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Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
Inhaltsverzeichnis
• Entstehungsgeschichte
• ZielederRevision
• NeueTerminologie
• NeueGebühren
• NeueTatbeständebeimMarkenschutz
• ÄnderungderVerfahrensvorschriften
• NeueUnionsgewährleistungsmarke
• Warenverzeichnis: Wortsinn
• Schutznicht-traditioneller Marken
• Schutzfähigkeit vonFormmarken
• Ursprungsbezeichnungen
• Sortenschutzbezeichnungen
• Widerspruchsverfahren
• Nicht-durchsetzbareältereMarken
• Benutzung:SchonfristundNachweis
• Zukunft
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3. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
DieGemeinschaftsmarkenverordnung ausdemJahr1994isteinerRevision unterzogen
wordenundam23.März2016trittdiegeänderteVerordnunginKraft.Siewirdals
Unionsmarkenverordnung bezeichnet.
WieistdieUnionsmarkeausderGemeinschaftsmarkeentstanden?
Entstehungsgeschichte
• 1994:InkrafttretenderGMV(Gemeinschaftsmarkenverordnung)
• 2009:AuftraganMax-Planck-Institut(MPI)fürNutzerbefragungundRevisionsvorschläge
• 2015VeröffentlichungdesneuenTextesund BeschlussdurchEu-Parlament
• 23.März2016:InkrafttretenderUnionsmarkenverordnung
• 23.Sept.2017InkrafttretenderDurchführungsakte
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4. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
DieBefragungderNutzerhatergeben,dassimgrossenundganzenhoheZufriedenheit
besteht.DieAnmeldezahlen liegen beigut110’000 proJahrmitsteigender Tendenz.Manhat
deshalbdasmeistebeibehalten undnurfeineVerbesserungen gemacht.
Die erklärtenZielederneuenUnionsmarkenverordnung sind:
WassolldieneueVerordnungleisten?
ZielederRevision
• FörderungderInnovationunddeswirtschaftlichenWachstums,
• MarkenschutzsystemderWirtschaftzugänglicher machenmitGebührensenkung.
• EffizienzsteigerndurchkürzereBearbeitungszeiten undVorhersehbarkeit derEntscheide
• Rechtsgrundlage fürgemeinsameProjektemitnationalen Ämtern
• Möglichkeit zurAusschüttungvonÜberschüssen andienationalen Ämter
• InstitutionelleStrukturan«Agenturen»gemässLissaboner Verträgeanpassen
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5. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
MitdemZielderVereinheitlichung undKohärenzsindeinige BegriffederMarkenverordnung
geändertworden:.
Wasistneubenanntworden?
NeueTerminologie
Neu Früher
• Unionsmarke Gemeinschaftsmarke
• Unionsmarkengerichte Gemeinschaftsmarkengerichte
• AmtderEuropäischen Union Harmonisierungsamt
fürgeistigesEigentum(EUIPO) fürdenBinnenmarkt(HABM)
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6. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
BisherwarendieGebührenineinerseparatenGebührenverordnung geregelt.Neusindsiein
derUnionsmarkenverordnung festgeschrieben.DamitsolldieHürdefüreinezur
Gebührenerhöhung angehoben werden.
WirddieUnionsmarkewirklichbilliger?
NeueGebühren
Neu Früher
• GebührenfürjedeKlasse Grundgebührschliesst3Klassenein
• 850EURfür1Klasse 900EURbei1Klasse(2zusätzlichewärengratis)
• 900EURfür2Klassen 900EURbei2Klassen(1zusätzl.wäregratis)
• 1050EURfür3Klassen 900EURfür3Klassen(Grundgebührfür3Kl.)
• +150EURfürjedeweitereKlasse +150EURfürjedeweitereKlasse
(obigeGebührenfürelektronischeEinreichung)
• 850EURErneuerungsgebühr 1350EURVerlängerungsgebühr
• 320EURWiderspruch 350EURWiderspruch
• 630EURLöschungsgebühr 700EURLöschungsgebühr
• 720EURBeschwerdegebühr 800EURBeschwerdegebühr
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7. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
DieTatbeständederWiderrechtlichen BenutzungsindgemässderRechtsprechung erweitert
worden (Codifizierung derRechtsprechung):
WieistdieRechtsprechungdesEUGHintegriertworden?
NeueTatbestände beimMarkenschutz
• BenutzungalsHandelsnamen oderUnternehmensbezeichnung Art.9(3)d)
• VerstossgegenRichtlinie 2006/114/EG «vergleichende Werbung»
• Vorbereitungshandlungen wieAnbringen derMarkeaufVerpackung Art.9a
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NurbeiAdmn-ArbeitenistErfolggreifbar(«Schutzrechtläuftweiter»etc.)
8. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
DieMassnahmenzurVereinfachung derVorschriftensind:
WasistimAnmeldeverfahrenneu?
ÄnderungderVerfahrensvorschriften
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Neu Früher .
• VertreterzwangfürAnmelder mitSitz nichtinEU/EWR nichtinEU/EWR
• Anmeldung einreichen bei EUIPO HABModernat.Amt
• Disclaimer fürnicht-schutzfähigeElemente Nein Ja
• FristfürEinwendungen Dritter Ja* Nein
(*Ablauf Widerspruchsfristoder EndeWiderspruch)
• Recherchebericht zuEU-Marken optional zwingend
9. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
Wasindiversennationalen Markengesetzenexistiert,wirdauchinderUnioneingeführt,die
Garantiemarke.SieheisstUnionsgewährleistungsmarke oderenglisch EuropeanUnion
certificationmark(Art.74a).SiehatdiefolgendenBesonderheiten imVergleich zu
Individualmarken:
WasistdieGewährleistungsmarke?
NeueUnionsgewährleistungsmarke
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• Anmelder darfkeinegewerbliche TätigkeitfürdieWarenderMarkeausüben
• Anmeldung musskonkretenAntragaufGewährleistungsmarke enthalten
• ZwecksUnterscheidung von z.B.
-Material,
-Herstellungsart / Dienstleistungsart
-Qualität
-Genauigkeit
-etc.
• NICHTzurUnterscheidung dergeografischen Herkunft
10. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
AusdemEUGHUrteil«IP-Translater» hatsichergeben,dassdieOberbegriffederNizza-
Klassifikation nichtzwingend alleWarenderentsprechenden Klasseabdecken. DasOHIM
unddienationalen ÄmterhabendaraufhinKonvergenzprogramme gestartet.:
• Konvergenzprogramm I : Wörtliche Auslegung der Oberbegriffe ist massgeblich
• Konvergenzprogramm II: elf unklare Oberbegriffe, der Schutzumfang unklar ist
DieUnionsmarke enthältneufolgendeBestimmungen:
Wasbedeutet«klarundeindeutig»?
Warenverzeichnis:Wortsinn
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NeuArt.28(2)
• DieWarenundDienstleistungen, …,sindvomAnmeldersoklarundeindeutig anzugeben,
dassdiezuständigenBehördenunddieWirtschaftsteilnehmerallein aufdieserGrundlage
denbeantragtenSchutzumfangbestimmenkönnen.
NeuArt.28(8)
• Frist bis24.September2016fürErklärung,dassderSchutzaufOberbegriffeauchkonkrete
WarenundDienstleistungen erfasst,dienichtinderWortbedeutungsind.
11. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
GrundsätzlichisteineMarkeeinZeichen,dasgeeignet istWarenoderDienstleistungen eines
Unternehmensvondenjenigen andererUnternehmenzuunterscheiden. Allerdings lässtsich
nichtjedeMarkegrafischdarstellen.WährendsicheinDreiklangsignal mitMusiknotengrafisch
definierenlässt,istdasbeimberühmten«BrüllendesMGM-Löwen»nichtderFall.
WielassensichHör-undGeruchsmarkenneuschützen?
Schutznicht-traditionellerMarken
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Neu Früher
• Darstellbarkeit mitüblichen Technologie grafischeDarstellbarkeit (Schrift,Bild,Notenetc.)
Standards–Art.4(b)
• Wirksamin18Monaten,wenn
DurchführungsrechtsaktderEU-
KommissioninKraftist
12. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
Schonnachbisherigem Rechtwareinedreidimensionale FormalsMarkeeintragbar,sofern
sienichtdurchdieArtderWarebedingt ist,oderzurErreichungeinertechnischenWirkung
erforderlichistoderderWareeinenwesentlichen Wertverleiht.
InderPraxiskonntenWarenformenmeistnurdanngeschütztwerden,wennsiealssolche –
alsounabhängig vonweiterencharakteristischenMerkmalenwiez.B.Farbe,Zeichnung,
Klang,Geruch.- imVerkehrdurchgesetztwaren.
WiewirddieEintragungshürdefürWarenformenerniedrigt?
SchutzfähigkeitvonFormmarken
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Neu Früher ..
• Schutzfähigkeit kannaufKombination Schutzfähigkeit wirdnuranhand
ausFormundweiterenMerk- derFormbeurteilt
malengestütztwerden -Art.7(e)
• Nachweis der
Verkehrsdurchsetzung ev.nichtfürjedesLand FürjedesLandeinzeln
EineVerkehrsbefragung, wirddahernichtmehrangefochtenwerdenkönnen,wenndie
getesteteFormeinzusätzlichescharakteristischesMerkmalaufweist.
13. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
ZumSchutzvonUrsprungsangaben fürWeine,Spirituosenundvongeografischen Angaben
überAgrarerzeugnisse gibtesnichtnurEU-Verordnungen, sondernzusätzlichauch
unterschiedliche nationale undinternationale Register.führt.:
WasistindieAmtsprüfungeinbezogenworden?
Ursprungsbezeichnungen
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Zurückweisungsgrund Neu Früher
• EU-Ursprungsbezeichnungen EG510//2006 Ja-Art.7(1)j) Ja
(RegisterfürWein/Spirituosen)
• Nationale Ursprungsregister Ja–Art.7(1)j) Nein
• InternationaleUrsprungsregister,denen Ja–Art.7(1)j) Nein
EUnichtbeigetretenist,dieaberfüreinzelnen
Mitgliedstaatgültigsind
• Traditionelle Bezeichnungen fürWeine Ja -Art.7(1)k) Nein(unklar)
(Datenbank«e-bacchus»derKommission)
• Traditionelle Spezialitäten Ja–Art.7(1)l) Nein
(Datenbank«DOOR»derKommission)
14. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
Sortenschutzbezeichnungen sollengemässdemSorgenschutzgesetzfürallenSorten-
konformenBenutzungenerlaubtsein.EineMarke,diediesefreieBenutzungstörenkönnte,
weilsieähnlich zueinerSortenbezeichnung, wurdenachbisherigem RechtalsVerstoss
«gegendieöffentlicheOrdnungodergegendiegutenSitten» zurückgewiesen (Art.7If).Neu
gibteseinespezifischeBestimmungzumSortenschutz:.
WiewirdderAbgrenzungzumSortenschutzbessergeklärt?
Sortenschutzbezeichnungen
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Zurückweisungsgrund Neu Früher
• Nationale+internationale Sortenschutzzeichen Ja-Art.7(1)m) Ja–Art.7(1)f)
• Übereinstimmung inwesentlichem Element Ja Ja
• Übereinstimmung inunwesentlichem Element Nein Ja
• Markebezieht sichaufdieselbeSorte Ja Ja
• Markebezieht sichaufengverwandteArt Ja Nein
15. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
DasWiderspruchsverfahrenistweitestgehend unverändertgeblieben. EineFristwurdegekürzt
undgewissebereitsanerkanntePraxisistkodifiziert.Esergebensicheinigepraktische
Verbesserungen:.
WiewirddasVerfahrenbeschleunigtundvereinfacht?
Widerspruchsverfahren
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Neu Früher
• BeginnWiderspruchsfristgegenIR-Marken 3Monate 6Monate
gerechnetabEUIPO-Publikation (Art.156)
• WiderspruchausUrsprungsbezeichnung Ja–Art.8(4a) Ja–Art.8(4)
• Benutzungsnachweis derUrsprungsbezeichnung Nein Ja
• WiderspruchaufÜbertragungderAgentenmarke Ja-Art.18(2) Nein
vorEUIPO
16. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
GrundsätzlichhatderjenigemitderälterenMarkediebesserenRecht. Einebesondere
Situationergibtsichaber,wenndieältereMarkesichspäteralsnicht-schutzfähigherausstellt.
DieneueUnionsmarkenverordnung hatdiesenFallneuexplizit geregelt:
WiesindKollisionenmitnicht-durchsetzbarenälterenMarkengeregelt?
NichtdurchsetzbareältereMarken
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• WenndiejüngereMarkewegen5-jährigerDuldung oderausdrücklicher Zustimmungoder
wegenrechtserhaltenderBenutzungnicht vernichtbar ist,kanndieBenutzungderjüngeren
Markenichtverbotenwerden.– Art.13a
• WenndieältereMarkegegendiejüngereMarkeausdenobigen Gründennicht
durchsetzbar,mussderInhaberderälterenMarkedieBenutzungderjüngerenMarke
dulden.
17. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
MarkenmüssennachAblaufderBenutzungsschonfrist von5Jahrenernsthaftbenutztwerden.
IndiesemZusammenhanghabensichfolgendeÄnderungen ergeben:
WiesindZeitraumundgeografischemUmfangderMarkenbenutzungdefiniert?
Benutzung:SchonfristundNachweis
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Neu Früher
• Benutzungeiner Markeinabgewandelter Form,
wennabgewandelte Formseparatgeschütztist Ja–Art.15(2)b Nein(«Bainbridge»)
• Widerspruchsverfahren:
Nachweis derBenutzungderälterenMarke
imZeitraum5Jahreab… Prioritätstag Veröffentlichung
derjüngerenMarke -Art.42(2)
• GeografischerBenutzungsumfang
innur1Land Einzelfallprüfung ausreichend
(KlärungdurchzukünftigeRechtsprechung) ev.ungenügend
18. Die Unionsmarke
Änderungen gegenüber Gemeinschaftsmarke
GewisseÄnderungen derVerordnungmüssennochineinersogenannten
«DurchführungsaktederKommission»detailliert geregeltwerden.DieseAktetritt 18Monate
nachderUnionsmarkenverordnung inKraft,nämlicham23.September2017.:
DieZusammensetzungunddieKompetenzdesVerwaltungsratshatgeändert,sodassdie
AnpassunganzukünftigeEntwicklungen (abgesehen vondenGebühren) einfacher
vorgenommenwerdenkönnen.
WiewirdesmitderUnionsmarkeweitergehen?
Zukunft
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