Más contenido relacionado La actualidad más candente (8) Similar a Notbeleuchtung Normenänderungen 2015 (12) Más de Lea-María Louzada (20) Notbeleuchtung Normenänderungen 20151. © SLG 20.08.2015 Folie 1Folie 1
1
Notbeleuchtung
Normenänderungen
2015
Markus Christen
Vorsitzender FG Notbeluchtung SLG
Field Marketing Manager Systeme /
Notsysteme
2. © SLG 20.08.2015 Folie 2
Agenda
Normenübersicht
Neuerungen SN EN 1838
Neuerungen BRV 2015
Installation von Notbeleuchtung
5. © SLG 20.08.2015 Folie 5
6
SN EN 1838
Angewandte
Lichttechnik für
Notbeleuchtung
SN EN 50171
Zentrale Strom-
versorgungssyste
meSN EN 50172
Sicherheitsbeleucht
ungs-anlagen
SN EN 50272
Sicherheitsanforderu
ngen an Batterien
und Batterieanlagen,
stationäre Batterien
SN EN 60598-2-22
Leuchten für die
Notbeleuchtung
NIN 2015
Installation und
Verlegearten
BRANDSCHUTZRICHTLINIE 17.15
Kennzeichnung von Fluchtwegen
Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsstromversorgung
Wegleitung zur Verordnung 4 zum
Arbeitsgesetz
2. Kapitel: Bau und Einrichtung von Betrieben mit
Plangenehmigungspfl icht
3. Abschnitt: Verkehrswege
Art. 8 Fluchtwege
Wegleitung der EKAS durch
die Arbeitssicherheit
STP Notbeleuchtung SLG
Normenübersicht
6. © SLG 20.08.2015 Folie 6
Rettungswege und
Hindernisse ausleuchten
An besonderes gefährdeten
Arbeitsplätzen gefahrloses
Beenden der Arbeit
ermöglichen
Sicherheitsbeleuchtung zur
Panikvermeidung
Wirtschaftlich oder technisch
wichtige Arbeiten
weiterführen
Funktionen
Neuerungen SN EN 1838 / Einteilung
7. © SLG 20.08.2015 Folie 7
Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für
Evakuierungsmassnahmen notwendig sind
Installation der Leuchten mindestens 2 Meter über dem Boden*
Einhalten der Gleichmässigkeit
Vermeidung von physiologischer Blendung beleuchtete oder
hinterleuchtete Sicherheitszeichen entlang des Fluchtweges
angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei potenziellen
Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen
* nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe
Neuerungen SN EN 1838 / Blickhöhe
8. © SLG 20.08.2015 Folie 8
8
> 300 Personen
Notbeleuchtung bis zum sicheren
Ort
neu neu
neu
neu
neu
9. © SLG 20.08.2015 Folie 9
8
1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;;
nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direkt
zu beleuchten und nahe* jeder anderen Niveauänderung;;
3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen,
Richtungszeichen an Rettungswegen und andere
Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungsbedingungen
beleuchtet werden;;
4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der
Gänge/Flure**;;
5 nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des Gebäudes
bis zu einem sicheren Bereich;;
6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale
Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden;;
Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungs-
massnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche
Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :
7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass
5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brand-
bekämpfungs Einrichtungen und der Anzeigen der Brandmelde-
anlage erreicht werden;;
8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;;
9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und
nahe* Rufanlagen.
10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen für
diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toiletten für
Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
Notbeleuchtung SN EN 1838
11. © SLG 20.08.2015 Folie 11
8
VKF 17-15/3.2.1
Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Störung der normalen künstlichen Beleuchtung
in dem von der Brandschutzbehörde festgelegten Bereich rechtzeitig und für eine
Dauer von mindestens 30 Minuten wirksam werden.
NIN 2015 5.6.1§1
Gemäss VKF ist für die Beleuchtung für Sicherheitszwecke und
Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen eine minimale
Versorgungsdauer von 60 min verlangt.
SLG Empfehlung: Minimale Betriebsdauer: 1 Stunde für
Sicherheits- und Sicherheitszeichenleuchten.
Praxis Beispiel:
Bei grossen Einkaufszentren, welche bei Netzausfall nicht unmittelbar
evakuiert werden, sind 3 Stunden für Sicherheits- und
Sicherheitszeichenleuchten zu empfehlen.
Notbeleuchtung: Betriebsdauer 1 h
SN-EN 1838/ 4.2.5
Die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege muss mindestens
1 h betragen.
12. © SLG 20.08.2015 Folie 12
9
Nennbetriebsdauer: mind. 1h
Beleuchtungsstärke: 1 lx
Wartungsfaktor von 0,8 (1,25lx Neuwert)
Messhöhe bis 2 cm
Fluchtwegbreite: 2 m (Mittelachse min. 1lx) Messhöhe: 2 cm
Blendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40
Gleichmässigkeit: Emax zu Emin ≤ 40 :1
Sicherheitsbeleuchtung für
Rettungswege
13. © SLG 20.08.2015 Folie 13
13
Nennbetriebsdauer: mind. 1h
Beleuchtungsstärke 0,5lx
Wartungsfaktor von 0,8 (0,625lx Neuwert)
Messhöhe bis 2 cm
Gleichmässigkeit 40:1
Der Beitrag reflektierenden Lichts wird nicht
berücksichtigt
Blendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig
von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40
Antipanikbeleuchtung
14. © SLG 20.08.2015 Folie 14
14
Nennbetriebsdauer:
solange die Gefährdung besteht
Beleuchtungsstärke: 10% der normalen
Beleuchtungsstärke, resp. > 15lx
Wartungsfaktor von 0,8
Messhöhe Arbeitsplatz
Gleichmässigkeit 10:1
Einschaltverzögerung: 0,5 sec
Der Beitrag reflektierenden Lichts wird
nicht berücksichtigt
Blendungsbegrenzung ist einzuhalten,
abhängig von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40
Arbeitsplätze mit besonderer
Gefährdung
15. © SLG 20.08.2015 Folie 15
Beleuchtungsstärke
ΦE = Lichtstärke der
Sicherheitsbeleuchtung
ΦN = Nennbeleuchtungsstärke
(1lx bzw. 0,5lx)
SN EN 1838
LED:
gleich
100%
60 t (s)
100 %
Umschaltzeit und Lichtniveau
(BRV: innert 15 sec)
16. © SLG 20.08.2015 Folie 16
17
500
Empfehlung für die Helligkeit in CH: 150 cd/m2
Veraltet:
Sicherheitszeichen nach SN EN ISO
7010
17. © SLG 20.08.2015 Folie 17
16
Montagehöhe bis ca. 10.9 m bei 30m
Erkennungsweite hinterleuchtetes
Sicherheitszeichen
18. © SLG 20.08.2015 Folie 18
16
Erkennungsweite beleuchtetes
Sicherheitszeichen
20. © SLG 20.08.2015 Folie 20
Erkennungsweite nachleuchtendes
Sicherheitszeichen
22. © SLG 20.08.2015 Folie 22
Messwert Leuchtdichte in mcd/m2, nach 10 Min
Messwert Leuchtdichte in mcd/m2, nach 60 Min
Nachleuchtdauer / Abklingzeit in Minuten
Nachleuchtende Piktogramme
23. © SLG 20.08.2015 Folie 23
18
Empfehlung: Rettungszeichen
sind für Bereiche in
Dauerschaltung zu betreiben, in
denen sich ortsunkundige
Personen aufhalten können!
Kennzeichnung von Fluchtwegen
Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsstromversorgung / 17-15de
Anhang zu Artikel 2.2
Wo benötigt es eine Notbeleuchtung?
24. © SLG 20.08.2015 Folie 24
Verwendung von Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung
§ Qualität- und Sicherheitszeichen
19
§ Kennzeichnung der Leuchte im Projekt
Leuchten nach SN EN 60598-2-22
25. © SLG 20.08.2015 Folie 25
CE ist kein Sicherheitszeichen!
+
Konformitätserklärung
Der HERSTELLER bestätigt, dass er die
Normen eingehalten hat und dass er im
Produktehaftungsfall die Verantwortung
übernimmt.
Leuchten nach SN EN 60598-2-22
26. © SLG 20.08.2015 Folie 26
21
Erhöhte Sicherheit durch:
§ Je Brandabschnitt eine
eigene Zuleitung
§ E 60 Installation
§ Max. 20 Leuchten an einen
Endstromkreis
Installation /
Brandabschnitt
29. © SLG 20.08.2015 Folie 29
21
Zulässige Standorte:
• Sanitärverteilräume
• Telefonzentralen
• Räume mit Sicherheitsanlagen
• Räume der allgemeinen Stromversorgung
Stromquellen für Sicherheitswecke sind mit
Feuerwiderstand EI 60 (RF1) abzutrennen
oder mit einem Abstand von mindestens 0.8 m in
einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.
Nicht zulässige Standorte:
• Fluchtwege
• Lüftungszentralen
• Putzräume
• Lager- und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen
• Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen
Standorte Zentralbatterieanlagen
30. © SLG 20.08.2015 Folie 30
19
• Der Eigentümer /Betreiber ist verantwortlich
• Sicherheitsbeleuchtung sind 2 x jährlich zu kontrollieren
Sicherheitsleuchten mit Statusanzeigen sind 1 x jährlich zu kontrollieren
• Gruppen oder Zentrale Notanlagen sind entsprechend den Herstellerangaben
1 x pro Jahr zu kontrollieren
• Akkus sind jährlich auf den Ladezustand und Stromerzeugungsaggregate
monatlich auf Betriebsbereitschaft zu prüfen
Periodische Kontrollen von einer
Notanlage Kontrolle
33. © SLG 20.08.2015 Folie 33
Kontakt
Markus Christen
Vorsitzender FG Notbeleuchtung
Field Marketing Manager Systeme /
Notsysteme
+41 44 305 34 22
markus.christen@zumtobelgroup.com
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit