Was Juristen über die ökonomischen Hintergründe von Vertikalabreden wissen so...
Zu Vertikalabreden
1. Vertikalabreden und Kartellrecht: quo vadis? 26. Oktober 2005, Convention Point, Zürich Ökonomische Grundlagen In welchen Fällen sind Vertikalabreden ökonomisch verpönt ? Markus Saurer Industrieökonomie
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3. Vorbemerkungen In welchen Fällen... Vertikalabreden... ökonomisch verpönt? Art der Abrede nicht entscheidend? (Widerspruch zu Art. 5 Abs. 4 KG?) Beurteilungskriterien? (Was wird mit welcher Elle gemessen? Sind ökonomisch verpönte Abreden ev. kartellgesetzlich zulässig oder ökonomisch sinnvolle Abreden kartellgesetzlich verpönt?) konkrete Umstände? („es kommt darauf an“)
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5. Effizienzverlust? niedrigere Kosten dank Kooperation Preis Menge P (vorher) M Nachfrage GK (vorher) GK (nachher) Konsumenten verlieren Konsumenten gewinnen Konsumenten- rente (2) höherer Preis als Folge der Abrede (Machtzuwachs) P (nachher) Verlust Konsumenten Gewinn Produzenten
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8. Substitute vs. Komplemente (1) Rohstoffe, Vorleistungen Fabrikation Distribution Substitute Substituenten Komplemente Komplementäre Horizontal und vertikal Kunden
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12. Vertikal- abreden (3) a b c A trifft mit a vertikale Abreden. (Exklusivvertrieb, Exklusivbezug, Preisbindung) Intrabrand Wettbewerb in Produkt A ist ausgeschaltet. Interbrand Wettbewerb mit B und C besteht aber fort. Wenn die Massnahme für das System A von Vorteil ist (bessere Koordination der Entscheide komplementärer Partner), wird der interbrand Wettbewerb auf Endkundenstufe intensiviert. Solange es System A nicht gelingt, den interbrand Wettbewerb zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, kann es seine Gewinne nur nachhaltig steigern, sofern auch die Konsumenten davon profitieren. „ Das ist normaler Wettbewerb!“ A B C
13. Vertikal- abreden (4) Durch Imitation ergibt sich Systemkonkurrenz A vs. B vs. C. Der intrabrand Wettbewerb ist auch in den Substituten B und C ausgeschaltet. Es verbleibt aber interbrand Wettbewerb. Unter diesen Umständen kann eine „stillschweigende“ Kooperation (tacit collusion) oder explizite horizontale Abrede auf Ebene der Hersteller und/oder auf Ebene der Händler erleichtert sein. Sobald Vertikalabreden erhebliche Wirkungen auf den interbrand Wettbewerb entfalten, können die Konsumenten nachhaltig negativ tangiert sein. Kartellgesetzlich sind solche Abreden offenbar wie horizontale Abreden zu behandeln (Bücherfall). a b c A B C
14. Vertikal- abreden (5) A hat eine marktbeherrschende Stellung. Durch die vertikale Bindung kann sich diese auf das gesamte System übertragen und verstärken. Wenn marktbeherrschende Unternehmen beteiligt sind, können Vertikalabreden deren Marktmacht auf vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfung übertragen. Das horizontale Problem bestand allerdings schon in der Ausgangslage. a b c A B C