4 M-CARE: Politik
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1. Mobiles Training von persönlichen Begleiterinnen
und Begleitern zur alltags- und lebensnahen
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
und älteren Menschen
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Modul: Politik
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• Unit 1: Internationaler Gesetzesrahmen
• Unit 2: Europäische Strategische Dokumente
zu Behinderung
• Unit 3: Nationale Gesetzgebung
• Unit 4: Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Struktur
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Unit 1
• Internationaler Gesetzesrahmen
– Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit – ICF (International
Classification of Functioning, Disability and Health)
– Behindertenrechtskonvention
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Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit – ICF
• ICF ist der Rahmen der
Weltgesundheitsorgani-
sation WHO (World Health
Organisation) um Gesundheit
und Behinderung zu
messen und zwar
sowohl auf individueller
als auch auf
Bevölkerungsebene
Offizelles Logo der WHO
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• ICF verwendet dazu das
bio-psychosoziale Modell:
– Die Funktionsfähigkeit und Behinderung eines
Menschen wird als dynamische Interaktion
verstanden zwischen
• Gesundheitlichen Bedingungen
(Störung oder Krankheit)
• Umweltfaktoren
• Persönlichen kontextabhängigen Faktoren
ABER: Seien Sie sich bewusst, dass derzeitige
Standards für die Bewilligung von Förderungen
überwiegend medizinischer Natur sind!
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Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit – ICF
• ICF wurde von allen 191 WHO-
Mitgliedsstaaten angenommen
im Rahmen der 54.
Weltgesundheitskonferenz am
22. Mai 2001 (resolution WHA
54.21) als der internationale
Standard Gesundheit und
Behinderung zu messen und zu
beschreiben
Offizielles Logo der ICF
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UN Behindertenrechtskonvention
– Menschenrechtsmodell für Behinderung
– “Behinderung folgt aus der Interaktion zwischen
Menschen mit Beeinträchtigungen und Haltungen
und Umweltbarrieren, die die volle und wirksame
Teilhabe an der Gesellschaft auf gleicher Ebene mit
anderen behindern.”
– Schlüsselelemente:
• Antidiskriminierungsgesetzgebung
• Öffentliche Meinung
• Zugang
• Zivilgesellschaft
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Unit 2
• Europäische Strategische Doumente betreffend
Behinderung
– Europäische Behindertenstrategie 2010-2020
– Entscheidung Nr. 1350/2007/EC des Europäischen
Parlaments und des Rates
– Behinderten-Aktionsplan 2006-2015
– Empfehlung bezüglich Altern und Behinderung
– Empfehlung 1592 (2003) zur vollen sozialen Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
– Die Europäische Sozialcharta
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• Behindertenstrategie 2010-2020
– Übergreifender Rahmen, der die Kommission verpflichtet, Menschen mit
Behinderungen zu unterstützen, ihre vollen Rechte wahrzunehmen und alltägliche
Barrieren zu beseitigen
– Felder für Aktionen:
• Zugang – Den Zugang sicherstellen zu Gütern, Dienstleistungen –einschließlich öffentlicher
Dienste- und zu unterstützenden Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen
• Teilhabe – Fähigkeit, ihre Grundrechte vollständig auszuüben was ihre europäischen
Bürgerrechte betrifft
• Gleichheit – active Politik um Gleichheit auf Europäischer Ebene und in den Mitgliedsstaaten zu
fördern
• Beschäftigung – die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Arbeitssmarkt ist zu erhöhen
• Bildung und Erziehung – alle zugänglichen Erziehungssysteme nutzen können wie auch die
Programme zum lebenslangen Lernen
• Soziale Sicherung – Ausgleich für Einkommensungleichzeiten, Gefahr der Armut und sozialen
Ausschluss
• Gesundheit –gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Gesundheitseinrichtungen
genießen, einschließlich der Einrichtungen für geistige Gesundheit
• Esterne Aktion – die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf internationaler Ebene
unterstützen
– Sie unterstützt und ergänzt nationale Aktivitäten, die Zugang ermöglichen und
bestehende Barrieren beseitigen, die den Zugang zu und die Auswahl von
unterstützenden Technologien verbessern
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BESCHLUSS NO 1350/2007/EC DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. October 2007 die ein zweites Gemeinschaftsprogramm im Bereich der
Gesundheit aufstellt (2008-13)
• Der Beschluss No 1350/2007/EC formuliert
die Beiträge zur Politikentwicklung zum Thema
Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
• Er begründet auch das Gesundheitsprogramm
der Europäischen Kommission
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Behinderten-Aktionsplan
• Der Europäische Rat nahm 2006 einen Behinderten-
Aktionsplan 2006-2015 an, der Teilhabe am
politischen und öffentlichen Leben, an Bildung,
Information und Kommunikation, Beschäftigung,
persönliche Pflege, Zugang zu Gebäuden und
Transportmitteln anspricht
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Empfehlung zu
Altern und Behinderung
• Die Empfehlung CM/Rec(2009) 6 des
Ministerrats an die Mitgliedsstaaten zu Altern
und Behinderung im 21. Jahrhundert:
– Selstständigkeit und ein unabhängiges aktives
Leben
– Qualität von Dienstleistungen verbessern
– Den gleichen Zugang zu Dienstleistungen,
einschließlich sozialer Dienste sowie den
rechtlichen Schutz verbessern
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Empfehlung 1592 (2003) zur vollen
sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
• Dieses Dokument ist von der parlamentarischen
Verwammlung herausgegeben und betrifft
– …das Recht auf Bildung
– …das Recht auf Arbeit
– …das Recht auf privates und familiars Leben
– …das Recht auf Schutz der Gesundheit auf soziale
Sicherung
– …das Recht auf Schutz vor Armut und sozialem Ausschluss
– …das Recht auf angemessene Wohnung und persönliche
Pflege etc.