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Inline-Skaterhockey Deutschland




    Spielregeln Inline-
    Skaterhockey 2009
                                  Arbeitstagung ISHD
                              10. Januar 2009 in Gemünd


     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
Inline-Skaterhockey Deutschland


Überblick
• Warum neue Regeln in Deutschland?
• Vorteile der neuen Regeln
• Änderungen in 2009




     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
Inline-Skaterhockey Deutschland


Warum neue Regeln in Deutschland?
• Die „alten“ Spielregeln waren nicht schlecht,
  aber die Sportart hat sich entwickelt
• Grundsätzliche Verpflichtung nach den int.
  Spielregeln zu spielen
• Ziel: ein Regelwerk für Inline-Skaterhockey egal
  ob in der Schweiz, in Polen oder in Deutschland
• Bestrebungen der IISHF das Regelwerk zu
  reformieren waren für uns eine gute
  Gelegenheit

     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
Inline-Skaterhockey Deutschland


Vorteile der neuen Regeln
• 1:1 Übereinstimmung zwischen deutschen und
  internationalen Spielregeln
• Spielbetriebsspezifische Besonderheiten für
  Deutschland (keine schwarze Karte) bleiben
  erhalten
• Keine Umstellung mehr für Spieler und
  Schiedsrichter, die international tätig sind


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    Spielregeln Kapitel 1 bis 4

    ÄNDERUNGEN IN 2009


     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Rauchverbot (1.10) und Musik (1.11)
• Generelles Rauchverbot an Orten, an denen sich
  Spieler aufhalten könnten
• Grundsätzlich Rauchverbot in Hallen
• Keine Musik während des Spiels und in
  Auszeiten
• Verbot von Pfeifen und ähnlichen Tonquellen
  auf der Tribüne


     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Mannschaftszusammensetzung (4.2.1)
• Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus
    – 4 bis 16 Feldspielern
    – 1 bis 2 Torhütern
• Insgesamt maximal 18 Spieler




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    Spielregeln Kapitel 5 Spielerbekleidung und Ausrüstung

    ÄNDERUNGEN IN 2009


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5 Spielerbekleidung und Ausrüstung
• Komplette Neugestaltung
• Kaum gravierenden Änderungen bei
  zugelassener Ausrüstung
• Einführung Vollvisierpflicht!
• Übernahme der TW-Ausrüstungs-Maße aus dem
  IIHF Regelwerk 2002 – 2006



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Gesichtsschutz Feldspieler (5.6)
• Spieler, die nach dem 31. Dezember 1992
  geboren wurden, müssen einen
  Vollgesichtsschutz tragen.
• Getönte oder kolorierte Voll- oder Halbvisiere
  sind nicht erlaubt, es sei denn, das Spiel findet
  auf einem Außenplatz statt.
• Ein Vollgeschichtsschutz muss so gestaltet
  sein, dass kein Ball oder Schlägerblatt
  durch die Öffnungen des Gitters passt.

     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Torhüter Helm und Maske (5.15)
• Der Vollgesichtsschutz muss so beschaffen
  sein, dass kein Ball und kein Schlägerblatt
  durch die Öffnungen des Gitters hindurch passen.
• Sollte ein Torhüter während des laufenden Spiels
  seinen Helm oder seine Torhütermaske verlieren,
  unterbrechen die Schiedsrichter das Spiel.
• Spezielle Regelungen bei absichtlichem
  Abnehmen der Maske


     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Schuss gegen den Kopf (5.15.5)
• Sollte der Torhüter von einem harten Schuss am
  Kopf getroffen werden und das Spiel
  weiterlaufen, so müssen die Schiedsrichter das
  Spiel unterbrechen, wenn der Torhüter durch
  den Schuss beeinträchtigt wurde.




     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Torhüterschienen (5.16.1)
• Die Torhüterschienen dürfen nicht breiter als
  30,5 cm sein, wenn sie an den Beinen des
  Torhüters angebracht sind. Es dürfen keine
  Vorrichtungen an den Torhüterschienen
  angebracht werden, die den Raum zwischen der
  Unterseite der Torhüterschiene und dem
  Spielfeld verkleinern oder verdecken.



     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Stockhand (5.17.1)
• Die Außenabmessungen der Polsterung auf dem
  formgebenden Teil der Stockhand dürfen die
  folgenden Maße nicht überschreiten:
    – 41 cm in der Länge
    – 21 cm in der Breite




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Fanghand (5.18)
• 41 cm in der Länge
• Am Handgelenkpolster maximal 23 cm x 11,5 cm
• Die Länge der Strecke von der Ferse bis zur Spitze des
  Fangkorbs entlang des Fangkorbs darf maximal 48 cm
  betragen.
• Der Umfang der Fanghand darf maximal 122 cm betragen.




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Weitere Änderungen
• Zulassung der sog. „Girdle“
• Helmpflicht auch während der
  Aufwärmphase
• Empfehlung zum Tragen eines Mundschutzes
• Empfehlung zum Tragen eines Voll- oder
  mindestens Halbvisiers
• Zulassung von TW-Inlinern
• Zulassung von z.B. Mission Thorax für
  Senioren-Aks (nicht aber für Nachwuchs)

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    Spielregeln Kapitel 6 und 7

    ÄNDERUNGEN IN 2009


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Strafen – gestoppte Zeit
• Alle Zeitstrafen werden mit gestoppter Zeit
  abgesessen
• Läuft mindestens eine kleine oder große
  Zeitstrafe, muss die Spielzeituhr angehalten
  werden, wenn die Schiedsrichter das Spiel mit
  einem Pfiff unterbrechen. Laufen keine
  Zeitstrafen, oder laufen nur Disziplinarstrafen,
  wird die Spielzeituhr wie bekannt bedient.

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Strafen – Ersatzspieler
• Einige Regeln sehen es vor, dass der
  Mannschaftskapitän einen Spieler benennt, der
  die Strafzeit absitzen muss. Falls der
  Mannschaftskapitän sich weigert, einen Spieler
  zu benennen, sprechen die Schiedsrichter die
  Strafe gegen den Mannschaftskapitän aus.




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Spieldauerdisziplinarstrafe (7.6)
• Eine Spieldauerdisziplinarstrafe kann nach
  Ermessen des Schiedsrichters direkt gegen einen
  Spieler oder Mannschaftsoffiziellen verhängt
  werden.




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Torhüterstrafen (7.9)
• Grundsatz: Ein Torhüter geht nie auf die
  Strafbank.
• 7.9.1
    – Erhält ein Torhüter eine kleine Zeitstrafe oder die
      erste große Zeitstrafe oder die erste Disziplinarstrafe,
      so geht der Torhüter nicht auf die Strafbank. Seine
      Strafe wird von einem anderen Spieler seines Teams
      abgesessen, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens
      auf dem Spielfeld befunden hat. Dieser Spieler wird
      vom Mannschaftskapitän bestimmt.

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Verhalten auf der Strafbank (7.11.6)
• Spieler, die eine Strafzeit absitzen, müssen zu
  jeder Zeit ihren Helm und ihr Trikot anbehalten
  und müssen rechtzeitig vor Ende ihrer Strafzeit
  die komplette Ausrüstung wieder anlegen.




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    Spielregeln Regel 8.12 Foulspiel

    ÄNDERUNGEN IN 2009


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8.12 Foulspiel
• Ausgangspunkt für die Neugestaltung der
  Spielregeln
• Anpassung an die Entwicklung der Sportart
• Einteilung der Gefährlichkeit eines Fouls in 5 Stufen
  (0 – 4) und Anpassung der Strafzumessung
• Keine völlige Freiheit mehr bei der Strafzumessung
• Genauere Spezifizierung der einzelnen Fouls
• Einführung neuer Fouls, die bisher nicht explizit
  behandelt wurden
• Die Frage „Was ist passiert?“ ist entscheidend

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Behinderung (8.12.1)
•   Früher: „Unerlaubter Körpereinsatz“
•   Jetzt: Fokussierung auf Fouls ohne Ball
•   Foul der „Stufe 0“: immer 2‘
•   Kein Spieler darf die Fortbewegung eines
    Gegenspielers, der sich nicht in Ballbesitz
    befindet, behindern oder verhindern.



     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Unerlaubter Körperangriff (8.12.2)
• Foul auf Grundlage des vor dem Check
  zurückgelegten Wegs, des Krafteinsatzes und
  des Tatbestands des „Abspringens“
• Hüftchecks
• Check nach Abpfiff
• Foul der „Stufe 1“, d.h.
    – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter
    – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der
      Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls

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Stockstich (8.12.6)
• Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“
• Stockendstoß jetzt 8.12.14
• Foul der „Stufe 3“, d.h.
    – 5‘ bei Versuch
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter
      bei Ausführung
    – MP bei Verletzung durch das Fouls



     Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
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Stockschlag (8.12.7)
• Wie bisher, aber Erklärung erweitert:
 Jeder kräftige Schlag mit dem Schläger auf den Körper des
    Gegenspielers, auf dessen Schläger oder auf bzw. in die
   Nähe seiner Hände wird nicht als Versuch betrachtet, den
   Ball zu spielen und wird entsprechend nach Ermessen der
             Schiedsrichter als Stockschlag bestraft.
• Foul der „Stufe 1“, d.h.
    – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter
    – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei
      Verletzung durch das Fouls
• Stockschlag während einer Auseinandersetzung
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter

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Check von Hinten (8.12.12)
Als „Check von Hinten“ wird ein Check bezeichnet, der in den Rücken eines
    Spielers ausgeführt wird, der den bevorstehenden Körperkontakt nicht
     vorhersehen kann und keine Möglichkeit hat, sich vor dem Angriff zu
    schützen. Ein harter Stoß in den Rücken eines Spielers wird ebenso als
                        „Check von Hinten“ angesehen.
 Dreht sich der Gegenspieler jedoch absichtlich so, dass der Angriff in den
              Rücken erfolgt, so liegt kein „Check von Hinten“ vor.
• „Stoß“ in den Rücken:
    – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter
• Sonst: Foul der „Stufe 2“, d.h.
    – 5‘ grundsätzlich
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch
      das Fouls



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Bandencheck (8.12.13)
Ein „Bandencheck“ liegt dann vor, wenn ein Spieler
     einen Gegenspieler derart checkt, dass der
      Gegenspieler dadurch heftig in die Bande
       geworfen wird oder in die Bande stürzt.
• Foul der „Stufe 1“, d.h.
    – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter
    – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter
      bei Verletzung durch das Fouls

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Stockendstoß (8.12.14)
• Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“
• Stockstich wie bisher 8.12.6
• Foul der „Stufe 3“, d.h.
    – 5‘ bei Versuch
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter
      bei Ausführung
    – MP bei Verletzung durch das Fouls



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Kniecheck (8.12.15)
  Als „Kniecheck“ wird ein Angriff eines Spielers auf
    einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem mit dem
       Knie zuerst oder ausschließlich mit Knie ein
  Körperkontakt zum Gegenspieler herbeigeführt wird
     oder versucht wird einen dementsprechenden
             Körperkontakt herbeizuführen.
• Foul der „Stufe 2“, d.h.
    – 5‘ grundsätzlich
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei
      Verletzung durch das Fouls

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Kopfstoß (8.12.16)
  Als Kopfstoß wird ein Angriff eines Spielers auf
     einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem der
   Spieler absichtlich einen Gegenspieler mit dem
      Kopf oder dem Helm stößt oder zu stoßen
                       versucht.
• Foul der „Stufe 4“
    – MP grundsätzlich



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Check gegen den Kopf und Nackenbereich
(8.12.17)
• Check oder Körperangriff jeglicher Art gezielt
  gegen den Kopf oder den Hals/Nacken eines
  Gegenspielers
• Foul der „Stufe 2“, d.h.
    – 5‘ grundsätzlich
    – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter
      bei Verletzung durch das Fouls



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Fußtritt (8.12.18)
• War bisher in 8.12.13 „versteckt“
• Jetzt mit eigener Regel und Erweiterung um das
  „Wegkicken des gegnerischen Beins “
• Foul der „Stufe 4“
    – MP grundsätzlich




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Schwalbe (8.12.19)
• War bisher nicht durch die Spielregeln gedeckt
• Schiedsrichter konnten auf Grundlage von 8.21.6
  (Verstoß gegen den Sportsgeist) 10‘ verhängen
• Ein Spieler, der versucht, eine Strafzeit
  herbeizuführen, indem er sich absichtlich fallen
  lässt oder eine strafwürdige Aktion übertreibt,
  oder der eine Verletzung vortäuscht, um eine
  Strafzeit gegen einen Gegenspieler zu
  provozieren, *…+

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    Zusammenfassung

    FOULS UND IHRE AHNDUNG


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Fouls des „Stufe 0“
• Einfache Fouls ohne Verletzungsrisiko
• Grundsätzlich kleine Zeitstrafe
• Fouls
    – 8.12.1 Behinderung
    – 8.12.5 Halten




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Fouls des „Stufe 1“
• „Normale“ Fouls ohne inhärentes Verletzungsrisiko
• Kleine oder Große Zeitstrafe nach Ermessen der Schiedsrichter
• Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei
  Verletzung durch das Foul
• Fouls
    –   8.12.2 Unerlaubter Körperangriff
    –   8.12.4 Cross-Check
    –   8.12.7 Stockschlag
    –   8.12.8 Beinstellen
    –   8.12.9 Haken
    –   8.12.10 Hoher Stock
    –   8.12.11 Ellbogencheck
    –   8.12.13 Bandencheck



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Fouls des „Stufe 2“
• Fouls mit inhärentem Verletzungsrisiko
• Grundsätzlich Große Zeitstrafe
• Große Zeitstrafe, Große Zeitstrafe plus
  Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei
  Verletzung durch das Foul
• Fouls
    – 8.12.12 Check von Hinten (mit Ausnahme „Stoß“)
    – 8.12.15 Kniecheck
    – 8.12.17 Check gegen den Kopf und Nackenbereich

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Fouls des „Stufe 3“
• Foul mit hohem Verletzungsrisiko
• Große Zeitstrafe bei Versuch
• Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe
  oder Matchstrafe bei Ausführung
• Fouls
    – 8.12.6 Stockstich
    – 8.12.14 Stockendstoß


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Fouls des „Stufe 4“
• Tätlichkeit mit höchstem Verletzungsrisiko
• Grundsätzlich Matchstrafe
• Fouls
    – 8.12.16 Kopfstoß
    – 8.12.18 Fußtritt




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    Spielregeln Kapitel 8 Spielregeln (ab 8.12)

    ÄNDERUNGEN IN 2009


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Torhüter über Mittellinie (8.15.4)
   Ein Torhüter, der in irgendeiner Form aktiv am
  Spielgeschehen hinter der Mittellinie, d.h. auf der
     gegnerischen Spielfeldhälfte, beteiligt, erhält
              eine: Kleine Zeitstrafe (2‘)
• Torhüter darf nicht mehr am Spielgeschehen
  teilnehmen, wenn er die Mittellinie überquert
  hat


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  • 12. Inline-Skaterhockey Deutschland Schuss gegen den Kopf (5.15.5) • Sollte der Torhüter von einem harten Schuss am Kopf getroffen werden und das Spiel weiterlaufen, so müssen die Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, wenn der Torhüter durch den Schuss beeinträchtigt wurde. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 13. Inline-Skaterhockey Deutschland Torhüterschienen (5.16.1) • Die Torhüterschienen dürfen nicht breiter als 30,5 cm sein, wenn sie an den Beinen des Torhüters angebracht sind. Es dürfen keine Vorrichtungen an den Torhüterschienen angebracht werden, die den Raum zwischen der Unterseite der Torhüterschiene und dem Spielfeld verkleinern oder verdecken. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 14. Inline-Skaterhockey Deutschland Stockhand (5.17.1) • Die Außenabmessungen der Polsterung auf dem formgebenden Teil der Stockhand dürfen die folgenden Maße nicht überschreiten: – 41 cm in der Länge – 21 cm in der Breite Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 15. Inline-Skaterhockey Deutschland Fanghand (5.18) • 41 cm in der Länge • Am Handgelenkpolster maximal 23 cm x 11,5 cm • Die Länge der Strecke von der Ferse bis zur Spitze des Fangkorbs entlang des Fangkorbs darf maximal 48 cm betragen. • Der Umfang der Fanghand darf maximal 122 cm betragen. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 16. Inline-Skaterhockey Deutschland Weitere Änderungen • Zulassung der sog. „Girdle“ • Helmpflicht auch während der Aufwärmphase • Empfehlung zum Tragen eines Mundschutzes • Empfehlung zum Tragen eines Voll- oder mindestens Halbvisiers • Zulassung von TW-Inlinern • Zulassung von z.B. Mission Thorax für Senioren-Aks (nicht aber für Nachwuchs) Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 17. Inline-Skaterhockey Deutschland Spielregeln Kapitel 6 und 7 ÄNDERUNGEN IN 2009 Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 18. Inline-Skaterhockey Deutschland Strafen – gestoppte Zeit • Alle Zeitstrafen werden mit gestoppter Zeit abgesessen • Läuft mindestens eine kleine oder große Zeitstrafe, muss die Spielzeituhr angehalten werden, wenn die Schiedsrichter das Spiel mit einem Pfiff unterbrechen. Laufen keine Zeitstrafen, oder laufen nur Disziplinarstrafen, wird die Spielzeituhr wie bekannt bedient. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 19. Inline-Skaterhockey Deutschland Strafen – Ersatzspieler • Einige Regeln sehen es vor, dass der Mannschaftskapitän einen Spieler benennt, der die Strafzeit absitzen muss. Falls der Mannschaftskapitän sich weigert, einen Spieler zu benennen, sprechen die Schiedsrichter die Strafe gegen den Mannschaftskapitän aus. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 20. Inline-Skaterhockey Deutschland Spieldauerdisziplinarstrafe (7.6) • Eine Spieldauerdisziplinarstrafe kann nach Ermessen des Schiedsrichters direkt gegen einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen verhängt werden. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 21. Inline-Skaterhockey Deutschland Torhüterstrafen (7.9) • Grundsatz: Ein Torhüter geht nie auf die Strafbank. • 7.9.1 – Erhält ein Torhüter eine kleine Zeitstrafe oder die erste große Zeitstrafe oder die erste Disziplinarstrafe, so geht der Torhüter nicht auf die Strafbank. Seine Strafe wird von einem anderen Spieler seines Teams abgesessen, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens auf dem Spielfeld befunden hat. Dieser Spieler wird vom Mannschaftskapitän bestimmt. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 22. Inline-Skaterhockey Deutschland Verhalten auf der Strafbank (7.11.6) • Spieler, die eine Strafzeit absitzen, müssen zu jeder Zeit ihren Helm und ihr Trikot anbehalten und müssen rechtzeitig vor Ende ihrer Strafzeit die komplette Ausrüstung wieder anlegen. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 23. Inline-Skaterhockey Deutschland Spielregeln Regel 8.12 Foulspiel ÄNDERUNGEN IN 2009 Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 24. Inline-Skaterhockey Deutschland 8.12 Foulspiel • Ausgangspunkt für die Neugestaltung der Spielregeln • Anpassung an die Entwicklung der Sportart • Einteilung der Gefährlichkeit eines Fouls in 5 Stufen (0 – 4) und Anpassung der Strafzumessung • Keine völlige Freiheit mehr bei der Strafzumessung • Genauere Spezifizierung der einzelnen Fouls • Einführung neuer Fouls, die bisher nicht explizit behandelt wurden • Die Frage „Was ist passiert?“ ist entscheidend Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 25. Inline-Skaterhockey Deutschland Behinderung (8.12.1) • Früher: „Unerlaubter Körpereinsatz“ • Jetzt: Fokussierung auf Fouls ohne Ball • Foul der „Stufe 0“: immer 2‘ • Kein Spieler darf die Fortbewegung eines Gegenspielers, der sich nicht in Ballbesitz befindet, behindern oder verhindern. Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 26. Inline-Skaterhockey Deutschland Unerlaubter Körperangriff (8.12.2) • Foul auf Grundlage des vor dem Check zurückgelegten Wegs, des Krafteinsatzes und des Tatbestands des „Abspringens“ • Hüftchecks • Check nach Abpfiff • Foul der „Stufe 1“, d.h. – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 27. Inline-Skaterhockey Deutschland Stockstich (8.12.6) • Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“ • Stockendstoß jetzt 8.12.14 • Foul der „Stufe 3“, d.h. – 5‘ bei Versuch – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Ausführung – MP bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 28. Inline-Skaterhockey Deutschland Stockschlag (8.12.7) • Wie bisher, aber Erklärung erweitert: Jeder kräftige Schlag mit dem Schläger auf den Körper des Gegenspielers, auf dessen Schläger oder auf bzw. in die Nähe seiner Hände wird nicht als Versuch betrachtet, den Ball zu spielen und wird entsprechend nach Ermessen der Schiedsrichter als Stockschlag bestraft. • Foul der „Stufe 1“, d.h. – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls • Stockschlag während einer Auseinandersetzung – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 29. Inline-Skaterhockey Deutschland Check von Hinten (8.12.12) Als „Check von Hinten“ wird ein Check bezeichnet, der in den Rücken eines Spielers ausgeführt wird, der den bevorstehenden Körperkontakt nicht vorhersehen kann und keine Möglichkeit hat, sich vor dem Angriff zu schützen. Ein harter Stoß in den Rücken eines Spielers wird ebenso als „Check von Hinten“ angesehen. Dreht sich der Gegenspieler jedoch absichtlich so, dass der Angriff in den Rücken erfolgt, so liegt kein „Check von Hinten“ vor. • „Stoß“ in den Rücken: – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter • Sonst: Foul der „Stufe 2“, d.h. – 5‘ grundsätzlich – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 30. Inline-Skaterhockey Deutschland Bandencheck (8.12.13) Ein „Bandencheck“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Gegenspieler derart checkt, dass der Gegenspieler dadurch heftig in die Bande geworfen wird oder in die Bande stürzt. • Foul der „Stufe 1“, d.h. – 2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter – 5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 31. Inline-Skaterhockey Deutschland Stockendstoß (8.12.14) • Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“ • Stockstich wie bisher 8.12.6 • Foul der „Stufe 3“, d.h. – 5‘ bei Versuch – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Ausführung – MP bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 32. Inline-Skaterhockey Deutschland Kniecheck (8.12.15) Als „Kniecheck“ wird ein Angriff eines Spielers auf einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem mit dem Knie zuerst oder ausschließlich mit Knie ein Körperkontakt zum Gegenspieler herbeigeführt wird oder versucht wird einen dementsprechenden Körperkontakt herbeizuführen. • Foul der „Stufe 2“, d.h. – 5‘ grundsätzlich – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 33. Inline-Skaterhockey Deutschland Kopfstoß (8.12.16) Als Kopfstoß wird ein Angriff eines Spielers auf einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem der Spieler absichtlich einen Gegenspieler mit dem Kopf oder dem Helm stößt oder zu stoßen versucht. • Foul der „Stufe 4“ – MP grundsätzlich Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 34. Inline-Skaterhockey Deutschland Check gegen den Kopf und Nackenbereich (8.12.17) • Check oder Körperangriff jeglicher Art gezielt gegen den Kopf oder den Hals/Nacken eines Gegenspielers • Foul der „Stufe 2“, d.h. – 5‘ grundsätzlich – 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 35. Inline-Skaterhockey Deutschland Fußtritt (8.12.18) • War bisher in 8.12.13 „versteckt“ • Jetzt mit eigener Regel und Erweiterung um das „Wegkicken des gegnerischen Beins “ • Foul der „Stufe 4“ – MP grundsätzlich Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 36. Inline-Skaterhockey Deutschland Schwalbe (8.12.19) • War bisher nicht durch die Spielregeln gedeckt • Schiedsrichter konnten auf Grundlage von 8.21.6 (Verstoß gegen den Sportsgeist) 10‘ verhängen • Ein Spieler, der versucht, eine Strafzeit herbeizuführen, indem er sich absichtlich fallen lässt oder eine strafwürdige Aktion übertreibt, oder der eine Verletzung vortäuscht, um eine Strafzeit gegen einen Gegenspieler zu provozieren, *…+ Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 37. Inline-Skaterhockey Deutschland Zusammenfassung FOULS UND IHRE AHNDUNG Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 38. Inline-Skaterhockey Deutschland Fouls des „Stufe 0“ • Einfache Fouls ohne Verletzungsrisiko • Grundsätzlich kleine Zeitstrafe • Fouls – 8.12.1 Behinderung – 8.12.5 Halten Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 39. Inline-Skaterhockey Deutschland Fouls des „Stufe 1“ • „Normale“ Fouls ohne inhärentes Verletzungsrisiko • Kleine oder Große Zeitstrafe nach Ermessen der Schiedsrichter • Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Verletzung durch das Foul • Fouls – 8.12.2 Unerlaubter Körperangriff – 8.12.4 Cross-Check – 8.12.7 Stockschlag – 8.12.8 Beinstellen – 8.12.9 Haken – 8.12.10 Hoher Stock – 8.12.11 Ellbogencheck – 8.12.13 Bandencheck Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 40. Inline-Skaterhockey Deutschland Fouls des „Stufe 2“ • Fouls mit inhärentem Verletzungsrisiko • Grundsätzlich Große Zeitstrafe • Große Zeitstrafe, Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Verletzung durch das Foul • Fouls – 8.12.12 Check von Hinten (mit Ausnahme „Stoß“) – 8.12.15 Kniecheck – 8.12.17 Check gegen den Kopf und Nackenbereich Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 41. Inline-Skaterhockey Deutschland Fouls des „Stufe 3“ • Foul mit hohem Verletzungsrisiko • Große Zeitstrafe bei Versuch • Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Ausführung • Fouls – 8.12.6 Stockstich – 8.12.14 Stockendstoß Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 42. Inline-Skaterhockey Deutschland Fouls des „Stufe 4“ • Tätlichkeit mit höchstem Verletzungsrisiko • Grundsätzlich Matchstrafe • Fouls – 8.12.16 Kopfstoß – 8.12.18 Fußtritt Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 43. Inline-Skaterhockey Deutschland Spielregeln Kapitel 8 Spielregeln (ab 8.12) ÄNDERUNGEN IN 2009 Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 44. Inline-Skaterhockey Deutschland Torhüter über Mittellinie (8.15.4) Ein Torhüter, der in irgendeiner Form aktiv am Spielgeschehen hinter der Mittellinie, d.h. auf der gegnerischen Spielfeldhälfte, beteiligt, erhält eine: Kleine Zeitstrafe (2‘) • Torhüter darf nicht mehr am Spielgeschehen teilnehmen, wenn er die Mittellinie überquert hat Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)
  • 45. Inline-Skaterhockey Deutschland Noch Fragen? … Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV)