Auch ich war zunächst skeptisch, ob eine Drohnen Versicherung ( https://www.versichertedrohne.de ) tatsächlich notwendig wäre. Denn schließlich wollte ich ja
nur ein wenig auf den Freiflächen bzw. in meinem großen Schrebergarten fliegen. „Was sollte da schon passieren?“ dachte ich mir. Wie naiv ich war: An einem
stürmischen Mai-Tag geriet mir meine Drohne aufgrund einer Windböe außer Kontrolle. Der Pächter meines Nachbargartens, der nur wenige Meter von mir entfernt
seinen morgendlichen Kaffee trank und dabei die Zeitung las, bekam nicht mit, dass die nunmehr unkontrollierte Drohne direkt auf ihn zusteuerte.
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1. Noch ist der
Drohnenmarkt für
viele Neuland. In
vielen Bereichen
herrscht eine Art
„Wild-West-
Stimmung“ und
immer wieder treffen
wir auf Unwissen
und
Falschaussagen.
Mit Kopterschutz haben wir eine Versicherung
entwickelt, die je nach Bedarf
zusammengestellt werden kann und individuell
auf Ihre Situation passt.
2. Wir sind seit über 15 Jahren Versicherungsmakler und
beschäftigen uns intensiv mit dem Thema rund um die
Drohne. Gemeinsam mit einer der führenden
Versicherungen im Luftfahrtbereich, haben wir ein
Konzept entwickelt, dass Sie so nirgends auf dem Markt
bekommen.
Angefangen hat alles mit unserem Hobby und dem
Gesetz (LuftVZO), dass seit 2005 den
Versicherungsschutz für Drohnen zwingend vorschreibt.
Durch viele Gespräche mit Versicherungen und
Drohnenherstellern, ist es uns gelungen eine
Versicherung zu entwickeln, die sich ausschließlich mit
dem Thema Drohne beschäftigt.
3. Das Wichtigste vorab in zwei Sätzen:
1. Drohnen sind versicherungspflichtig.
2. Private Haftpflichtversicherungen reichen selbst mit
Zusatzdeckung oft nicht aus.
Im Folgenden haben wir Informationen zu den wichtigsten
Themen rund um den sicheren Drohnenflug in Deutschland
zusammengetragen.
Kopterschutz ist ein speziell für Drohnen-Besitzer
zugeschnittenes Versicherungskonzept, welches das
Luftfahrtgesetz genauso berücksichtigt, wie die Haftung
aus dem Betrieb des Flugobjekts.
4. Versicherungspflicht für Drohnen
Was die wenigsten (privaten) Drohnenbesitzer wissen: eine
Versicherung für eine Drohne jeglicher Art ist per Gesetz
vorgeschrieben.
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt die Frage eindeutig in §43
(2). Zitat: „Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur
Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem
Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch
Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.“
Auch die Annahme, dass Flugmodelle unter 5KG Fluggewicht von
dieser Regel nicht betroffen sind, ist falsch.
Seit August 2005 sind alle Ausnahmen von der
Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Die
Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im
Bundesgesetzblatt vom 10. August 2005 lässt in der Luft keinen
versicherungsfreien Raum mehr zu.
6. Wie wichtig die Drohnen Versicherung tatsächlich ist,
hätte ich mir niemals träumen lassen.
Drohnen waren noch nie so im Trend wie heute. Als ich zum
ersten Mal einen derartigen ferngesteuerten Quadrocopter
sah, war mir klar, dass ich so etwas auch unbedingt brauche.
Vor einem halben Jahr ca. erfüllte ich mir dann endlich
meinen Traum von der ersten eigenen Drohne, da die Preise
durch das gestiegene Angebot sichtlich gefallen waren.
Ich muss jedoch ehrlich sein: Die Drohne war für mich eher
ein Spielzeug und als der Verkäufer mir riet, eine Drohnen
Versicherung abzuschließen, dachte ich erst, er hielte mich
für dumm. Doch als er mir die Geschichte seines Enkels
erzählte, der sich in ein desaströses Schulden-Desaster
gestürzt hätte, hätte er nicht eine Drohnen Versicherung
gehabt, wurde ich zum Umdenken bewegt. Ich dachte mir:
„Die paar Euro im Jahr machen den Braten nun auch nicht
fett, wenn man sich schon eine hochwertige Drohne für über
300 Euro zulegt.“
7. Das diese Entscheidung mein absolutes Glück bedeutete, sollte
ich bald an eigenem Leib zu spüren bekommen:
Ich steuerte die Drohne schon gleich zu Beginn sehr sicher und
Dank des automatischen Flugstabilisators kam es auch zu keinen
Abstürzen oder Unfällen. Doch wie das so ist, wenn man sich ein
wenig eingeflogen hat, wird man schnell leichtsinniger und
wagemutiger: Man versucht riskantere Flugmanöver, geht
zwangsläufig ein höheres Risiko ein und läuft Gefahr, dass der
Flug mal nicht so weich und glimpflich endet. So kam es dann im
Oktober dazu, dass meine Drohne den Funkkontakt zur
Steuerung verlor. Ohne dass ich weiteren Einfluss nehmen
konnte, entfernte sich die Drohne von mir und schon bald war sie
hinter den Dächern aus meinem Sichtfeld verschwunden.
Nach ca. zwanzig Sekunden hörte ich ein Reifenquietschen und
ich ahnte nichts Gutes: Die Drohne war tatsächlich in einen
weißen VW Golf gestürzt. Der Fahrer, der selbstverständlich
einen Schock erlitt, setzte sein Auto in eine Hauswand, die
beträchtlichen Schaden nahm. Der Fahrer kam glücklicherweise
nicht zu Schaden. Das Auto selbst war schon ein älteres Modell,
sodass der Schaden verhältnismäßig gering war. Der Schaden
am Haus jedoch war exorbitant: Nicht nur der optische Schaden
musste beglichen werden, sondern auch die Statik des Hauses
komplett neu überprüft werden. Schnell kamen 37.000 Euro
zusammen, die ich natürlich nicht besaß.
9. Was versteht man unter 'Kontrolliertem
Luftraum'
Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) wurde
durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt
vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet.
Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich
in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine
ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten.
Hier werden verbindlichen Standards für die Luftfahrt
erarbeitet und umgesetzt.
Somit wurden Luftraumklassen festgelegt (von A bis G), wo
und in welcher Höhe Aktivitäten stattfinden dürfen. Diese
werden von der DFS (Deutsche Flugsicherung) überwacht.
Die Luftraumklasse G ist grundsätzlich für Drohnen
freigegeben. Trotzdem empfehlen wir jedem, sich vor einem
Start bei der DFS über die Gegebenheiten zu informieren.