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Information
                 Berlin, 20. Dezember 2012



                 Was ändert sich im Gesundheitswesen 2013?

                 Auch im kommenden Jahr 2013 müssen sich die Versicherten und Leis-
                 tungserbringer (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser) mit
                 einer ganzen Reihe von Änderungen, neuen Gesetzen oder Verordnun-
                 gen rund um die Kranken- und Sozialversicherungen auseinandersetzen.

                 Praxisgebühr
                 Neun Jahre nach Einführung der Praxisgebühr wird sie 2013 wieder ab-
                 geschafft. Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt-
                 und Zahnarztbesuchen sowie beim Notdienst bisher einmal im Vierteljahr
                 entrichten müssen, entfällt zum 1. Januar 2013. Damit werden gesetzlich
                 Versicherte um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Auf eine
                 Senkung der Krankenkassenbeiträge wird verzichtet.

                 Aktuelle Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013

                 Beitragsbemessungsgrenzen/Beitragssätze ab 1.1.2013

                                                               West                   Ost
                                                           jährlich monatlich jährlich monatlich
                 Krankenversicherung                       47.250 €      3.937,50 €   47.250 €   3.937,50 €
                 (einheitlicher Beitragssatz
                 von 15,5% )
                 Pflegeversicherung                        47.250 €      3.937,50 €   47.250 €   3.937,50 €
                 (Beitragssatz: 2,05% **)
                 Rentenversicherung                        69.600 €      5.800 €      58.800 €   4.900 €
                 (Beitragssatz: 18,9% oder
                 doch 19,6%)
                 Arbeitslosenversicherung                  69.600 €      5.800 €      58.800 €   4.900 €
                 (Beitragssatz: 3,0%)
                 ** „kinderlose“ Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25%. Alle
                 genannten Werte basieren auf dem Stand bei Redaktionsschluss.




 Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder,
 BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin
 Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de
 BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de                 Seite 1 von 4
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Information
                 Beitragssatz in der Krankenversicherung und Zusatzbeiträge
                 Auch im Jahr 2013 gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine einheitliche
                 Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent der
                 beitragspflichtigen Einnahmen.

                 Private Krankenversicherung ( Unisex Tarife )
                 In der privaten Krankenversicherung muss bis Ende 2012 ein Urteil des
                 Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Danach dürfen zukünftig
                 nur noch sogenannte Unisex Tarife angeboten werden, die bei den Bei-
                 trägen keine Differenzierung nach dem Geschlecht enthalten. In der Folge
                 dürften die Beiträge für Männer deutlich steigen, während Frauen eher
                 entlastet werden.

                 Neuausrichtung der Pflegeversicherung
                 Das neue Gesetz soll mehr Hilfe für Demenzkranke und Alten-WGs geben
                 und vor allem sollen Bürger in Zukunft selbst privat versorgen. Um diese
                 Errungenschaften allerdings zu finanzieren, steigt zum 1. Januar 2013 der
                 Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 (2,2 bei
                 Kinderlosen) Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 (2,3 bei Kinderlosen) Pro-
                 zent. In den Jahren 2013 bis 2015 fließen dadurch zusätzlich 3,5 Milliar-
                 den Euro in die Pflegekassen. Mit diesen Mehreinnahmen sollen dann die
                 Leistungen für Demenzkranke finanziert werden.


                 Pflegestufe             Pflegestufe             Pflegestufe
                                         2012                    2013
                 Pflegestufe 0           Bisher nichts           120 €
                 Pflegestufe 1           235 €                   305 €
                 Pflegestufe 2           440 €                   525 €
                 Pflegestufe 3           700 €                   700 €




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 Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de
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Information

                 Sachleistungen (monatlich) für Tagespflegeeinrichtungen


                 Pflegestufe             Pflegestufe             Pflegestufe
                                         2012                    2013
                 Pflegestufe 0           Bisher nichts           225 €
                 Pflegestufe 1           450 €                   665 €
                 Pflegestufe 2           1.100 €                 1.250 €
                 Pflegestufe 3           1.550 €                 1.550 €


                 Änderungen im Transplantationsgesetz (Organspendeausweis)
                 Nach den Vorgaben des neuen „Gesetzes zur Regelung der Entschei-
                 dungslösung im Transplantationsgesetz“ sollen sich die Menschen in
                 Deutschland künftig stärker mit dem Thema Organspende befassen. Die
                 jüngsten Berichte über die Praxis der Organvergabe in Göttingen und Re-
                 gensburg haben ein kritisches Medien- und Versichertenecho ausgelöst
                 und Zweifel bei vielen Betroffenen und potenziellen Organspendern ge-
                 weckt. In Deutschland warten zurzeit rund 12.000 Menschen auf ein für
                 sie lebensrettendes Organ, 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil sie
                 nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Betriebskrankenkas-
                 sen werden, wie auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen, ihre Ver-
                 sicherten ab dem Alter von 16 Jahren anschreiben, informieren und einem
                 Organspendeausweis mitschicken und sie zu einer Entscheidung anre-
                 gen. So können die Versicherten auf der Rückseite des Organspende-
                 ausweises ankreuzen, ob und welche Organe sie nach ihrem Tod spen-
                 den wollen. Sie können aber auch der Entnahme von Organen und Ge-
                 weben widersprechen oder eine Person benennen, die darüber entschei-
                 den soll. Frühestens 2014 soll die Spendebereitschaft auch auf der elekt-
                 ronischen Gesundheitskarte registriert werden. Europaweit liegt Deutsch-
                 land mit etwa 15 Organspendern pro einer Million Einwohner im hinteren
                 Drittel der Länder!


                 Patientenrechte / Behandlungsfehler
                 Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Die Annahmen
                 reichen von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehlern jährlich.

 Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder,
 BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin
 Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de
 BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de   Seite 3 von 4
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Information
                 In jeden Fall machen diese Zahlen deutlich, wie wichtig es ist, Behand-
                 lungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden.
                 Viel Neues bringt das ab 1.1.2013 voraussichtlich in Kraft tretende Patien-
                 tenrechtegesetz nach Auffassung der Betriebskrankenkassen jedoch
                 nicht.
                 Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass künftig die Patienten von ih-
                 rem Arzt schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen
                 (IGeL) informiert werden müssen. Zudem wird nunmehr gesetzlich klarge-
                 stellt, dass Patienten ein Recht haben, unverzüglich Einsicht in ihre Pati-
                 entenakten zu nehmen.
                 Die Betriebskrankenkassen stellen bei der Hilfe für die Durchsetzung von
                 Schadenersatzansprüchen der Versicherten medizinische Fachgutachten
                 zur Verfügung, zeigen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und
                 nennen mögliche Anlaufstellen (z. B. Selbsthilfegruppen, Gutachter- und
                 Schlichtungsstellen). Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der
                 Betroffene sich daher direkt an seine BKK wenden und mit dieser das wei-
                 tere Vorgehen absprechen.




                 Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von
                 Unternehmen. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Men-
                 schen für die BKK entschieden. Rund 12 Millionen Menschen, einschließlich der Fami-
                 lienversicherten, werden heute von 111 Betriebskrankenkassen versorgt.




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  • 1. Presse ® Information Berlin, 20. Dezember 2012 Was ändert sich im Gesundheitswesen 2013? Auch im kommenden Jahr 2013 müssen sich die Versicherten und Leis- tungserbringer (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser) mit einer ganzen Reihe von Änderungen, neuen Gesetzen oder Verordnun- gen rund um die Kranken- und Sozialversicherungen auseinandersetzen. Praxisgebühr Neun Jahre nach Einführung der Praxisgebühr wird sie 2013 wieder ab- geschafft. Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt- und Zahnarztbesuchen sowie beim Notdienst bisher einmal im Vierteljahr entrichten müssen, entfällt zum 1. Januar 2013. Damit werden gesetzlich Versicherte um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Auf eine Senkung der Krankenkassenbeiträge wird verzichtet. Aktuelle Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013 Beitragsbemessungsgrenzen/Beitragssätze ab 1.1.2013 West Ost jährlich monatlich jährlich monatlich Krankenversicherung 47.250 € 3.937,50 € 47.250 € 3.937,50 € (einheitlicher Beitragssatz von 15,5% ) Pflegeversicherung 47.250 € 3.937,50 € 47.250 € 3.937,50 € (Beitragssatz: 2,05% **) Rentenversicherung 69.600 € 5.800 € 58.800 € 4.900 € (Beitragssatz: 18,9% oder doch 19,6%) Arbeitslosenversicherung 69.600 € 5.800 € 58.800 € 4.900 € (Beitragssatz: 3,0%) ** „kinderlose“ Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25%. Alle genannten Werte basieren auf dem Stand bei Redaktionsschluss. Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder, BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de Seite 1 von 4
  • 2. Presse ® Information Beitragssatz in der Krankenversicherung und Zusatzbeiträge Auch im Jahr 2013 gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Private Krankenversicherung ( Unisex Tarife ) In der privaten Krankenversicherung muss bis Ende 2012 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Danach dürfen zukünftig nur noch sogenannte Unisex Tarife angeboten werden, die bei den Bei- trägen keine Differenzierung nach dem Geschlecht enthalten. In der Folge dürften die Beiträge für Männer deutlich steigen, während Frauen eher entlastet werden. Neuausrichtung der Pflegeversicherung Das neue Gesetz soll mehr Hilfe für Demenzkranke und Alten-WGs geben und vor allem sollen Bürger in Zukunft selbst privat versorgen. Um diese Errungenschaften allerdings zu finanzieren, steigt zum 1. Januar 2013 der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 (2,2 bei Kinderlosen) Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 (2,3 bei Kinderlosen) Pro- zent. In den Jahren 2013 bis 2015 fließen dadurch zusätzlich 3,5 Milliar- den Euro in die Pflegekassen. Mit diesen Mehreinnahmen sollen dann die Leistungen für Demenzkranke finanziert werden. Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 2012 2013 Pflegestufe 0 Bisher nichts 120 € Pflegestufe 1 235 € 305 € Pflegestufe 2 440 € 525 € Pflegestufe 3 700 € 700 € Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder, BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de Seite 2 von 4
  • 3. Presse ® Information Sachleistungen (monatlich) für Tagespflegeeinrichtungen Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 2012 2013 Pflegestufe 0 Bisher nichts 225 € Pflegestufe 1 450 € 665 € Pflegestufe 2 1.100 € 1.250 € Pflegestufe 3 1.550 € 1.550 € Änderungen im Transplantationsgesetz (Organspendeausweis) Nach den Vorgaben des neuen „Gesetzes zur Regelung der Entschei- dungslösung im Transplantationsgesetz“ sollen sich die Menschen in Deutschland künftig stärker mit dem Thema Organspende befassen. Die jüngsten Berichte über die Praxis der Organvergabe in Göttingen und Re- gensburg haben ein kritisches Medien- und Versichertenecho ausgelöst und Zweifel bei vielen Betroffenen und potenziellen Organspendern ge- weckt. In Deutschland warten zurzeit rund 12.000 Menschen auf ein für sie lebensrettendes Organ, 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Betriebskrankenkas- sen werden, wie auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen, ihre Ver- sicherten ab dem Alter von 16 Jahren anschreiben, informieren und einem Organspendeausweis mitschicken und sie zu einer Entscheidung anre- gen. So können die Versicherten auf der Rückseite des Organspende- ausweises ankreuzen, ob und welche Organe sie nach ihrem Tod spen- den wollen. Sie können aber auch der Entnahme von Organen und Ge- weben widersprechen oder eine Person benennen, die darüber entschei- den soll. Frühestens 2014 soll die Spendebereitschaft auch auf der elekt- ronischen Gesundheitskarte registriert werden. Europaweit liegt Deutsch- land mit etwa 15 Organspendern pro einer Million Einwohner im hinteren Drittel der Länder! Patientenrechte / Behandlungsfehler Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Die Annahmen reichen von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehlern jährlich. Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder, BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de Seite 3 von 4
  • 4. Presse ® Information In jeden Fall machen diese Zahlen deutlich, wie wichtig es ist, Behand- lungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden. Viel Neues bringt das ab 1.1.2013 voraussichtlich in Kraft tretende Patien- tenrechtegesetz nach Auffassung der Betriebskrankenkassen jedoch nicht. Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass künftig die Patienten von ih- rem Arzt schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert werden müssen. Zudem wird nunmehr gesetzlich klarge- stellt, dass Patienten ein Recht haben, unverzüglich Einsicht in ihre Pati- entenakten zu nehmen. Die Betriebskrankenkassen stellen bei der Hilfe für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Versicherten medizinische Fachgutachten zur Verfügung, zeigen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und nennen mögliche Anlaufstellen (z. B. Selbsthilfegruppen, Gutachter- und Schlichtungsstellen). Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der Betroffene sich daher direkt an seine BKK wenden und mit dieser das wei- tere Vorgehen absprechen. Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Men- schen für die BKK entschieden. Rund 12 Millionen Menschen, einschließlich der Fami- lienversicherten, werden heute von 111 Betriebskrankenkassen versorgt. Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder, BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de Seite 4 von 4