Comprehensive Income stellt vereinfachend den Differenzbetrag zwischen sämtli-
chen Eigenkapitalveränderungen mit Ausnahme der Transaktionen mit den Anteilseignern
dar, d.h., es handelt sich um das sich aus dem Gewinn oder Verlust sowie dem sonstigen
Ergebnis zusammengesetzte Gesamtergebnis. Im Rahmen der Darstellung dieser Ergeb-
nisgröße erfolgt ihre Zerlegung in bestimmte Ergebniskomponenten, wodurch die Progno-
serelevanz verbessert werden soll. Zudem besteht ein zentrales Ziel des Konzeptes in der
Vermeidung von unterschiedlich eigendefinierten Ergebnisgrössen13 durch eine Standar-
disierung der Ergebnisgröße. Dies soll die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit erhöhen
und die Analysen von Jahresabschlüssen erleichtern.14
Ein weiteres Spezifikum dieses Konzeptes ist im Gegensatz zur herkömmlichen Gewinn-
und Verlustrechnung die Aufstellung des Statement of Comprehensive Income in einer
Matrixdarstellung, anstatt in Staffelform. In dieser Darstellung sind alle Aspekte der finan-
ziellen Leistung des Unternehmens in Spalten und Zeilen zu ordnen, um eine adäquate
Disaggregation der Daten zu erlauben.15 Die Zeilen der Matrix liefern eine Darstellung der
10
Das Projekt wurde von 2001 – 2003 gemeinsam mit dem britischen Standardsetzer ASB durchgeführt, wobei sich der
Projektname wiederholt änderte. Zur Geschichte des Projektes vgl. Bogajewskaja 2007, S. 246 f.
11
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
12
Vgl. Kirsch (2008), S. 268.
13
Z. B. wird der EBIT international in verschiedenen Spielarten publiziert. Vgl. Weißenberger (2006), S. 62 f.
14
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
15
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
Drei-Spalten-Bilanz │ 28
29. Ergebnisquellen des Unternehmens, die nach den folgenden fünf Hauptgruppen geglie-
dert ist:
(1) Allgemeine Geschäftstätigkeit (untergliedert in operatives Ergebnis, anderes Ge-
schäftsergebnis und Finanz- und Beteiligungsertrag),
(2) Zinsaufwand,
(3) Ertragssteuern,
(4) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und
(5) Zeitwertänderungen aus Cashflow-Hedges.16
Für jede dieser Ergebniskategorien werden in der Matrix drei Spalten ausgewiesen. Ne-
ben einer Spalte für den Gesamtbetrag (total) werden innerhalb jeder Kategorie die Er-
gebniseffekte getrennt in den beiden Spalten Ergebnis vor Neubewertung (income before
re-measurement) und Ergebnis aus Neubewertungen (re-measurement) ausgewiesen.17
Abbildung 4 gibt eine grobe Darstellung des Statement of Comprehensive Income.
Income before
Total Remeasurement
Reseasurement
Allgemeine Geschäftstätigkeit
- Operatives Ergebnis
- Anderes Geschäftsergebnis
- Finanz- und Beteiligungsertrag
Zinsaufwand
Ertragssteuern
Ergebnis aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen
Zeitwertänderungen aus Cash-Flow
Hedges
Comprehensive Income
Abbildung 4: IFRS-GuV nach dem Reporting Comprehensive Income, in Anlehnung an Kirsch (2008), S. 268
16
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
17
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
Drei-Spalten-Bilanz │ 29
30. 2.7.2 Vertikale Gliederung des Statement of Comprehensive Income
Mit der Kategorie Allgemeine Geschäftstätigkeit definiert das IASB eine Residualkatego-
rie, in der sämtliche Erfolgskomponenten zu erfassen sind, die nicht eine der anderen Ka-
tegorien zuzuordnen sind.18 Das Ergebnis dieser Kategorie informiert über den Erfolg des
Unternehmens unabhängig von seiner Kapitalstruktur. Diese Größe stimmt mit dem ope-
rativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überein und soll eine Berechnung des
Wertes des Gesamtkapitals ermöglichen.19
Die Kategorie Zinsaufwand enthält über den Zinsaufwand an sich sämtliche Aufwendun-
gen an die Kapitalgeber. Die Zielsetzung des IASB mit der Definition dieser Kategorie ist
es, dass das Format des Statement of Comprehensive Income eine Differenzierung der
Verzinsung des Gesamtkapitals von der Verzinsung des Eigenkapitals ermöglichen soll.
Dahinter steht somit die Überlegung, dass beim Berechnen des Comprehensive Income
Zinsaufwendungen und andere Zahlungen an die Fremdkapitalgeber als Abzug zu be-
rücksichtigen sind.20
Der Ausweis von Ertragsteuern und Ergebnissen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
als weitere Ergebniskategorien im Statement of Comprehensive Income richtet sich nach
den Zielsetzungen von IAS 12 (Income Taxes)21 und IFRS 5 (Non-current Assets Held for
Sale and Discontinued Operations)22 und wurde vom IASB nicht weiter diskutiert.23
Die Abgrenzung der Kategorie Zeitwertänderungen aus Cashflow-Hedges ergibt sich aus
den Regelungen des IAS 39 (Financial Instruments, Recognition and Measurement).24
18
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
19
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 81.
20
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
21
Vgl. Die Zielsetzung des IAS 12 ist es eine periodengerechte Abgrenzung des Steueraufwands/-anspruchs zu finden,
um somit eine zutreffende und einheitliche Darstellung der Vermögenslage des bilanzierenden Unternehmens zu
gewährleisten. Vgl. Tanski (2010), S. 115.
22
Zielsetzung des IFRS 5 ist es, dem Jahresabschlussadressaten eine bessere Einschätzung der Entwicklung der
fortgeführten Geschäftstätigkeit durch den gesonderten Ausweis des Ergebnis nach Steuern des oder der
aufgegebenen Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Vgl. Scheffler (2009), S. 202.
23
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
24
Zielsetzung des IAS 39 ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte
einander kompensierend, ergebniswirksam oder ergebnisunwirksam zu erfassen und darzustellen. Vgl. Scheffler
(2009), S. 183 ff.
Drei-Spalten-Bilanz │ 30
31. Diese Hauptkategorie soll die Zwischenlagerung der Ergebnisse aus dem Einsatz von Si-
cherungsinstrumenten zum Cashflow-Hedge ermöglichen.25
Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den fünf Ergebnisquellen bildet in der Sum-
menzeile der Matrix das Comprehensive Income. Diese Ergebnisgröße bildet die Grundla-
ge zur Berechnung des Eigenkapitalwertes.26
2.7.3 Horizontale Gliederung des Statement of Comprehensive Incomes
In der horizontalen Einteilung des Statement of Comprehensive Income sind für jede Er-
gebniskategorie drei Spalten ausgewiesen. Neben einer Spalte für den Gesamtbetrag
(total) werden innerhalb jeder Kategorie die Ergebniseffekte getrennt ausgewiesen nach
Ergebnis vor Neubewertung (income before re-measurement) und Ergebnis aus Neube-
wertungen (re-measurement).27
In der Spalte Ergebnis aus Neubewertungen werden Erträge und Aufwendungen erfasst,
die aus der Veränderung der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten als
Folge von Preis- oder Schätzungsänderungen entstehen (denkbar sind z. B. Goodwillab-
schreibungen, Zeitwertänderungen bei Finanzierungsinstrumenten oder die Neubewer-
tung von Sachanlagevermögen). Demgegenüber werden in der Spalte Ergebnis vor Neu-
bewertung alle übrigen Erträge und Aufwendungen erfasst. Die Spalte Gesamtbetrag bil-
det eine Zusammenfassung der beiden Spalten.28
Das IASB begründet diese Untergliederung der Ergebnisrechnung in die Kategorien Er-
gebnis vor Neubewertung und Ergebnis aus Neubewertungen mit der unterschiedlichen
Prognosequalität dieser Kategorien. In der Kategorie Ergebnis aus Neubewertungen sol-
len jene Aufwendungen und Erträge erfasst werden, die schwer zu prognostizieren sind
und infolgedessen nur einen geringen oder gar keinen Vorhersage- und Rückkopplungs-
charakter besitzen (z.B. Anpassung langfristiger Rückstellungen). Demnach soll der ge-
trennte Ausweis zu einer Verbesserung der Prognoseeignung der dargestellten Informati-
onen führen.29
25
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
26
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 81.
27
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
28
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
29
Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.
Drei-Spalten-Bilanz │ 31
32. 2.7.4 Kritische Würdigung
Mit der vorgeschlagenen Struktur des Statement of Comprehensive Income könnten die in
der IFRS-Rechnungslegung vorhandenen Ermessensspielräume deutlich abnehmen.
Dies begründet sich aus dem Gedanken, dass die Effekte der Bewertungsalternativen in
der Neubewertungsspalte ausgewiesen werden. Betroffen hiervon ist z. B. die Bilanzie-
rung von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting nach IAS 39.30
Die bedeutendsten Auswirkungen des Reporting Comprehensive Income-Projekts auf die
Jahresabschlussanalyse ergeben sich auf Ebene der Erfolgsstrukturanalyse. Im Gegen-
satz zum derzeitigen Konzept der Erfolgsspaltung erlaubt diese Ergebnisrechnung eine
zusätzliche Darstellung der Effekte aus der Neubewertung. Dadurch, dass das Statement
of Comprehensive Income die Ergebniseffekte aus der Neubewertung als eigene Ergeb-
nisebene ausweist, bietet es den Abschlussadressaten zusätzliche Möglichkeiten zur Er-
folgsstrukturanalyse. Jedoch greift der Gedanke des IASB, diese Ergebniseffekte pau-
schal als nicht regelmäßig wiederkehrende zu klassifizieren, zu kurz. Beispielsweise ist
die Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten regelmäßig durchzuführen und folglich
eine regelmäßig auftretende (wenngleich nicht nachhaltige bzw. unrealisierte) Ergebnis-
komponente.31
Darüber hinaus sind beim Reporting Comprehensive Income-Projekt folgende Punkte kri-
tisch zu diskutieren:
Das Projekt liefert kein Definitionsangebot für die Größe Income. Es widmet sich
vor dem ersten Schritt, der Gewinndefinition, dem zweiten Schritt, der Gewinndar-
stellung. Somit ist im Statement of Comprehensive Income die formale Darstellung
der Gewinngröße von zentraler Bedeutung, anstatt der Anspruch an seine wün-
schenswerten Eigenschaften. Das Comprehensive Income stellt den Gewinn als
Reinvermögensänderung ohne Einlagen oder Entnahmen der Gesellschafter dar.
Auf eine Darstellung der Gewinngröße als ein Konzept wie Jahresüberschuss im
Sinne der herkömmlichen Gewinn- und Verlustrechnung wird in diesem Konzept
verzichtet. Auch wenn es relativ klar ist, was die Ergebnisgröße Comprehensive In-
30
Vgl. Kirsch (2008), S. 271.
31
Vgl. Kirsch (2008), S. 271f.
Drei-Spalten-Bilanz │ 32
33. come darstellen soll, lässt das Konzept dessen materiellen Gehalt vermissen. Je-
doch ist es für das Verständnis der Ergebnisdarstellung erforderlich, den materiel-
len Gehalt der Gewinnkennzahl zu kennen.32
Die Darstellung des Statement of Comprehensive Income erfolgt in einer (6,3)-
Matrix. Vorjahreswerte finden in dieser Darstellung keine Berücksichtigung, sie sind
in einem getrennten Schema zu veröffentlichen oder noch zu integrieren. Im Sinne
der IFRS soll der aufgestellte Abschluss dem Investor, als wichtigsten Adressaten,
entscheidungsnützliche Informationen bereitstellen. Nach dem Rahmenkonzept der
IFRS ist eine Information dann entscheidungsnützlich, wenn sie es dem Investor
ermöglicht, vergangene, gegenwärtige oder künftige Ereignisse zu beurteilen und
gegebenenfalls seine vergangene Entscheidung zu revidieren.33 Durch das Fehlen
der Vorjahreswerte stehen dem Investor keine Referenzwerte zur Verfügung, was
dem Abschlussadressaten den Vergleich des Erfolgs vom abgelaufen und vergan-
gen Geschäftsjahr sowie die Beurteilung der künftigen Erfolgsaussichten er-
schwert.
Fraglich ist bei diesem Konzept auch die Verlässlichkeit der Informationen. Die Ver-
lässlichkeit der Abschlussinformationen festigen die IFRS unter anderem mit der
Forderung nach ihrer Neutralität (IASB F.QC12).34 Zielsetzung des Grundsatzes
“Faithful representation“ ist eine fehlerfreie, vollständige sowie neutrale (wertfreie
und objektive) Abbildung der Jahresabschlussinformationen. Die Abschlussinfor-
mationen sind dann neutral dargestellt, wenn ihre Darstellung nicht darauf ausge-
richtet ist, ein bestimmtes Ereignis zu erreichen oder den Bilanzadressaten zu ei-
nem bestimmten Handeln zu veranlassen.35 Jedoch hängt die Neutralität der Infor-
mationen von den bilanzpolitischen Spielräumen ab, die dem Bilanzersteller im
Rahmen der Abschlusserstellung gewährt werden. Da im Statement of Compre-
hensive Income die Zuordnung der Erfolge in der Matrix sowie die gewährten Mög-
lichkeiten für den Bilanzierenden nicht genau definiert sind, lässt dies die Frage
32
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 82 und 85.
33
Vgl. Tanski (2010), S. 37.
34
Vgl. Tanski (2010), S. 43.
35
Vgl. Kirsch (2008), S. 37.
Drei-Spalten-Bilanz │ 33
34. nach den Spielräumen unbeantwortet. In diesem Zusammenhang stellt sich die
Frage, ob die Abgrenzung der Erfolgspositionen überschneidungsfrei und greifbar
vorgenommen wird. Sollte das Konzept keine überschneidungsfreie und eindeutige
Zuordnung der Erfolgskomponenten vorgeben, hat das Management die Möglich-
keit, je nach Zweck die Informationen an geeigneten Stellen auszuweisen.36
Übersichtlichkeit und Transparenz bietet das Statement of Comprehensive Income
im Vergleich zur bisherigen Gesamtreinvermögensrechnung durch eine im Ver-
gleich zum bisherigen Stand weitergehende Definition der Anzahl der auszuwei-
senden Posten, deren Reihenfolge, deren Bezeichnungen und Inhalte. Die weiter-
gehende inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Erfolgskomponenten ist dabei Aus-
druck der Ausweitung der horizontalen wie auch der vertikalen Gliederung. Zudem
sinken für den Abschlussadressaten die Suchkosten dadurch, dass dieses Konzept
die Gesamtreinvermögensänderungsrechnung in einem Statement zusammen-
fasst, anders als die herkömmliche Jahresabschlussrechnung, welche die Daten
trotz Möglichkeit des One Statement Approach in der Gesamtergebnisrechnung
häufig noch auf mehrere Orte verteilt. Dies erhöht zudem die Transparenz in der
Berichterstattung. Jedoch ist an diesem Konzept die Komplexität und mangelnde
Übersichtlichkeit bei der formalen Ergebnisdarstellung kritisch zu sehen. Im Gegen-
satz zur gängigen Ergebnisrechnung, die aus den einzelnen Positionen für Aufwen-
dungen und Erträgen sowie den zugehörigen Zahlen des Vorjahres bestand, sieht
das Statement of Comprehensive Income für das aktuelle Geschäftsjahr die Matrix-
darstellung vor, welche letztlich die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im
OCI des Eigenkapitalspiegels enthaltenen Informationen zusammenfasst.37 Resü-
mierend bleibt festzuhalten, dass insbesondere die unselektierte Darstellung unter-
schiedlicher Gewinnkomponenten des Statement of Comprehensive Income bei
den Abschlussadressaten im Sinne eines Information Overloads zu einem schlech-
ten Informationsstand führen kann respektive zumindest nicht zu einer Zielerrei-
chung.
36
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84.
37
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84.
Drei-Spalten-Bilanz │ 34
35. Die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit erhöht das Statement of Comprehensive
Income vor allem durch eine feste Normierung der Darstellung der Ergebnisrech-
nung auf Grundlage gleicher Regelungen. Dies trägt zum einen zur Objektivierung
bei und erleichtert zum anderen den Vergleich von Abschlüssen verschiedener Un-
ternehmen. Des Weiteren entfällt hierdurch ein Teil der Suchkosten und dem bilan-
zierenden Unternehmen wird das Privileg genommen, die Bezeichnung von Bilanz-
posten selbst zu wählen. Dies wäre insofern als Nachteil anzusehen, wenn in Ein-
zelfällen eine andere Postenbezeichnung passender wäre.38
Das interne Rechnungswesen wiederum kann von dem Konzept unter Umständen
profitieren, da unrealisierte Daten aus den Bereichen Steuern, Kosten aus einzu-
stellenden Geschäftsbereichen oder Hedges für viele interne Rechenzwecke von
untergeordnetem Interesse sind. Aus Sicht des externen Rechnungswesens ist da-
gegen die Zusammenführung der bisherigen Gewinn- und Verlustrechnung und
des Other Comprehensive Income positiv aufzufassen, was inzwischen mit der
Gesamtergebnisrechnung jedoch auch erreicht wird. Ferner ist die Aufspaltung der
Gewinnkomponenten in Abhängigkeit des Risikogehalts in realisiert und unrealisiert
zu begrüßen.39
Hinsichtlich der internen Unternehmenssteuerung stellt sich die Frage, ob die dis-
aggregierte Darstellung im Statement of Comprehensive Income Komponenten lie-
fert, die für diesen Zweck von Interesse sind.40 Das Fehlen einer klassischen Ge-
winngröße (Jahresüberschuss) ist aus Sicht der internen Steuerung als ein Nach-
teil zu klassifizieren, da derartige Kennzahlen im operativen Management von zent-
raler Bedeutung sind.
38
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84 f.
39
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 87.
40
Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 87.
Drei-Spalten-Bilanz │ 35
36. 2.8 Zwei-Spalten-Rechnungslegung, I. M. Schmidt 2007
Schmidt erwägt im Zusammenhang mit der Fair-Value-Bilanzierung die Möglichkeit, mit
einer Zwei-Spalten-Rechnungslegung neben den fortgeführten (historischen) Kosten die
vollständigen beizulegenden Zeitwerte in einer zweiten Bilanzspalte auszuweisen. Seine
anschließende Ablehnung begründet er damit, dass weder die Bilanztheorie noch die Un-
ternehmenspraxis solch ein Konzept angenommen hat.41 Ein derartiges Konzept scheint
aus der Entstehungsgeschichte der Bilanzierung schwer vorstellbar. 42 Zudem sieht er als
ein wesentliches Argument für die Ablehnung die Gefahr der Verwirrung der Rechnungs-
legungsadressaten durch eine Informationsüberflutung, da solch eine Bilanzkonzeption
nicht weniger als vier Bilanzspalten auszuweisen hätte.43
2.9 Financial Statement Presentation, IASB und FASB seit 2003
2.9.1 Grundlegendes
Im Oktober 2003 hat sich das IASB dazu entschieden, die Aktivitäten zur Erfolgsberichter-
stattung gemeinsam mit dem FASB durchzuführen.44 Im Verlauf des Gemeinschaftspro-
jektes haben die Boards den Projektumfang auf die Darstellung der Bilanz sowie der Kapi-
talflussrechnung ausgeweitet und den Arbeitstitel des Projektes in Financial Statement
Presentation geändert.45 Das Projekt wurde in die drei Phasen A bis C unterteilt. Phase A
hatte die kurzfristige Angleichung beider Rechnungslegungssysteme zum Ziel und wurde
bereits im September 2007 mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version des IAS 1
(rev. 2007) abgeschlossen.46 Im Zentrum stand hierbei die Trennung eigentümerbezoge-
nen und nicht-eigentümerbezogenen Veränderungen des Eigenkapitals,47 welche mit der
Ausgliederung der Komponenten des Other Comprehensive Income in die als One state-
ment approach oder als Two statement approach aufzustellende Ergebnisrechnung er-
reicht wurde. Da die Phase C (Zwischenberichterstattung) von nachgelagerter Bedeutung
41
Vgl. Schmidt (2007). S. 141.
42
Vgl. Schmidt (2007). S. 141; ähnlich Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66.
43
Vgl. Schmidt (2007), S. 141; ähnlich Siegel (1997), S. 135.
44
Vgl. IASB (2003b), S. 11.
45
Zur Historie vgl. Bogajeskaja 2007, S. 266-268 m.w.N.
46
Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425.
47
Zum Stand vor der Einführung des IAS 1 (rev 2007) vgl. Bogajewskaja 2007, S. 194-210.
Drei-Spalten-Bilanz │ 36
37. ist, wird nachfolgend lediglich auf die im Rahmen der Phase B bisher unterbreiteten Vor-
schläge zur Änderung der Darstellung eingegangen.48
Im Rahmen des aktuellen Gemeinschaftsprojekts vom IASB und FASB verfolgen die
Standardsetter das Ziel, die Regelungen in IAS 1 und SFAS 130 einander anzugleichen
und zu vereinheitlichen.49 Hierzu erarbeiten die beiden Gremien innerhalb des Projekts
ein gemeinsames Format für die Abschlussdarstellung. Inhaltlich umschließt das Projekt
neben einer Neuregelung zur Darstellung des Abschlusses in IAS 1 auch eine Neurege-
lung für die Kapitalflussrechnung in IAS 7.50 Mit dem Projekt reagieren die beiden Gremi-
en auf die Kritik der Bilanzadressaten an der gängigen Abschlussdarstellung. Als Kritik-
punkte nennen die Standardsetter, dass die Unternehmen ihre Abschlussdaten in unüber-
schaubaren und inkonsistenten sowie in zu hoch aggregierten Formaten präsentierten.51
Das zentrale Ziel dieses Projekts ist es, ein international anerkanntes, einheitliches und
verbessertes Format für die Abschlussdarstellung zu entwickeln, welches den Investoren
durch eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidungs-
nützlichere Informationen bereitstellt.52
Die Projektphase B wurde vom IASB im Oktober 2010 aufgrund von Kapazitätsengpässen
auf unbestimmte Zeit verschoben.53 Darüber hinaus werden aktuell weitere Feldversuche
vorgenommen, um Kosten und Nutzen des Projektes besser abschätzen zu können. Da
die diskutierten Neuerungen Lösungsvorschläge für auch vom Facharbeitskreis ausge-
machte Kritikpunkte der derzeitigen Rechnungslegung darstellen, werden die wichtigsten
Vorschläge hier dargelegt. Im nachfolgenden Abschnitt wird somit auf das Discussion Pa-
per aus dem Oktober 2008 (i.F.: DP) eingegangen sowie im darauffolgenden Abschnitt
kurz dargestellt, welche Änderungen sich aus dem im Juli 2010 veröffentlichten Staff Draft
of Exposure Draft (i.F. SD FSP) ergeben.
48
Für einen Überblick über die Projektphasen vgl. Zülch/Salewski 2010, S. 425.
49
Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425.
50
Vgl. IASB (2010a).
51
Vgl. IASB (2008), S1.
52
Vgl. IASB (2008), 1.6.
53
Vgl. IASB (2010c), IASB Update October 2010, S. 8.
Drei-Spalten-Bilanz │ 37
38. 2.9.2 Darstellung des Abschlusses gemäß Diskussionspapier, IASB 2008
2.9.2.1 Gliederung gemäß der drei Leitprinzipien
Dem Diskussionspapier der Standardsetter zum neuen Abschlussformat liegen die fol-
genden drei Leitprinzipien zugrunde:54
Erstes Leitprinzip (Cohesiveness objective): Die vom Unternehmen ausgewiesenen
Informationen im Abschluss sollen ein zusammenhängendes und übergreifendes Bild
über seine wirtschaftlichen Aktivitäten wiedergeben.55
Zweites Leitprinzip (Disaggregation objective): Das Unternehmen soll die Informatio-
nen innerhalb des Abschlusses soweit aufgliedern, dass sie es ermöglichen, künftige
Cashflows zu prognostizieren.56
Drittes Leitprinzip (Liquidity and financial flexibility objective): Die im Abschluss darge-
stellten Informationen sollen es dem Adressaten ermöglichen, die Liquidität und Inves-
titionsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen.57
Da die Neuerungen der Darstellung aus den Prinzipien abgeleitet wurden, werden diese
nachfolgend unter den entsprechenden Leitprinzipien erörtert.
2.9.2.2 Erstes Leitprinzip: Cohesiveness objective
Mit dem ersten Leitprinzip ist eine grundlegende Neuausrichtung des IFRS-Abschlusses
verbunden. Die Abschlussbestandteile Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalfluss-
rechnung sollen künftig vertikal untergliedert werden nach den Bereichen Business, Fi-
nancing, Income Taxes, Discontinued Operations und Equity bzw. Other Comprehensive
Income (vgl. Abbildung 5).58 Neben diesen über alle drei primären Abschlussbestandteile
einheitlichen Bereichen fordern die Standardsetter zudem, dass auch die weitere Unter-
gliederung in einzelne Abschlussposten (line item cohesiveness) einheitlich erfolgt, so-
54
Vgl. IASB (2008), S3.
55
Vgl. IASB (2008), 2.5.
56
Vgl. IASB (2008), 2.7.
57
Vgl. IASB (2008), 2.12.
58
Vgl. IASB (2008), S4 f.
Drei-Spalten-Bilanz │ 38
39. dass die Auswirkungen eines Geschäftsvorfalles in allen drei Rechenwerken leicht zu
identifizieren sind.59
Statement of Comprehensive
Statement of Financial Position Statement of Cashflows
Income
Bilanz Gesamtergebnisrechnung Kapitalflussrechnung
Business Business Business
Operating Income and
Operating Assets and Liabilities Expenses Operating Cashflows
Investment Income and
Investing Assets and Liabilities Expenses Investing Cashflows
Financing Financing Financing
Investing Assets and Liabilities Financing Asset Income Financing Asset Cashflow
Financing Liability Financing Liability Expense Financing Liability Cashflow
Income Taxes Income Taxes Income Taxes
Continuing Operations
Discontinued Operations Discontinued Operations Discontinued Operations
Net of Tax
Other Comprehensive Income
Net of Tax
Equity Equity
Abbildung 5: Grundstruktur des Financial Statement Presentation, in Anlehnung an IASB (2008), S. 5
2.9.2.3 Zweites Leitprinzip: Disaggregation objective
Im Sinne des zweiten Leitprinzips fordern die Standardsetter eine Disaggregation der In-
formationen in den jeweiligen Abschlussbestandteilen. Sachverhalte, die bisher als Einzel-
posten ausgewiesen wurden, sollen nunmehr weiter herunter gebrochen werden, sodass
sie eine bessere Prognose der künftigen Cashflows des Unternehmens erlauben.
Auf Ebene der Bilanz soll der Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, denen unter-
schiedliche Bewertungsverfahren zugrunde liegen, nicht mehr in einem zusammengefass-
ten Posten erfolgen.60 Zudem sind für einzelne Posten der Vermögenswerte und Schul-
den im bilanziellen Ausweis kurz- und langfristige Subkategorien vorgesehen, sofern
59
Vgl. IASB (2008), 2.16.
Drei-Spalten-Bilanz │ 39
40. solch eine Untergliederung unter Liquiditätsgesichtspunkten entscheidungsnützlichere
Abschlussinformationen bietet.61
Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung beabsichtigen die Standardsetter, sämtliche Er-
gebnisbestandteile in einer einzelnen Rechnung, dem Single statement approach, zu er-
fassen.62 Hierdurch ist eine Abschaffung des Wahlrechts zur Anwendung des Two state-
ment approach vorgesehen.63 Bei einer Gesamtergebnisrechnung nach dem Two state-
ment approach wird als erstes Rechenwerk die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung
zur Herleitung des Gewinn- und Verlusts (profit and loss) der Periode aufgestellt. Aufbau-
end auf dem Gewinn und Verlust wird dann als zweites Rechenwerk die Gesamtergebnis-
rechnung aufgestellt. In diesem Rechenwerk sind die erfolgsneutralen Eigenkapitalbe-
standteile, Other Comprehensive Income, zusätzlich zu erfassen, um letztendlich das ge-
samte Periodenergebnis herzuleiten.64 Dagegen sieht der Single statement approach die
Aufstellung eines einzelnen Rechenwerkes vor, in dem zur Herleitung des gesamten Pe-
riodenergebnisses sowohl die Ergebniskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung
als auch die erfolgsneutralen Eigenkapitalbestandteile zu erfassen sind.65 Zudem sollen
Aufwendungen und Erträge entsprechend den vorgegebenen Bereichen sowie den diesen
untergeordneten Kategorien des ersten Leitprinzips zugeordnet werden. Innerhalb dieser
Kategorien sind schließlich die Erfolgskomponenten nach Funktionsbereichen zuzuord-
nen, sofern hierdurch eine verlässlichere Prognose künftiger Cashflows möglich ist.66
Demnach ist nur noch in Fällen, in denen aus Sicht des Managements solch eine Gliede-
rung nicht zu einer entscheidungsnützlicheren Darstellung der Abschlussinformationen
führt, das Gesamtkostenverfahren im Rahmen der Gesamtergebnisberechnung anzuwen-
den.67
Darüber hinaus sieht das Diskussionspapier eine weitere Aufspaltung der Gesamtergeb-
nisrechnung in Form einer Mehrspaltendarstellung vor, welche die einzelnen Posten des
60
Vgl. IASB (2008), 3.19.
61
Vgl. IASB (2008), 3.19 ff.
62
Vgl. IASB (2008), 3.31
63
Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425.
64
Vgl. Coenenberg (2009), S. 571.
65
Vgl. Coenenberg (2009), S. 574.
66
Vgl. IASB (2008), 3.44.
67
Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 426.
Drei-Spalten-Bilanz │ 40
41. Gesamtergebnisses auf die betreffenden Posten der Kapitalflussrechnung überleitet. 68
Ziel der Überleitungsrechnung ist es, die Komponenten der Gesamtergebnisrechnung
wieder im Hinblick auf die Kriterien Ermessensspielraum (Subjectivity) und Regelmäßig-
keit (Persistence) zu disaggregieren. Hierbei sind generell die folgenden vier Spalten zu
unterscheiden:
Ein- oder Auszahlungen (cash flows), die nicht auf Transaktionen mit Anteilseigner
beruhen,
Abgrenzungen (accruals) (inklusive vertraglicher Abgrenzungsposten und systema-
tischer Periodisierungen von Kosten als Aufwendungen), welche nicht aus Neube-
wertungen resultieren,
Neubewertungen (remeasurements) aufgrund von wiederkehrenden Änderungen
des beizulegenden Zeitwertes oder wiederkehrenden Bewertungsanpassungen
Neubewertungen, die nicht wiederkehrender Natur sind.69Als Neubewertung gilt
dabei die durch eine Preis- oder Schätzungsänderung induzierte Veränderung des
Buchwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld.70
Die Spalten der Überleitungsrechnung ergeben sich somit wie durch das nachfolgende
Beispiel veranschaulicht:
Kapitalflussrechnung Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Gesamtergebnisrechnung
Wiederkehrende
Ein- oder Auszahlungen,
Abgrenzungen und Neubewertungen und Wert (Summe Posten-
Postenbezeichnung exklusive solcher mit Sonstige
Periodisierungen Bewertungs- Spalten 1 bis 4) bezeichnung
Anteilseignern
änderungen
Beispiel
Umsatzeinzahlungen + 300 + 20 -3 0 + 317 Umsatzerlöse
Abbildung 6: Beispielhafte Überleitung von der Gesamtergebnisrechnung zur Kapitalflussrechnung 71
Auf Ebene der Kapitalflussrechnung intendieren die Standardsetter die Darstellung72 des
Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit künftig nur noch auf Grundlage der direkten Metho-
68
Vgl. IASB (2008), 3.80.
69
Vgl. IASB (2008), 4.19.
70
Vgl. IASB (2008), Fußnote 16, S. 87.
71
Quelle: Eigene Darstellung.
Drei-Spalten-Bilanz │ 41
42. de und schließen infolgedessen die alternative Anwendung der indirekten Darstellungs-
methode aus.73 Im Rahmen der direkten Methode wird der Cashflow auf Grundlage der
Daten der Buchhaltung als der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen berechnet.
Hierzu sind einzelne Komponenten aus dem Tagesgeschäft detailliert aufzuschlüsseln.
Damit bietet die direkte Methode einen höheren Informationsgehalt hinsichtlich der Liqui-
ditätsbewegung des Unternehmens. Nachteilig ist an der direkten Methode der damit ver-
bundene Arbeitsaufwand, denn die liquiditätswirksamen Geschäftsvorfälle müssen vorerst
aus der Datengrundlage herausgearbeitet werden. Demgegenüber wird der Cashflow im
Rahmen der indirekten Methode auf Grundlage des Nettoergebnisses dargestellt. Diese
Größe ist um Transaktionen und Änderungen in den Vermögenswerten zu ergänzen, die
nicht zu einer Veränderung in der Liquidität des Unternehmens führten.74 Den Vorschlag,
künftig den Cashflow ausschließlich auf Grundlage der direkten Methode darzustellen, be-
gründen die Standardsetter aus den drei zentralen Zielen der Neuausrichtung des Ab-
schlusses heraus, dass der Abschluss ein zusammenhängendes und übergreifendes Bild
der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens darstellt und es dem Adressaten er-
möglicht künftige Cashflows des Unternehmens zu prognostizieren sowie seine Liquidität
und Investitionsfähigkeit zu beurteilen.75
2.9.2.4 Drittes Leitprinzip: Liquidity and financial flexibility objective
Zur Erfüllung des dritten Leitprinzips beabsichtigen die Standardsetter eine Trennung der
wertgenerierenden Unternehmensaktivitäten innerhalb der mit der ersten Zielsetzung de-
finierten Bereiche der Abschlussbestandteile.76 Hierzu sollen die Bereiche (sections) wei-
ter in Kategorien (categories) und Subkategorien (subcategories) untergliedert werden.
Im Bereich Business sind alle Vermögenswerte und Schulden sowie deren Wertänderun-
gen zu erfassen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstä-
tigkeit des Unternehmens stehen.77 Diese Kategorie ist weiter zu untergliedern in die bei-
72
ZumUnterschied zwischen direkter und indirekter Darstellung sowie zur direkten und indirekten Berechnung vgl.
Eiselt/ Müller 2008, S. 30 f. sowie S. 43.
73
Vgl. IASB (2008), 3.75.
74
Vgl. Tanski (2010), S. 88 f.
75
Vgl. IASB (2008), 3.78.
76
Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 426.
77
Vgl. IASB (2008), 231.
Drei-Spalten-Bilanz │ 42