Die Nutzung von Social Media-Diensten birgt für Hochschulen ein nicht unerhebliches Potential. Nachdem zunächst Unternehmen die Möglichkeit erkannten, soziale Medien strategisch und operativ für ihre Zwecke zu nutzen, werden inzwischen auch Hochschulen in diesem Umfeld aktiv. So ergab eine Erhebung der Bildungsweb Media GmbH, dass 2011 bereits 195 deutsche Hochschulen auf Facebook aktiv waren, 113 auf Twitter und 110 auf YouTube.
Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Bei dem zweifelsfrei vorhandenem Potential der Dienste ist aber gerade mit Blick auf das Urheber- und Nutzungssrecht einiges zu beachten. So sorgen die AGB vieler Plattformen dafür, dass der Nutzer dem Betreiber der Plattform Verwertungsrechte für seine hochgeladenen Inhalte gewährt. Auch Abmahnungen wegen hochgeladener Bilder sind inzwischen nicht unüblich.
Im Online-Event wurden daher die Fallstricke bei der Nutzung offener Plattformen im Rahmen von E-Learning genauer unter die Lupe genommen.
Referent des Online-Events ist Dr. Michael Beurskens. Er ist am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf tätig. Im Juli 2011 war er bereits zu Gast bei e-teaching.org und berichtete in einer Schulung über das von ihm entwickelte, frei zugängliche Tool CaSim.
E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media
1. Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz Urheber- und Nutzungsrechte
im Kontext von Social Media
Urheberrecht
Nutzungsregelungen Dr. Michael Beurskens,
LL.M. (Gew. Rechtsschutz),
Fazit
LL.M. (University of Chicago),
Attorney at Law (New York)
1 / 51
4. Was ist eigentlich „Social Media“?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Omnipräsent
Urheberrecht Kommunikativ
Nutzungsregelungen
Offener User
Fazit
Zugriff Generated
Content
4 / 51
5. Und was bedeutet das für E-Learning?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
5 / 51
6. Ein Ausbruch aus dem Gefängnis der
Learning Management Systeme (LMS)?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
…oder eine Flucht in die Wildnis?
6 / 51
7. „Man muss die Studenten da abholen wo sie
stehen…“ – und wo ist das?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
7 / 51
8. Was ist die beliebteste (oft geheime) Quelle
für Anfängerarbeiten?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
8 / 51
9. Und was machen wir stattdessen?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
9 / 51
10. Gibt es auch Mischlösungen?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
10 / 51
11. Was ist mit anderen Plattformen? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
11 / 51
12. Was ist mit anderen Plattformen? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
12 / 51
14. Warum gibt es Vorbehalte gegenüber Social
Media Plattformen?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
„Schutzreservat LMS“ Kommerzialisierung
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
Seriosität Publikumsangst
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15. Was ist bei Nutzung von Social Media-
Plattformen zu beachten?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Datenschutz Anbieterkennzeichnung
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
Nutzung fremder Andere
Inhalte Persönlichkeitsrechte
15 / 51
16. Welche allgemeinen Grundsätze gelten?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Keine Haftung
für fremde Inhalte
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
Vertragliche
Regelungen
16 / 51
17. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind
zu beachten?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
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nhe it!
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Datenschutz
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Urheberrecht
P
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Nutzungsregelungen
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Fazit
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17 / 51
18. Was ist mit Anbieterkennzeichnung
gemeint?
Offene Zukunft?
• § 5 Telemediengesetz / § 55
Warum nicht?
Rundfunkstaatsvertrag
Datenschutz
• Anbieter und Verantwortlichen benennen
Urheberrecht
• Universität (mit Rektor/Präsident)
Nutzungsregelungen
• Kontaktangaben (Email)
Fazit
• Umsatzsteuerangabem
18 / 51
19. Welche Risiken bestehen bei Nutzung
fremder Inhalte?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
19 / 51
20. Was ist Öffentlichkeit?
§ 15 Abs. 3 S. 2 UrhG
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit
demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den
Datenschutz
anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher
Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird,
Urheberrecht
durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Nutzungsregelungen
Fazit
20 / 51
21. Warum hilft die „Internetschranke“ nicht?
(§ 52a UrhG)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Zulässig ist,
Datenschutz 1.veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke
geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus
Urheberrecht
Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung
Nutzungsregelungen im Unterricht an […] Hochschulen […] ausschließlich
für den bestimmt abgegrenzten Kreis von
Fazit
Unterrichtsteilnehmern […]
öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem
jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht
21 / 51
kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
22. Exkurs: OLG München
Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
• kleine Teile eines Werkes: maximal 10% eines
Werkes, insg. nicht mehr als 100 Seiten eines
Datenschutz
Werkes
Urheberrecht
• Werke geringen Umfangs:
Nutzungsregelungen
• ein Druckwerk mit maximal 25 Seiten,
Fazit
• alle enthaltenen Bilder, Fotos und
Abbildungen.
22 / 51
23. Exkurs: OLG München
Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß
§ 52a UrhG ist nicht zu dem jeweiligen Zweck
Datenschutz
geboten und damit nicht zulässig, wenn das Werk
oder der benötigte Werkteil vom jeweiligen
Urheberrecht
Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im
Nutzungsregelungen Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen
Bedingungen angeboten wird.
Fazit
23 / 51
24. Exkurs: OLG München
Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (3)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Die Einrichtungen, die Rechte aus § 1 nutzen,
übermitteln unverzüglich […] der VG Wort in
Datenschutz
elektronisch lesbarer Form die notwendigen
Informationen über das jeweils genutzte Werk
Urheberrecht
(zumindest ISBN oder ISSN und Seitenzahl, nach
Nutzungsregelungen Möglichkeit zusätzliche Angaben zu Autor, Titel und
Verlag) entsprechend einer von der VG Wort
Fazit
bereitgestellten Eingabemaske.
24 / 51
25. Wo finde ich diese Eingabemaske?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
25 / 51
https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen/
26. Exkurs: OLG Stuttgart,
Urteil vom 4.4.2012, Az. 4 U 171/11
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Die Beklagte durfte bei der Zugänglichmachung nicht
die Anfertigung von digitalen Kopien zulassen,
Datenschutz
denn dabei handelt es sich um die Einräumung einer
Vervielfältigungsmöglichkeit im Sinne des § 16 Abs. 1
Urheberrecht
UrhG (auch um eine Verbreitung nach § 17 UrhG) und
Nutzungsregelungen nicht mehr nur um eine öffentliche
Zugänglichmachung. […] Auch das Recht zur
Fazit
Zugänglichmachung aus § 52a Abs. 1 UrhG i.V.m. §
19a UrhG erlaubt nicht die Zulassung eines
Ausdrucks, erlaubt ist lediglich das Bereithalten zur
Ansicht (read-only, "nur anschauen, nicht anfassen").
26 / 51
27. Was erlaubt das Zitatrecht?
(§ 51 UrhG)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten
Datenschutz
Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in
ihrem Umfang durch den besonderen Zweck
Urheberrecht
gerechtfertigt ist.
Nutzungsregelungen
Fazit
27 / 51
28. Was ist mit „User generated Content“? (1)
(§ 7 UrhG – Urheber)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
28 / 51
29. Was ist mit „User generated Content“? (2)
(§ 3 UrhG – Bearbeitungen)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines
Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen
Datenschutz
des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des
Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie
Urheberrecht
selbständige Werke geschützt. […]
Nutzungsregelungen
Fazit
29 / 51
30. Was ist mit „User generated Content“? (3)
(§ 8 – Miturheber)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam
geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert
Datenschutz
verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
Urheberrecht
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur
Nutzungsregelungen Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur
gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur
Fazit
mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein
Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur
Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht
wider Treu und Glauben verweigern. […]
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31. Was ist mit „User generated Content“? (4)
(§ 8 – Miturheber)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den
Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht
Datenschutz
ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären.
Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen
Urheberrecht
Miturhebern zu.
Nutzungsregelungen
Fazit
31 / 51
32. Was ist mit „User generated Content“? (5)
(§ 9 – Urheber verbundener Werke)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu
gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden,
Datenschutz
so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur
Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der
Urheberrecht
verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung
Nutzungsregelungen dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.
Fazit
32 / 51
33. Warum geben Nutzungsbedingungen Anlass
zur Besorgnis?
Offene Zukunft?
• Erwirbt der Anbieter (ausschließliche) Rechte an
Warum nicht?
Inhalten der Hochschule?
Datenschutz
• Darf der Social Media Anbieter mehr als die
Hochschule?
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
33 / 51
34. Wie ist dies bei Wikipedia?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
34 / 51
35. Was sind Creative Commons Lizenzen?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz 1.0 2.0
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
3.0 DE
35 / 51 unported
36. Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
36 / 51
37. Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Namensnennung: Die Namensnennung ist ein
wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten
Datenschutz
dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie
Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie
Urheberrecht
zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:
Nutzungsregelungen
•Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern
Fazit
möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu
dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine
Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren
und Bearbeiter aufgeführt sind);
37 / 51
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
38. Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (3)
Offene Zukunft?
• Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine
Warum nicht?
andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist,
die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der
Datenschutz
Autoren auf eine Weise gewährleistet, die
gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist;
Urheberrecht
oder
Nutzungsregelungen
• Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie
Fazit
allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert
werden kann, um sie um sehr kleine oder
irrelevante Beiträge zu bereinigen).
38 / 51
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
39. Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube
hochladen oder posten, räumen Sie
Datenschutz
A. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und
Urheberrecht
gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der
Nutzungsregelungen Unterlizenzierung) […] einschließlich, aber ohne
Beschränkung auf Werbung für und den
Fazit
Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der
Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke)
in gleich welchem Medienformat und gleich über
welche Verbreitungswege;
39 / 51
http://www.youtube.com/t/terms
40. Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-
exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich
Datenschutz
des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die
Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der
Urheberrecht
Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung
Nutzungsregelungen derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung
solcher Nutzerübermittlung in dem durch die
Fazit
Funktionalität der Webseite und nach diesen
Bestimmungen erlaubten Umfang.
40 / 51
http://www.youtube.com/t/terms
41. Wie sieht es bei Facebook aus?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen,
die du auf Facebook postest. […] Für Inhalte wie
Datenschutz
Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem
Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern
Urheberrecht
du in deinen Privatsphäre- und
Nutzungsregelungen Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst,
die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-
Fazit
exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare,
gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung
jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im
Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).
41 / 51
http://www.facebook.com/legal/terms
42. Wie sieht es bei Twitter aus? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
You retain your rights to any Content you submit,
post or display on or through the Services. By
Datenschutz
submitting, posting or displaying Content on or
through the Services, you grant us a worldwide, non-
Urheberrecht
exclusive, royalty-free license (with the right to
Nutzungsregelungen sublicense) to use, copy, reproduce, process,
adapt, modify, publish, transmit, display and
Fazit
distribute such Content in any and all media or
distribution methods (now known or later
developed).
42 / 51
http://www.twitter.com/tos
43. Wie sieht es bei Twitter aus? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
You agree that this license includes the right for
Twitter to provide, promote, and improve the Services
Datenschutz
and to make Content submitted to or through the
Services available to other companies, organizations
Urheberrecht
or individuals who partner with Twitter for the
Nutzungsregelungen syndication, broadcast, distribution or publication of
such Content on other media and services, subject to
Fazit
our terms and conditions for such Content use.
43 / 51
http://www.twitter.com/tos
44. Wie sieht es bei Twitter aus? (3)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Such additional uses by Twitter, or other companies,
organizations or individuals who partner with Twitter,
Datenschutz
may be made with no compensation paid to you with
respect to the Content that you submit, post, transmit
Urheberrecht
or otherwise make available through the Services.
Nutzungsregelungen
We may modify or adapt your Content in order to
Fazit
transmit, display or distribute it over computer
networks and in various media and/or make changes
to your Content as are necessary to conform and
adapt that Content to any requirements or limitations
44 / 51 of any networks, devices, services or media.
http://www.twitter.com/tos
45. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte
einstellen. Sie behalten Ihre Rechte als Urheber
Datenschutz
und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an
den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen.
Urheberrecht
Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.
Nutzungsregelungen
Fazit
45 / 51
http://www.twitter.com/tos
46. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich
geschützte Inhalte in unsere Diensten einstellen,
Datenschutz
räumen Sie Google und den zur Google Gruppe
gehörenden Unternehmen sowie den
Urheberrecht
Vertragspartnern von Google unentgeltlich die
Nutzungsregelungen notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten
und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese
Fazit
Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung
des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür
nötigen Umfang zu nutzen.
46 / 51
http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
47. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (3)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann,
müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf
Datenschutz
Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst
daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch
Urheberrecht
zu vervielfältigen. Weiterhin räumen Sie Google das
Nutzungsregelungen Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer
Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie
Fazit
wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine
öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen
oder Sie ausdrücklich eine öffentliche
Zugänglichmachung bestimmt haben.
47 / 51
http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
48. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (4)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet
mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten
Datenschutz
Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder
die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung
Urheberrecht
aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen
Nutzungsregelungen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung
weiterer Rechte vorsehen. Achten Sie darauf, dass
Fazit
Sie, wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen,
Ihrerseits über die hierzu eventuell notwendigen
Rechte verfügen.
48 / 51
http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
49. Fazit: Was sollte ich mir merken?
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
49 / 51
50. Wo erfahre ich mehr? (1)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
50 / 51 http://zfilearn.hhu.de
51. Wo erfahre ich mehr? (2)
Offene Zukunft?
Warum nicht?
Datenschutz
Urheberrecht
Nutzungsregelungen
Fazit
51 / 51 beurskens@hhu.de