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Berlin, 20. Dezember 2012
Was ändert sich im Gesundheitswesen 2013?
Auch im kommenden Jahr 2013 müssen sich die Versicherten und Leis-
tungserbringer (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser) mit
einer ganzen Reihe von Änderungen, neuen Gesetzen oder Verordnun-
gen rund um die Kranken- und Sozialversicherungen auseinandersetzen.
Praxisgebühr
Neun Jahre nach Einführung der Praxisgebühr wird sie 2013 wieder ab-
geschafft. Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt-
und Zahnarztbesuchen sowie beim Notdienst bisher einmal im Vierteljahr
entrichten müssen, entfällt zum 1. Januar 2013. Damit werden gesetzlich
Versicherte um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Auf eine
Senkung der Krankenkassenbeiträge wird verzichtet.
Aktuelle Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013
Beitragsbemessungsgrenzen/Beitragssätze ab 1.1.2013
West Ost
jährlich monatlich jährlich monatlich
Krankenversicherung 47.250 € 3.937,50 € 47.250 € 3.937,50 €
(einheitlicher Beitragssatz
von 15,5% )
Pflegeversicherung 47.250 € 3.937,50 € 47.250 € 3.937,50 €
(Beitragssatz: 2,05% **)
Rentenversicherung 69.600 € 5.800 € 58.800 € 4.900 €
(Beitragssatz: 18,9% oder
doch 19,6%)
Arbeitslosenversicherung 69.600 € 5.800 € 58.800 € 4.900 €
(Beitragssatz: 3,0%)
** „kinderlose“ Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25%. Alle
genannten Werte basieren auf dem Stand bei Redaktionsschluss.
Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder,
BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin
Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail: presse@bkk-bv.de
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Beitragssatz in der Krankenversicherung und Zusatzbeiträge
Auch im Jahr 2013 gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine einheitliche
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent der
beitragspflichtigen Einnahmen.
Private Krankenversicherung ( Unisex Tarife )
In der privaten Krankenversicherung muss bis Ende 2012 ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Danach dürfen zukünftig
nur noch sogenannte Unisex Tarife angeboten werden, die bei den Bei-
trägen keine Differenzierung nach dem Geschlecht enthalten. In der Folge
dürften die Beiträge für Männer deutlich steigen, während Frauen eher
entlastet werden.
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
Das neue Gesetz soll mehr Hilfe für Demenzkranke und Alten-WGs geben
und vor allem sollen Bürger in Zukunft selbst privat versorgen. Um diese
Errungenschaften allerdings zu finanzieren, steigt zum 1. Januar 2013 der
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 (2,2 bei
Kinderlosen) Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 (2,3 bei Kinderlosen) Pro-
zent. In den Jahren 2013 bis 2015 fließen dadurch zusätzlich 3,5 Milliar-
den Euro in die Pflegekassen. Mit diesen Mehreinnahmen sollen dann die
Leistungen für Demenzkranke finanziert werden.
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
2012 2013
Pflegestufe 0 Bisher nichts 120 €
Pflegestufe 1 235 € 305 €
Pflegestufe 2 440 € 525 €
Pflegestufe 3 700 € 700 €
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Sachleistungen (monatlich) für Tagespflegeeinrichtungen
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
2012 2013
Pflegestufe 0 Bisher nichts 225 €
Pflegestufe 1 450 € 665 €
Pflegestufe 2 1.100 € 1.250 €
Pflegestufe 3 1.550 € 1.550 €
Änderungen im Transplantationsgesetz (Organspendeausweis)
Nach den Vorgaben des neuen „Gesetzes zur Regelung der Entschei-
dungslösung im Transplantationsgesetz“ sollen sich die Menschen in
Deutschland künftig stärker mit dem Thema Organspende befassen. Die
jüngsten Berichte über die Praxis der Organvergabe in Göttingen und Re-
gensburg haben ein kritisches Medien- und Versichertenecho ausgelöst
und Zweifel bei vielen Betroffenen und potenziellen Organspendern ge-
weckt. In Deutschland warten zurzeit rund 12.000 Menschen auf ein für
sie lebensrettendes Organ, 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil sie
nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Betriebskrankenkas-
sen werden, wie auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen, ihre Ver-
sicherten ab dem Alter von 16 Jahren anschreiben, informieren und einem
Organspendeausweis mitschicken und sie zu einer Entscheidung anre-
gen. So können die Versicherten auf der Rückseite des Organspende-
ausweises ankreuzen, ob und welche Organe sie nach ihrem Tod spen-
den wollen. Sie können aber auch der Entnahme von Organen und Ge-
weben widersprechen oder eine Person benennen, die darüber entschei-
den soll. Frühestens 2014 soll die Spendebereitschaft auch auf der elekt-
ronischen Gesundheitskarte registriert werden. Europaweit liegt Deutsch-
land mit etwa 15 Organspendern pro einer Million Einwohner im hinteren
Drittel der Länder!
Patientenrechte / Behandlungsfehler
Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Die Annahmen
reichen von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehlern jährlich.
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In jeden Fall machen diese Zahlen deutlich, wie wichtig es ist, Behand-
lungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden.
Viel Neues bringt das ab 1.1.2013 voraussichtlich in Kraft tretende Patien-
tenrechtegesetz nach Auffassung der Betriebskrankenkassen jedoch
nicht.
Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass künftig die Patienten von ih-
rem Arzt schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen
(IGeL) informiert werden müssen. Zudem wird nunmehr gesetzlich klarge-
stellt, dass Patienten ein Recht haben, unverzüglich Einsicht in ihre Pati-
entenakten zu nehmen.
Die Betriebskrankenkassen stellen bei der Hilfe für die Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen der Versicherten medizinische Fachgutachten
zur Verfügung, zeigen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und
nennen mögliche Anlaufstellen (z. B. Selbsthilfegruppen, Gutachter- und
Schlichtungsstellen). Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der
Betroffene sich daher direkt an seine BKK wenden und mit dieser das wei-
tere Vorgehen absprechen.
Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von
Unternehmen. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Men-
schen für die BKK entschieden. Rund 12 Millionen Menschen, einschließlich der Fami-
lienversicherten, werden heute von 111 Betriebskrankenkassen versorgt.
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